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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 09.02.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-02-09
- Erscheinungsdatum
- 09.02.1899
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- Deutsch
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1094 Nichtamtlicher Teil. 33, 9. Februar 1899. diejenigen für sich auszuwählen, die seinem Verständnis nnd seinen praktischen Bedürfnissen entsprechen und nach dem ihm innewohnenden Bitdungsdrange seine Gedankenwelt erweitern nnd seine praktischen Kenntnisse bereichern. Gesunde Bildung des Geistes und Herzens unter unseren Volksgenossen im Osten weithin zu verbreiten, soll ihre vornehmste Aufgabe, deutsche Gesittung, Bildung nnd Gesinnung, die Liebe zu unserm Volkstum und zu unserer Eigenart zu pflegen, soll ihr höchster Ruhmestitel sein; sie erst wird der deut schen Bevölkerung die ganze Herrlichkeit unserer Litteratur erschließen und mit der wachsenden Erkenntnis von des Vater landes und eigenen Volkes Größe ihr Deutschbewußtsein mächtig heben. So beschaffen, in diesem Geiste und nach so großen Gesichtspunkten geleitet, wird die Kaiser Wilhelm- Bibliothek einer der wichtigsten, wenn nicht der wichtigste Träger deutscher Gesittung in den Ostmarken und ihre Grün dung nicht nur eine große deutsche Kulturthal, sondern eine wahrhaft nationale That von entscheidender und weittragendster Bedeutung sein. Es handelt sich also bei der Kaiser Wilhelm-Bibliothek, wie sie von uns gefordert wird, um einen völlig neuen Bibliothekstypus, um die Schöpfung einer ganz neuen Anstalt, einer Bibliothek, wie wir sie in Deutschland bis jetzt, wenigstens von so großem Umfange, noch nicht besitzen, die von den bei uns vorhandenen grundsätzlich und von Grund aus, nach Zweck und Mitteln, nach Form und Inhalt, ideell und materiell, verschieden ist. Es muß das mit allem Nachdruck betont werden, weil hierüber im Lande und leider selbst bei den eifrigsten und thatkräftigsten Förderen des Unternehmens noch die größte Unklarheit herrscht?) Die volkstümliche oder allgemeine Bildungsbibliothek unterscheidet sich von der wissenschaftlichen Bibliothek dadurch, daß sie auf die Erwerbung der wissenschaftlichen Fachliteratur, die außer dem Gelehrten, dem Fachmanne, eigentlich niemand braucht, kein Gewicht legt, daß sie dagegen aus allen Wissensgebieten und -Zweigen, die in den Ideen- und Jnteressenkreis der Gebildeten fallen, wissenschaftliche Werke und Zeitschriften führt, sofern sie nach Form und Inhalt für den Gebildeten oder für den, der sich Bildung aneignen will, geeignet sind, Bücher, die bei vollem wissenschaftlichen Gehalt doch auch wieder weit über den engen Kreis der Fachgenossen hinaus verständlich sind. Die wissenschaftliche Bibliothek dient der »produktiven Wissenschaft« und fachlichen Berufs bildung, die volkstümliche dagegen der Aufnahme und prak tischen Verwertung des wissenschaftlich Erforschten, der wissenschaftlichen, litterarischen und technischen Bildung und Belehrung im weitesten Sinne. Hierdurch erhebt sie sich nach der anderen Seite hin auch wieder weit über das Niveau unserer »Volksbibliotheken«, die mit Büchern ausschließlich oder doch vorwiegend populären Charakters ausgestattet für die elementare Belehrung des »Volkes« bestimmt sind, da gegen den vielseitigen litterarischen Interessen der höher Ge bildeten keine Rechnung tragen. Sie umfaßt eben alle Stufen der Bildung und enthält deshalb auch — die Auf gaben der »Volksbibliothek« mit übernehmend — aus der belehrenden so gut wie aus der Unterhaltungslitteratur Schriften, die den ganz Ungebildeten verständlich sind. *) So meint die »Ostmark« (Nr. 10): »Schon der Umstand, daß die Kaiser Wilhelm-Bibliothek unter anderm auch eine Volks- leschalle erhalten soll, beweist zweifellos zur Genüge, daß die große Bücherei nicht einseitig akademisch ausgestaltet werden soll». Wir denken, daß jede Bibliothek,sdie den Anspruch erhebt, eine öffentliche zu sein, mit Lesesälen oder Lesehallen ausgestattet sein muß. Was soll das »Volk» vor alleni mit einer Lesehalle, wenn die Bibliothek mit den Dubletten unserer großen wissenschaftlichen und der kleinen Fachbibliotheken vollgepfropft ist, die niemand aus dem »Volke» liest? ! Die «Volkslesehalle» beweist also gegen den wissenschaftlichen oder für den volkstümlichen Charakter der Bibliothek gar nichts. Es leuchtet eilt, daß eine solche Bibliothek auch ganz aridere Einrichtungen braucht als eine wissenschaftliche, daß sie ihrer hohen Aufgabe und allen jenen vielseitigen Zwecken namentlich nur gerecht werden kann bei liberalsten Be- nntzungseinrichtungen und vortrefflicher Verwaltung und mit einem sehr zahlreichen Personal, weil sie ganz anders und in ungleich stärkerem Maße benutzt wird als die wissen schaftliche Bibliothek. Darum braucht die Bibliothek auch einen Leiter, der nicht bloß als Fachmann die nötige prak tische Erfahrung auf diesem Bibliotheksgebiete besitzen, sondern auch bei hervorragender Bildung einen weiten Blick und vor allem volles Verständnis für ihre großen Aufgaben nnd ihren nationalen Zweck haben muß. Das deutsche Volk und namentlich der deutsche Buch handel, dessen Opferfreudigkeil mit glänzendem Erfolge an gerufen ist, habeit ein Recht zu verlangen, daß ihre Gabe nicht geradeswegs oder auf Umwegen dem Slaventum zu gute kommt, daß auf ihre Kosten nicht die Polen der preußischen Provinz Posen eine große Bücherei geschenkt bekommen sollen. Abgesehen von dem volkstümlichen Charakter der Kaiser Wilhelm-Bibliothek müßte deshalb die bestimmte Zusicherung gegeben werden, daß die nationale Bildungsanstalt unter staatlicher Aufsicht sich entwickeln wird, weil diese allein nach Lage der Dinge in Posen eine Entwickelung in dem beabsichtigten und notwendigen nationalen Sinne für die Zukunft verbürgt. E. N. Kleine Mitteilungen. Post. Sonntagsruhe. Das »Amtsblatt des Reichs- Postamts» enthält eine Verfügung des Staatssekretärs des Reichs- Postamts, wonach vom 1. März ab für die Schalterdienststunden der Postanstalten an Sonntagen und allgemeinen Feiertagen die folgenden Bestimmungen gelten: Bis 9 llhr morgens sind die Dienststunden die gleichen, wie an den Werktagen; von 9 llhr ab werden sie beschränkt auf eine Stunde, höchstens zwei Stunden innerhalb der Zeit vom Schluß des Hauptgottesdienstes bis 2 llhr nachmittags. Die näheren Anordnungen hierüber trifft für jede Postanstalt die Vorgesetzte Oberpostdirektion nach dem örtlichen Bedürfnisse. Die Oberpostdirektionen sind befugt, für Postanstalteu an Orten, wo ein dringendes Bedürfnis dazu vorhanden ist, aus nahmsweise anzuordnen, daß der Dienst, statt in der Mittagszeit, zwischen 5 und 8 llhr nachmittags mindestens während ecner Stunde und längstens während zwei Stunden abgehalten werde. In besonderen Fällen können die Oberpvstdirektionen die Be schränkung der Dienststunden an Sonntagen und allgemeinen Feier tagen zeitweise ganz oder zum Teile aufheben. Die Vorschriften der Telegraphenordnung werden von der Aenderung nicht berührt. Vom Reichsgericht. — Das Landgericht I in Berlin hat am 25. Oktober v. I. den Buchhändler W. von der Anklage der Verbreitung unzüchtiger Schriften freigesprochen. W. hatte in seinem Schaufenster Bücher ausgestellt, wie: »Der Mensch und sein Geschlecht», »Die Geschlechtskrankheiten», -Die Prostitution und ihre Opfer oder der Jungfrauentribut im modernen Babylon» u.a.m. Das Landgericht war der Ansicht, daß diese Bücher gar nicht un züchtig seien, und hat deshalb auch den Antrag des Staatsanwalts auf deren Einziehung abgelehnt. Objektiv, so heißt es im Urteil, werde das Scham- und Sittlichkeitsgefühl durch jene Bücher keines wegs verletzt. Die Art der Schilderung rege die Sinnenlust nicht an, sondern halte sie im Gegenteil nieder. Allerdings seien die Kapitelüberschriften so gewählt, daß sie die Lüsternheit anzuregen schienen; aber sie entsprächen gar nicht dem Inhalt und sollten nur zum Kaufe reizen. Daß die Behandlung des fraglichen Stoffes nur für künstlerische und wissenschaftliche Werke statthaft sei, wie der Staatsanwalt behaupte, könne nicht zugegeben werden, da auch der Laie ein Interesse daran habe, über die Geschlechtsver hältnisse aufgeklärt zu werden. — Die Revision des Staats anwaltes, der wenigstens auf Einziehung der Bücher erkannt wissen wollte, wurde am 7. d. M. vom Reichsgerichte als un begründet verworfen. Biographisches Jahrbuch und Deutscher Nekrolog. - Von dem Herausgeber und dem Verleger des Sammelwerks »Bio graphisches Jahrbuch und Deutscher Nekrolog» ergeht folgende Aufforderung: »Mit den Vorarbeiten zur Herausgabe des dritten Bandes unseres von Fachkreisen und der berufenen Kritik wohl-
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