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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.02.1899
- Strukturtyp
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- 1899-02-17
- Erscheinungsdatum
- 17.02.1899
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- Deutsch
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1330 Nichtamtlicher Teil. 40, 17. Februar 1899. Versalien, die am ruhigsten wirken, sind manchmal nicht zu verwenden, da sie nicht deutlich genug sind. Es empfiehlt sich daher, die Auszeichnungen bei Fraktur zu sperren, bei Antiqua- Schriften klare deutliche Versalien anzuwenden. Wo kräftigere Auszeichnungsschriften nötig sind, wähle man sie möglichst genau im Charakter der Textschrift. Es wäre richtig und sehr gut, wenn gleich zu jeder Schrift die Auszeichnungsschrift dazu hcrgestellt und sorgfältig durchgearbeitet würde, dann aber, daß diese Aus zeichnungsschriften auch verwendet würden. Also die Auszeichnungs schriften sollen und müssen zu den Brotschriften in richtigem Ein klang stehen, das wäre das erste und vornehmste Ziel. Als zweite Aufgabe ist zu beachten, daß auch bei den Ueberschriften (Kapiteln, Kolumnen u. s. w.) die Schnitte denselben Charakter wie die Text schrift haben und zu einander passen. In Büchern führe man eine und dieselbe Schrift für alle Ueberschriften durch. Sie wissen, wie weit verbreitet die Unsitte ist, mit den Ueberschriften zu variieren, während es doch klar ist, daß die Einheitlichkeit gerade dadurch sehr gestört wird. Die alten Meister hatten es hierin bedeutend leichter, sie schrieben oder druckten die Ueberschriften rot wie ein fache Textzeilen. Die Italiener, die Meister der italienischen Re naissance, benutzten Versalien als Ueberschrift und erreichten da durch eine monumentale Ruhe. In der Verfallzeit der Druckkunst, Ende des 15. Jahrhunderts, setzte man die Ueberschriften in einen weiten leeren Raum und hielt bei Kapitelanfängen den Vorschlag für- unentbehrlich. Aber auch ohne solche zwecklose Raumverschwendung tonnen wir durch geschickte Anordnung der Ueberschriftzeilen, durch Einsassen oder Ausschließen, Raum ersparen und eine dekorative Ein heit des Seitenbildes erzielen. Bekannt ist der alte Brauch, die Kapitclanfänge durch Jnitialbilder hervorzuheben; aber es will mir scheinen, daß hierbei manche Uebcrtreibung unterläuft und daß das Initial der Lesbarkeit mehr als zulässig im Wege steht. Das Initial ist aber auf eine tausendjährige Tradition zurückzuführen, der schon die alten Meister in Nachbildung der Handschriften huldigten. Einige Abweichungen des rechteckigen auf geschlossene Wirkung zielenden Satzes sind: 1. Der Gedichtsatz, der seiner Natur nach etwas ganz Besonderes, seine ganz eigenen Grundsätze hat. Der Gedichtsatz hat eine wechselnde Ausdehnung und nur an seiner linken Seite eine Achse. Man hat sich zu hüten, die beim Gedichtsatze zum Schmucke verwendeten Holzschnitte zu groß, etwaige Kopfleisten zu massig zu nehmen. 2. Die Briefform, die auch ihre besondere Form und Grundsätze hat und durch unsere Gewohnheit beim Brief schreiben, Anrede, Unterschrift, nicht streng rechteckig durchgeführt werden kann. Auch hier muß der Satz doch nach einem gewissen Gleichgewicht streben. Das Gleiche gilt für Einladungen, Chr- kulare u. s. w. Es ist verkehrt, wenn dies in der Form des Titel satzes geschieht. Wir stehen heute unter deni Zeichen des titel förmigen Satzes, und ich habe den Eindruck, als wenn der Titel zu stark in den Vordergrund gerückt würde. Der Titel hat seine ganz spezifischen Bedingungen. Die alten Meister ver langten auch beim Titelsatz mehr dekorative Wirkung als Les barkeit. Da die Verlagsangaben an den Schluß des Buches ge setzt wurden, also dort Drucker, Verleger und Jahreszahl ver zeichnet waren, so beschränkte sich der Titel zunächst auf wenige Zeilen, die als geschlossene Gruppen und zwar meistens in der Form eines nach unten gerichteten Dreiecks auftraten. Diese An gaben wurden auf die freie Seite gesetzt und später durch Holz schnitt, Signet oder Ornamente bereichert. In der Renaissance wurde dies anders. Als die Verlagsangaben dazu kamen, behielt man teils noch Anklänge an die Dreiecksform bei. Großenteils aber suchte man die Titel als Füllung der rechteckigen Seite ge schlossen zn gestalten. Schärfere Abhebung der Zeilen verlangte erst die Barockzeit, obwohl dieses die Flächenwirkung bedeutend beeinträchtigte. Immerhin verlangte man auch jetzt noch eine ein heitliche Schrift und suchte den Text in kleinere Satz-Gruppen auf zulösen. Erst im 19. Jahrhundert hat man, im schärfsten Gegen sätze gegen jede einheitliche dekorative Wirkung, die Heraushebung der Zeilen unnötig übertrieben nnd in Regeln zu bringen versucht. Aber gerade hiergegen wird jetzt der Widerspruch immer allge meiner An modernen Titeln sehen wir, daß bei geschickter Anordnung auch hier die Ansprüche der Deutlichkeit und der Schönheit völlig und leicht in Einklang gebracht werden kön nen. Wir können uns nicht begnügen mit den naiven Wort brechungen der alten Meister; wir sollen aber auch die Ueber- treibungen der Verfallzeit nicht mitmachen. Der Umschlag- titel hat ganz andere Aufgaben als der Jnnentitel zu erfüllen und ist daher auch im Druck anders zu behandeln. Der Um schlagtitel hat sein Rückgrat an der linken Seite. Hier muß auch der Satz anlehnen. Man hat ohne Not den Accidenzsatz zu stark unter den Einfluß der Titelform gebracht, obwohl gerade vielerlei Accidenzarbeiten besser aus dein Grundsatz der Flächen- ivirkung heraus gelöst werden können. Für gewisse Aufgaben mit einzelnen Zeilen, ivie z. B. bei Visitenkarten, mag es nützlich sein, den Schwerpunkt nach dem -goldenen Schnitt» zu suchen, denn diese Druckzeilen brauchen die Fläche nicht auszufüllen. Das Meiste aber wird im Anschlüsse an die für den Merksatz entwickelten Grundsätze zu behandeln sein. — Ganz besondere Aufgaben für den Satz bilden Inserate, Briefköpfe rc. Der wieder äußerst lehrreiche und interessante Vortrag wurde wie früher durch eine große Zahl von Lichtbildern vortrefflich erläutert. Wieder durften die Hörer eine Fülle von nutzbringenden Anregungen und Belehrungen heiintragen. — Im nächsten, am heutigen Freitag, den 17. Februar, stattfindenden Vortrag wird Herr Or. Jessen die Jllustrationsverfahren und ihre künstlerischen Bedingungen, den Farbendruck als Faksimile und als freie Kunst behandeln. —n. Kleine Mitteilungen. Sonderbesteuerung der großen Warenhäuser. — Zur Widerlegung des gegen die Warenhaussteuer vorgebrachten Ein- wandes, daß die Unterscheidung zwischen Ramschbazaren und soliden Großgeschäften sich nicht durchführen lasse, giebt die -Deutsche Tages zeitung- eine Reihe von Unterscheidungsmerkmalen an. Es sei zu prüfein 1) wie sich das Geschäft historisch entwickelt habe, ob diese Entwickelung, wie es bei soliden großen Warengeschäften immer der Fall ist, eine allmähliche, oder ob das Geschäft plötzlich in großem Maßstabe entstanden sei, 2) ob die Firma sich un reeller oder nicht anständiger Lockmittel bediene, um die Kundschaft heranzuziehen, ob sie bestimmte Waren zu Schleuderpreisen ver kaufe und ob sie zu verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tageszeiten zu verschiedenen Preisen verkaufe, 3) ob die Firma alle nur denkbaren, in keinem organischen Zusammenhänge stehen den Artikel, wie Konfektionsstoffe, Kolonial- und Konditorwaren, Möbel, Druck- und Musikschriften, Gold- und Silberwaren, Weine, Cigarren, Fleischwaren anhäufe und verkaufe, Photographieen her stelle u. s. w. Daraus solle die Einschätzungskommission den Schluß ziehen, ob ein Geschäft als Ramschbazar anzusehen und zu besteuern sei. Das Leipziger Tageblatt bemerkt hierzu in Entgegnung auf ausgesprochene Zweifel über die Zulässigkeit so weitgehender Be fugnisse der Einschätzungskommissionen: -Gewiß würden sich berechtigte Bedenken ergeben, wenn eine Einschätzungskommission derartige einschneidende Befugnisse ohne die Möglichkeit einer Kontrolle oder Rektifikation haben sollte. Es ließe sich ja aber wohl ein Weg finden, um zu verhindern, daß ein Geschäft etwa irrtümlicher Weise den Ramschbazaren beigezählt und mit einer erschwerenden Steuer betroffen würde. Den Geschäften müßte eine Art negativer Feststellungs klage gegen die Sondersteuer zustehen, dahingehend, daß das Ge richt festznstcllen habe, daß das die Klage erhebende Geschäft den Schleudcrbazaren nicht zuzurechnen sei. Bei allen Landgerichten, an denen Handelsrichter thätig sind, wäre schon dadurch die Ga rantie sachgemäßer Prüfung der Klage gegeben. Im übrigen wäre noch durch Zeugen bezw. Sachverständige festzustellen, ob die oben angeführten Merkmale für ein Schleudergcschäft bei dem klagenden Geschäft vorhanden sind oder nicht. Wird die Klage abgewiesen, so treffen die Prozeßkosten die klagende Firma, im umgekehrten Falle die Behörde, an die die Steuer ab zuführen wäre. Das Objekt wäre nach dem Betrage der für ein Jahr veranlagten Sondersteuer zu berechnen. Man kann sich dar auf verlassen, daß die notorischen Schleudergeschäfte, die man ja durch die Sondersteuer treffen will, zum größten Teile auf die Er hebung der Klage verzichten würden, und zwar nicht sowohl der Prozeßkosten wegen, als weil es ihnen denn doch unbequem wäre, durch gerichtliches Urteil ausdrücklich als Schleuderbazare fest gestellt zu werden. Sie werden vielmehr lieber stillschweigend die Steuer zahlen. Man sieht also, daß es ganz und gar nicht unmöglich ist, die Grenze zwischen Schleudergeschäften und reellen Großgeschäften zu ziehen, und zwar ohne daß man sich dabei Gewaltsamkeiten zu Schulden kommen zu lassen braucht, sondern indem man aus reichende Garantieen dafür schafft, daß nur die Schleuderbazare getroffen werden. ^VRsro is a null, küsrs is a va/ — wenn man nur ernsthaft das Uebel beseitigen will, so findet sich schon ein Weg, ebenso wie sich ein Weg zur Beschränkung des unlauteren Wett bewerbes — auch da lag in ganz analoger Weise die Schwierig keit der Grenzbestimmung — hat finden lassen. - Mißbräuchlicher Handel mit religiösen Büchern und Devotion alten. — Der Fürstbischof Ko pp hat für die Diöcese Breslau die folgenden Bestimmungen erlassen, die letzten Sonntag von allen Kanzeln verlesen worden sind: Gegenüber den fortdauernden unbefugten Sammlungen für kirchliche Zwecke, welche trotz aller Verbote unter den verschiedensten Formen nach wie vor in der Diöcese Breslau veranstaltet werden,
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