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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.08.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-08-13
- Erscheinungsdatum
- 13.08.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
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treuen Unterthcmcn, die durch Staatsdienst oder Geburt dns Recht des Adels erworben haben, aber nicht die zur Erziehung ihrer Kinder nötigen Mittel besitzen, eine abgeschlossene All gemeinbildung empfangen und unter erfahrener Leitung die jenigen praktischen Kenntnisse erwerben können, welche die Frau in der eigenen Familie nützlich »rachen und bei der heutigen Nachfrage nach weiblicher Arbeit den Frauen, welche nicht durch ein Familienleben beglückt sind, ehrlichen Erwerb schaffen.« Das neue Institut wird für 350 Halbwaisen eröffnet, 175 Zög linge werden unentgeltlich ausgenommen, die andern 175 für eine Zahlung von 250 Rubel jährlich. Für das Institut ist das Palais des verewigten Großsürsten Nikvlai-Nikolnjewitsch des Acltcren zur Verfügung gestellt; für dessen Umbau sind 400 000 Rubel angewiesen, und weitere 500 000 Rubel, um für die Angestellten des neuen Instituts einen Pcnsionsfonds zu bilden. Endlich werden jährlich 125 000 Rubel für den Unterhalt des Instituts aus der Reichsrentei gezahlt. Das Institut wird den Namen Xenia tragen. Weltausstellung in Hobart (Tasmanien). — In Betreff der 1894/95 in Hobart (Tasmania) stnttfindendenWeltausstellung werden der National-Ztg. ans verläßlicher Quelle Einzelheiten mit geteilt, wonach die Sache der Aufmerksamkeit wohl wert ist. Zunächst sei hcrvorgehoben, daß die Ausstellung Aussicht aus einen sehr leb-! haften Besuch aus allen Teilen Ausstraliens hat. Sie wird vom November l. I. bis Mai 1895 — in jenen Gegenden die Sommer monate — offen bleiben. Selbst unter gewöhnlichen Verhältnissen wird Hobart van Tausenden von wohlhabenden Australasiern aus gesucht, die dort Schutz vor der Sommerhitze suchen. Die Insel Tasmania hat nämlich ein vorzügliches Klima und ist eine Art Sanatorium Australiens. Die wohlhabendere Bevölkerung Australiens verbringt regelmäßig einige Wochen dort und strömt sogar vom entfernten Queensland nach Tasmanien. Während der Ausstellung ist die Zunahme der Besucher mehr als wahrscheinlich. Die Aus stellung befindet sich unter dem Protektorate der Regierung, und es haben die britischen Aussteller den größten Teil des Raumes zu- gcwiesen bekommen. Doch sollen Deutschland, Belgien und Frank reich auch gut repräsentiert sein. Leinburg-Denkmal. — Für die Errichtung eines Denkmals, das dem am 8. April 1893 in Wien verstorbenen vaterländischen Dichter und gefeierten Ilebersetzcr Gottfried von Leinburg (Baron Lüttgendorff-Leinburg) auf seinem Grabe errichtet werden soll, ist, wie wir dein Wiener Fremdenblatt entnehmen, ein Komitee zu- sammengetretcn, an dessen Spitze Herr Ur. Gaedertz in Berlin steht und das zu Beiträgen auffordert. Zur Annahme von Spenden hat sich Herr Hof- und Gerichtsadvoknt Ur. H. Bloch in Wien I, Schottcnring Nr. 4, bereit erklärt. Sprechsaal Blnbezug mit Ncunssionsrecht. Am 24. September 1893 bezog ich von Herrn Richard Wil- helmi in Berlin infolge seines Angebotes aus dem betreffende» Cirkular 1 Gefscken, Frankreich, Rußland und der Dreibund mit Remissionsrecht bis 1. Dezember 1893. Da das Buch leider nicht abgesetzt wurde, so schickte ich es am 11. November 1893 nach Leipzig zurück. Trotzdem das Paket nun bereits am 20. November 1893 — also 10 Tage vor Ablaus der Remissionsfrist — zur Einlösung präsentiert ist, ivurde doch die Rücknahme verweigert, und auch auf wiederholte Präsentation — am 19. Dezember 1893 und 12. März 1894 — er folgte keine Einlösung, worauf mir dns Paket zur Ostcrmesse von meinem Kommissionär zurückgesandt wurde. ' Herr Wilhelmi erachtet es dann später auch nicht der Mühe für wert, auf meine Zuschrift vom 6. Juni 1894 und auf meine Postkarte vom 28. Juni 1894 zu antworten, obwohl ich der letzteren eine Postkarte zur Rückantwort beigefügt hatte. Da obiges Buch s. Zt. lt. Cirkular nur bar und bar unit Re missionsrecht bis 1. Dezember 1893 geliefert ivurde, so werden sich voraussichtlich noch mehrere Kollegen in gleicher Lage befinden wie ich, und möchte ich hier die Fragen aufwerfen: 1) Auf welche Weise kann ein derartig handelnder Verleger zur Rücknahme gezwungen werden? 2) Ist derselbe nicht verpflichtet, eine ihm zur Rückantwort ein gesandte Postkarte zurückzusenden? In Zukunft werde ich lieber auf den Vertrieb eines Buches verzichten, wenn mir die liefernde Verlagsfirma durch ihren guten Ruf nicht volle Garantie dafür bietet, daß ein bar mit Remissionsrecht bezogenes und rechtzeitig remittiertes Buch auch bar wieder zurück eingelöst wird, und möchte ich solches auch allen, namentlich noch nicht auf jahrzehntelange Selbständigkeit zurückblickcnden Kollegen im Sortiment anempfehlen; denn diesen besonders wird seitens einiger Verleger der Geschäftsbetrieb sehr erschwert. Hannover, den 1. August 1894. C. F. W. War»ecke. Bemerkung der Redaktion. — Die vorschriftsmäßige Vor legung eines Bürstenabzuges der obigen Einsendung an Herrn Richard Wilhelm! in Berlin konnte zu unserem Bedauern nicht ermöglicht werden, da die Post Herrn Wilhelmi weder in Berlin, noch in Königsberg i. Pr., wohin unser Brief nachgesandt worden war, ermitteln konnte. Eine Firma dieses Namens war nach dem Postvermerk in Berlin IV, Culmstraße 4 (vgl. Adreßbuch des Deut schen Buchhandels) nicht bekannt. Auch der Leipziger Herr Kom missionär kennt die gegenwärtige Adresse des Herrn Wilhelmi nicht. Lortimentskemltnis und Sortimentsbetricb. Am 3. Juni bestellte eine Sortimcntsfirma am Rhein --als Neuigkeit«: 2 Jähns, Moltkes Lehr- und Wanderjahre. Brosch, l „ -- „ „ „ Gcbd. Wir expedierten nach unserm Ermessen nur 1 (broschiertes) Exemplar. Unterin 11. Juli bereits sandte uns betr. Firma das Exemplar mit folgender Bemerkung zurück: »Bitte nichts mehr zu senden! Nach bisher gemachten Er fahrungen ist damit nichts zu wollen.« Dieser klassische Ausspruch eines Fachkollegen über die Moltke- Biographie von Max Jähns sei hiermit tiefer gehängt, damit seine Geschüftspraxis in ungestörte Beleuchtung gerückt werde. Berlin, den 3. August 1894. Ernst Hofmann L Co. Ans dem Lortimeiltsbetriebe. Wie sauer cs oft dem Sortimenter gemacht wird, sein Geld von den Kunden hereinzubekommcn, nur damit den eigenen Ver pflichtungen genügen zu können, zeigt der nachfolgend abgedruckte, freilich schon etwas alt gewordene Brief eines Sortiinentskunden, Ver nicht einmal zu den schlechten gerechnet werden darf. Der Brief ivurde der Redaktion d. Bl. als Kuriosum eingesandt und sei hier wieder gegeben, iveil sein Inhalt für viele Fälle als vorbildlich zu gelten hat: »Möchten Sie doch dem „jungen" Mann, der die Rechnungen ansschreibt, das goldene Wort von NuIIsz-ranci empfehlen: körnt cls Mg (keine Ueberstürzung)! -Ich, als alter Romantiker, bezahle Buchrechnungen immer im folgenden Jahr, April oder October, nach Befinden. »Nun bombardirt mich Ihr Jüngling am 31/12 20/2 30/4 30/6 u. 21/9, ivobei er mir im Februar u. April dieses Jahres gekaufte Sachen gleich mit auf die Rechnung bringt und ebenso den erst December dieses Jahres beendeten Kulturkämpfer, den ich also pr-uonrnnsrairclo bezahlen sollte — nach seinem Wunsch! Aber was geht der mich an? Ich bezahle im October die Rechnung von 87 und im April 89 die von 88. Hochachtungsvoll Unsere Gehilfen. IV. (Vgl. Börsenblatt Nr. 165, 177.) Wo liegt der Grund, daß wir Buchhandlungsgehilfen so -ärm lich« bezahlt werden? Allein in dem Umstande, daß die Handlung nicht im stände ist, ein den Leistungen eines tüchtigen Gehilfen entsprechendes Gehalt zu zahlen. Wollen wir Sortimentsgehilfen denn so unbescheiden sein und ein Salär von 2000 —3000 ./kt bean spruchen, wo unser Chef selber kaum diese Summe für sein Privat- conto erübrigt? Urne bnsrst agrur. Die Mehrzahl sämtlicher deut scher und außerdcutscher Buchhandlungen vermag das Personal nicht genügend zu honorieren. In welcher Handlung hörte inan nicht fortwährend Klagen und Unzufriedensein! Sagte mir doch ein rühriger, intelligenter und kapitalkräftiger Chef jüngst, daß er als Gehilfe weit sorgloser gelebt und doch wenigstens am ersten jeden Monats gewußt hätte, wie er in pekuniärer Weise dastehe.
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