Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.01.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-01-10
- Erscheinungsdatum
- 10.01.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990110
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189901107
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990110
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-01
- Tag1899-01-10
- Monat1899-01
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
7, 10. Januar 1899. Nichtamtlicher Teil. 223 Mark an Unterstützungen gezahlt worden. — Erst 1845 treten Bestrebungen hervor, die sich auf besonderen Zusammenschluß der Berliner Kollegen zu geschäftlichen Zwecken richten; sie scheiterten aber am hartnäckigen Widerstande der Behörden, die sich der von vr. Moritz Veit angeregten und von einer Versammlung beschlossenen Gründung einer Berliner Buch händler-Innung mißgünstig entgegenstellten. Mehr Erfolg hatte die 1846 gegründete Bestellanstalt, die bald Nachfolge und Erweiterung erfuhr durch den 1847 gegründeten »Verein für gemeinsame Postsendungen nach Leipzig« und im Januar 1848 durch die »Anstalt Berliner Verlags- und Sorti mentsbuchhändler zur gemeinschaftlichen Büchersendung nach Leipzig«. — Der »Berliner Verlegerverein« trat 1848 ins Leben; seine Gründung ist aber auf einen Vorgänger zurückzu führen, eine Vereinigung von 28 Berliner Handlungen »zu gemeinschaftlichen Maßregeln gegen säumige Zahler«, die sich 1840 als »Berliner Buchhändler-Verein« konstituiert hatte. — Ein geselliger Verein unter dem etwas materiell klingenden Namen »Bnchhändler-Eßverein«, dem wir übrigens auch in der Leipziger Buchhändlergeschichte begegnen, muß vor 1847 be standen haben.*) Die Zersplitterung in mehrere Vereine, denen doch zu meist immer dieselben Mitglieder angehörten, und nicht zu letzt die Befreiung des bürgerlichen Lebens, zumal der Presse, vom behördlichen Zwange in den ersten Monaten nach den Märztagen führten, nach einer vorbereitenden Versammlung im Juli, zu einer neuen, umfassenderen Vereinsbildung, der Korporation der Berliner Buchhändler, die ihre Korporations rechte freilich erst viel später erhielt. Die Juliversammlung 1848 hatte sieben Kollegen (R. Gaertner, W. Hertz, I. Leh- feldt, E. S- Mittler, G. Reimer, H. Schultze und M. Simion) mit der Ausarbeitung eines Statuteu-Entwurfs beauftragt, und dieser wurde dann in den Versammlungen am 11. und 18. Oktober durchberaten und angenommen, worauf eine weitere Versammlung am 1. November 1848 die endgiltige Konstituierung durch die Wahl des Vorstands und der Aus schüsse vornahm. In den ersten Vorstand wurden Georg Reimer, I. Lchfcldt und R. Gaertner gewählt; als Stellver treter W. Hertz und C. Reimarus; in den Hauptausschuß: G. W. F- Müller, C. H. Jonas und vr. Parthey; in den Rechnuugs- und Wahlausschuß: A. Förstner, G. Hempel und I. Springer. Das erste Mitgliederverzeichnis (Börsen blatt Nr. 106 vom 8. Dezember 1848) nennt 52 Namen. Von diesen Begründern weilen zur Zeit nur noch vier unter den Lebenden: Eduard Aber, August Ferdinand Hirschwald, Wilhelm Hertz und Dietrich Reimer, von denen die drei ersten noch heilte an der Spitze ihrer Geschäfte stehen, während sich Dietrich Reimer erst vor wenigen Jahren ins Privatleben zurückgezogen hat. Sehr bemerkbar tritt bei Betrachtung dieser Vereins gründung wieder der bedeutende Unterschied zwischen Leipzig und dem damaligen Berlin hervor. Während der Leipziger Buchhandel sich zumeist einer fast traditionellen Förderung durch die Regierung erfreuen durfte, häuften sich in Berlin dem jungen Verein gegenüber die behördlichen Schwierigkeiten. Trotz unablässiger Bemühungen beim Polizeipräsidenten, beim Minister, beim Bürgermeister und Magistrat gelang es dem rührigen Vorstande nicht, für den Verein die Verleihung der Korporationsrechte zu erlangen. Man verlangte an maß gebender Stelle vielmehr die Bildung einer Buchhändler- Innung nach dem Muster der Handwerker-Innungen, und nicht ohne Bitterkeit beschwerte sich der Vorstand beim Magi- *) Im -Organ des deutschen Buchhandels» 1847, Nr. 10 zeigt G. W. F. Müller an, daß er von dem früher bestandenen -Buch- Händler-Eßverein« noch einen Kassenrest habe, den er gern los werden möchte. Wenn keiner der Beteiligten Widerspruch erhebe, werde er den Betrag dem Unterstützungsverein überweisen. trat über dessen Zusendung und Anempfehlung eines Normal- tatuts unter der Ueberschrift »Statut der Schuhmacheriunuug in N.« Die Ablehnung eines Eingehens auf diese amtliche Zu mutung erscheint selbstverständlich. 1853 sollte der Versuch unter teilweisem Einlenken auf die Wünsche der Behörde wiederholt werden; aber die Hauptversammlung lehnte ab, und so behalf man sich schließlich ohne obrigkeitliche Genehmigung, bis es 1873 dem einflußreichen Alexander Duncker gelang, das lange vergeblich erstrebte und fast schon aufgegebenc Ziel dach noch zu erreichen. Die Verleihung der Korporationsrechte erfolgte nach einigen notwendigen Statutenänderungen durch Kaiser Wilhelm I. am 17. Mai 1873. Ihre Erwerbung war darum wichtig, weil ohne sie der Verein nicht aus dem engen Rahmen einer privaten Vereinigung heraustreten konnte und ihm bei den vielfachen Beziehungen zu staatlichen und städtischen Behörden, bei Einflußnahme auf Gesetzgebung und Verwaltung die amtliche Anerkennung als Vertreter des Berliner Buchhandels fehlte, was als große Belästigung em pfunden werden mußte. Auch konnte der Verein nur mit Hilfe eigener Korporationsrechte Grundbesitz erwerben und sich das Haus bauen, das heute seinen geschäftlichen Zwecken dient und sich für diese als förderlich erwiesen hat. Die Thätigkeit der Korporation ist in den leitenden Sätzen des Statuts vorgeschrieben: »Das Wohl und die Ehrenhaftigkeit des deutschen Buchhandels im allgemeinen und die Förderung der gewerblichen Interessen der Korpo rationsgenossen insbesondere, sowie die Begründung und Pflege der Anstalten, welche zur Förderung dieser Interessen dienen sollen«, sich angelegen sein zu lassen. Damit hat sie sich ihre Aufgabe nach zwei Richtungen vorgezeichnet und nach beiden hin eine rege Thätigkeit entfallet. Im einzelnen obliegen ihren Leitern 1) die Vertretung der gewerblichen Interessen bei den städtischen und Staatsbehörden und da, wo es sonst erforderlich ist, 2) die Feststellung buchhänd lerischer Geschäftsgebräuche und die Sorge für Erleichterung des Verkehrs, 3) die Beaufsichtigung von Aufnahme und Ausbildung der Lehrlinge der Korporationsgenossen, 4) nach Maßgabe der vorhandenen Mittel die Fürsorge für verarmte Korporationsgenossen und deren Witwen und Waisen. Dem kaum in sein Amt eingetretenen Vorstande erwuchsen sofort Aufgaben schwierigster Art. Schon am 1. Dezember 1848 erließ er im Aufträge der Vereinsversammlung eine »Rechtsverwahrung« gegen eine Bekanntmachung des Ober befehlshabers in den Marken Generals von Wrangel, der am 10. November die Stadt besetzt und in Belagerungs zustand erklärt hatte. Seine Drohung, solche Buchhandlungen, in denen bestimmte Zeitungen und Blätter, die von ihm als verboten bezeichnet waren, ungeachtet des Verbots verkauft würden, »eventuell gänzlich schließen zu lassen«, — eine unter den obwaltenden Umständen übrigens durchaus verständliche Maß regel— war Gegenstand der »Rechtsverwahrung«, die sich durch freimütigen Ton auszeichnet, aber erklärlicherweise er folglos blieb. Die Antwort des Generals erfolgte am 8. De zember. Sie war maßvoll und höflich, wie denn der General- gewaltige überhaupt Milde walten und es bei der Drohung bewenden ließ. Schlimmer war die Folgezeit nach Aufhebung des Be lagerungsstandes unter dem Regiment des Polizeipräsidenten von Hinckeldey, der zwei Korporationsmitgliedern, Fr. Gerhard und M. Simion, die Konzession zum Betriebe des Buch handels entzog und damit beide zur Auswanderung aus Preußen zwang. Die Korporation nahm sich ihrer mit großer Entschiedenheit, wiewohl erfolglos, an. Interessant ist aus dem vielfachen Verkehr des Korporationsvorstandes mit Herrn von Hinckeldey dessen geäußerte Absicht, für die Hebung des Berliner Buchhandels nach Kräften wirken zu wollen. Seiner Anregung folgend, unterbreitete ihm der Vorstand die Wünsche 30
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder