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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1899
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- Deutsch
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1770 Nichtamtlicher Teil. 53, 6. März 1899 Unter dem Einfluß dieser Forderungen vollzog sich eine schnelle Entwickelung der -Chemigraphie», die von der Erfindung Meisenbachs schon vor mehr als zwanzig Jahren ihren Ausgang genommen hat. Der Strich-Zinkätzung folgte in nicht allzu langer Zeit die Autotypie, und heute sehen mir einen großen Bedarf an Buchdruck-Illustrationen durch die beiden genannten chemigra- phischen Reproduktionsarten gedeckt. Bis zu einem gewissen Grade hat sich nun die Chemigraphie zu einer eingreifenden Konkurrenz für den Holzschnitt herausgebildet und diesen in eine bedrängte Lage versetzt. Obschon der Holzschnitt, trotz dieser Konkurrenz, seinen künstlerischen Wert auch fernerhin behalten und für die künstlerische Wiedergabe von Staffeleibildern und klassischen Kunst werken fortgesetzt vielfach seine Anwendung finden wird, hat die Chemigraphie doch auf dem allgemeinen Gebiete des Jllustrations- wesens mit ihrer schnellen und billigen Herstellung dem Holzschnitt bereits große Gebiete abgenommen und seine Thätigkeit empfind lich beschränkt. Angesichts dieser rapiden Entwicklung der Chemigraphie neigen sich auch schon vielfach die Werk- und Buchverleger der Zinkätzung und Autotypie zu, da sie, durch ihre Konkurrenz gedrängt, viel für billiges Geld liefern müssen und sich daher nur ausnahmsweise des künstlerischen Holzschnittes bedienen können. So werden wir denn dem alten Freunde des Publikums, der lange Jahrzehnte hindurch eine heimische Stätte im deutschen Familienkreise hatte dem Holzschnitte, in der Folge leider weit weniger begegnen. Bei diesem Wandel im Jllustrationswesen ist es als ein Zeichen des Fortschritts und der richtigen Erkenntnis anzusehen, wenn eine altbewährte Firma, die seit mehr als vierzig Jahren die Pflege des Holzschnitts erfolgreich ausgeübt und mit gefördert hat, gegen die Konkurrenz ihres Schützlings sich nicht nur nicht verschließt, sondern sich sogar das ganze Verfahren der Chemigraphie zu eigen macht, um das gesamte Gebiet des Jllustrationswesens im Dienste des Buchdruckes fortan pflegen zu können. Einem uns im No vember v. I. zugekommenen Geschäftscirkular zufolge hat die xylo- graphische Kunstanstalt von R. Brend'amour L Co. sich mit einer seit 1892 in München bestehenden graphischen Kunstanstalt geschäft lich verbunden und am 1. November v. I. unter der Firma: Brend'amour, Simhart L Co. eine graphische Kunstanstalt in München errichtet. Wir haben von dieser Vereinigung des Holz schnitts mit der Chemigraphie mit Interesse Kenntnis genommen und zweifeln nicht, daß sie bei eifriger und sachkundiger Förderung beider Reproduktionsrichtungen von Erfolg begleitet sein wird. Soeben gelangten wir in den Besitz des ersten Probenheftes der neuen Firma, dessen Inhalt uns überzeugt, daß die chemigraphi- schen Leistungen dieser graphischen Kunstanstalt in jeder Reproduk tionsart aus hoher Stufe stehen. Schrift- und Buchwesen in alter und neuer Zeit von Professor vr. H. Meise (Aus Natur und Geistes welt, Sammlung wissenschaftlich-gemeinverständlicher Darstellungen aus allen Gebieten des Wissens. Bändchen 4). Kl. 80. 152 Seiten. Leipzig 1899, B. G. Teubner. Geb. 1 ^ 15 H. Das so betitelte Büchlein ist allen Buchhändlern warm zu empfehlen, die nicht Zeit und Mühe auf das Studium volumi nöser Werke über die genannten Themata verwenden können, aber trotzdem klar und knapp darüber unterrichtet sein wollen. Der Verfasser hat es verstanden, auf nur 152 Seiten das ganze große Gebiet des Schrift- und Buchwesens in einer Weise zu behandeln, wie es nur bei voller Beherrschung des Stoffes möglich ist. Das Merkchen ist in sieben Hauptabteilungen gegliedert: Schrift und Schreibwerkzeuge, Buchdruckereiwesen, Briefwesen, Zeitung und Zeitschrift, Inschriften, Buchhandel und Bibliothekwesen, und zwar behandelt jeder dieser Teile nicht nur den betreffenden Gegenstand geschichtlich in großen Zügen vom Altertum an, sondern, was ein ungleich größerer, weil sehr oft vermißter Vorzug ist, bis in die neueste Zeit hinein. Die Verlagsbuchhandlung hat die einzelnen Abteilungen mit etwa 30 guten Illustrationen bereichert. Dadurch wird die Schilderung noch ansprechender, wenngleich schon der Ver fasser über ein recht gutes pädagogisches Talent verfügt, indem er die Belehrung mit einem leichten, flüssigen Stil und einer stets interessant bleibenden Darstellung zu verbinden weiß. Es ist nicht meine Absicht, eine eingehende Kritik des Merkchens zu geben, die wohl einige, aber nur ganz vereinzelte Ausstellungen machen könnte; nur um einen Hinweis auf die treffliche Arbeit bandelt es sich hier, die sich den schon früher erschienenen Bändchen der Sammlung würdig anreiht. —s— Kleine Mitteilungen. Vom Reichstag.— Gesellschaft für deutsche Erziehungs und Schulgeschichte (vgl. Börsenblatt 1898, Nr. 287). — Wir haben im Dezember vorigen Jahres eingehend über die Veröffent lichungen der -Gesellschaft für deutsche Erziehungs- und Schul geschichte» berichtet. Die bedeutenden Kosten dieser Arbeiten haben es notwendig gemacht, die Reichsregierung um ihre Unterstützung dieses verdienstvollen deutschen Unternehmens anzugehen. Wie diese ihre Bereitwilligkeit durch Einsetzung eines Betrages von 30 000 in den Etat gezeigt hat, so hat auch der Reichstag seine Mitwirkung nicht versagt und den Posten bewilligt. Es wird darüber wie folgt berichtet: 46. Sitzung vom 2. März 1899. Zweite Beratung des Etats des Reichsamts des Innern. Kapitel 14, -Unterstützungen für die Herausgabe von Veröffentlichungen auf dem Gebiete des Er- ziehunas- und Schulwesens» 30000 Abgeordneter vr. Freiherr von Hertling (Ccntrum): Die im Jahre 1890 für deutsche Erziehungs- und Schulgeschichte ge gründete Gesellschaft ist über Deutschland, Oesterreich und die Schweiz verbreitet. Die Mittel der Gesellschaft reichen zu den von ihr verfolgten nationalen Zwecken nicht mehr aus; es ist daher Ehrenpflicht des Reichs, hier einzutreten. Vor allem läßt sich die Gesellschaft das Studium des Schulbetriebes früherer Jahrhunderte und anderer Länder angelegen sein. Unter den Veröffentlichungen ragen besonders hervor die „Nonumsutu Osriuuuius pasäuFoAiou" und -das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen in den Län dern deutscher Zunge». (Beifall.) Abgeordneter Hieb er-Cannstatt (nat.-lib.): Die Kosten für die Beschaffung und Bearbeitung des weitschichtigen und zer streuten Materials sind bedeutend. Die Hilfsquellen der Gesell schaft drohen zu versiegen und reichen bei weitem nicht mehr aus. Ohne Unterstützung aus staatlichen Mitteln ist an eine Fortführung des Unternehmens nicht zu denken. Das Reich hat hier im Inter esse der Erziehung eine wichtige Kulturaufgabe zu erfüllen. Ich möchte wünschen, daß der Posten unter die -dauernden Ausgaben gesetzt wird. (Beifall.) Abgeordneter l>r. Lieber (Centr.): Ich freue mich, mit den Herren Vorrednern Hand in Hand gehen zu können. Aber ich bin entschieden dagegen, daß nach Gewährung des Reichszuschusses ein bureaukratischer Einfluß auf die freien wissenschaftlichen Ent schließungen der Gesellschaft ausgeübt und sie veranlaßt wird, ihre Veröffentlichungen einzuschränken. Alle Veröffentlichungen, die mit Reichsmitteln unterstützt werden, sollten übrigens auch in die Reichstagsbibliothek kommen, vor allem die -Llonuwsuts, 6sr- munius biotorica«. Abgeordneter vr. Zwick (freis. Vp.): Das Reich hat die Auf- abe, der Gesellschaft bei ihren kostspieligen Arbeiten finanziell eizustehen. Durch die Erforschung der Geschichte des Schulwesens wird das deutsche Volkstum früherer Jahrhunderte am besten erkannt. (Beifall.) Der Titel wird bewilligt. Vom Reichsgericht. Noten scheiben und Verlagsrecht. (Nachdruck verboten.) — Bei Henry Litolff in Braunschweig ist ein -Lothringer Marsch» eines Pariser Komponisten erschienen. Diesen Marsch brachten die -Polyphon-Musikwerke» in Wahren bei Leipzig auf die Notenscheiben der von ihnen fabrikmäßig her gestellten mechanischen Musikwerke, ohne vorher die Berechtigung hierzu nachgesucht zu haben. Die Firma H. Litolff als alleinige Inhaberin des Verlagsrechtes für Deutschland stellte gegen den Direktor der genannten Werke, Ernst Paul Rießner in Wahren, Strafantrag wegen unerlaubten Nachdrucks, zog diesen Antrag jedoch rechtzeitig zurück. Da aber der Antrag auf Einziehung der Nachdrucksexemplare aufrecht erhalten wurde, so hatte sich das Landgericht Leipzig am 8. Oktober mit der Sache zu beschäftigen. Es erging ein Urteil dahin, daß das Verfahren gegen den Ange klagten einzustellen sei und daß die Einziehung der Nachdrucks exemplare, soweit sie nicht im Privatbesitz sich befinden, zu er folgen habe. Gegen die Einziehung richtete sich die Revision des Herrn Rießner, der jetzt nicht mehr als Angeklagter, sondern nur als Einziehungsinteressent in Betracht kam. lieber die Revision wurde am 3. d. M. vor dem Reichsgericht verhandelt. Es wurde versucht, nachzuweisen, daß ein Nachdruck überhaupt nicht vorliege. Darüber bestehe kein Zweifel, daß die eigentlichen (mit Walzen versehenen) Spieldosen nicht unter das Nachdrucksgesetz fallen; weshalb nun aber die spieldosenähnlichen Musikwerke nicht auch als Spieldosen sollten angesehen werden können, sei nicht einzusehen, namentlich wenn man berücksichtige, daß die Walzen der Spieldosen ebenso ausgewechselt werden können wie die Notenscheiben der Polyphone. — Das Reichsgericht erkannte jedoch auf Verwerfung der Revision.
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