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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.01.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-01-13
- Erscheinungsdatum
- 13.01.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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10, 13. Januar 1899. Nichtamtlicher Teil. 317 der Verbreitung*) verfällt nicht der Strafnorm des 8 23 des Preßgesetzes, die bloß den »fliegenden Buchhandel und das öffentliche Anschlägen von Druckschriften**)« unbedingt ver bietet. Daß dieselbe insbesondere keiner der Formen des »fliegenden Buchhandels« entspricht, ist kaum zu bezweifeln; fraglich könnte höchstens sein, ob nicht die Versendung der Druckschrift unter der Adresse »Gemeindegasthaus Kukrowitz« dem Aushängen einer Druckschrift an einem öffentlichen Orte gleichzuachten ist. Dagegen spricht jedoch die historische Entwicklung des im 2. Absätze des 8 23 des Preß gesetzes aufgestellten Plakatierungsverbotes ***); sie zwingt förmlich zur Annahme, daß dasselbe bloß die öffentliche Ankündigung durch Anschlagezettel im Auge hat. Mögen dabei auch die Worte »Aushängen« und »Anschlägen« im weitesten Sinne verstanden sein, so decken sie sich doch nicht mit dein Begriffe des »Auflegens« der Druckschrift an einem öffentlichen Orteff). Wollte man daher auch annehmen, daß in der Absendung der Druckschrift an das »Gemeindegasthaus in Kukrowitz« eine zum Aufliegenlassen derselben an einem öffentlichen Orte führende Handlung gelegen ist, so würde gleichwohl auch sie von dem Verbote des Z 23 des Preß gesetzes nicht getroffen. Insoweit daher nicht etwa der nach dem 12. Hauptstücke des 2. Teiles des allgemeinen Straf gesetzes strafbare Inhalt der Druckschrift in Frage kommt, erscheint vom preßpolizeilichen Standpunkte die von Carl B. unternommene Versendung derselben durch die Post als straf rechtlich irrelevante That. Es waren daher unter Konstatierung der Gesetzes verletzung die Urteile als nichtig zu beheben und Carl B. von der Anklage wegen Uebertretung des Z 23 des Preß gesetzes freizusprechen. *) Vergl. Liszt über »Preßrecht» S. 88, Schwarze -Reichspreß- gesctz» S. 8, Berner -Deutsches Preßrecht» S. 170, Schütze, S. 239, Note 26, denen die Aufgabe der Druckschrift auf die Post höchstens als Versuch der Verbreitung gilt, dagegen aber auch Oppenhoff, Coniment., Note 17 zu § 85. **) Liszt -österreichisches Preßrecht», S. 316, 105 u. folg. ***) Siehe Liszt «österreichisches Preßrecht», S. 109. f) Hierfür spricht auch die hinsichtlich des öffentlichen Aufliegens von Druckschriften in Gast- und Kaffeehäusern geübte Praxis. Alter Gepflogenheit entsprechend wurde das Aufliegen von Zeitungen in derlei Lokalen von der Polizei seit jeher geduldet; die Bestimmungen des Preßgesetzes boten nie einen Anlaß, deshalb gegen die Inhaber von Gast- und Schankgewerben einzuschreiten, obschon das Auflicgen- lassen von Zeitungen im Umfange der ihnen erteilten Konzession dem Wortlaute des ß 15, Punkt 15 und des 8 16 der Gewerbeordnung (Novelle vom 15. März 1883, Reichsgesetzblatt Nr. 39) zufolge nicht mit inbegriffen ist. Ein Erlaubnisschein im Sinne des H 23 des Preßgesetzes wurde nie von ihnen verlangt. Kleine Mitteilungen. Aus dem Antiquariat. — Die wertvolle, namentlich im Ge biete des Civilrechts bedeutende Bibliothek des hervorragenden Rechts lehrers f Geheimrats Professors Dr. A. Ubbelohde in Marburg ist in den Besitz des Spezialgeschäftes für Rechts- und Staatswissen schaften und Geschichte R. L. Prager in Berlin übergegangen. Ein Fachblatt für Volksbibliotheken und Lesehallen. — Der Herausgeber und der Verleger des Centralblatts für Biblio thekswesen, die Herren Dr. O. Hartwig in Marburg und Otto Harrassowitz in Leipzig, machen in der neuesten Nummer des Ccntralblatts folgende vorläufige Mitteilung: -Von verschiedenen Seiten ist in den letzten Jahren der Re daktion des Ccntralblattes für Bibliothekswesen der Wunsch aus gesprochen worden, sie möge doch den schon bestehenden Volksbiblio theken und Lesehallen, sowie der auch in Deutschland immer stärker sich geltend machenden Bewegung zu gunsten dieser freien öffent lichen Bibliotheken, ihren technischen Einrichtungen u. s. w. eine leb haftere Berücksichtigung zu teil werden lassen. Ohne die Berechtigung oieses Wunsches zu verkennen, konnte die Redaktion des Central- blattcs für Bibliothekswesen demselben nicht genügend entsprechen, weil ihr der Raum hierfür fehlte. Unter diesen Umständen haben Herausgeber und Verleger dieser Zeitschrift beschlossen, im Laufe des Seckisundlecknlfisler Jahrgang. Jahres 1899 ein besonderes periodisches Organ ins Leben zu rufen, das in enger Fühlung mit den Leitern jener Bewegung und der schon bestehenden Volksbibliotheken deren Aufgaben und Interessen vertreten soll. Es ist vorläufig als ein selbständiges Beiblatt zuni Centralblatt für Bibliothekswesen gedacht. Das Nähere wird nach Abschluß der eingeleiteten Verhandlungen mitgeteilt werden. -Marburg und Leipzig Dr. O. Hartwig im Dezember 1898. Otto Harrassowitz.» Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Literarisches Centralblatt für Deutschland. Begründet von Fried rich Zarncke. Herausgeber und verantwortlicher Redakteur Professor Dr. Ed. Zarncke. 4". Jahrgang 1899, Nr. 1. Spalte 1—40. Leipzig, Verlag von Eduard Ävenarius. Erscheint jeden Sonnabend. Jährlich 30.— ord. Publikationen des Börsenvereius der Deutschen Buchhändler. Neue Folge: Archiv für Geschichte des Deutschen Buch handels. Herausgegeben von der Historischen Commission des Börscnvcreins der Deutschen Buchhändler. Bd. XX. Nebst Re gister zu Band I—XX (bcarb. von Philipp Vorhauer). 8". VI, 208 S. und Register IV, 346 S. Leipzig 1898, Verlag des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler. Laden preis 8 — Für Mitglieder des B.-V. gratis, wenn bis 6. April bezogen; für Nichtmitglieder 6.— no. (latalog clsr rsiclümltigon 8amm1ungsn üsbräisclrsr nnä jüclisclior Lüclwr, Danckscllriktsu u. 8. w.,nacügslasssn von ck. Dsrrsn Rabbi Noijsr Doürsn, Rabbi Xiciba Dslrrsu u. Rabbi Nosss äs Rima, vslcüs am 13. Rsbrnar bis 2. När? 1899, absnäs von 6 Ilbr ab, clurob 3. D. loaobimstbal in ^.mstsräaw, in cksr RapsnburgM-straat Xr. 126 versteigert vsrclsn sollen. gr. 8". 248 8. 4288 litsl in bsbräisobsm Drucke. VIw Dscsmbsr Nontlü^ Rart ok tlls Ilnglisü Oatalogne ok bookcs -kor 1898. Xr. 24 (2. ckannar^ 1899). Ar. 8". 27 8. Donclon, 8ampson Dov, Narston L Oompanz-, Dimitscl. RropaAancla. 2eitscürilt kür Rslclams-, Inseraten-, Rkakeat-, Xus- stsllungs-, OLsrtsn-, ^clressen- uncl ^situngsvsssn. Ilsraus- gegsbsn von Robsrt Ilxnsr. II. lalrrgang, Holt 3, Dezember 1898. Dsx.-8". 8. 79—114 mit vielen ^bbilcinngsn. Llit clen Leils-gsn: Internationale Dlalmtgalsris (1 Lkatt), nncl: Mit teilungen über Insertionsinittsk. (II. ckabrg. Xr. 3. Dsx.-8". 8. 25—36.) kZorkin, Verlag von Oonracl 8lropnile. Rrsebeint monatlicb. labrlicb 24 orck. Personalnachrichten. Jubiläum. — Am 1. Januar d. I. konnte der in weiteren Kreisen der Kollegen bekannte Herr Ernst Jurk, Prokurist des Verlagshauses Gustav Fischer in Jena, das Fest fünfundzwanzig jähriger Thätigkeit in diesem Hause feiern. Er trat vor fünfund zwanzig Jahren als Gehilfe in den damaligen Verlag von H. Dufft ein, der seit dein 1. Januar 1878 unter der Firma Gustav Fischer ivcitcrgcführt wird. Durch Pflichttreue und unermüdliche Schaffens freude hat sich der Jubilar die hohe Achtung, die ihm von allen, die ihn kennen, entgegengebracht wird, erworben und erhalten. — Am Neujahrstag fand in der Wohnung des Chefs eine kleine Feier im Kreise der Familie und der Angestellten des Herrn Dr. Fischer statt, wobei letzterer in einer zu Herzen gehenden Rede die Verdienste des Jubilars hervorhob und ihm als ein Zeichen seines Dankes ein Ehrengeschenk überreichte. Im Namen der Angestellten des Hauses Gustav Fischer richtete sodann Herr Prokurist Max Boettcher das Wort an den Jubilar, feierte ihn als Freund und Kollegen, als einen gerechten Vorgesetzten und wies auf die Ehrengabe des Geschäftspersonals hin. Herr Jurk dankte tiefbewegt in herzlichen Worten. — Am 7. Januar wurde der Tag noch durch ein Abendessen im Hotel zur Sonne festlich begangen, wozu außer dem Geschäfts personal noch eine Anzahl Freunde des Jubilars mit ihren Damen, oic Mitglieder des Jenaer Buchhändlervereins, dessen Gründer und Ehrenmitglied der Jubilar ist, und Geschäftsfreunde der Finna geladen waren. Die hier gehaltenen Reden und eingegangenen Telegramme zeigten, welcher Anerkennung sich der Jubilar überall zu erfreuen hat. Nach dem Abendessen gelangten ein eigens für diesen Tag ge dichtetes Theaterstück und verschiedene Vorträge ernsteren und heiteren Inhaltes zur Aufführung. Der Abend verlief in der fröhlichsten Stimmung und wird allen Festteilnehmern eine schöne, unvergeßliche Erinnerung sein. — Möge es dem allseits beliebten Jubilar ver gönnt sein, noch viele Jahre in geistiger und körperlicher Frische seinem Berufe obzuliegen und seiner jetzigen Stelle vorzustehen. L. G e st o r b e n: am 8. Januar in Berlin der Geheime Medizinal-Rat und außer ordentliche Professor der Chirurgie an der Universität Dr. Ernst Julius Gurlt, geboren 1825. 44
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