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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 01.08.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-08-01
- Erscheinungsdatum
- 01.08.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940801
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-01
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Erscheint täglich mit Ausnahme derSonn- und Feiertage. — JahrespreiS: für Mitglieder ein Exemplar 10 für Nichtmitglicder 20 Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Pfg., für Nichtmitglieder 20 Pfg., für Nichtbuch händler 30 Pfg. die dreigespaltene Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcö Börscnvcrcins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. .-1° 176. Leipzig, Mittwoch den t. August. 1894. A intli ch Bestimmungen über die Aufnahme in das Verzeichnis der erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch und Landkartenhandels. 8 i. Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deutschen Buch- und Laiidkartenhnndels sind an die I C. Hin- richs'schc Buchhandlung (Katalog-Konto) in Leipzig, Blumen gasse 2, sofort bei Erscheinen behnfs Aufnahme in das Verzeichnis der „Erschienenen Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkarten handels" in de» Nachrichten aus dem Buchhandel*) mit der Bezeich nung „Für das Nenigkeiten-Verzeichnis" in einem Exemplar un verlangt einzusenden. Die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung haftet für diese Ein sendungen in demselben Umfange und in derselben Weise, wie für die ihrer Handlung sonst zugehenden Neuigkeiten des deutschen Buchhandels. 8 2. Jedes aufzunehmende Werk must bei der Anfertigung des Verzeichnisses im Original vorliegen; einfache Titeleinsendungen bleiben ohne Berücksichtigung. 8 3- Die Werke sind berechnet zu senden und werden berechnet zurückgesandt. Die Rücksendung erfolgt in der Regel allmonatlich. Aus besondern, auf der Beglcitfaktur zu bezeichnende» Wunsch findet die Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Ver zeichnis statt. 8 4. Die Ausnahme in das Verzeichnis erfolgt unmittelbar »ach Empfang seitens der I. C- Hinrichs'schen Buchhandlung; in der Regel erfolgt der Abdruck in den Nachrichten (nach dem Alphabet der Verleger geordnet) zwei Tage, nachdem die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung in den Besitz des Werkes gelangt ist. 8 5- In das Verzeichnis werden die eingesandten Werke dem Wortlaut ihres Titels entsprechend ausgenommen. Außerdem werden Format und Ladenpreis vermerkt. Der Abdruck erfolgt in der Schriftgattung (Fraktur, Antiqua, Griechisch u. s. w.), welche zum Titel des betreffenden Werkes verwendet worden ist. *) Die „Nachrichten" werden erst vom 1. Oktober d. I. ab er scheinen tvgl. d.Bckaniitninchnng im Börsenblatt Nr.103 vom 17.Juli). Bis dahin erfolgen die Aufnahmen wie bisher im Börsenblatt. Red. Einundsechzigster Jahrgang. er Teil. 8 6. Die Einsendungen müssen von Fakturen begleitet sein, welche genaue Angabe» über den Ladenpreis und den Nettopreis in laufender Rechnung enthalten. Giebt der Einsender ein Werk nur bar, so wird ein f vor den Titel gesetzt. Artikel, welche mit wenigstens 33*/gO/o vom Ladenpreise in laufender Rechnung abgegeben werden, sind mit keiner Bezeichnung, Artikel, bei denen 25—30»/, Rabatt in Rechnung gewährt wird, mit * vor dem Preis zu versehen; den Preisen von Artikeln, die mit weniger als 25<>/o rabattiert werden, sind ** vorzusetzen. Artikeln, welche ohne Angabe eines Laden preises cingchen, wird der dritte Teil des Nettopreises zugeschlagcn, und der auf diese Weise gewonnene Ladenpreis mit f** gekenn zeichnet. Bücher, auf welche» die Firma des Einsenders nicht gedruckt angegeben ist, werden mit " bezeichnet. Bei Werken, welche auster in geheftetem Zustande auch kar toniert oder gebunden abgegeben werden, sind die Preise für Kartonnagc oder Einband, falls sie aus den Begleitfakturen ver merkt sind, ebenfalls anzugcbe». Der Beifügung kartonierter oder gebundener Exemplare bedarf es nicht. Bereits verzeichnete Artikel, welche mit unverändertem Text, aber mit anbei in Titel oder Vorwort'zu einem gegen früher ver änderten Preise von neuem ausgegeben werde», sogenannte Titcl- auflagen, werden bei dem Abdruck mit * vor dem Titel bezeichnet. 8 7. Von Zeitschriften, welche ganz-, halb- oder vierteljährlich be rechnet werden, wird bloß das Heft oder die Nnmnicr, womit die Berechnung erfolgt, in das Verzeichnis anfgenommen mit Angabe der Zahl der einen Band, ein Quartal, ein Semester oder einen Jahrgang bildenden Nummern oder Hefte; Monats-, Wochen- und Tageblätter höchstens viermal im Jahre, auch wen» sie öfter oder einzeln berechnet werde». 8 8. Zur Aufnahme berechtigt sind! a) sämtliche in den Staaten des Deutschen Reiches, Oesterreich- llngarns und in der Schweiz erscheinende» buchhändlerische» Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel in welcher Sprache sie verfaßt sind; ausgenommen die slnvische nnd ungarische Litteratnr, welche in der Oesterreich-ungarischen Buchhändler-Correspondenz zum Abdruck gelangt; b) die Erzeugnisse aller anderen Staaten in deutscher Sprache. 8 9. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind: a) alle Artikel, welche nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die I. C. Hinrichs'sche Buchhandlung eingesandt worden sind; d) alle außerhalb des Deutschen Reiches, Ocsterröich-Ungarns und der Schweiz erscheinenden Werke in einer andern als 61t»
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