Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 23.02.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-02-23
- Erscheinungsdatum
- 23.02.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990223
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189902236
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990223
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-02
- Tag1899-02-23
- Monat1899-02
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
1500 Nichtamtlicher Teil. 4L, 23. Februar 1899 Lösung nicht finden. Die Bezugnahme auf die vom Reichsgericht ausgesprochenen allgemeinen Grundsätze ist fite die vorliegende Frage gegenstandslos, weil diese Grundsätze, so allgemein sie in einzelnen Fällen auch gehalten sein mögen, auf Gesetzen basieren und für Rechtsverhältnisse maßgebend waren, die sich haupt sächlich auf den Arbeiterschutz u. s. w. bezogen, mit dem JnnUttgs- gesctz aber in keinerlei Beziehung stanoen. Auch die AnnähMe, daß die Großbetriebe bisher schon anstandslos als Fabriken ge golten hätten, ist eine irrige. Buchfabriken oder Buchdruckfabriken gab es bis heute noch nicht — weder im Bolksmunde, noch bei den Angehörigen des Gewerbes selbst — diese sollen erst durch die Auslegung des neuen Jnnungsgesetzes geschaffen werden; wohl aber mußten die Großbetriebe auch bisher schon der Innung angehören, sofern sie von dem Rechte, Lehrlinge zu halten, Gebrauch machen wollten, und sie entsprachen dieser Ver pflichtung , ohne gegen die Zugehörigkeit unter Berufung auf ihren angeblichen fabrikmäßigen Charakter zu protestieren. Dieser fabrikmäßige Charakter ist erst vor einigen Monaten entdeckt worden. Ebenso macht der Umstand, daß die Buchdruckcrcien den Arbeiterschutz- gesetzcn unterstellt sind, dieselben auch nicht zu Fabriken im Sinne oes Jnnungsgesetzes, wie Herr von Rohrscheidt S. 68 seines Kommen tars zum Jnnungsgcsetz selbst ganz richtig ausführt. Was schließlich die Unterstellung der Buchdruckcrcien unter die Gewerbeausficht anbe langt, so kann dieser Umstand im Buchdruckgewerbe erst recht nicht als Merkmal für den Fabrik- oder Handwerksbetrieb angesehen werden, denn ich kann Herrn von Rohrscheidt verraten, daß sämtlich« Buch druckereien, gleichviel ob groß, ob klein, von den Gewerbeaufsichts beamten revidiert werden. Die von Herrn von Rohrscheidt theo retisch anerkannten Grundsätze treffen also nicht zu, und sie würden bei einem Versuche, nach denselben auch nur in einem einzigen Falle die Grenze zu bestimmen, wo der handwerksmäßige Betrieb im Buch- druckgewerbc aufhört und wo der fabrikmäßige beginnt, praktisch ekla tanten Schiffbruch erleiden. Der einzige Grundsatz, welcher aus den Urteilen des Reichsgerichts, die sich auf verschiedenartige. Meist außerhalb des Buchdruckgewerbes liegende Einzelfälle stützen, her geleitet, sowie aus den sonstigen vorerwähnten Merkmalen ge wonnen werden könnte, wäre eben die Grundsatzlosigkeit, nach der die Scheidung der Buchdruckereien in Fabrik oder Handwerk willkürlich vorgenommen werden müßte. Bei der Gleichartigkeit der Arbeits bedingungen und der Eigenart des Buchdruckbetriebes ist eben eine Trennungslinie zwischen der einen Buchdruckerei und der anderen zu ziehen, die eine als Handwerk, die andere als Fabrik zu er klären, unmöglich. Entweder sind alle Betriebe im Sinne des Jnnungsgesetzes Fabriken, oder alle sind Handwerksbetriebe; ein Drittes giebt es nicht. Und für die Entscheidung dieser Frage können nicht juristische oder theoretische Grundsätze, sondern einzig und allein die innere Wesenheit und die Natur des Buchdruck- betriebcs, der Gang der Herstellung der Erzeugnisse in der Druckerei und der historische Werdegang des Gewerbes maß gebend sein. Diese Entscheidung richtig zu treffen — so einfach sie nach Herrn von Rohrscheidt auch liegen mag — giebt es nur einen kompetenten Beurteiler, und der ist — das Gewerbe selbst. Gerade dieses hat sich aber in seiner berufenen Vertretung für das ganze Deutsche Reich auf Grund eingehendster Kenntnis der betrieblichen Merkmale für die Zwangsinnungspflicht aller Betriebe, unabhängig von der Größe ihres räumlichen Um fanges, ausgesprochen, und diesem Urteile haben sich die Leipziger Buchdruckereibesitzer mit nur wenigen Ausnahmen angeschlossen. Bei der Beurteilung der in Rede stehenden Angelegenheit macht sich übrigens ein eigentümlicher, bei anderen Gewerben nicht in die Erscheinung tretender Umstand geltend. Der Wider spruch gegen das Streben des Buchdruckgewerbes, die Segnungen der gesetzlichen Organisation für sich in Anspruch zu nehmen, wird, abgesehen von einigen wenigen Großbetrieben, die selbst den zustimmenden Großbetrieben gegenüber in der verschwindenden Minderheit sind, nur von solchen Personen erhoben, die dem Gewerbe völlig fern stehen und denen sowohl die Ideen, die die Kunst des Buchdruckes und seine Träger beherrschen, wie die betrieblichen Vorgänge in ihren Arbeitsräumen etwas Unbe kanntes sind. Wir müssen es hier erleben, daß die Kompetenz des Urteils der wirklichen Fachleute und der berufenen Ver treter des Gewerbes nicht nur angesochten, sondern als ein Nichts erachtet wird und an deren Stelle Theoretiker, Politiker und andere Unberufene das Wort führen. Es würde der Sache sicher besser gedient sein, wenn man zu dem bewährten Grundsätze zurückkehrte und über ferner liegende Dinge das Urteil berufener Sachverständiger oder, wenn man noch weiter gehen will, der Mehrheit der Beteiligten als maßgebend anerkennen wollte. Leipzig, den 21. Februar 1899. Johannes Baensch-Drugulin. Die neue Kunst und das Buchgewerbe. (Vgl. Börsenblatt Nr. 20, 28, 32, 40.) V. Die Jkküstrationsverfahren und ihre künstlerischen Äebingungen. Der Farbendruck als Faksimile und als freie Kunst. Die Illustration im Zusammenhänge des Buches. Zu Beginn seines fünften Vörkrages, am Freitag den 17. Fe bruar, bemerkte Herr Direktor vr. Fesseln, daß er sich in der Reihe der Vorträge tziNe kleine Versch'eountz erlaubt habe. Die Fräge des, Buchdrucks, so Wjhtfertigte er diese, habe ich, dä sie nur von größter Wichtigkeit erscheint, in deN Vörbergrund gerückt. Alles was bisher vom Satz gesagt ibürden ist, findet seine vornehmste Anwendung im GänMn des Buches. Allgemein ist der Wunsch nach krästigefl, klaren, malerischen Schriften, Nach sparsamen zur Schrift stimmenden, von Künstlern gezeichneten Ornamenten, ge schlossenem Satz und .schönet Flächenwirkung. Die alten Mcsstxr pflegten zwar breike Papierränder neben dem Druckspiegel stehest zu lassen, waren aber sonst weniger verschwenderisch als wir mit Ueren Seiten und freien Räumen. Wenn ich heute ein Buch, das auf vornehmere Ausstattflfig Anspruch macht, in die Hand nehme) so finde ich zunächst Schmutztitel, dann eine freie Seite) Hierauf kommt der Titel; dessen Rückseite ist wieder ftels ferner Vorwort, Nueder freie Seite, Inhalt, w.ieder freie Seite; es folgt dann wo möglich noch ein Vortitel, dessen Rückseite wieder frei ist. Auch vor den einzelnen Abteilungen finden sich oft wiedeuVortitel, deren Rückseiten alle leer sind. Kürz, es ist eine sülche Fülle von Ver schwendung weißen Papiers, daß MäN anzunehmen versucht ist, das weiße Papier bilde heut? den Hauptschmuck des Buches. Wenn man nun ein Buch der alteNMeister ansieht, so findet man, daß es auch ohne diesen Massenverbrauch von weißem Papier recht gut geht, Ich babr hier h. B. eine Lübecker Bibel. Betrachten wir diese, so finden wir gleich auf der ersten Seite des ersten Blattes den Titel; auf der zweiten Seite beginnt sofort der Text; bei neuen Anfängen oder Uebergängen, z> B. pvin Alten zum Neuen Testament, finden wir, daß der Drucker in der letzten Spalte der Seite des Alten Testa; mentes den Text mit einem Signet abschließt und söförk aus her anderen Seite mit dem Texte des Neuen Testaments beginnt. Durch diese Geschlossenheit erreichten die alten Meister große Wir kungen, es ergaben sich auf diese Weise Seitenbilder, die immer neue Wirkungen zuließen. Die natürliche Tendenz muß bei dem Buche darauf gerichtet sein, daß die SeiteNpaare möglichst als dekorative Einheit ausgebildet werden. Ich will nunmehr zur Illustration der Bücher übergehen und Ihnen zunächst ein Bild von dem Drucke eines französischen Meisters vorführen. (Lichtbild.) Das Bild ist in einem Rechteck in die Schrift emgcfügt, und so ist eine schöne Harmonie erzielt. Es war diesem Meister etwas ganz Selbstverständliches, daß er das Bild zur Ausstattung der Seite rechtwinkelig einfügte. Die Zeich nung des Bildes ist in Umrissen gehalten, und dadurch ist erreicht, daß das Bild mit der Schrift prächtig übereinstimmt. Die Schrift ist eine Zeichnung, nicht malerisch, und darum stimmt die Linien zeichnung so kostbar mit ihr zusammen. An dem Beispiele eines Straßburger Meisters (Lichtbild) finden Sie dieselben Tendenzen verfolgt. Auch hier wird mit dem Bilde eine rein dekorative Wirkung erzielt. Der Tonwert des Bildes und der Schrift gehen tadellos zusammen. Nun konnte freilich der Holzschnitt nicht auf dieser Bahn bleiben. Nach Schongauer ging Dürer mehr auf die malerische Wirkung aus. Aber ich glaube, hier ist die schöne klare Harmonie gestört; hier ist ein Ton, der sich gegen die Schrift nicht mehr behauptet. Allerdings haben die Meister den Holzschnitt immer noch so behandelt, daß er mit der Type übereinstimmte. Die formgerechteren italienischen Meister haben, zweifellos von dem Grundsätze geleitet, die dekorative Wirkung zu erhalten, auf den Ton in der Zeichnung verzichtet und die Umriß- eichnung beibehalten. Ja, selbst bei ganzseitigen Holzschnitten eschränktcn sie sich in weiser Absicht auf die dekorative Wirkung der Umrißzeichnung. Nun kam im Laufe des Jahrhunderts an Stelle des aus der Mode gekommenen Holzschnittes der an malerischer Wirkung reichere Kupferstich. Und so werden im Laufe des 16. Jahrhunderts Kopf leisten, Schlußstücke u. s. w. in Kupferstich ausgeführt. Ein um 1570 in Paris erschienenes Buch, Lafontaines Fabeln, enthält eine Reihe ganzseitiger Illustrationen und Initialen in Kupferstich. So reizend diese Stiche sind, so stimmen sie doch nicht mehr mit der Type überein und lassen jede Harmonie vermissen. Nun wissen Sie alle, daß die graphischen Künste des 19. Jahrhunderts immer mehr aus malerische Wirkungen ausgehen. In diesem Bestreben hat der Holzschnitt einen ganz anderen Charakter angenommen; er wird zum Ton-Holzstich. Der Tonwirkung sind dann auch die gesamten anderen Verfahren gefolgt, namentlich die photomechanischen. Diese Tonwirkung ist in allen graphischen Verfahren zu finden, und wir sind daher auch daran gewöhnt, in der Buchillustration auf die
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder