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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 02.08.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-08-02
- Erscheinungsdatum
- 02.08.1894
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- Deutsch
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177, 2. August 1894. Nichtamtlicher Teil. 4623 Zur Gründung einer Lehrerhans-Buchhnndlung in Wien. Herr Alfred Siegt (Lehrerhausvereins-Buchhandlung) in Wien hat im Juli d. I. ein Cirkular an den Buchhandel versandt, das leider persönliche Angriffe gegen den Vorstand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler und namentlich dessen Vorsitzenden Herrn Julius Schellbach in Wien enthalt. Diese Angriffe deruhen auf irrtümlichen Voraussetzungen und lvurden von den Betroffenen durch nachfolgende Erklärungen in der Ocsterrcichisch - ungarischen Buchhändler - Korrespondenz zurück- gewiesen: Erklärung. Ein an den gesamten Buchhandel gerichtetes Rundschreiben der Firma Alfred Siegl's Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung in Wien, XIX/1.», datiert Juli 1894, beschäftigt sich in hervorragender Weise mit meiner Person, und es kommt in demselben unter anderem der nachfolgende Passus vor: »Wie mit meiner Firma der Vertrag mit dem Lchrerhaus- Vercine perfekt war und bekannt wurde, Herr Jul. Schell bach einsnh, daß seine Buchhandlung die wertvolle Kundschaft des Lehrerhnus-Vcreines verloren hat, hat derselbe als Vor stand des österreichisch-ungarischen Buchhändler-Vereins sich an die Spitze gestellt, um gegen meine Firma einen Boykott durchzuführcn, welcher Versuch jedoch an der rechtlichen Gesinnung der Herren Verleger gescheitert ist.« Obwohl ich dem Ausschüsse des Vereines der österreichisch- ungarischen Buchhändler, ans dessen einmütige Beschlüsse hin alle Schritte in Angelegenheit des Lehrcrhaus - Vereines unternommen lvurden, heute nicht vorgrcifen kann und die sachliche Klarstellung nur im Einvernehmen mit diesem bewirken werde, so kann ich doch nicht umhin, schon heute persönlich die obigen Auslassungen als groben Irrtum zu bezeichnen. Weder privatim noch in inciner aintlichcn Eigcnschaft habe ich bisher gegen die Firma Siegl agitiert. Bei meinen vieljährigcn geschäftlichen und persönlichen Be ziehungen zur österreichischen Lehrerschaft, dcncn ich durch viele Jahre meine beste Kraft widme, war es fürwahr keine leichte Auf gabe, die Schritte, welche zur Wahrung der Interessen des gesamten österreichischen Verlages und Sortimentcs notwendig schienen, durch- znführen; doch wo die Pflicht, die aus der Ilebernahnic des von meinen Kollegen mir übertragenen Vcrtrauensamtcs mir erwuchs, es er forderte, da muhten meine privaten Interessen und die Befürchtung, eventuell materiellen Schaden zu erleiden, in den Hintergrund treten. Ilebrigens will ich, da ich heute persönlich am Worte bin, nur mitteilen, daß das Ergebnis meines direkten Verkehrs mit Mit gliedern des Lehrcrhaus - Vereines ein so geringfügiges war (1890: fl. 241.77, 1891: fl. 113.97, 1892: 232.75), daß die ganze Grundlage des Angriffes sich selbst als absurd kennzeichnet. Der versteckte Vorwurf, daß ich dein Lehrerhaus-Vereine gegen über Verpflichtungen eingegangcn sei, die im Widerspruche mit der Verkchrsordnung stünden, richtet sich ebenfalls von selbst durch die auf meine Veranlassung in das Lieferanten-Verzeichnis, Seite 54, anfgenommenc Erklärung, für deren Aufnahme samt Firmancnnung ich als Aeguivalent einen freiwilligen Beitrag von einigen Gulden jährlich bezahlt habe. Diese Erklärung hat nachstehenden Wortlaut: »Da cs den Buch- und Musikalienhandlungen verwehrt ist, irgend jemandem besondere Begünstigungen zu gewähren, so müssen sich die Mitglieder des Lehrcrhans-Vereines in diesen Geschäften mit denjenigen Abzügen begnügen, welche in den Bestimmungen des Vereines der österreichisch-unga rischen Buchhändler für den Verkehr mit dem Publikum vor geschriebe» sind. — Der Ausschuß kann Ihnen nur wärmstens empfehlen, Ihren Bedarf an Bücher» und Musikalie» bei den nachfolgend verzcichncten Firmen zu decken, deren Inhaber Förderer des Lchrerhaus-Vercincs sind (folgen die Namen).« Ich bin keineswegs besorgt, durch die Stellungnahme in der Frage der Konzessionscrteilung an den Lchrerhaus-Verein, welche mein Amt mir zur Pflicht machte, die Sympathieen der Lehrerschaft zu verlieren und sehe auch dem Urteile der Kollegen über die Kund gebung der Firma Siegl mit voller Ruhe entgegen. Wien, 11. Juli 1894. Julius Schellbach, Vorsitzender des Vereines der österreichisch-ungarischen Buchhändler. Erklär» ng. Die seit 1893 bestehende Firma Alfred Siegl's Buch-, Kunst- und Musikalienhandlung, Wien, XIX., Döbling, welche sich laut Börsenblatt 1894 Nr. 137 unter der bisher nicht amtlich mitgcteilten Firma A. Siegl L Eomp., Buch-, Kunst-und Musikalienhandlung (Lehrerhausvereins-Buchhandlung) in den Buchhandel cin- führte, erließ vor einigen Tagen ein Cirkular, worin sie die gänz lich u nrichtigeBehauptung ausspricht, daß von einigen Sortiments- Einundsechzigster Jahrgang. Buchhändlern Wiens eine Einwirkung auf den Verlagsbuchhandel versucht worden sei. Speziell gegen den Inhaber der Sall- mayer'schen Buchhandlung, Herrn Julius Schellbach, Vor sitzenden des Vereins der österreichisch-ungarischen Buchhändler und Vorsteher der Corporation der Wiener Buch-, Kunst- und Musikalien händler, richtet sich der auf ganz irrigen Voraussetzungen begründete Angriff der Firma Siegl, indem sie behauptet, Herr Schellbach habe sich durch Rücksichten auf den ihm drohenden Verlust der Kundschaft unter den Mitgliedern des Lchrerhausvereins bestimmen lassen, in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins der österreichisch- ungarischen Buchhändler einen Boykott gegen die Firma Siegl zu insccniere». Sie sucht ferner den Glauben zu erwecken, daß ihr Verhältnis zum Lehrerhausvcrei» dasselbe sei, ivie cs bisher mit anderen Firmen bestanden habe. Außerdem wird eine Korrespon denz zwischen der Firma Siegl einerseits und dem Schriftführer Herrn Will). Müller, sowie dem Vorstand des Vereins der öster reichisch-ungarischen Buchhändler anderseits zum Abdruck gebracht. Der Vorstand des Vereins der österreichisch-ungarischen Buch händler erklärt hiermit: 1. daß seine bisherige Agitation sich lediglich darauf beschränkte, die Erteilung einer Konzession an den Lehrerhansvercin zu verhindern; 2. daß weder der Vorstand offiziell, noch Herr Jul. Schellbach privatim den geringsten Einfluß auf jene beiden Leipziger Firmen genommen hat, welche die Uebernahuie der Kom mission für die Firma Siegl nblehnten; 3. daß eine weitere Verhandlung rcsp. Korrespondenz deshalb nicht stattgefunden hat, weil unmittelbar nach der Antwort der Firma Siegl — etwas verspätet — die Nummer 4 der »Mittheilungen dcs Lchrcrhansvcreincs« (nbgedruckt im Börsen blatt Nr. 138) in die Hände der Vorstandsmitglieder gelangte, deren Inhalt aufklärend genug war und einen weiteren Ver kehr mit der Firma Siegl überflüssig erscheinen ließ. Während nämlich die Firma Siegl in ihrem Briefe und in ihrem Cirkular behauptete, daß ihr Verhältnis zum Lehrerhaus verein dasselbe sei, wie jenes mit den vier anderen Firmen (Sall- inayer, Huber L Lahme, Anwnesta, Saar), ist sic nach den »Mit- thcilnngcn des Lchrerhausvereincs» von jetzt ab verpflichtet, außer dem zulässigen Rabatt noch einen Gewinnstanteil »nach Maßgabe des durch Mitglieder bewirkten Gesamtumsatzes« abzuführen. Daß dies seit Jnslebcntreten der Verkchrsordnung von seiten der genannten vier Firmen nicht mehr geschehen ist, giebt der Verein selbst z», indem er sich beklagt, daß diese Buchhandlungen nur sehr geringe »freiwillige Beitrüge« abgeliefert hätten. Damit ist doch ausgesprochen, daß das Verhältnis der vier Buchhandlungen zum Lehrerhausverein ein durchaus korrektes gewesen ist, während der jetzige Vertrag mit der Firma Siegl direkt gegen die Vcrkehrs- ordnung verstößt. Wenn wir bisher noch keine Schritte unternommen haben, die Herren Verleger auf diesen Verstoß gegen die Verkchrsordnung auf merksam zu machen und die in unseren Statuten vorgeschriebenen Konsequenzen zu ziehen, so unterblieb dies hauptsächlich deshalb, weil es sich um eine bisher ganz unbekannte Firma handelte, die erst Beziehungen zum Verlagsbuchhandel sucht. Wir konnten aber gar nicht glauben, daß bei der jetzigen Lage des Buchhandels viele Verleger Bestrebungen, wie jene des Lehrerhausvcrcines, unter stützen würden. Wahrscheinlich dürften jene Verleger, von denen die Firma Siegl sagt, daß sie ihr »in rechtlicher Gesinnung» Conto eröffnet haben, den im Börsenblatt Nr. 138 abgedruckten Artikel ans den »Mittheilungen des Lehrerhausvereines« gar nicht gelesen und somit gar keine Kenntnis vom eigentlichen Sachverhalt gehabt habe». Wir werden deshalb in nächster Zeit unsere Eingabe an das hohe Ministerium für Cultus und Unterricht zum Abdruck bringen und glauben damit am besten zu beweisen, wie sehr wir bestrebt gewesen sind, nicht nur die Interessen des Sortiments buchhandels, sondern auch jene des gesamten VerlagSbuchhandels zu vertreten. Aus derselben wird hcrvorgehen, daß cs sich der Lehrcrhaus- vercin zur Aufgabe geinacht hat, eine umfassende Verlagsthätigkeit zu entwickeln, »um besser in den Genuß seiner geistigen Arbeit zu kommen« (Mittheilungcn vom 21. September 1893), daß er zu diesem Zwecke eine Genossenschaft gebildet, sowie einen Verlagsnusschuß gegründet und beabsichtigt hat, die Konzession der Firma Siegl auf sich übertragen zu lassen. Nachdem letzteres infolge unserer ener gischen Schritte verhindert wurde, ist der Lehrerhansvercin in ein Vertragsverhältnis mit der Firma Siegl getreten, um nun auf diese Weise seine Absichten verwirklichen zu könne». Wir werden aber auch fernerhin dafür sorgen, daß die gesetzlichen Bestimmungen, welche den Lehrern verbieten, Geschäfte zu betreiben, sei es, daß sie ihren eigene» Verlag an die Schulkinder verkaufen oder verkaufen lassen, sei es, daß sie für solche Lehrmittel Propaganda machen, aus denen sie Nutzen ziehen, in Zukunft gewissenhaft be folgt werden. 624
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