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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 20.12.1894
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1894-12-20
- Erscheinungsdatum
- 20.12.1894
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18941220
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- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189412205
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1894
- Monat1894-12
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Erscheint p» Verbindung mit den -Nach richten anS dem Buchhandel») täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage. — JahreSPrcis: siir Mitglieder ein Exemplar 10 ftir Ntchtmitglieder 20 .«. Börsenblatt für den Anzeigen: für Mitglieder 10 Psg., siir Nichtmitglieder 2V Psg.. siir Nichtbuch Händler so Psg. die drcigcspaltenc Petit zeile oder deren Raum. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum dcS BörseiwcreinS der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. .1° 295. Leipzig, Donnerstag den 20. Dezember. 1894. Amtlich Litten a r vert r n g ziuischen Österreich-Ungarn und Großbritannien, llundmuchnug -es Ir. Ir. Minilterpriili-euten im Einvernehmen mit dem Znltyminilter vom 30. Uovember 1894, betreffend die Ausdehnung des Geltungsgebietes des mit Großbritannien über den Urheberrechtsschutz bei Werken der Litteratnr oder Kunst abgeschlossenen Staatsvertrages. (Reichsgesetzblatt für die im Reichsrathe vertretenen Königreiche und Länder. NXXXV. Stück. Ausgegeben in Wien am 12. Dezember 1894.) Der hiesige königlich großbritannische Botschafter hat im Aufträge seiner Regierung dem k. und k. Minister des kaiser lichen Hauses und des Aeußcrn mitgeteilt, daß das Kaisertum Indien, dann die Kolonieen von Newfoundland, Natal, Vic toria, Queensland, Westaustralien und Neu-Seeland dem am 24. April 1893 zwischen der österreichisch-ungarischen Mon archie und Großbritannien abgeschlossenen Staatsvertrage, betreffend den gegenseitigen Schutz der Urheber von Werken der Litteratur oder Kunst und der Rechtsnachfolger der Ur heber (R. G. Bl. Nr. 77 sx 1894), bcigetreten sind. Dies wird mit dem Beifügen kundgemacht, daß infolge der angeführten Erklärung gemäß Artikel IX des bezogenen Staatsvertrages die Bestimmungen desselben auch auf die er Teil. bezeichueten Kolonieen und auswärtigen Besitzungen Groß britanniens zur Anwendung gelangen. Wien. Windisch-Graetz m. x>. Schönborn m. p. Zur gefälligen Beachtung! Wir nehmen Bezug auf unser Rundschreiben vom 1. Dezember und auf unsere Bekanntmachung in Nr. 286 des Börsenblattes vom 10. Dezember und bitten höflichst, uns die Bestellungen auf das Börsenblatt, Jahrgang 1895,, schnellstens zugehen zu lassen. Das Börsenblatt wird nur ans Verlangen und gegen bar geliefert. Die Bezieher des Börsenblattes erhalten die Nach richten aus dem Buchhandel mitgeliefert; ohne die Nachrichten und ohne die Beilagen kann das Börsenblatt nicht bezogen werden, auch eine Teilung in der Art der Zu stellung ist nicht statthaft. Leipzig, den 20. Dezember 1894. (st eich alt öl! eile des öörsrnvereiiis -er Deutsche» Liichlchii-lrr. G. Thvmälen, Geschäftsführer. Nichtamtlicher Teil. Vertrauensmänner des deutschen Buchhandels«. (Vgl. Börsenblatt Nr. 280, 286, 290.) Aus der im Börsenblatt Nr. 290 enthaltenen Antwort des Vorstandes des »Kreises Norden« geht hervor, daß in der vertrau lichen Besprechung vom 18. Februar d. I. von den 30 Orts- und Kreisvereinen mit 1100 Mitgliedern, welche im Adreßbuch 1894 V p. 310 als Organe des Börsenvereins aufgeführt sind, 13 Vereine durch in Summa 19 Anwesende vertreten waren. Es bedarf keiner »Kasuistik«, um aus dem Verhältnis der Zahlen 30 zu 13 und 1100 zu 19 die Berechtigung für den Ausdruck herzuleiteu, daß die in Rede stehenden Be schlüsse bezüglich des Kolportagebetriebs von »einzelnen« Vertretern »weniger« Kreisvereine gefaßt sind. Ob die selben sich für »Vertrauensmänner des deutschen Buchhandels« halten wollen, mag dem persönlichen Belieben des Einzelnen überlassen bleiben. Wenn sie sich aber dem Vorstande des Börsenvereins gegenüber auf der Basis einer so mangelhaft fundierten Stellung »auf einstimmige Beschlüsse der versam melt gewesenen Vertrauensmänner des deutschen Buchhandels Einundsechzigster Jahrgang. berufen, welche Vereine mit 1100 Mitgliedern vertreten«, so fehlt hierzu die Berechtigung. Gewiß ist weder dem Einzelnen noch den Vereinen das Recht zu bestreiten, anderer Meinung zu sein als der Vor stand des Börsenvereins, und eben so wenig, die gegenteiligen Anschauungen nach besten Kräften zur Geltung zu bringen. Es werden aber auch hier lediglich die sachlichen Gründe einen dauernden Erfolg herbeisühren können und persönliche Angriffe nur dazu dienen, die Gegensätze zu verschärfen und die Streitenden zu verbittern. Die letztere Kampfesart gegen den Vorstand des Börsen vereins zu wählen, dürfte um so weniger ratsam erscheinen, als die Stellung desselben von Jahr zu Jahr ganz natur gemäß schwieriger wird und die Befürchtung wohl gerecht fertigt erscheint, daß geeignete Männer nicht mehr bereit sein werden, das Ehrenamt zu übernehmen, wenn ihnen der einzige Beweggrund dazu genommen wird, die Ueberzeugung nämlich, überall angesehen zu werden als die »Vertrauensmänner des deutschen Buchhandels«. Elbing, 16. Dezember 1894. Meißner. 1072
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