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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.02.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-02-06
- Erscheinungsdatum
- 06.02.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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994 Nichtamtlicher Tech 30, 6. Februar 1899. griffenen Menschen bringen muß, wenn er mehr als diese Stundenzahl, besanders nachts, arbeiten muß. In vielen Fällen läßt sich direkt eine spätere organische Erkrankung auf derartige Ueberanstrengungen znrückführen. Dabei ist aber noch zu beachten, daß wir von unseren Lehrlingen neben ihrer geschäftlichen Thätigkeit auch noch Fort bildungsarbeit in Schulkenntnissen und auch in theoretischen Fachkenntnissen fordern. Weiterhin soll dein Jüngling noch Zeit zu vernunftgemäßen Leibesübungen und zum Bewegen in frischer Luft gegeben werden, um ein Gegengewicht gegen Laden und Kontor zu biete». Hieraus erhellt wohl, daß man die Unterrichtszeit von den vertragsmäßigen zehn Stunden Geschüftsarbeitszeit abziehen muß. Wir müssen im Interesse unseres ganzen Volkes, unseres Vaterlandes immer mehr Rücksicht auf unsere Jugend nehmen — gerade unser Stand gebraucht gesunde Mitarbeiter! Zur dritten Beilage wurde eingehend, unter Hinweis auf Handelsgesetzbuch Z 76 u. folg., an Hand der praktischen Er fahrung das zusammengestellt, was einein Lehrling gelehrt werden und ein Gehilfe wissen muß. Es entspann sich hier bei über das Maß ein sehr lebhafter Meinungsaustausch, da ja die Gefahr des »Zuviel« eine sehr grvße ist und ein Miß griff der ganzen Sache gefährlich werden kann. Es wurde festgestellt, was an praktischen Kenntnissen bezüglich Versendung, Lagerführung, Kundenverkehr, Buchführung zu erlernen ist, was in theoretischer Hinsicht von der Organisation des Buch handels, dem Verkehr über Leipzig, vom Handelsgesetzbuch, von der Herstellung des Buches und dessen Preisberechnung, vvm Buchbinder- und Buchdruckereigeschäft zu wissen ist, und es wurden Wünsche ausgesprochen bezüglich der Kenntnisse im kaufmännischen Rechnen, in Kunst- und Literatur geschichte und in neueren Sprachen. Die Forderungen sind durchweg in der Durchschnittsgrenze einer Möglichkeit gehalten, wobei aber immerhin später durch das abzulegeude Examen die Gewähr geboten wird, daß jeder zukünftige Gehilfe über ein genau bekanntes Mindestmaß von Wissen verfügen muß. Der Zwang der Gehilfenprllfung soll eben vertrags mäßig sein, weil wir uns der Hoffnung hingebcn, daß später auf geprüfte Gehilfen, von denen man weiß, welches Mindestmaß von Schul- und Fachkenntnissen sie besitzen müssen, in erster Linie Rücksicht genommen werden wird. Wenn nun einem in unseren Beruf eintretenden Jüngling nicht gleich zu Anfang ein klarer Hinweis über die An wendung seiner Lehrzeit und deren Abschluß gegeben wird, so könnte mancher später mit großem Rechte seinem Lehr herrn triftige, schwere Vorwürfe über vernachlässigte Aus bildung machen und so dem Lehrherrn wesentlich im Ansehen u. s. w. schaden. Es muß nach unserer ganzen Darlegung der Abschluß der Lehre die erstrebte Gehilfenprüfung werden, die — in ihren Grundlagen in ganz Deutschland gleich.— eine feste Gewähr für eine gewisse gleichwertige Ausbildung unserer Mitarbeiter sein wird! — Unsere vierte Beilage bringt nun gleich einen Eniwurf einer Prüfungsordnung. Alle Kreisvereine — und die diesen gleichgestellten Ortsvereine — sollen Prüfungsausschüsse aus drei Geschäftsbesitzern und zwei Gehilfen (oder zwei und einem) ernennen, die im Jahre ein- (oder zwei-)mal eine Ge- hilfenprüfung ausschreiben. Die Prüfung erstreckt sich nnr auf das in unserer Beilage 2 festgesetzte Mindestmaß von F.lchkeuutuisseu, ausdrücklich nicht aber auf Schulkenntnisse. Der Prüfling hat sich unter Einsendung einer von jedem Kreise festzusetzenden Prüfungsgebühr mit selbst ge schriebenem Lebenslauf und Darstellung seiner genossenen Ausbildung rechtzeitig zu melden. Die Prüfung findet in einer im Gebiete des Kreisvereins central gelegenen Stadt statt. Die Unkosten für etwaige Lokalmiete, Neisekosten- entschädigung übernimmt die Kreisvereinskasse, in die auch die Prüfungsgebühren fließen. Die Prüfung selbst zerfällt in eine schriftliche über eine Anzahl Fragen, und eine münd liche, die etwa zwei Stunden dauern soll. Die Prüfer machen ihre Noten, aus denen sofort nach Schluß das Er gebnis gezogen wird — das Endergebnis hat nur genügend oder ungenügend festzustellen —, eigentliche Censuren sollen keine ausgesprochen werden; als Bedingung stellen wir auf, daß zwei Drittel der Fragen mit genügend beantwortet sein muß für ein Bestehen der Prüfung. Das Ergebnis ist jeweils in ein gebundenes Buch einzutragen, um stets später eine Zeugnis-Abschrift erwerben zu können. — Als hiermit der eigentliche Arbeitsstoff der Sitzung er schöpft war, wurde noch über die Notwendigkeit der Be schaffung geeigneter Lehr- oder Handbücher gesprochen. Man wollte aber erst noch abwurten, was nun der Börsenverein thun würde. Der ausgesprochene Gedanke, daß die Ver einigung selbst solche Lehrmittel herausgeben sollte, fand Zu stimmung — ich selbst legte mein Manuskript aus der Zeit der Jnsel-Lehrlingsschule zur Einsichtnahme vor. Es sei hier noch erwähnt, daß alle berichtmäßigcn Ab stimmungen — wo sie für nötig erachtet wurden — nach gründlichen Besprechungen einstimmig (unter Zuziehung der Herren Gäste) erfolgten, womit gesagt sein soll, daß doch eine volle Erkenntnis der Wichtigkeit der Frage und auch deren Verwirklichung vorhanden war. Um 4>/r Uhr konnte ich — ohne jede Unterbrechung — die Sitzung mit Worten des aufrichtigsten Dankes an die Herren Teilnehmer schließen, nachdem noch jedem ein Arbeits pensum zugeteilt war. — Ein einfaches Mittagsessen hielt uns noch ein halbes Stündchen beisammen, dann aber drängte jeder hinaus an die Lust — wir machten einen einstündigen Spaziergang, nach dem wir mit den Herren des Frankfurter Vereins »Novität« noch eine Stunde bei einem Schoppen Bier zusammen saßen. Den Herren sei hier für ihre Liebenswürdigkeit bester Dank gesagt. Um 8 Uhr drängten die Mitglieder des Ausschusses zum Schluffe bezw. zur Abreise. Möge diese Beratung, in der nur feste Ueberzeugung und heiliger Ernst, Berufsliebe und Berufstreue, zum Aus druck kamen, unserem ganzen Stande von Nutzen sein — dann waren die gebrachten Opfer Liebesopfer auf dem Altar des Buchhandels. Kleine Mitteilungen. Der neue Postzeitungstarif. — Am 31. Januar tagte in Berlin der Vorstand des Vereins deutscher Zeitungsverleger und beschäftigte sich in eingehender Beratung mit dem neuen Post zeitungstarif. Es wurde beschlossen, sofort nach offizieller Bekannt gabe des Postzeitungstarifs eine Generalversammlung abzuhalten. Der Vorstand war in seiner überwiegenden Mehrheit der Ansicht, daß an der Grundlage des Vereinsvorschlages, dem der bekannt ewordene Inhalt der Vorlage in der Hauptsache entspricht, un- edingt festzuhalten sei, daß aber unter Umständen durch Aende- rungen der Höhe der einzelnen Sätze nach Beseitigung der in der Vorlage vorgesehenen festen Jnkassogebühr eine Verminderung der Belastung der kleinen und mittleren politischen Blätter zu erstreben sei. Vom Reichstage. Ambulanter Gerichtsstand der Presse. — Die sechste Kommission des Reichstages hat am 1. d. M. nach dem Anträge Rintelen die Beschränkung des fliegenden Gerichtsstandes für die Presse angenommen. Danach soll in die Strafprozeßordnung folgende Bestimmung ausgenommen werden: -Bildet der Inhalt einer im Jnlande erscheinenden peri odischen Druckschrift den Thatbestand einer strafbaren Handlung, so ist, so weit die Verantwortlichkeit des Verfassers, Heraus gebers, Redakteurs, Verlegers und Druckers in Frage steht, der Gerichtsstand der begangenen That nur bei demjenigen Gerichte begründet, in dessen Bezirk die Druckschrift erschienen ist. Die Fälle der Verfolgung im Wege der Privatklage, sowie die jenigen, in welchen die strafbare Handlung in der selbständigen Verbreitung der Druckschrift besteht, werden durch diese Vorschrift nicht berührt.
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