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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.02.1899
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- 1899-02-18
- Erscheinungsdatum
- 18.02.1899
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1374 Nichtamtlicher Teil. 41, 18. Februar 1899 Kleine Mitteilungen. Haftpflicht der Post. — Der 1898er Jahresbericht der Hamburger Handelskammer sagt über die Haftpflicht der Post für Verlust oder Beschädigung von Sendungen das Folgende: «Im Bericht 1897 hatte die Hamburger Handelskammer die Frage der Haftung der Post für zollpflichtige Sendungen — ins besondere Wertsendungen — behandelt und darauf hingewiesen, daß nach den Bestimmungen der Postordnung die Haftpflicht der Postvcrwaltung mit der Uebergabe der Sendung an die Zoll oder Steuerstelle erlischt. Es entsteht dadurch der Mißstand, daß solche Sendungen während ihrer Lagerung an der Zoll stelle unversichert sind. Absender und Adressat der Sendung befinden sich meist in der irrigen Auffassung, daß durch Wert angabe und Entrichtung der Gebühr dafür die Sendung bei der Post versichert sei. Im Falle eines Feuerschadens können hieraus die erheblichsten Benachteiligungen des Publikums ent stehen. Da die Postverwaltung bei den deshalb geführten Ver handlungen erklärt hat, nicht in der Lage zu sein, eine Aenderung der bezüglichen Bestimmungen der Postordnung herbeizuführen, so muß den Beteiligten empfohlen werden, sich gegen die bezeichnet«: Gefahr durch Versicherung selbst zu decken. Dem Geschäftsmanne wird die Versicherung in einer der im Geschäftsleben üblichen Formen möglich werden, und auch der Privatmann sollte die Aufnahme einer entsprechenden Klausel in seine Versicherungs- polizen mit den Versicherungsgesellschaften vereinbaren können. — Da die Postverwaltung — nach 8 6 Absatz 3 des Postgesetzes vom 28. Oktober 1871 — in keinem Falle, also auch nicht für ein geschriebene und Postsendungen mit Wertangabe haftet, wenn der Verlust oder die Beschädigung »durch die unabwendbaren Folgen eines Naturereignisses» herbeigeführt wurde, so sollte man auch diese Gefahr durch besondere anderweitige Versicherung decken, wenn man vor unvorhergesehenem Verlust geschützt sein will.« Zum Konkurs Otto Reuter, Buchhandlung, Cisleben. — Aus Eisleben wird uns geschrieben: Herr Otto Reuter hat Zmangsvergleich beantragt, wozu das königliche Amtsgericht Eisleben Termin aus den 18. d. M. an- gesctzt hat; wie üblich, wird persönliche Beteiligung oder Stell vertreter verlangt, schriftliche Erklärungen genügen nicht. Voraus sichtlich werden 3b" § geboten werden und so der Vergleich zu stände kommen. — Das Geschäft eröffnete Herr Otto Reuter im April 1897, nachdem er etwa vier Jahre zuvor einen Gasthof bei Halle a/S. und hierauf in Gera eine Cigarren- und Liqueurhand- lung innegehabt hatte. Nach kauni anderthalbjährigem Bestehen als Buchhandlung hierorts brach der Konkurs aus. Eisleben hat 23000 Einwohner und außer den Schulen, deren Besuch unter den hier zur Zeit obwaltenden Verhältnissen fast auf die Hälfte zu- rückgegangen ist, sehr wenig Bücherkäufer, für die die bestehenden sechs Buchhandlungen den Bedarf hinlänglich zu decken wohl ge nügten. Aber Herr Otto Reuter scheint auch heute, nach seinem geschäftlichen Fiasko, immer noch anderer Meinung zu sein, da er entschlossen ist, sofort nach Zustandekommen des Vergleichs sich wieder aufzuthun. Handelshochschule zu Leipzig. — Die vom Königlichen Ministerium des Innern zu Dresden erlassene Prüfungsord nung für die Handelshochschule zu Leipzig ist soeben veröffentlicht worden. Die staatliche Diplomprüfung für studierende Kaufleute ist etwas völlig Neues und dürfte von besonderem Interesse sein. Die wesentlichen Bestimmungen der Prüfungsordnung find folgende: Am Schluffe jedes Semesters werden von Ostern 1900 an unter dem Vorsitz eines Königlichen Kommis sars Prüfungen vor einer Königlichen Prüfungskommission ab gehalten. Die Prüfungen sind zweierlei Art: 1) für Kaufleute zur Erlangung eines Diploms, 2) für Handelslehramtskandidaten zum Nachweise der Lehrbefähigung an Handelsschulen. Beide Prüfungen sind öffentlich. Obligatorische Prüfungsgegenstände sind für beide Prüfungen: Höheres kaufmännisches Rechnen, Buch haltung, deutsche Handelskorrespondenz und Kontorarbeiten, Volks wirtschaftslehre, Finanzwissenschaft, Grundzüge der Handelsge- schichtc und Wirtschaftsgeographie, Handels- und Wechselrecht. Fakul tative Prüfungsgegenstände sind die andern an der Handelshochschule gelehrten Fächer, z. B. Handelskorrespondenz in fremden Sprachen, Technologie u. s. w. Die Prüfung besteht aus schriftlichen Arbeiten unter Klausur und einer mündlichen Prüfung. Bei der Lehramts prüfung kommt noch eine größere häusliche Arbeit und eine Probe lektion an der Öffentlichen Handelslchranstalt mit anschließender mündlicher Prüfung über didaktische und pädagogische Stoffe hinzu. Außerdem haben die Lehramtskandidaten nach der Art ihrer Vor bildung noch kleinere Prüfungen als Nachweis ihrer allgemeinen Bildung zu bestehen und müssen sich an den kaufmännischen Hebungen der Handelshochschule beteiligt haben. Die Prüfungs ordnung kann gegen Einsendung einer 20-Pfennigmarke von der Kanzlei der Handelshochschule, Leipzig, Löhrstr. 3/5 bezogen werden. Anfragen richte man an den Studiendirektor Professor Randt, daselbst. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Vsrsolnsäsns IVis8Sn8Asbists. Katalog Xr. OKIX (kobruar 1899) von 8ilvio öoeoa in Korn. 12". 57 8. 647 Xrn. .luristisoüss Kittsraturblatt. Xr. 102. Lcl. XI, Xe. 2 (15. ksbruar 1899). H. Kol. 8. 29—52. Koriin, 6arl kszunanns Vortag. Vorsobisäono 'VVissonsAolristo. LataloA Xr. 116 ÜS8 antiguar. küobsrlaZvre von X. kaunooüor in XlaASukurt. 8". 30 8. 888Xrn. Kolrulbüolrsr uncl ksbrwittsl. VorLsiolrniL II (kobruar 1899) rnrn klanäAobrauoü kür Luolrlränälor von kaut 8tislrl, Luobüunck- lunA, Xomwi88ion8-6o8olräkt, 6ro88o-6s8ollakt kür 8ortimsnt unck XolportaAS in KoiprÜA. 8". 216 8. 8tsik lrsrt. Verkaufsbestimmungen des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. — Wie wir mitzuteilen ermächtigt sind, sind die Ver- knufsbestiminungen des Vereins der Buchhändler zu Leipzig, deren Wortlaut sich in deni Verhandlungsbericht in Nr. 31 d. Bl. vom 7. Februar abgedruckt findet, vom Börsenvereinsvorstande ge nehmigt worden. Verein jüngerer Buchhändler -Bastei- in Dresden. — lieber den Vortrag, den der beliebte Schriftsteller, Redakteur des Kladderadatsch Johannes Trojan am 9. d. M. im Verein »Bastei- gehalten hat, berichtet der Dresdner Anzeiger, wie folgt: Ernstes und Heiteres aus seinen Schriften bot Herr Johannes Trojan am 9. d. M. in dem Vortrage, den er im Vereine jüngerer Buchhändler -Bastei- zu Dresden im großen Saale des evan gelischen Vereinshauses hielt. Die Reihe der Darbietungen eröffnete der bekannte Schriftsteller und Redakteur des -Kladderadatsch» mit einem Werke, das in diesen Tagen unter dem Titel: »Der Sänger krieg zu Trarbach- im Buchhandel erscheinen wird. Herr Trojan las den Anwesenden den Teil vor, den er-Preisrichters Leiden und Freuden- benannt hat. Der durchaus gelungenen, überaus humo ristischen und witzigen Arbeit liegen die Erfahrungen und Erlebnisse des Verfassers zu Grunde, die er als Preisrichter in dem Wett bewerb, den Trarbach um ein Moselweinlied veranstaltet hatte, durch gekostet hat. Von weiteren Schriften folgte dann die höchst spaß hafte und satirische Erzählung von -der Stadt der vollkommenen Leute», die lebhaften Beifall fand. Ebenso gefiel eine Reihe reizender Kindergedichte, die ebenfalls des launigen und witzigen Momentes nicht entbehrten, und zum Teil in gemütvoll heiterer Weise Scenen aus dem Kinderleben schildern. -Wenn ich einmal ein König wär-, -Die Maus», -Die neuen Schuhe», -Vor der Haus thür», »Der Milchtopf» und -Auf dem Gänseanger», ferner -Die zwei Aehnlichen», -Guck in die Welt», »Die Ungetreue» und -Viel Lärm um nichts- gefielen allseitig. Nachdem so dem Humor Genüge geleistet worden war, trug Herr Trojan mehrere ernste Gedichte vor, von denen besonders das zweite (Eine Bitte), das dritte (Unter dem Schnee) und das fünfte (Der zufriedene Klausner) beim Publikum viel Anklang fanden, doch erzielten auch die beiden anderen Dich tungen »Die Erholungspause» und -Die Nachtigall» einen Eindruck. Viel Heiterkeit erregte dann wieder ein Gedicht in einem Satze, »Spickaal- betitelt, und der gespendete Beifall steigerte sich bei jedem der folgenden Werke; es waren dies -Der Amateurphotograph», -Der erwartete Regenschirm» und -Was soll ich meiner Tante schenken?« Den Schluß des genußreichen Abends bildete der Vor trag des ausgezeichneten Gedichtes »Die 88er Weine, ein saures Stück Arbeit», wofür das dankbare Publikum dem beliebten Dichter wiederum reichen Beifall spendete. Weiter wird uns hierzu geschrieben: Leider war der Besuch des Vortrags nicht der erwartete, so daß die -Bastei» noch einen be trächtlichen Zuschuß leisten muß. Es wäre dies sicher verhütet worden, wenn alle Angehörigen des Dresdener Buchhandels der Veranstaltung das Interesse entgegengebracht hätten, das in Anbetracht des guten Zweckes erhofft werden durfte. -Zuzug ist fernzuhalten!» — Dieser bei ausgebrochenem Streik in Arbeiter-Zeitungen gebrauchte Ausdruck ist, wie die Papierztg. mitteilt, nach einem Berufungs-Erkenntnis des Land gerichts in Halle a. S. strafbar. Das Schöffengericht sowohl wie das Landgericht in Halle hatten gedachten Ausdruck nicht als Unfug angesehen und den damaligen Redakteur des -Volksblattes», Buchdrucker Weißmann, von der bezüglichen Anklage freigesprochen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin hob das Oberlandes gericht zu Naumburg das vorinstanzliche Urteil auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Landgericht zurück. Dabei war ausgesührt, daß in dem gedachten Ausdruck eine -Be unruhigung der Arbeiter» liege. Das Landgericht verurteilte bei nochmaliger Verhandlung den Angeklagten wegen Unfugs zu 50 Geldbuße.
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