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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 06.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-06
- Erscheinungsdatum
- 06.03.1899
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- Deutsch
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^ 53, 6. März 1899. Sprechsaal. 1771 Sonderbesteuerung der Warenhäuser. — Heber den im preußischen Ministerium des Innern ausgearbeiteten vorläufigen und unverbindlichen Entwurf eines Gesetzes über die Sonder besteuerung der großen Warenhäuser, der den kaufmännischen Kor porationen und den Handelskammern zur Begutachtung vorgelegt worden ist, macht die »Kolonialwaaren-Zeitung» folgende Mit teilungen: Von einer Umsatzsteuer sieht der Entwurf ab und schlägt dafür eine kombinierte Branchen-, Personal- und Raumsteuer vor. Die Steuer soll sich auf Geschäfte erstrecken, in denen mindestens drei von fünf aufgcführten Warengruppen gehandelt werden, unter Verwendung von mehr als 25 Gehilfen, oder in Geschäftsräumen, deren jährlicher Nutzungswert eine näher bestimmte Höhe erreicht oder überschreitet. Die 5 Warengruppen sind wie folgt gewählt: 1) Nahrungsmittel, Drogen, Parfümerieen, 2) Bekleidungsaegenstände, Wäsche, Waffen, Jagdutensilicn, 3) Möbel und Wohnungsutensilien, 4) Glas- und Porzellanwaren, 5) Bijouterie-, Juwelierwaren. Wer mehr als zwei dieser Warengattungen führt und zugleich mehr als 25 Gehilfen beschäftigt oder Räume benutzt, deren Nutzungswcrt in der Provinz (in Berlin) 30 000 ^ bei einer Warengattung (50 000 20 000 .F bei zwei Warengattungen (35 000 ^A) 12 000 ^ bei drei Warengattungen (20 000 >6) 6 000 bei mehr als drei Warengattungen beträgt, fällt unter die neue Steuer. Steuerpflichtig, nach dem Entwurf und nach denselben Grundsätzen wie oben, sollen ferner Betriebe mit einer oder zwei Warengruppen sein, wenn sic drei oder mehr Filialen unterhalten. Bei Geschäften mit Filialen wird Nutzungswert sämtlicher Geschäftsräume und die Anzahl sämtlicher Angestellten gerechnet. Was die Höhe der Steuer anbclangt, so sollen vom Nutzungswert der Räume bei 2 Warengattungen 10 Prozent 3 15 „ „ 4 „ 20 „ „ 5 „ 25 „ in Ansatz kommen, und bei 1—3 Warengattungcn und mehr als 25 Gehilfen 20 ,/6 jährlich für den Gehilfen, und bei jeder weiteren Warengattung 10 ^ pro Gehilfen mehr. Genossenschaften, die nur an Mitglieder abgeben und keinen Gewinn verteilen, also nach tz 5 des Gewerbesteuergesetzes ohnehin von der Gewerbesteuer frei sind, fallen nicht unter das Gesetz. Beleidigende Bezeichnung. — Der Titel -Schulmeister ist nach einem richterlichen Erkenntnis eine Beleidigung. In einer welfischen Versammlung in Dedensen wurde von einem Redner ausgeführt, daß die -Schulmeister» des Wahlkreises sich sehr für die Kompromißkandidatur der Nationalliberalcn und Bündler zu interessieren schienen. Der anwesende Lehrer Wühler erstattete darauf Anzeige wegen Beleidigung und erzielte vor dem Schöffengericht die Verurteilung des welfischen Redners zu 80 Geldstrafe. Die Berufung gegen das Urteil wurde vom Land gericht in Hannover zurückgewiesen, mit der Begründung, daß das Wort »Schulmeister«, gleichviel in welchem Zusammenhänge, in öffentlicher Versammlung gebraucht, eine Beleidigung sei, da es verletzend auf den Lehrer wirken müsse, der gewohnt sei, -Herr Lehrer» und nicht -Herr Schulmeister« angercdet zu werden. lager ein provisorisches Bibliotheksgebäude mit zwei größeren Räumen zu 7,5:4 Meter, hergerichtet worden, von denen der eine für die Unterbringung der Bücher, der andere für die Lesehalle in Aussicht genommen ist. Einstweilen muß diese Einrichtung genügen, bis ein größeres Gebäude zur Verfügung gestellt werden kann. Die im Dezember und Januar abgesandten Regale und Bücherbestände werden inzwischen in Tsintau cinge- troffen sein, die letzteren sind neuerdings durch eine reiche Spende der Firma Friedrich Vieweg L Sohn in Braunschweig noch wesent lich vermehrt worden. Sämtliche Bücher tragen das einem alten Emdencr Thaler aus der Zeit des Großen Kurfürsten nachgebildete Ux-lidris-Zeichen: ein vollgetakeltes Segelschiff auf den Wogen schwimmend mit der Umschrift: »Deutsche Wehr, deutsche Ehr, zu Land und Meer«. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Uiblio^raLs. Italiana. UoUsttino ckslls pubblioarüovi italians ries- vuts psr ckiritto cki stawpa. Oowpilato ckslls, Libliotsos klsrüo- ns-ls Osutrsls cki Uirsnrs, pudbliosto ckslls ^osooisxions NipoZrskies llibrsris ltslisvs cki Nilsno. 1899, Vol. 33, Nr. 3 s 4. (15 s 28 Vsdbrsio). Usx.-8°. p. IX—XVI s 32—68. Nr. 742—1638. ^.IlASwsins LiblioArsplns. Nonstlioüss Vsrxsiollnis äor vvioll- tiAsrn nsnsn Nrsoüvinungrm cksr cksutsollsn unä suslünckisollsn lattsrstur. NsrsusAsgsdsn von V. rl. Lroolrllsus in Ugip'/.ig. 44. cksllrx. 1899. Nr. 2 (Vsbrusr). 8". 8.17—32. Nr. 384—772. Intsrnstionslsr visssnsollsktlioll-littsrsrisollsr Nonstsbsrisllt. No- nstliolls Udorsiollt sllsr vioütixsn Nsu-LrsoüsinunASn ckss iu- nnä ^.uslsnckss nsbst ^.ntigusrisollsm Lmrsigsr. 8. cksllrASNA. Nr. 6. (1. Narr 1899.) 81 8. 81—96 a. 8. 81—96. VsrlsA von 8. Oslvsr/ L Oo. in Usrlin. Schiffbauschulen in Charlottenburg und Danzig. Berichtigung. — Entgegen der kürzlich auch hier gebrachten Meldung, daß nach einein Beschluß des preußischen Staats ministeriums die Schiffbauabteilung bei der Technischen Hoch schule zu Berlin-Charlottenburg aufgehoben und an die neue Hochschule zu Danzig verlegt werden solle, erfährt die Allgemeine Zeitung, daß die Technische Hochschule zu Charlottenburg ihre Schiffbauabteilung behält und die neue Hochschule zu Danzig ebenfalls eine Schiffbauabteilung erhält, weil sich schon längst das Bedürfnis nach einer zweiten Lehranstalt für Schiffbau in Preußen geltend gemacht hat. Pers onalnachrichten. Litterarischer Sachverständigen-Verein für Preußen» — Der Universitätsrichter, Herr Geheimer Regierungs-Rat vr. Daude in Berlin, ist zum stellvertretenden Vorsitzenden und der Schriftsteller Herr Ur. Rodenberg in Berlin zum ordentlichen Mitglieds des Literarischen Sachverständigen-Vereins für Preußen ernannt worden. Aus Kiautschou. — Für die -Kiautschou-Bibliothek« ist, wie von dort mitgcteilt wird, in dem sogenannten Artillerie Jubiläum. — Das Jubiläum vierzigjähriger geschäftlicher Thätigkeit beging am 2. März Herr Gustav Wähler im Hause des Herrn Bartholf Senfs, Musikalienhandlung in Leipzig. Der Jubilar wurde aus Anlaß dieser seltenen Feier vom Chef des Hauses und von feinen Mitarbeitern geehrt und herzlich beglück wünscht. Sprechsaal. Warnung vor einem »Büchermarder«. Seit cirka 4 Wochen machte ich die unliebsame Entdeckung, daß aus einem Schrank in meinem Geschäft einige Bücher fehlen, die kurz vorher noch auf Lager waren und inzwischen nicht ver kauft wurden. Daß diese Bücher mir gestohlen worden sind, unterliegt keinem Zweifel. Der Verdacht lenkte sich sofort auf eine Persönlichkeit, die in letzter Zeit ohne Grund sich unnötig lange, manchmal 1—2 Stunden, in meinem Geschäft aufhielt. Cs würde hier an dieser Stelle zu weit führen, alle Verdachtsmomente auf zuzählen; es genügt zu bemerken, daß diese derartig belastende sind, daß für mich an der Richtigkeit meines Verdachtes kein Zweifel besteht. Ich habe die Angelegenheit der hiesigen Kriminal polizei zur weiteren Veranlassung übergeben und werde s. Z. an dieser Stelle weitere Mitteilungen über den Ausgang der Sache folgen lassen. Folgende Bücher kann ich als sicher gestohlen bezeichnen: 1) Sudermann, Katzensteg. Geb., 2) Nordhausen, srs smsnäi. 2 Bde. (Fischer L Franke), 3) Henle, Was soll ich deklamiren? I. Geb., 4) Küqelqen, Jugend-Erinnerungen eines alten Mannes. Geb. (Wopke, Berlin), sämtlich tadellos neu, teilweise mit s cond.-Auszeichnung. Ich möchte nun diejenigen Herren Berliner Sortimenter, die im Laufe des Februar oder auch vielleicht schon Ende Januar d. I. eines oder alle diese Bücher angekauft haben, bitten, sich sofort mit mir in Verbindung zu setzen. Auch Herren, die in ihrem Geschäft ähnliche unliebsame Ent deckungen gemacht haben wie ich, möchte ich ersuchen, mir sofort ihre Wahrnehmungen mitzuteilen, da ich wohl nicht mit Unrecht annehme, daß dieser Bücherliebhaber auch andere Firmen ge schädigt hat. Aus diesem Grunde darf ich wohl auch annehmen, daß mein Artikel die aufmerksamste Beachtung findet. Berlin, 2. März 1899. Bernh. Staar's Buchhdlg. 237*
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