2426 Amtlicher Teil. 74, 30. März 1899. 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: ki.) die dem Börsenblatt beiliegenden Bestellzettelbogen werden künftig auch an diejenigen Sortiments- bnchhandlungen, die nicht Bezieher des Börsenblattes sind, zusammengetragen wöchentlich einmal gratis versandt; b) die Gebühren für Bestellzettel werden deswegen von 10 Pfennig ans 15 Pfennig für die Petit zeile erhöht. o) die »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes« sind entsprechend abzuändern. 8. Antrag des Herrn Karl Sie gismund in Berlin im Namen des Vorstandes der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins: Die Hauptversammlung wolle einen außerordentlichen Ausschuß mit der Aufgabe betrauen, über die Lehrlingsfrage, insbesondere über die Frage einer einheitlichen und über den gesamten deutschen Buchhandel sich erstreckenden Lehrlingsprüfung zu beraten und das Ergebnis seiner Verhandlungen zur nächsten Hauptversammlung Kantate 1900 vorzulegen. In diesen außerordentlichen Ausschuß wolle die heutige Hauptversammlung zwölf Mitglieder des Börsenvereins wählen, welche gehalten sein sollen, nach Anhörung des Vorstandes der Allgemeinen Ver einigung Deutscher Buchhandlungsgehilfeu in Berlin zu ihren Beratungen drei Vertreter der Gehilfen schaft heranzuziehen, denen jedoch nur beratende, nicht beschließende Stimme zustehen darf. Dem außerordentlichen Ausschuß soll es unbenommen sein, zur Teilnahme an seinen Beratungen Sachverständige, auch wenn sie dem Buchhandel nicht angehören, zuzuziehen. 9. Antrag des Herrn Benno Go ersitz in Braunschwerg un Namen des Buchhändlerverbandes Hannover- Braunschweig: Die Hauptversammlung wolle sich darüber erklären: Was ist nach dem Wortlaut von H 3 Ziffer 5b der Satzungen des Börsenvereins ein »Ausnahmefall«? 10. Antrag des Vorstandes: Ehrung einer um den Buchhandel hochverdienten Persönlichkeit. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen lt. Z 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsen blatt Nr. 46 vom 24. Februar d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 29. April 1899, nachmittags von 3—5 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschußzimmer, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellanstalt zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder aus genommen, welche spätestens bis Freitag den 28. April 1899, nachmittags 3 Uhr, mittels besonderen Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, ob sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdeuverzeichuis steht von Sonnabend den 29. April 1899, vormittags 9 Uhr, an in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder. In der diesjährigen Buchhändlermesse findet die Abrechnung am Montag nach Kantate, Mai von vormittags 9 Uhr bis nachmittags 1 Uhr im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig statt. Die sämtlichen Leipziger Kommissionäre, welche Mitglieder des Börseuvereins sind, wollen sich zu diesen Tages stunden zur Abrechnung einfinden (K 49 der Satzungen). Dieselben sind verpflichtet, die Zahlzettel für diejenigen aus-