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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.02.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-02-03
- Erscheinungsdatum
- 03.02.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
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- Saxonica
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926 Nichtamtlicher Teil. 28, 3. Februar 1899. Vsrxsr-I,svrav11 L Ois. in Varis. ^nnvairs statistigns cts la Vranos. 8". 7 kr. 50 s. Darbot, N., D'ilArioulturs st Iss gusstions sooialss. 8". 5 kr. IlsitlinAsr, §., uns Mission äiplowatigns sn Ootobrs 1870. Ds Varis a Visniio st ä Donärss. 12". 3 kr. 50 v. V. Vsrvarä L Ois. irr Varis. OataloAns illustrs. IV annss. 8ooists ctss miniaturistss st snlumi- usurs. 8". 2 kr. 50 o. Oalwavv-Vsv^ iu Varis. O'Noru-o^, kt., Is8 Dsbvtantss. 18". 3 kv 50 o. Ivbr. Osrk iu Varls. üoustan, D., Dsnau st 8SU tsmxs. 8". 5 kr. IVisnsr, 65., 1a Rspubligus argsntins. 8". 12 kr. Obaivvsl iu Varis. Vslaäan, 8. 1., I'Oooults oatboligus. 8". 7 kr. 50 o. VI. Liwovis Vwpis iu Varls. Ooräaz^, N., mon xstit wari. Na xstits ksuuus. 18". 3 kr. 50 s. 6ui11aurus II, swpsrsur cVrlllsmagns. 4". 3 kr. 50 o. V. Vasckvslls iu Varls. Oauclst, klotss 8ur la vis. 18". 3 kr. 50 o. Vsuuigus, D., Niuuls Lranäon. 18". 3 kr. 50 o. Rußland und die litterarischrn^Verlräge. v. (Vgl. Börsenblatt 1898, Nr. 282.) In der Sitzung der civilrechtlichen Abteilung der Juristi schen Gesellschaft in St. Petersburg ani 11. (23.) Dezember v. I. wurde unter dem Vorsitz von A. A. Knirim über einen Be richt verhandelt, den A. I. Lpkoschin »lieber die literarischen Konventionen mit Frankreich« vorgelegt hatte. Es waren darin folgende Thesen ausgestellt: »1. Das ausschließliche Recht auf die Uebersetzung bildet keinen unabänderlichen Bestandteil des Rechts auf das lite rarische Eigentum. Umfang und Inhalt des letztem kann vom Gesetzgeber verschieden bestimmt werden, je nach Lage der Umstände, der Zeit und des Ortes. »2. Durch die Freiheit der Uebersetzungen wird Ruß land die Möglichkeit gesichert, bei seiner Rückständigkeit in der Kultur die ihm nötigen Entlehnungen bei Westeuropa zu machen. Eine Beschränkung des Uebersetzungsrechts würde sehr ungünstig auf die Weiterentwickelung der russischen Bil dung eiumirken. »3. Der Nachdruck von litterarischen Werken, die von Ausländern in: Auslande herausgegeben sind, muß im Gesetz ebenso verboten werden, wie der Nachdruck von Werken heimatlicher Autoren, und hierfür ist ein Abschluß besonderer Konventionen nicht erforderlich.« — Diese Thesen bewegen sich ganz in dem Kreise der Ideen, die hier schon oft bei russischen Verhandlungen über das Autorrecht vorgeführt worden sind, und sie decken sich auch ganz mit dem Entwurf einer neuen Kodifizierung des Autorrechtes in Rußland, der neulich im Börsenblatt (Jahrg. 1899, Nr. 12, S. 394) skizziert worden ist. An den Bericht knüpfte sich eine lebhafte Debatte, die zeigte, daß die Mehrzahl der Anwesenden gar nicht mit dem Referenten übereinstimmte, sondern ganz entgegengesetzter An sicht war. Als der entschiedenste Vertreter eines ausschließlichen Rechts auf die Uebersetzung erwies sich der Senator I. I. Knrnizkij. In den Bereich des Autorrechts gehört seiner Meinung nach unbedingt auch des Recht das Autors auf die Uebersetzungen seiner Werke in fremde Sprachen. Die Arbeit des Uebersetzers könne dagegen nicht als eine Leistung anerkannt werden, die diesem ebenfalls eine Art Autorrecht gewähre. Sähe man von Utilitätsrücksichten ab und stelle sich V. V1g.mms.i4ov in Varls. Orawaooini, lllios. 18". 3 kr. 50 o. Vsnault, 6., st 6. Ds kovAS, 1s Huartisr latin. 18". 3 kr. 50 o. HaoDstcks L Ois. in Varls. loanns, ?., Diotionvairs AsoZrapbicius st aäministratik äs 1s, Vranos. Vorn« V. 4". 30 kr. L.. Dsivsrrs in Varis. cls öovst, N.-O, sur 1s vik. 18". 3 kr. 50 o. Vonion cls Vanlx, O, Is VsuvaAS. 18". 3 kr. 50 s. änlliarä, U., Oüasss a l'b^msnss. 18". 3 kr. 50 s. I-ikrairis illvstrss in Varis. Donbss, 8., la Naroüanäs äs kritss. 18". 3 kr. 50 o, V. Ollsvclorü' in Varis. Oss Owbiaux, U., Uistoirs wiritigus äs 8aint-Doäon. 18". 3 kr. 50 o. Vanoairs, N., äsnri Aranä rnonäs. 18". 3 kr. 50 s. Vsrriv L Ois. in Varis. Dssobawps, D., Iss Ooloniss psnäant 1a rsvolution. Da eonstitnants st la rskorws solonials. 16". 3 kr. 50 o. V. Vlov, Hovrrit L Ois. in Varis. Uos, N., Nonsisnr 1s Vrsmisr. 18". 3 kr. 50 s. auf den Standpunkt der juridischen Ethik, so werde es eine sehr unerwünschte Erscheinung bilden, wenn den Russen das Recht zuerkannt würde, die Uebersetzungen der Werke aus ländischer Autoren unentgeltlich zu benutzen. Ferner, welcher Art auch die Utilitätsrücksichten seien, niemand werde be streiten, wie schädlich es sei, in das Rechtsbewußtsein die Vorstellung zu tragen, als könne, um gewisser Vorteile willen, das Recht des privaten Eigentums verletzt werden. »Die exklusive Lage«, fährt Karnizkij fort, »in der sich Ruß land befindet, ist für seine Würde und Eigenliebe sehr wenig schmeichelhaft. Durch diesen Akt der Ausschließung stellt es sich selbst eine Art Armutszeugnis aus, das thatsächlich durchaus nicht mit der Wirklichkeit übereinstimmt in An betracht der großen Fortschritte, die Rußland im Laufe des letzten Jahrhunderts gemacht hat und die ihm einen hervor ragenden Platz unter den europäischen Staaten sichern.« In praktischer Beziehung gab der Redner noch einige Maßregeln an, wie sich beim Abschluß einer Konvention oder bei Aufnahme von Bestimmungen über das Autorrecht be züglich der Uebersetzungen in der russischen Gesetzgebung die Interessen beider Teile — des ausländischen Autors und des russischen Lesers — ausgleichen ließen. Außer Karnizkij nahmen an der Debatte noch teil die Herren Schalagand, Pilenko, Golowinskij u. a. V. Die neue Kunst und das Buchgewerbe. (Vgl. Nr. 20 d. Bl.) II. Die Druckwerke der alten Meister und ihre Grundsätzc: das Buch der gotischen Zeit: die Renaissance. Der erste Vortrag, so begann Herr Direktor vr. Jessen als Einleitung zu seinem zweiten Vorträge (am 27. Januar), den er mit Hilfe eines Skioptikons durch Wandbilder erläuterte, sollte eine llcbersicht über die zu erledigenden Fragen geben. Ehe wir aber zu den heutigen Zielen des Buchdrucks übergehen, ist vorher ein Wort zur Verständigung notwendig. Die Führung im Buchgewerbe ge bührt dem Buchdruck. Wer seine heutigen Ziele und Aufgaben würdigen will, muß die Hauptcpochcn des Buchdrucks der Vorzeit kennen, nicht um des historischen Wissens, sondern um des ästhe tischen Gehaltes willen. Darum will ich eine kurze liebersicht vorausschicken, wie die alten Meister die Sache angefaßt haben. Vom praktischen Standpunkte ist es heute unbedingt notwendig, daß jedermann ein klares Verständnis für die alten Meister habe, besonders für die drei großen Gruppen: 1. das Buch des 15. Jahr hunderts (die Gotik): 2. das Buch der italienischen Renaissance und 3. das Buch der deutschen Renaissance. Diese drei großen Epochen will ich Ihnen nach ihrem ästhetischen Gehalte vorführen
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