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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.01.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1899-01-03
- Erscheinungsdatum
- 03.01.1899
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- Deutsch
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der die Verbreitung stattgefnn'bcn hat, deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil durch sie der Kreis von Personen gegeben ist, denen die Abbildungen zugänglich gemacht sind, und durch die Abgrenzung des Vcrbreitungskreises die Wirkung und damit der Charakter der Darstellung beeinflußt sein kann. Festgestellt ist, daß die Abbildungen der Fürstin Chimay, der Rita Dnvernois und der Susnnua Dnvernois in den Schaufenstern ansgestellt, auf den Ladentischen ausgelegt und in zahlreichen Exemplaren verkauft und unter dem Publikum ver breitet worden sind. Hat hiernach eine unbegrenzte öffentliche Ver breitung unter dem Publikum ohne Unterschied des Alters und des Geschlechts stattgefnnden, so fragt es sich, welche Wirkungen bei dieser Art der Verbreitung die Abbildungen auf das sittliche Gefühl auszuüben geeignet waren. Der erste Richter erklärt, er habe bei Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände nicht die Uebcrzeugung gewinnen können, daß die Abbildungen objektiv ge eignet oder bestimmt seien, einen geschlechtlichen Reiz auf den nor malen Beschauer auszuüben oder seine Lüsternheit zu erregen. Daß für die Qualifizierung einer Schrift, Abbildung oder Darstellung als unzüchtig das Scham- und Sittlichkeitsgefühl des »normalen« Men schen maßgebend sein müsse, ist in der Rechtsprechung des Reichsgerichts angenommen, nicht minder nder, daß auch die Art der Schaustellung von Bedeutung sei. (Vergleiche Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen Band 26 Seite 370, Band 24 Seite 365, Band 21 Seite 306.) Bei der ausgedehnten Oeffentlichkeit der Schaustellung in be lebten Straßen und der unterschiedslosen Verbreitung unter dem Publikum, wie sie nach den llrteilsgründen stattgefunden haben, können hier nur die Eindrücke maßgebend sein, welchen die Abbil dungen auf einen nach Alter und Geschlecht nicht begrenzten Personen- kreis zu machen geeignet waren. Es sind daher die Wirkungen auf weibliche wie auf männliche Personen, auf die Jugend wie auf das Alter in Betracht zu ziehen. Eine Prüfung aus diesem Gesichtspunkte läßt das angefochtene Urteil vermissen. Geradezu rechtsirrig ist es jedoch, wenn der erste Richter nur solche Abbildungen als unzüchtig ansieht, die geeignet oder bestimmt seien, »einen geschlechtlichen Reiz auszuüben oder die Lüsternheit zu erregen». Ohne Zweifel sind Ab bildungen, die geeignet sind, eine solche Wirkung auszuüben, unzüchtig, es ist jedoch keineswegs erforderlich, daß sie, um den Begriff des Un züchtigen zu erfüllen, so beschaffen sein müssen. Unzüchtig ist vielmehr alles dasjenige, was das Scham- und Sittlichkeitsgefühl in geschlecht licher Beziehung verletzt, und diese geschlechtliche Beziehung kann auch durch das Gefühl des Abscheues und Ekels hergestellt werden. Wäre die Auffassung des ersten Richters richtig, so würden beispielsweise Abbildungen, die schamlose Roheit, Akte widernatürlicher Unzucht dar stellen, nicht als unzüchtig angesehen werden können, weil sie nicht geeignet sind, in dem normalen, d. h. sittlichen Menschen, Lustgefühle hervorzurufen, sondern im Gegenteil Abscheu bei sittlichen Menschen erregen müssen: Für den Begriff des Unzüchtigen genügt jede erheb liche Verletzung des Scham- und Sittlichkeitsgefühls, das in dem von der Sitte beherrschten und geregelten Geschlechtsleben wurzelt, ohne daß cs, wenn dergestalt die geschlechtliche Beziehung hergestellt ist, darauf ankommt, wie die Gefühlsverletzung sonst beschaffen ist. Der Schutz des K 184 Strafgesetzbuchs gilt einem nach seiner Indi vidualität und seinem Umfange nicht bestimmten Personenkreise, also auch demjenigen Teile des Publikums, insbesondere des weiblichen, der normaler Weise einer geschlechtlichen Anreizung oder Lüsternheit durchaus fern steht. Nach ocr Urteilsbegründung scheint der erste Mchter anzunehmen, daß die Abbildungen einer geschlechtlichen Be ziehung in dem erwähnten Sinne nicht ermangeln, und es ist daher gänzlich verfehlt, wenn er es dahingestellt sein läßt, ob die Abbil dungen unanständig sind und durch ihre Unanständigkeit Zucht und Sitte verletzen. Verletzen sie die auf dem Gebiete des Geschlechts lebens herrschende Zucht und Sitte, so sind sie unzüchtig. Hiernach war das durch die Revision der Staatsanwaltschaft angefochtene Urteil, da es auf einer Verkennung des gesetzlichen Be griffs des Unzüchtigen beruht, nebst den zu Grunde liegenden Fest stellungen aufzuheben. Kleine Mitteilungen. Post. — Drucksachen in Form offener Doppelkarten sind im inneren deutschen Verkehr seit dem 1. Januar bekanntlich auch dann zulässig, wenn sich auf der anhängenden Karte (Antwortkarte) Post wertzeichen befinden. Sind diese Postwertzeichen zur Frankierung der Antwortkarte bestimmt, so ist für den Verkehr zwischen dem Reichspostgebiet und den Postgebieten von Bayern und Württemberg zu beachten, daß die Antwortkarten nur dann als giltig frankiert an gesehen werden, wenn sie mit Wertzeichen derjenigen Postverwaltung versehen sind, in deren Gebiet sie zur Post gegeben werden. Telephon. — Vom 1. Januar 1899 ab sind Doppelgespräche von 6 Minuten Dauer auch im Verkehr mit Dänemark und mit Budapest zugelassen. Demgemäß ist auch, wie die kaiserliche Ober- Pvstdirektion bekannt macht, die Ausdehnung einer als Drei-Minuten- SechsinidseSstlkisnr Jahrgang. Gespräch angemeldeten Unterhaltung über diese Zeit hinaus bis zur Dauer von 6 Minuten gestattet. Internationale Kongresse in Paris 1900. — Die zur Weltausstellung in Paris 1900 stattfindenden internationalen Kon gresse werden in folgende zwölf Abteilungen zerfallen: 1. Erziehung und Unterricht. 2. Schöne Künste, dekorative Künste, Litteratur, dramatische Kunst, Geschichte, Archäologie. 3. Mathematische Wissenschaften (Mathematik, Mechanik, Astrono mie, Geodäsie). 4. Physikalische und chemische Wissenschaften und deren Anwen dung (Physik, Chemie, Meteorologie, physikalische und chemische Jn- dustricen). 5. Beschreibende Naturwissenschaften (Geologie, Mineralogie, Botanik, Zoologie, Anatomie, Physiologie, Anthropologie). 6. Medizinische und pharmazeutische Wissenschaften. 7. Angewandte Mechanik, Civil- und Marine-Jngenieur-Wissen- 1, Transportmittel. 8. Landwirtschaftliche Wissenschaften (Landwirtschaftskunde, Acker bau, Weinbau, landwirtschaftliche Jndustrieen, Gartenbau, Waldbau, Jagd, Fischerei). 9. Volkswirtschaftslehre, Gesetzgebung, Statistik. 10. Sozialwissenschaften (Sozialökonomie, Hygiene, Armenpflege). 11. Kolonisation und geographische Wissenschaften (Geographie, physikalische Geographie, Erforschungen). 12. Industrie und Handel im allgemeinen. Für die Kongresse ist von der französischen Behörde ein Regle ment aufgestellt worden, das vom deutschen Reichskommissaaiat auf Wunsch kostenfrei abgegeben wird. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. UiblivAraplusobsr Nonatsbsriobt übsr neu srsobisnsvs 8vbul- null Uuivsr8itäts8olu'itt6u (Uisssrtationsu — UroArammabbauäiuuASu llubilitationssobriktsu sto.), lusA. von äsr Xsntrslutslls kür Disssrtationsu uncl Uro»rauuus ckor UuobüauclluuA Oustav Uooü, 6. m. b. II. in I-oipriA. X. laiu-A. Xr. 3. (1. l>sr. 1898.) 8". (8. 49—56.) dir. 1187—1341. Dsutsobsr lonrnal-LütaloA kür 1899. TiusammsvstsUuuZ von oa. 2800 llitsln äsntsobsr 2oitsobriktsn, s^stsmatisob in 41 Uubriüsn Asoränst. 35. laürpan--. llsrau^og. von 0. 6iaolrls.nor'8 biblioArapbissbsm Xnsüunkt8-Lursg,n ru lwixri^. »r. 8". (112 8. u. 10 8. Xn/.sißwn.) (Isbuuäsn 1 25 bar. Literaturblatt für Armee und Marine. Monatliche Berichte über die Militär-Literatur aller Culturstaaten. Mit kriegsgeschicht lichen und literarischen Aufsätzen. 1898. Nr. 11. (1. Dezember 1898.) 40. (Sp. 157—171) nebst Anzeigenbeilagc Nr. 10. Ver lag der Militär-Verlags anstatt, Verlagsbuchhandlung für Kriegswissenschaft, G. m. b. H. in Berlin IV. Usrnorial cks 1a librairis kranyaiso. Usvus bsbäomaäairs äss livrss. (loinplsmont äs la biblioArapbis kran^aiss. Lsonsil äs oataloAnss äss eäitonrs, avso tablss. 5. annss. dir. 49—52, Döosmbrs 1898. 8". 8. 681—764. VsrlaZ von 8. bs 8onäisr in karis. Kalender und Wetter-Prophezeiungen. lieber einen alten Zopf im Kalenderwesen wird der Kölnischen Volkszeitung ge schrieben: »Die Kalender für 1899 sind wohl schon alle erschienen, und vermutlich wird schon an manchen für 1900 gearbeitet, da die Erscheinungszeiten im letzten Jahrzehnte immer höher in den Sommer hinaufgerückt sind. Sind doch die astronomischen Normal kalender, nach deren Angaben sich die Volks-Almanachc richten, schon für mehrere Jahre im voraus erschienen. Da nun 1900 eine runde Zahl ist, so erscheint die Bitte nicht ungerechtfertigt, unsere Kalendermacher wollen gütigst das neue Säkulum nicht anbrechen lassen, ohne zuvor eineu alten Zopf abgeschnitten zu haben, der uns in diesem hochgelehrten röntgendurchstrahlten Zeitalter so seltsam kleidet, daß unsere lieben neuen Reichsbürger in Kiautschou ihn uns neiden könnten. Dieser mehr alte als ehr würdige Zopf besteht in den Wetter-Prophezeiungen. Jeder halbwegs unterrichtete Mensch weiß, daß die eigentlichen Himmels- erscheinungcn, z. B. Vollmond und Mondfinsternisse, mit größter Schärfe vorausberechnct werden können, nicht nur für künftige Jahre, sondern auch für kommende Jahrhunderte. Er weiß aber auch, daß i,n Gegensätze dazu die Wettererscheinungen, z. B. Sturm, Regen oder Schnee kaum für den einen oder andern Tag unter günstigen Umständen mit einiger Sicherheit vorauszusagen sind; es ist ihm ferner bekannt, daß nicht immer im ganzen lieben Vaterlai,de dieselbe Witterung herrscht. Vielmehr kann Schlesien Dauerregen haben, während inan im Rheinlande nach einem Regentrovfen lechzt und umgekehrt. Alles dies ist bekannt, und trotzdem duloet man in den Kalendern die widersinnige Zusammenstellung einer durchaus richtigen astronomischen Angabe mit einer meteorologischen Prognose, die des Schäfers Thomas würdig ist; z. V.: -Vollmond den 12., 3 Uhr 9
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