Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.01.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-01-26
- Erscheinungsdatum
- 26.01.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990126
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189901264
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990126
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-01
- Tag1899-01-26
- Monat1899-01
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
694 Nichtamtlicher Teik ^§21, 26. Januar 1899 hochgestellten holsteinischen Geistlichen hatten. Empfehlungs schreiben deutscher Fürsten, hoher Geistlicher u. s. w. im Dienste der Leute mit wilder Gier nach Gewinn! — ob wohl der deutsche Buchhandel, der diese Dinge kennt und durch sie schwer geschädigt wird, sich endlich einmal aufrafft, um bei höchsten und hohen Personen, bei Regierungen und Behörden gegen diesen Unfug ernstlich vorstellig zu werden? Es soll nicht verkannt werden, daß es auch gute und nützliche Druckwerke giebt, für deren Vertrieb der Sortiments buchhandel nicht ausreicht; aber denjenigen Teil des Reise buchhandels, dessen Intelligenz sich hauptsächlich in schwindel haften Vorspiegelungen und unverschämten Zudringlichkeiten hervorthut, sollte der Buchhandel unaufhörlich und unverzüg lich mit Zähigkeit bekämpfen. Sonst verdient er, daß er von jenem wildgierigen Mann weiter verspottet und schließlich ganz verdrängt wird. Lsrioulcuu ln wora! Wie kolossal die Umsätze sind, welche das Reisegeschäft erzielt, erhellt aus folgender Thatsache: Ein hiesiger Ein kassierer teilte jüngst mit, er besorge das Inkasso für ein gegen Ratenzahlung durch Reisende vertriebenes populär juristisches Werk, das insgesamt 21 koste. Im Mai v. I. wäre die laufende Nummer der Quittungen 30 000 und einige Hundert gewesen, im November aber schon auf über 53 000 gestiegen. Man braucht gar nicht besonders in Verlags-Kalkulationen erfahren zu sein, um den enormen Gewinn des Unternehmens berechnen zu können. Wo bleibt demgegenüber der wissenschaftliche Verleger, der jahraus, jahrein fleißig arbeitet und großes Risiko läuft? Und gar das Sortiment? Heuschreckenschwärme von Reisenden, ehe malige Schlossergesellen, wissen ganz andere Geschäfte zu machen. j Ungenügende Rabattierung, billige Preise. Die Notlage des Sortimentsbuchhandels ist allseitig an erkannt und in einigen ihrer Ursachen soeben beleuchtet worden. Ebenso ist seine Nützlichkeit, ja Notwendigkeit oft betont worden; man hat ihn wohl gar einen Kulturfaktor genannt. Nicht mit Unrecht. Die stille und fleißige Arbeit des Sorti menters, der die Geisteserzeugnisse nicht nur automatenhaft verbreitet, sondern oft seinem Publikum Führer und Berater ist, ist Kulturarbeit. Und deren Entlohnung? Ach, man kann Fälle genug nennen, wo Verlagsunternehmungen, nach dem sie mit durch die Thatkraft des Sortimentes festen Fuß gefaßt hatten, in den Bezugsbedingungen verschlechert wurden. Kleinlich ist es, wie oft der Minimalrabatt von 25»/„, den die Verkehrsordnung vorsieht, selbst von großen Verlagshand lungen um Pfennige beschnitten wird. Einbände, diejenigen Teile der Bücher, welche am leichtesten verletzbar sind, werden häufig sehr schlecht rabattiert, teilweise nur mit 10»/o, so daß der Sortimenter, pro rat«, gerechnet, daran mit Verlust arbeitet. Es ist nicht nur Praxis von Kommissionären, daß sie an Sortimentsfirmen, die bei den betreffenden Verlegern offenes Konto haben, zum Rechnungspreise gegen bar ausliefern; nein, auch Verleger selbst liefern unter solchen Umständen bar aus, oder skontieren bei Barlieferung äußerst gering fügig. So liegt z. B. eine Faktur vor über ein Buch, das 15 50 H ordinär und 11 85 H netto kostet. Der be treffende Verleger liefert aber, bei geordnetem, offenen Konto, zu 11 45 H bar. Nun kostet die Barlieferung dem Sortimenter 1°/„ Barprovision, bei Rechnungslieferung ge winnt er 1"/„ Meßagio; das macht in diesem Falle zu sammen 23» ,o Somit bleibt als wirklicher Mehrrabatt nur 16?/,o — Ist^/n übrig, was doch in gar keinem Ver hältnis zum Zinsfuß steht. Dabei wird die Notlage des Sorti ments allseitig anerkannt — aber wer hilft ihm?! Aehnlich liegt es bei der Sucht, die Preise der Druck erzeugnisse immer billiger zu stellen, so daß auch bei nor maler Rabattierung der Gewinn des Sortimentes immer ge ringer wird. So sind z. B. patriotische Werke auf den Markt gebracht worden, die gern etwa 20°/g teurer sein können, ohne an Absatzfähigkeit — darin werden wohl alle Sortimenter einig sein und diese haben hierfür ein zutreffendes Urteil — einzubüßen. Solche »Wälzer« kosten so viel an Bezugs- und Vertriebsspesen, daß dem Sortimenter ein Ge winn kaum übrig bleibt. Diese Beispiele ließen sich noch bedeutend erweitern. Dabei mehren sich in fürchterlicher Weise die Pfennigausgaben. In letzter Zeit erst wurden an demselben Tage durch Reisende angeboten; l. Landkarten zu 30 ^ und 2. Porträts berühmter Personen in guten Auto- typieen zu 20 H. Welcher Gewinn bleibt schließlich dem Sortimenter bei so billigen Publikationen? Ebenso brachte eine Kunstverlagsanstalt zu Weihnacht ein hübsches mytho logisches Buch mit guten Reproduktionen klassischer Skulpturen zu 4 ord., 3 bar. Der Band hätte ebensogut 4 50 H kosten können. Für all solche Sachen soll der Sortimenter sich dann verwenden! Und wenn ein bekanntes Jahrbuch für die Mädchenwelt jetzt den Rabatt auf 25°/o herabgesetzt hat, wenigstens für Bezug s cond., so wird dabei die Rech nung wohl ohne den Wirt, nämlich den Sortimenter, gemacht sein. Nein, jeder Arbeiter ist seines Lohnes wert! das Sor timent befindet sich in einer Notlage! Neuigkeiten. Schon im vorigen Jahresbericht haben wir uns abweisend geäußert gegenüber der Hochflut der Neuigkeiten, die in den letzten Monaten des Jahres heranschwammen. Viel Gehör hat unsere Mahnung nicht gefunden; auch das vergangene Jahr brachte in seinem letzten Viertel wieder Ueberschwem- mung. Die wenigen Bücher ganz herorragender Autoren können dabei wohl geborgen werden, die große Masse Ver änderen drückt sich gegenseitig unter und verschwindet in der Flut. Das oft als unrationell geschmähte Ansichtsversenden ist doch immer noch ein Hauptabsatzmittel für alle Bücher, zumeist für solche, deren Verfasser noch nicht zu den »Leuchten« gehören. Aber die Empfänger der Ansichtssendungen sind selten so schneller Art, daß sie heute empfangene Pakete schon morgen zurückschicken; bei den meisten dauert das Wochen, und die Zahl derer ist nicht gering, denen die Pakete förmlich wieder abgezwungen werden müssen. So ist es auch aus diesem Grunde nicht möglich, die Neuigkeiten aus dem letzten Viertel des Jahres allen Interessenten zu Gesicht zu bringen. Ja, was im Dezember noch erscheint, bleibt in vielen Fällen ganz liegen, um zur Ostermesse unversandt remittiert zu werden. Dann aber wird geklagt über die Unthätigkeit des Sortimenters. Die Verleger überhaupt vor dem Verlegen zu warnen, ist nicht unseres Amtes, obwohl solche Warnung nicht unbegründet wäre. Vor der Ausgabe der Neuigkeiten spät im Jahre warnen wir aber nachdrücklichst. Zu den Plagen des Sortimenters gehört auch das Zurückverlangen der Neuigkeiten. Eine besondere Benach richtigung kann er nach der Verkehrsordnung nicht beanspruchen, die bezügliche Anzeige wird durchs Börsenblatt, bezw. durch die grüne Liste rechtskräftig. Aber die Bitte dürfen wir trotzdem an die Verleger richten, in allen Fällen, wo es ernst ist, die betreffenden Sortimenter durch besondere Zettel, unter Angabe der Anzahl der Exemplare, des Versanddatums und der äußerlichen Kennzeichen des Buches zur Rücksendung des Buches aufzufordern. Für die Sortimenter würde das eine bedeutende Erleichterung sein, für den Verleger aber kann es bei einem einschlagenden Buche auf die geringen Kosten und die Mühe, etwa 600—800 Zettel zu adressieren, nicht ankommen. Bestellgeld auf Zeitschriften. Eine höchst nötige und erfreuliche Maßregel haben wir im Herbst des vergangenen Jahres beschlossen und mit diesem Jahre in Kraft treten lassen, nämlich die Erhebung eines Bestellgeldes auf wöchentlich und halbmonatlich erscheinende
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder