Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel und die mit ihm verwandten Geschäftszweige. 112. Eigcnthum des BörsendercinS der Deutschen Buchhändler. 1867. Amtlicher L h e i l. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Beschlusses der vorjährigen Cantate-Versammlung bringen wir hierdurch zur Kenntniß, daß nachstehende Geschäfts-Ordnung während der Biichhändlermeffe bis auf Weiteres maßgebend sein soll. 1) Der B örsen-Vorstand beginnt seine regelmäßigen Ostermeß-Sitzungen, sofern der Vorsteher nicht frühere Zu sammenkünfte anbcraumt, in Leipzig spätestens am Donnerstag Vormittag vor Cantate. 2) Die Mitglieder sä,amtlicher Ausschüsse haben ihr Eintreffen in Leipzig so einzurichten, daß die statutenmäßigen Zusammenkünfte und Berathungcn am Freitag Vormittag vor Cantate ihren Anfang nehmen können. Es werden von Seiten des Börsen-Archivariats desfallsige besondere Einladungen mindestens 14 Tage vorher ergehen und haben die Aus schussmitglieder, die am Erscheinen verhindert sind, bis Mittwoch vor Cantate ihre Entschuldigungen beim Börsen-Archi- variatc cinznreichen. 3) Die Ausstellung in der Börse wird Freitag vor Cantate eröffnet und bis Mittwoch darauf der Benutzung der Buchhändler und der Inhaber verwandter Geschäftszweige oder der durch sie ciuzuführcnden Fremden ausschließlich Vor behalten. Erst von Donnerstag an soll sie auch für das größere Publicum zugänglich und Sonnabend geschlossen wer den. Sämmtliche zur Ausstellung gebrachten Gegenstände dürfen vor diesem Schlußtermine nicht zurückgenommen werden. Sehr wünschenswerth scheint es uns, der Ausstellung womöglich eine lebhaftere Betheiligung und dadurch ein größeres Inte resse zuzuwenden. Die Ausstellung bereits versandter und jedem Buchhändler auch anderweitig zugänglicher Artikel halten wir jedoch für diesen Zweck weniger geeignet, als z. B. die Vorlage noch nicht zur Versendung gelangter Artikel und von Proben (in fertigen Druckbogen, Illustrationen rc.) in der Herstellung begriffener hervorragender Unternehmungen, welche ein besonderes In teresse des Buchhändlers in Anspruch nehmen dürfen. Ebenso würde die Ausstellung von Pracht- und anderen bedeutendcrenWcr- ken, die nur fest oder baar geliefert werden, sehr wünschenswerth sei». Auch möchte es sich empfehlen, davon abzusehen, Gegen stände künftig zur Ausstellung zu bringen, die ihrer Natur nach einen Zusammenhang mit der literarischen Industrie fast ganz vermissen lassen ; der Vorstand behält sich dieBesugniß vor, in dieser Hinsicht Ungeeignetes zurückzuwcisen. Weitere Anregungen, wie die Ausstellung für buchhändlerische Zwecke fruchtbarer zu machen wäre, werden wir dankbar entgegen nehmen. 4) Die Hauptversammlung findet wie seither am Cantate-Sonntag Vormittag Uhr statt. Wer bis 9 Uhr nicht erschienen ist, verliert für diesmal seine Berechtigung zum Wählen. Unentschuldigt Ansbleibende verfallen in eine Geldbuße von 1 Thaler. Noch während der Dauer der Hauptversammlung hat das Anszählen der Stimmzettel stattzu finden und es ist dies so zu beschleunigen, daß vor Schluß der Versammlung mindestens der Name des neugcwählten Vor standsmitgliedes und seines Stellvertreters proclamirt werden kann. 5) Der große Börsensaal wird zum Zweck der Abrechnung vor Cantate nicht geöffnet, erst Montag »ach Cantate beginnt das Abrechnungsgeschäft und soll dasselbe an diesem und den folgenden Tagen von früh 8 Uhr dis Nachmittag 1 Uhr dauern. Um 1 Uhr wird der Saal geschlossen. Es haben die sämmtlichcn Leipziger Commissionäre sich an diesen Tagesstunden auf der Börse zur Abrechnung ein zufinden. Die auswärtigen Sortimentshandluagen werden ausdrücklich aus diese neue und nothwendige Bestimmung im wohlverstan denen eigenen Interesse mit dem Bedeuten hingewiesen, für rechtzeitige Einsendung der Zahlungslisten, genau bis zuden ihnen Vieruuddreißigsier Jahrgang. 187