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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 03.03.1899
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- 1899-03-03
- Erscheinungsdatum
- 03.03.1899
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1696 Nichtamtlicher Tcil, 51, 3. März 1899, der einzelnen Epochen zu zeichnen und sie durch Beispiele zu belegen. Nichts Wesentliches scheint mir übersehen, nichtsUn wichtiges ungebührlich in den Vordergrund gerückt, Jin ein zelnen mit dem Verfasser zu rechten, ist hier nicht der Ort; nur das sei betont, daß eine künftige Auflage den Einfluß der Dichtung fremder Völker auf die unsere viel stärker wird veranschlagen müssen. In einem unlängst erschienenen vor trefflichen Buche von Rudolf Fürst, Die Vorläufer der mo dernen Novelle (Halle, Niemeyer), sind die Grundlinien für solche Behandlungsart vorgezcichnet und in dem eng begrenzten Raume der gestellten Aufgabe mit Geschick und Gewinn verfolgt. Vor allem müssen die Beziehungen zwischen russischer uud deutscher Litteratur im letzten Jahrzehnt, ein Gebiet, an das sich freilich noch niemand gewagt Hai, und das auch bei Mielke kaum gestreift wird, näher untersucht werden. Auch nach einer anderen Richtung hin wird eine Er weiterung willkommen sein, nämlich die Beigabe einiger biblio graphischen Angaben. Der Fluch unserer halbwissenschaftlichen Litteratur ist der seit Jahr und Tag sich immer mehr und mehr einbürgernde Brauch, Bücher, die für die sogenannten »weiteren Leserkreise« bestimmt sind, ganz vom »gelehrten Ballast der Anmerkungen« zu befreien, ein Vorgehen, das immer allgemeiner beliebt wird und sich nun auch in wissen schaftlichen Büchern breit macht unter dem billigen Vorwände, den Laien interessierten Quellennachweise nicht, der Fachmann bedürfe ihrer nicht, — Doch täuschen wir uns nicht; diese sogenannten »weiteren Kreise« giebt es in Wahrheit nicht. Wer heute die Geschichte des deutschen Romans oder eine selbständige Litteraturgeschichte in die Hand nimmt und darin thatsächlich liest, nicht blättert, den wird ein halber Bogen Anhang, in dem wichtigere Ausgaben, allgemeine und spezielle Darstellungen über die behandelten Gegen stände angeführt erscheinen, also in unserem Falle z, B. ein paar Bücher über die Romantik oder das junge Deutschland oder über Gustav Frerstag, Gottfried Keller u, a,, gewiß nicht stören, Johannes Scherrs oben erwähnte allgemeine Litte- raturgeschichte ist doch gewiß ein populäres Buch im besten Sinne des Wortes, und der große Erfolg, den das Werk er rangen hat, mag zum nicht geringen Teile in den reichlichen Litteraturcmgaben seinen Grund haben. Und gerade ein Volks und Familienbuch wie die Mielkesche Geschichte des deutschen Romans sollte bedacht sein, ihren Lesern, die sie ja nicht unter Fachleuten sucht, Mittel und Wege für weitere Be lehrung an die Hand zu geben. Die neue Auflage der Geschichte des deutschen Romans führt bis in die unmittelbare Gegenwart, und mau freut sich, in dem zu Weihnachten vorigen Jahres ausgegebenen Buche schon die Charakteristik der erst ini Sommer erschienenen Meistcrnovelle »Um der Heimat willen» des Schweizer Dichters Walther Siegfried zu finden. Auch sonst ist die Marke 1897 und 1898, die trotz der Jugend so geschätzt wird, viel vertreten. Hier würde der Uebersicht aber mehr gedient sein, wenn die neuen Bücher der »alten« Verfasser nicht mit denen der »jungen« im Schlußkapitel zusammengedrängt wären, sondern jedes an seinem Orte eingcordnet würde. Durch die Zer splitterung geht das Bild manches Dichters neuerer Zeit ver loren, nicht mit Absicht des Verfassers, der der Dichtung der Jungen und Jüngsten Verständnis und Teilnahme entgegen bringt, sachliche Würdigung und Lob nicht fehlen läßt. Un billig wäre ein Vorwurf wegen dieses oder jenes vermißten Namens. Bei der Fülle der angeführten darf inan wohl annehmen, daß er nicht aus Unkenntnis aus der Liste ge strichen worden ist, und gegen Geschmack und persönliche Wahl seine eigene gelten,) machen zu wollen, ist ein Erbfehler der Kritik, Diesen und anderen Gefahren ist unser Kritiker glück lich ausgewichen. Bescheiden, wenn auch nicht einwandfrei, hat er feine Aufgabe und Stellung eingeschränkt und, um schrieben: Niemals dürfe der Historiker den Diktator spielen wollen und dem dichterischen und künstlerischen Schaffen Ge setze vorschreiben wollen, als könnte, wer mit dem Lote die Tiefe des Meeres zu ergründen unternimmt, damit auch nur um einen Zoll das Meeresniveau heben. Niemals habe die Kritik Litteratur gemacht. Die Bewegung in der Litteratur werde immer von den großen schaffenden Poeten vollzogen, und nur die zeitentsprechende Berechtigung ihres neuen Weges nachzuweisen, überließen sie gern der Kritik, , , . So hat auch Mielke auf jeden prophetischen Ausblick, in den dergleichen Bücher zumeist ausznkliugeu pflegen, ver zichtet, wenn er rückschauend seine Darstellung mit den Worten schließt: »Das neunzehnte Jahrhundert ist in seinem Charakter ivie seiner Litteratur nach ein episches gewesen. Es hat die gewaltigsten Ge schehnisse gesehen und eine Fülle epischer Helden gezeugt, welche die Welt der Wirklichkeit auf allen Gebieten in gewaltsamster Weise verändert haben. Mit dieser ungeheuren Expansion der Thatkraft verglichen, erscheint die Literarische Produktion des Jahrhunderts vielleicht schwächlich; aber was sie an intensivem Genie vermissen läßt, das ersetzt sie durch eine Beweglichkeit und Anschmicgungsfähigkeit an die wirbelnden Launen des Zeitgeistes, ivie sie nie vordem beachtet morden ist, DerKulturhistoriker ferncrTagewird einst indem epischen Schrifttum dieses neunzehnten Jahrhunderts Geist, Stimmungen und Leben desselben so deutlich zu erkennen vermögen, daß ihm unsere Zeitgenossen vertraut und verständlich erscheinen ivie seine eigenen. Freilich, nicht die Großen, nicht die Helden und die Genies wird er darin wieder finden, die den Weg unseres Volkes, die Bahn der Menschheit in diesem Jahrhundert bestimmt haben, wohl aber den Durchschnittsmenschen, den er bei früheren Epochen sich mühsam konstruieren muß, und zwar bestimmt von den gesunden wie kranken Empfindungen und Gedanken seines Zeitalters, Dar über hinaus aber überliefert die epische Litteratur dieses neun zehnten Jahrhunderts noch etwas anderes, und auch das darf es sich zu gute halten. Wenn die Flut ihrer Bücher in die Biblio theken und damit in die Vergessenheit für die Allgemeinheit strömt, so wird aus ihr immer noch ein Schatz poetischer Perlen Zurück bleiben, der diesein Jahrhundert der That seinen Literarischen Glanz bewahrt uud dessen sich zu freuen, auch den Kindern eines Zeitalters beschicden sein wird, in welchem neue Dichter in ganz neuen Weisen von dem nreivig gleichen Menschenschicksal zu künden wissen.» X, llsllinsü. Kleine Mitteilungen. Voin Reichsgericht, Verjährung bei unzüchtigen Bil dern, (Nachdruck verboten.) — Wegen Verbreitung unzüchtiger Abbildungen hat das Landgericht I in Berlin am 11, November v, I, vier Buchhändler zu Geldstrafen verurteilt, und zwar zwei zu je 50 einen zu 100 und einen zu 20 Es hat feiner auf Unbrauchbarmachung der Bilder ->O diese Weiber» erkannt. Diese Bilder sind zweifellos unzüchtig. Das Scham- und Sittlich keitsgefühl wird durch sie nach Ansicht des Landgerichts in gröb lichster Weise verletzt. Die Angeklagten hatten u, a. Verjährung geltend gemacht, das Gericht hatte aber angenommen, daß 8 22 des Preßgesetzes hier keine Anwendung finde, da dieser Paragraph nur Druck schriften betreffe, deren Inhalt strafbar sei. Die hier dargcstelltcn Handlungen seien aber nicht strafbar, sondern unzüchtig, und nur ihre Verbreitung sei strafbar, — Die Revision der Angeklagten richtete sich in der Hauptsache gegen die Nichtanwendung des 8 22, Druckschriften strafbaren Inhaltes, so führte der Reichsanwalt ans, gebe es an sich überhaupt nicht; erst durch Mitteilung an andere werde z, B, eine Beleidigung strafbar. Der 8 181 St,-G,-B, erfordere zur Strafbarkeit die Verbreitung, Eine gedruckte Beleidigung könne erstens als gewöhnliches Delikt strafbar sein z, B, wenn man sic privatim jemand lesen lasse, zweitens als Preßdelikt, wenn inan sie verbreite. Der 8 181 betreffe nur Preßdelikte, Für diese gelte aber die Verjährung nach 8 22 des Preßgesetzes. Das Landgericht habe es wegen irrtümlicher Auffassung des 8 22 unterlassen, die Frage zu prüfen, ob im vorliegenden Falle Verjährung anzunehmen sei, und deshalb unterliege das Urteil der Aufhebung, — Das Reichsgericht hob am 28, v, M, das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück. Kirchliche Büchcrverbote, — Herrn Professor vr. Schell in Würzburg, von dem, wie hier schon mitgeteilt wurde, vier wissenschaftliche Werke in Nom ans den incksx librornra probibitorum gesetzt worden sind, brachten die Würzburger Studierenden und Professoren am 27, Februar eine begeisterte Huldigung dar. Die Auf-
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