Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.08.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-08-27
- Erscheinungsdatum
- 27.08.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18940827
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189408273
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18940827
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-08
- Tag1894-08-27
- Monat1894-08
- Jahr1894
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
^ 198, 27. August 1894. Geschäftliche Eiurichtuugeu und Ncräuderuugcn. 5097 billige Arbeitskräfte- die ihm den Mnrkthelfer und Gehilfen zugleich ersetzen sollen. Gegen diesen Ilcbelstnnd hat die Wiener Gehilfenschaft bereits seit Jahren Stellung genommen, und auch mit Erfolg; denn die Wiener Korporation tritt gegen die Uebcrfüllung eines Geschäftes mit Lehrlingen oder die Aufnahme von Lehrlingen mit ungenügender Schulbildung energisch auf. Ein weiterer Grund dafür, daß in solchen Züchtungsstätten aus- gelernte (?) Lehrlinge nichts gelernt haben, ist der, daß ein solcher Prinzipal sich der gegenüber dem Lehrling übernommenen Pflicht nicht bewußt ist. Laut Lehrvertrag ist ja jeder Lehrhcrr verpflichtet, den Lehrling in allen dem Geschäft eigentümlichen Obliegenheiten zu unterweisen und ihn mit allen notwendigen Arbeiten bekannt zu machen. Geschieht das aber in allen diescn Fällen? Darauf kann ich mit vollster llcbcrzcugung nein sagen, denn der betreffende Chef kümmert sich nur in seltenen Fällen um die Ausbildung des Lehrlings; diese Aufgabe überläßt er dem betreffenden Lehrling selbst oder, wenn ein Gehilfe da ist, diesem, der, wenn er auch seiner übernommenen Verpflichtung gerecht werden wollte, vermöge der von ihm selbst geforderten Arbeit sich nicht mit dem Lehrling in der Art und Weise, wie erforderlich, befassen kann; ja in vielen Ge schäften sind gewisse Arbeiten für einen Lehrling wie auch für junge Gehilfen ein mit sieben Siegeln verschlossenes Buch; es ist das ein vom Chef und manchem älteren, pedantischen Gehilfen stark ge hütetes Geheimnis, und dies ist dann Geschäftsgeheimnis, das der Lehrling und der junge Gehilfe nicht kennen darf! Diese aus solcher Lehre mit den besten Zeugnissen entlassenen jungen Gehilfen sind eigentlich zu beklagen, und cs ist nicht gerecht, ihnen einen Vorwurf wegen ihrer mangelhaften Kenntnisse zu machen, und zwar deshalb nicht, weil die einzig Schuldtrngenden die betreffenden Chefs sind. Gelingt cs einem solchen jungen Gehilfen bald nach seiner Lehre in ein Geschäft zu kommen, wo ein humaner Chef in sofortiger Erkenntnis der Mängel, die dem jungen Manne anhaftcn, bestrebt ist diesen abzuhclfcn, und hat der betreffende Gehilfe ernstlich den Willen, das Versäumte nachzuholen, so ist er geborgen; ist aber bei des nicht vorhanden, so ist der junge Gehilfe, sofern er von Hause nicht vermögend ist, dem Elend preisgegebcn. Ist er vermögend, so wird aus einem solchen Gehilfen mit der Zeit ein Chef, der sicher nicht die Fähigkeit besitzt, tüchtige Gehilfen hcranzubilden. Auch darf ich die Thatsache, daß Lehrlinge, die nach einem halben Jahre sich als ganz für unser Gewerbe untauglich erweisen, dennoch die lange Lehrzeit im betreffenden Geschäfte verbleiben, und dann, um nur einem neuen Lehrling Platz zu machen, mit den besten Empfeh lungen versehen, in die Welt geschickt werden, nicht verschweigen. Allen diesen Uebelstünden abzuhelfen oder sie wenigstens einzu- dümmen, das wäre eine dankenswerte Aufgabe des Börsenvereins, der Kreis- und Ortsvereine; Herr P. Hobbing hat durch seinen im Börsenblatt Nr. 177 veröffentlichten Aufsatz, das Verdienst, die Ge- hilsenfrage dem Börscnvcrcin nahegelegt zu haben. Herr Hobbing hat in diesen Zeilen bewiesen, daß er genaue Kenntnis der die Gehilfen bedrückenden Sorgen hat und daß cS seinem Herzen nahe liegt, daß für die Gehilfen, denen das Schicksal nicht beschicken hat, einmal Chefs zu werden (es können ja nicht alle Gehilfen Chefs werden), etwas Wohlthätigcs, Notwendiges geschehen kann und geschehen muß, wenn der Buchhandel eine Besserung der obwaltenden Mißständc erhalten soll. Wenn ich aber Herrn Hobbings Ansichten im allgemeinen auch bei- pflichte, so kann ich mich mit einzelnem nicht befreunden. Vor allem ist es das im betreffenden Aufsatz stark hcrnngezogene Ideal. Dieses kann ich wohl auf der Schule, vielleicht noch bei wenigen jungen Leuten in der Lehre gelten lassen; aber bei dem ersten Schritt aus der Lehre knickt das so sorgfältig gehütete Ideal des jungen Mannes wie ein Taschenmesser zusammen, wenn die Annahme und Behauptung einer Stelle mit irgend welchen Schwierigkeiten verbunden ist; hier ist der Kampf ums Brot einzig und allein maßgebend, und alle Ideale sind nicht imstande einen hungrigen Magen zu stillen. Deswegen halte ich für einen Buchhnndlungsgchilscn praktische Er fahrungen für angezcigtcr als alle Ideale der Welt. Dem Prin zipal ist auch mit einein praktischen Gehilfen sicher mehr genützt als mit einem, der Idealen nachzuhängcn und nachzugehen be strebt ist. Vermindere man auf der einen Seite die Unsicherheit der Stellung und stärke man anderseits die Aussichten für die Zukunft eines brauchbaren Gehilfen, so wird mehr Gutes geleistet werden, als durch Ideale geleistet werden könnte. Die vorgeschlagene Heranziehung des Allgemeinen Buchhandlungs-Gchilfcn-Verbandcs kann von wohlthätigem Einfluß für die Gehilfen sein, aber nur dann, wenn durch geringere Beiträge es allen, selbst den durch ver schiedene Bcitragslcistungcn ohnehin stark in Anspruch genommenen Gehilfen möglich gemacht wird, dem Verband beizutrcten, wenn ferner die Altersversorgung zu einer der Hauptaufgaben des Ver bandes gemacht werden wird. Herrn P. Hobbings Vorschlag, wieder eine Fachprüfung cin- zuführcn, kann ich mich nicht anschließen, weil sie unnötig ist, wenn jeder Lehrherr nicht jeden sich zürn Buchhandel Meldenden ohne weiteres annimmt nnd wenn er für eine gute Aus bildung des Lehrlings besorgt ist; das Lehrzeugnis soll nicht bloß Entlassungszeugnis aus der Lehre sein, sondern ein Ausweis, daß der betreffende junge Mann auch befähigt ist Gehilfe zu sein. Den Wunsch des Herrn P. Hobbing, daß die Solidarität der Interessen der Prinzipale und Gehilfen von ersteren ins Praktische geleitet werden möge, würde ich sehr gerne erfüllt sehen. Herrn C. Arnolds Ausführungen im Börsenblatt Nr. 177 kann ich vollständig beistimmen; ich erlaube mir nur darauf aufmerksam zu machen, daß die Ursache der vielen Gegensätze zwischen Chef und Gehilfe auch darin zu suchen ist, daß viele Chefs vergessen zu haben scheinen, wie auch sie einst Lehrlinge und Gehilfen gewesen sind. Wien, August 1894. Ignaz Fey-Felber, Buchhandlungsgchilfc. Anzeigeblatt. Gerichtliche Bekanntmachungen. Konkursverfahren. lieber das Vermögen des Verlagsbuch- händlcrs Adclbcrt Schenk in Jena, In habers der Firma Fr. Mauke's Bcrlag tA. Schenk), ist am 21. August, vormittags 11?/,, Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden. Konkursverwalter: Rechtsanwalt Stapff hier. Offener Arrest mit Anzeige pflicht bis 20. September d. I. cinschl. An meldefrist bis 8. Oktober inkl. Erste Gläu- bigerversammlung: 17. September 1894, vormittags 10 Uhr. IlllgcmcincrPrüfungs termin 5. November 1894, vormittags 10 Uhr. Jena, den 21. August 1894. Grosiherzogl. S. Amtsgericht. Konkursverfahren. In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Musikalienhändlers Wilhelm Mayer in Koblenz ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangsvergleich Vergleichstermin auf den 3. September 1894, vormittags 10h , Uhr, vor dem Königlichen Amtsgerichte hicrsclbst, im Civilsitzungssnal, anberaumt. Koblenz, den 17. August 1894. Horn, Gerichtsschreiber bes Königlichen Amts gerichts. IV-r. Geschäftliche Einrichtungen und Äeränderunaen. s35534j Ilmenau, August 1894. Mit Gegenwärtigem beehre ich mich, Ihnen ergebenst anzuzeigen, daß ich am hiesigen Platze Mitte September eine Buch-, Kunst-, Musikalien- und Schreib- materialien-Hand lung eröffnen und unter der Firma Pool Kiliiitke Buchhandlung führen werde. Während meiner 10jährigen Thätigkeit in den Firmen H. G. Wallmann-Leipzig, R. Jacoby Hosbuchh.-Neustrelitz, Bacreckc- sche Hosbuchh. - Eisenach, Fr. Frommann Sort.-Jena, Trüb'sehe Buchhandlg.-Zürich, Henschel L Müller-Hamburg, C. M. Ebcll-Zürich, glaube ich mir die nötigen Kenntnisse erworben zu haben, die zur selb ständigen Leitung eines Geschäftes erforder lich sind. Genügende Barmittel, sowie der Um stand, daß am hiesigen Orte demnächst zwei höhere Schulen (Technikum und Realschule) errichtet werden, gebe» mir begründete Hoff nung auf eine gedeihliche Entwickelung meines Unternehmens. Ich richte nun die höfliche Bitte an die Herren Verleger, mich durch Contocröffnung in meinem Bestreben zu unterstützen. Herr Carl Fr. Fleischer hatte die Güte, meine Vertretung für Leipzig zu übernehmen und wird derselbe stets in der Lage sein, Fest- verlangtcs bei etwaiger Kredit-Verweigerung bar einzulöscn. Meinen Bedarf werde ich selbst wählen. Indem ich mein Unternehmen Ihrem geneigten Wohlwollen bestens em pfehle, zeichne Hochachtungsvoll ergebenst Paul Knnirkc. 689'
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder