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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 30.03.1899
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- 1899-03-30
- Erscheinungsdatum
- 30.03.1899
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- Deutsch
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2434 Nichtamtlicher Teil. 74, 30. März 1899. 1898 verteilte Verzeichnis wirken. Aus der gewaltigen Litteratur Uber die Ereignisse und die Helden von 1813—15 und von 1870—71 finden sich nur folgende drei Werke als für unsere Jugend geeignet ausgewählt: Eine Uebersetzung einer französischen (!) Erzählung von Erckmann-Chatrian: Ristoirs ä'un sonssrit äs 1813. Erinnerungen aus der Frauzosenzeit in Hamburg von Marianne Prell. Fröschweiler Chronik von Karl Klein. Auch aus der Mitte der übrigen deutschen Prüfungs ausschüsse ist Widerspruch gegen den Standpunkt des Ham burger Prüfungsausschusses erhoben worden. Ernst Linde, Mitglied des Gothaer Prüfungsausschusses, urteilt über Wolgasts Buch:*) -Der Verfasser hat sich meines Erachtens seine Aufgabe nur erschwert, indem er das Individuellste und Friedsamste, das es giebt, die Begeisterung für die echte hohe Kunst, mit den Klassen- und Massenkämpfen der Gegenwart, wenn auch nur aufs entfern teste, in Beziehung zu setzen versuchte. Er findet die Brücke von einem zum andern darin, daß der Mensch, wenn er nicht mehr Sklave der Produktion sei, Muße und Lust gewinne zum Kunst genuß. Ich finde, wie gesagt, diese Brücke sehr zerbrechlich und möchte dem Verfasser hunderterlei entgegenhalten, wozu indessen hier nicht der Ort ist Nur darauf möchte ich den Verfasser Hinweisen, wie er es auch den Lehrern, die ja jenem pädagogischen Sozialismus doch noch mit sehr geteilten Empfindungen gegen überstehen, erschwert hat, ihm über jene bedenkliche Brücke hinüber entgcgenzukvmmen.« Der Prüfungsausschuß für Jugendschrifteu des Lehrer vereins Hannover-Linden schreibt:**) »Vom pädagogischen Standpunkt aus müssen wir die Jugend schriften belehrenden Inhalts für die wichtigsten Jugcndschrfiten erklären. Wir halten es für notwendig, diesen Standpunkt be sonders hervorzuheben, da er in der Jugendschristen-Warte zur Zeit nicht genügend betont wird Eine übermäßige Betonung der selben (der Aufgabe nämlich, den Geschmack und den Kunstsinn der deutschen Jugend auch auf litterarischem Gebiet zu heben) zeigt, daß man auf einem grundsätzlich andern Standpunkte als auf dem hier skizzierten steht, daß inan nämlich annimmt, die litterarisch- ästhctischc Bildung könne an Stelle der sittlich-religiösen Bildung treten oder aber, daß man den klaren Blick für das Notwendigere und Mögliche im Schulbetriebe verloren hat. — Daß es wünschens wert ist, wenn die notwendigeren Ausgaben der Schule bis zu einem gewissen Grade gelöst sind, die litterarische Genußfähigkeit der Jugend zu heben, erkennen auch wir an; daß es aber bei Schülern bis zuni 14. Lebensjahre nur in sehr geringem Maße möglich ist, müssen wir besonders hervorheben.- . Ferner nimmt die Hamburgische Schulzeitung, heraus gegeben von Lehrern und Lehrerinnen, in Nr. 1 und 6 des Jahrganges 1899 gegen die Richtung des Prüfungsausschusses entschieden Stellung. Unsere eigene Meinung über die Rücksichten, die bei der Aufstellung von Verzeichnissen empfehlenswerter Jugend schriften zu beobachten sind, fassen wir in den folgenden Grundsätzen zusammen: 1) Zur Privatlektüre der Kinder eignen sich zunächst gut geschriebene und für die betreffende Alters- und Bildungsstufe verständliche Darstellungen belehren den, besonders geschichtlichen, geographischen und naturwissenschaftlichen Inhalts. Daneben kommen Schriften erzählender Art in Betracht, die ohne ausdringliche, der geschichtlichen oder psychologischen Wahrheit widersprechende Tendenz und in einer den litterarischen Geschmack nicht gefährdenden Form das religiöse, sittliche oder patriotische Bewußtsein zu entwickeln geeignet sind. 2) Die Erziehung zum Kunstgenuß kann als Haupt gesichtspunkt, geschweige denn als einzig ausschlag gebend bei der Beurteilung der Jugendlektüre im all *) Vgl. Jugendschristen-Warte Sept. 1897. **) Vgl. Jugendschristen-Warte Aug. 1897. gemeinen nicht in Frage kommen, wenn es sich um unreife Kinder handelt. Das naturgemäß vorwiegende Interesse am Stoff auf dieser Stufe zu bekämpfen ist unpädagogisch. Wohl aber sollen fließende Darstellung und geschickter Aufbau dem fähigeren Kinde unbe wußt ein Gefühl für das Rechte und Schöne vermitteln, durch das es später vor schlechter Lektüre bewahrt wird. 3) Auch für das reifere Alter darf bei der Auswahl der Privatlektüre das rein ästhetische Interesse nicht aus schließlich entscheiden, denn der Kunstgenuß kann nicht den charakterbildenden Wert anderer Ideale ersetzen. Vor allem aber ist auf dieser Stufe vor einer Beförderung verfrühten, blasierten Aburteilens zu warnen. 4) Bei der Auswahl der Jugendlektüre müssen neben den Alters- auch die Bildungsunterschiede der Kinder berücksichtigt werden. Es liegt uns völlig fern, den Mitgliedern des Ham burger Prüfungsausschusses das Recht freier litterarischer Kritik und das Recht freier politischer Ueberzeugung bestreiten oder schmälern zu wollen. Wir sind aber der Meinung, daß, wer für unsere Jugend, auf die Autorität der Schule gestützt, geeignete Lektüre aussuchen will, sich dabei auf den Boden der grundlegenden lleberzeugungen stellen muß, die gegen wärtig von der ungeheuren Mehrzahl der gebildeten Eltern vertreten werden, d. h. vor allem auf den Boden einer national-deutschen Gesinnung, die die Kinder zu warmer Liebe zum geeinten Vaterlande und nicht zu unklarem Kos mopolitismus erziehen will. Kleine Mitteilungen. Entwertung von Wechsel- und Reichsstempelmarken. — Der Reichsanzeiger vom 28. März bringt folgende'Mitteilung: Aus Handelskreisen ist in Anregung gekommen, die Vor schriften, betreffend die Entwertung der Wechsel- und Reichs-Stempel marken, derart abzuändern, daß alle Zweifel über die Zulässigkeit der Entwertung auf mechanischem Wege insbesondere auch unter Verwendung der Schreibmaschine ausgeschlossen werden. In dieser Hinsicht bestimmt bezüglich des Wechselstempels Ziffer 2 des Bundesratsbeschlusses vom 7.Juli 1881, daß der Entwertungsvermerk »niedergeschricben» werde. Diese Fassung ist auch in die Vorschriften für die Reichs-Stempelabgaben (Ziffer 17 der Ausführungsbestim mungen vom 27. April 1894) übergegangen, doch ist hier weiter für zulässig erklärt worden, -den vorgeschriebenen Entwertungsvermerk ganz vdcr teilweise durch Stempelnufdruck herzustellen-. In den be teiligten Kreisen ist die danach sich ergebende Ungewißheit über die zulässige Art der Entwertung als Uebetstand empfunden worden. Den geäußerten Wünschen entsprechend, hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 9. d. Al. beschlossen, die mechanische Entwer tung und zwar auch diejenige vermittels der Schreibmaschine eben sowohl bezüglich der Wechselstempel-, als bezüglich der Reichs- Stempelmarken zuzulassen. In Zukunft kann also allgemein der Verwendungsvermerk ganz oder teilweise mittels der Schreib maschine oder durch Stempelaufdruck hergestellt werden. In diesem Fall braucht, wie in dem erwähnten Beschlüsse weiter be stimmt fit, das Datum auf der Stempelmarke nicht an der durch den Vordruck bezeichneten Stelle zu stehen. Rechtsstreit. — In Wien fand kürzlich die Verhandlung statt über die Klage der Musikalienhändler Emil Berts L Cie. gegen Johann Strauß wegen Zahlung von 20000 Doll, als Er satz für die ihnen überlassenen Aufsührungs- und Verlagsrechte der Operette: »Die Göttin der Vernunft« für amerikanische Bühnen, welche Rechte sie nicht ausüben tonnten, weil bereits früher Conried alle Rechte auf Strauß'sche Operetten erworben hatte. Johann Strauß war zur Verhandlung nicht erschienen. In der Klagebeantworlung nnrd bestritten, daß Berts mit besonderer Bedachtnahme auf die amerikanischen Bühnen die Operette er worben habe, und daß zwischen Amberg in New Jork und Berts ein Aufsührungsvertrag zu stände gekommen sei. Mit Conried hatte Johann Strauß 1891 thatsächlich einen Vertrag betreffs des alleinigen Aufführungsrechts seiner Operetten für fünf Jahre geschlossen. Da jedoch in den letzten Jahren die Erfüllung des Vertrages beiderseitig weder verlangt wurde noch erfolgte, so
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