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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.01.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-01-17
- Erscheinungsdatum
- 17.01.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
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13, 17. Januar 1899. Nichtamtlicher Teil. 431 bedeuten würde. In demselben Sinne äußerte sich Abg. I)r. Lieber, während Abg. Genf Roon (kons.) einen sulchen Zuschlag befürwortete. Post. — Die dem Bundesrat zur Zeit vorliegende Novelle zum Postgesetz nimmt für das Briefporto von 10 eine Er höhung des Höchstgewichts bis 20 Gramm in Aussicht. Dabei soll bestimmt werden, daß die Ortstaxe auch auf den Nachbarortsver kehr ausgedehnt werden kann. Die Zeitungsgebühr soll betragen 10 -Z für jede Bezugszeit ohne Rücksicht auf deren Dauer; ferner 15 <ß jährlich mehr für jede weitere Ausgabe in der Woche; und schließlich 10 -H jährlich für jedes Kilogramm des Jahresgewichts, mindestens jedoch 40 ^ jährlich für jede Zeitung. Entziehung des Postdcbits vonZeitungen und Zeit schriften in Oesterreich. (Vgl. Börsenblatt Nr. 3.) — In der am 14. Januar erschienenen Nummer der -Zeit-- beschäftigt sich vr. Heinrich Kanncr in einem Artikel »Postdebit und Eiscn- bahnverbot» eingehend mit der am 31. Dezember v. I. publi zierten Ministeriell - Verordnung (Börsenblatt Nr. 3), durch die solche Druckschriften, denen der Postdebit in Oesterreich ent zogen ist, auch von der Beförderung mit Eisenbahnen und Dampfschiffen ausgeschlossen wurden. Dr. Kanner weist nach, daß unter Entziehung des Postdebits nur die Ausschließung einer Zeitung vom Abonnement bei der Post verstanden sei und daß nach deni Postgesetze und nach den zu diesem ergangenen Erläute- rungender Transport von Druckschriften in Ballen oder Kisten auch in dem Falle ausdrücklich zugelassen wird, wenn diesen Druck schriften der Postdebit entzogen wurde, vr. Kanner führt weiter aus, daß es ein Transportverbot von Druckschriften nach dem geltenden Preßgcsetze überhaupt nicht gebe. Der »Wiener Nbendpost» gegenüber, die sich zur Rechtfertigung der Verord nung auf die Amtsinstruktion zur Preßordnnug vom Jahre 1852 berufen hatte, wird hervorgehobcn, daß durch K 1 des Preßgesctzcs vom Jahre 1862 die Prcßordnung vom Jahre 1852 samt allen darauf bezüglichen Nachtragsverordnungcn aufgehoben worden sei. lieber die bisherige Praxis und die Auffassung der Regierung gebe ein Erlaß des Ministers des Innern vom 26. März 1876 erschöpfenden Aufschluß, der nach der damals er folgten Entziehung des Postdebits für die -Gartenlaube» aus drücklich erklärt habe, daß die Ausfolgung der den Buchhändlern nicht im Postwege zukommendcn Sendungen der »Gartenlaube» be ziehungsweise der Vertrieb der -Gartenlaube» durch die Buch händler wegen der Postdebit-Entzichung dieses Blattes gesetzlich nicht gehindert werden könne. Besteuerung der Warenhäuser in Preußen. — Eine an scheinend offiziöse Mitteilung der Norddeutschen Allgenreinen Zeitung lautet wie folgt: »Der Zweck des für den Landtag in Aussicht gestellten Gesetz entwurfs bezüglich Besteuerung der Warenhäuser u. s. w. kann unseres Erachtens nach den mehrfachen früheren Darlegungen des Herrn Finanzministers nicht zweifelhaft sein. Als der preußische Staat seinerzeit die Gewerbesteuer den Kommunen überwies, geschah es niit der ausdrücklichen Absicht, daß letztere die Gewerbesteuer zu einem Kommunalsteuer - System ausbilden sollten. Die Kommunen haben jedoch, abgesehen von einigen Versuchen, von diesem Privilegium leider so gut wie gar keinen Gebrauch zu machen verstanden, ein Uebel- stand, der auch durch das bisherige Unvermögen der Kommunen, sich mit dem im Großen betriebenen Kleinhandel gewerbesteuerlich abzufindcn, zum Ausdruck gelangt. Die Warenhäuser, Versand häuser, Filialgeschäfte u. s. w. sind großkapitalistische Erscheinungen, denen gegenüber die gegenwärtige kommunale Handhabung der Gewerbesteuer im Hinblick auf die Belastung des eigentlichen Klein handels als eine gerechte nicht erachtet werden kann. Dieser in, Volke fast allgemein geteilten Ansicht ist, wie wir glauben, auch die Staats regierung, die es demgemäß als ihre Pflicht erkennt, eine nach Maß gabe der Beanspruchung von Vorteilen gerechtere Steuerlastenver- tcilung im Kleinhandel, als die Kommunen sie bisher obwalten ließen, auf dem gegebenen Boden der Gewerbesteuer-Gesetzgebung an zustreben. Dabei wird es sich, wie wir annehmen dürfen, nicht etwa um einen Versuch handeln, den Kommunen vorzuschreiben, daß sie die Warenhäuser u. s. w. durch eine übermäßige Steuer »erdrosseln sollen, sondern Zweck des Gesetzes wird, wie gesagt, lediglich in der ausglcichendcn Gerechtigkeit auf dem Gebiete der Gewerbe- bcsteuerung zu suchen sein. Der Entwurf ist unserem Vernehmen nach noch Gegenstand der Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts der Staatsregierung. Daß er dem Landtag in der bevorstehenden Tagung zugehen wird, dürfte indessen als sicher zu betrachten sein.» Zeitschrift für Bücherfreunde. — In der bei Velhagcn L Klasing in Bielefeld und Leipzig im zweiten Jahrgange erscheinenden »Zeitschrift für Bücherfreunde» wird in der Beilage des neuesten Heftes (1898/99, Heft 10) mit einer Neuerung begonnen, nämlich mit einer, von A. L. Jcllinck in Wien redigierten, aus führlichen Monats-Bibliographie des in den Zeitungen, Wochen- und Monatsschriften verstreuten Materials zur Geschichte des Buch wesens, der litterarischen Forschung und der graphischen Künste. Herr Jellinek wird den Lesern des Börsenblatts, besonders der eingegangenen »Nachrichten aus dem Buchhandel», als kenntnis reicher Mitarbeiter bekannt sein. Er bittet für sein Verzeichnis die Verleger um Einsendung von geeigneten Ausschnitten und Sondcr- abdrucken an seine Adresse Wien ll, Czerningasse 19. Neue Bücher, Kataloge re. für Buchhändler. 2sitrrnAsr>. Vit statistiseluw u. lättvratiir-.lognlnw. llsx. 8". 6 8. (8. 926 931). .-VliäruiV aus clsiu: Wörtsrlnxl, clor Vollcscvirt- scckakt, lu-SA. von I». Ulster. lg na 1898, 6usta v Hisoüor. Oeffentliche Lesehallen und Vvlksbibliotheken nach klerikaler Auffassung. — Der Reichstagsaügeordnete Hitze, eines der rührigsten Mitglieder der Centrumspartei, verlangt in seiner Zeitschrift »Arbeiterwohl» besondere Volksbibliotheken für die Katholiken. Cr schreibt: »An der Errichtung von Vvlksbibliotheken wie auch von Lese hallen können die Katholiken sich nur dann beteiligen, wenn aus denselben alles ferngehalten wird, was katholische Leser verletzen oder ihre sittlichen und religiösen Anschauungen gefährden kann. Da es nach Lage der Dinge kaum gelingen wird, diese Grundsätze in größeren Städten bei Volksbibliotheken, welche von der Ge meinde-Verwaltung unterstützt werden und an deren Gründung sich kirchlich-liberale Kreise beteiligen, durchzuführen, so werden mir auf selbständige Gründung katholischer Volksbibliotheken an gewiesen sein.« Aus dem künstlerischen Nachlasse Puvis de Cha- vannes. — Die Erben Puvis de Chnvannes, des bedeutendsten Vertreters der modernen dekorativen Malerei Frankreichs, haben aus dem Nachlasse des vor kurzem verstorbenen Meisters eine große Sammlung Handzeichnungen von ihm der Stadt Paris zum Geschenk gemacht. Diese Bleistift-, Kohle- und Kreidezeichnungen — 163 Blätter — sind der Stadt Paris unter der Bedingung über geben worden, daß sic in dem neu zu erbauenden Museum der Stadt, das Architekt CH. Girault in den Champs-Elysees vollendet, zur Aufstellung gelangen. Da dieses Gebäude jedoch erst nach Schluß der Weltausstellung 1900 seiner Bestimmung als Museum der Stadt Paris zugeführt wird, so sollen die kostbaren Blätter einstweilen im Museum Galliern ausgestellt werden. Dichtcrpreis. — Nach Mitteilungen von Wiener Blättern wurde Gerhart Hauptmann für sein Drama -Fuhrmann Herrsche!» der Grillparzer-Preis in Höhe von 2400 Gulden zuerkannt. Berdunpreis. — Der »Verdunprcis» wird, wie die Allg. Ztg. hört, in diesem Monat von neuem zur Verleihung kommen. Den Preis hat Friedrich Wilhelm IV. durch königliches Patent vom 18. Juni 1844 gestiftet. Der damalige Abschluß des mit dem Vertrag von Verdun begonnenen Jahrtausends der Geschichte des deutschen Volkes hatte den Wunsch hervorgerufen, »die Begebenheiten und Thaten, wodurch dieses Volk seit der durch jenen Vertrag bewirkten Trennung seine Eigentümlichkeiten unter welthistorischen Kämpfe» und Gefahren glorreich verteidigt und ausgebildet hat, durch würdige Darstellungen den, Andenken der nachfolgenden Geschlechter zur Belehrung und Nacheiferung lebendig zu erhalten». Durch dieses Patent ist für das beste Werk, das im Bereich der deutschen Geschichte je von fünf zu fünf Jahren in deutscher Sprache erscheint, ein Preis von 1000 Thalern Gold nebst einer goldenen Denkmünze auf den Vertrag von Verdun nusgesetzt. Die Auswahl ge eigneter Werke liegt einer Kon,Mission von neun Mitgliedern ob, die, vom Minister berufen, aus Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften und Universitätsprosessoren besteht. Bisher ist der Verdunpreis neunmal verliehen worden: 1854 an General major v. Höpsner) Der Krieg von 1806 und 1807); 1859 an Professor Wilhelm Giesebrecht (Geschichte der deutschen Kaiserzeit); 1864 an Professor Häusser (Deutsche Geschichte seit de», Tode Friedrichs des Großen); 1869 an Professor Dümmler (Geschickte des ost fränkischen Reiches); 1874 an Professor Droysen (Geschichte der preußischen Politik Band IV, Abteilung 2—4); 1879 an die Kriegsgeschichtliche Abteilung des Großen Generalstabes (Geschichte des deutsch-französischen Krieges); 1884 a» Professor Heinrich v. Treitschke (Deutsche Geschichte in, 19. Jahrhundert, Band I und II); 1899 an Professor Max Lehmann (Biographie Scharnhorsts); 1894 an Professor Erdmanusdörffer (Deutsche Geschichte von. West fälischen Frieden bis zum Regierungsantritt Friedrichs des Großen Band I). 59*
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