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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.03.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-03-09
- Erscheinungsdatum
- 09.03.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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1010 Nichtamtlicher Theil. IE Sk, g, März. lung bildet der Verlag, der mehrere sehr gangbare Artikel enthält, von denen alljährlich oder in größeren Zwischenräumen sneue Auflagen aufgelegt werden müssen. Kluge's Literaturgeschichte, dessen Themata zu deutschen Aussätzen und die Auswahl deutscher Gedichte, dieAlbert'- schen Liederbücher für Schule und Haus, die Runkwitz'schen Lese bücher, die Literaturgeschichte von Sehrwald „Deutsche Dichter und Denker", die Literatur des Auslandes von Schwarz, die Bilder aus dem Alltagsleben, die Werke von Glaß re. re. sind in vielen Schulen eingeführt und auch außerhalb Deutschlands verbreitet. Das Geschästspersonal, das bei Gründung des Geschäftes aus einem Gehilfen und einem Lausburschen bestand, zählt gegenwärtig SO Personen, das sprechendste Zeichen von dem Emporblühen des Geschäftes. Was nun die Feier des Jubiläums selbst betrisst, so wurde dieselbe mit einer Morgenmusik eingeleitet, welche das Geschäfts- Personal ihrem Ches bringen ließ; hierauf begab sich eine Depu tation von Herren der Buchhandlung, Buchdruckerei und dem tech nischen Personal in die Wohnung des Jubilars, um demselben eine in seiner Officin typographisch sehr schön gefertigte Adresse in gleichfalls künstlerisch schön gefertigter Umhüllung zu überreichen, wobei der langjährige Prokurist des Geschäftes, Hr. Victor Dietz, die Ansprache hielt. Im weiteren Verlauf überreichte sodann, als der Jubilar in der Buchhandlung erschien, in welcher das Comptoir des Chefs sowie sein Pult mit Blumenguirlanden verziert worden war, das Personal der Buchhandlung ein großes Tableau unter Glas und Rahmen, welches die sämmtlichen Photographien der in den 25 Jahren im Bonde'schen Geschäft thätig gewesenen Gehilfen enthält. Hieran reihte sich eine endlose Reihe von persönlichen Gratulanten, und nicht minder zahlreich waren die Glückwünsche, welche durch Zuschriften und Depeschen aus Nah und Fern ein gingen. Einen besondern Glanzpunkt der Feier bildete das Souper im Gasthof zur „Stadt Nürnberg", zu welchem der Jubilar sein ge summtes Geschäftspersonal und eine Anzahl Ehrengäste geladen hatte, im Ganzen etwa 100 Personen. Den ersten Toast brachte der Jubilar, der dabei in launiger Weise der ersten Tage seines 1858 gegründeten Geschäftes gedachte, seinem Geschästspersonal; ihm folgten Hr. Procurist Dietz, der in Erwiderung dieses Toastes den Jubilar feierte, die Hrn. Landgerichtspräsident Hase und Professor Kluge, welche im Namen seiner Freunde sprachen und den Jubilar und Familie leben ließen, und sodann Hr.Redacteur Volger, welcher der steten Entwickelung der „Altenburger Zeitung" gedachte und dem Jubilar als Chefredakteur derselben ein Hoch widmete. Der Festtafel folgte ein Tänzchen und diesem, da der angebrochene Sonntag eine Verlängerung desselben verhinderte, geselliges Zusammensein mit Vorträgen aller Art, bis man sich in früher Morgenstunde endlich trennte. Der ganze Verlauf der Festlichkeit zeigte, mit welcher An hänglichkeit das Geschäftspersonal seinem Ches ergeben ist. Möge derselbe noch lange in rüstiger Gesundheit und geistiger Frische unter uns weilen; das ist der herzlichste Glückwunsch aller Deren, welche ihn kennen und verehren! V. Aus einem Berichte des Kaiser!. Consulats in Cineinnat! vom 2. Febr. 1881. . . . Der hiesige Buch- und Kunsthandel hat manche Ausstellungen zu machen. Ein Haus klagt über mangelnde Soli dität der deutschen Einbände, über schlechte Qualität des deutschen Papiers, über Unzuverlässigkeit der Verleger in Bezug auf Zahl der Lieferungen bei Werken, welche successive erscheinen und wobei die verabredete Anzahl überschritten wird. Namentlich aber seien die deutschen Bücherpreise zu hoch. Ein anderes Haus theilt darüber mit: „Seit etwa zehn Jahren ist die Bedienung weniger aufmerk sam und theurer; auch erhalten wir öfter alt aussehende verlegene Exemplare für neue, da man draußen wohl weiß, daß uns das Zu rücksenden säst unmöglich ist, nachdem wir bereits 25 Proc. Zölle und etwa 20 Proe. andere Unkosten baar ausgelegt haben. Da wir alles in Deutschland baar bezahlen lassen und gewöhnlich von einem Buche nur wenig beziehen, werden Ausstellungen darüber selten beachtet." Eine dritte deutsche Buch- und Kunsthandlung schreibt: „Die Expedition von Leipzig ist ungeheuer schwerfällig und langsam, und werden öfters die dringendsten Aufträge lässig besorgt; sogar Kabel- depeschen bleiben oft 8 — 14 Tage unberücksichtigt liegen. Die Ver packung ist schlecht, und oft werden bei Werken, die 100—ISO oder mehr Mark kosten, noch die Pappendeckel mit 20 oder mehr Pfen nigen extra berechnet. Die deutschen Büchereinbände sind im All gemeinen schlecht. Die Buchbinder verschwenden auf den Seiten und dem Rücken der Einbände unnöthig viel Gold- und blinde Stempel arbeit; aber die Bücher sind durchweg nicht solid und dauerhaft ge bunden. Wir finden, daß deutsche Bücher im Allgemeinen bedeutend theurer sind als die anderer Länder. Es kann hiernichtdieHonorar- srage für die Autoren in Anschlag gebracht werden; denn es ist Thatsache, daß sogar Bücher die vom Englischen ins Deutsche über setzt werden, in der deutschen Uebersetzung theurer sind, als die Originale, und dabei kommen doch nur Uebersetzungskosten in Be tracht. Nach unserer Erfahrung liegt diese Vertheuerung deutscher Bücher in dem unseligen Kreditsystem des deutschen Buchhandels. Wenn die deutschen Verleger monatlich Bezahlung für ihre Verlags werke erhalten würden, dann wären dieselben im Stande, bedeutend billiger zu verkaufen. Amerikanische Importeure kaufen in Deutsch land nur gegen baar, müssen jedoch beinahe ebenso theuer bezahlen, wie die Sortimentshändler, die die Bücher von einem Jahr ins andere als Commissionsartikel schleppen." Reichsgerichts - Erkenntnisse. 1. Führt die Nichtbeobachtung der Vorschrift des H. 34. des Reichsgesetzes vom 28. October 1871 über das Postwesen des Deutschen Reichs nothwendig zur Aushebung des eingeleiteten ge richtlichen Strafverfahrens? 2. Ist das in Z. 1. des genannten Gesetzes hinsichtlich der Zeitungen politischen Inhaltes ausgesprochene Verbot der Be förderung gegen Bezahlung aus andere Weise, als durch die Post, auf die unmittelbare Beförderung an die Abonnenten beschränkt? 3. Bildet die Beförderung von Zeitungen politischen Inhalts als sog. „Expreßgut" mittelst der Eisenbahn eine Beförderung durch expresse Boten oder Fuhren im Sinne des A. 2. des genannten Gesetzes? 4. Erfordert die Strafbarkeit aus Z. 27. Ziff. 1. des Post gesetzes ein Handeln aus Eigennutz? Schließt Rechtsirrthum die Strafbarkeit aus dem Gebiete der Anwendung des Postgesetzes aus? Urtheil des I. Strafsenats vom 27. Januar 1881 gegen S. Bensheimer.*) I. Landgericht Mannheim. Der Angeklagte S. B. von Mannheim, verantwortlicher Ver treter der „Mannheimer Vereinsdruckerei", in deren Druck und Verlag die „Neue badische Landeszeitung, Mannheimer Anzeiger" *> Aus den „Entscheidungen des Reichsgerichts in Strassachen" (Leipzig, Beit L Comp.) mit gefälliger Genehmigung der Verlagshand- lung abgedruckt.
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