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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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54, 7. März 1899. Nichtamtlicher Teil. 1801 hat, ist zweifellos. Gegen alte, nach ernsthaften journalistischen Grundsätzen geleitete Blätter sich aus diesem Grunde mit Klagen zu wenden, fällt dem Buchhandel nicht ein. Beide können sehr wohl nebeneinander bestehen und sich gegenseitig stützen. Mit Recht aber wendet sich seine Besorgnis gegen die UeberwucheruNg durch eine Unzahl von in der letzten Zeit entstandenen und zu beträchtlicher Entwickelung gelangten sogenannten parteilosen Blättern, die durch ihren auffällig geringen Bezugspreis den be stehenden Posttarif nach äußerster Möglichkeit ausgenutzt haben und gleichzeitig den alten, teureren Zeitungen und dem Verkaufe von Büchern eine immer bedrohlicher gewordene Konkurrenz ge macht haben. Sehr richtig beurteilt die Nat i o nalze i tu n g die durch den alten Tarif geschaffene schädliche Entwickelung des deutschen Zeitungswesens in ihrer Nummer vom 2. März. Sie sagt: .... «Für die Postverwaltung muß in erster Reihe die an gemessene Regelung des Verhältnisses der Vergütung ihrer Lei stungen zu diesen in Betracht kommen; auf die Gestaltung des Preßwesens in diesem oder jenem Sinne cinzuwirken, ist nicht ihre Aufgabe; nur insofern kommen derartige Wirkungen ihres Tarifs allerdings auch für ffie in Betracht, als die dadurch bis her begünstigte Generalanzeiger-Presse die Aufrechterhaltung der Begünstigung für eine Forderung des öffentlichen Wohles aus zugeben versucht. Diese Zumutung abzuweisen, ist auch Sache der Postvermaltung, welche im übrigen ihren Abänderungs- Vorschlag sachgemäß und ausreichend mit dem Hinweis auf die Ungerechtigkeit der jetzigen Postgebühr begründet, die be kanntlich gleichmäßig für alle Blätter 20 Prozent des Bezugs preises beträgt. Die Ungerechtigkeit, welche daraus erwächst, ist eine doppelte; bei gleich häufigem Erscheinen wird das eine Blatt für jährlich 1 befördert, während das andere für die nämliche Leistung 7 ^ 20 -ß an die Post zu bezahlen hat; und Blätter von gleichem Preise müssen dieselbe Beförderungsgebühr entrichten, während das eine wöchentlich nur einmal und das andere zwölf mal erscheint. Gegenüber dieser Einrichtung, die in der ersten Jugend des Zeitungswesens keinen Anstoß erregte, seitdem aber sich zu einem immer schlimmeren Widersinn ausgewachsen hat, ist das von der Postverwaltung vorgeschlagene neue Gebührensystem durchaus richtig: eine Grundgebühr für die Mühewaltung bei der Annahme der Bestellungen und bei der Einziehung der Zahlung, sowie Gebühren nach der Häufigkeit des Erscheinens und dem zu befördernden Gewichte. »Mit diesem System haben große, mittlere und kleine Blätter, so weit für sic der Bezugspreis eine wesentliche Grund lage der Existenz ist, sich einverstanden erklärt; es ist dies im all gemeinen diejenige Presse, die öffentliche Interessen, gleichviel im Sinne welcher politischen oder wirtschaftlichen Richtung, vertritt. Doch haben die mittleren und kleineren Blätter, die zum Teil durch das neue Tarifsystem höher als bisher belastet würden, eine Er mäßigung der vorgeschlagenen Tarifsätze— nicht eine Aenderung des Tarifsystems — verlangt. Diese Forderung wird im Reichs tag mit Gewissenhaftigkeit und Wohlwollen zu prüfen sein, denn die Bedeutung ernsthafter Blätter mittleren und kleinen Umfangs für das öffentliche Leben ist gewiß nicht gering anzuschlagen. Die Generalanzeiger-Presse aber macht sich den Umstand, daß von jener Seite eine Aenderung des Entwurfs vorgeschlagen und daß die möglichste Berücksichtigung dieses Wunsches auch von Blättern empfohlen wird, die, wie wir, seit langer Zeit eine Reform im Sinne der jetzigen Regierungs-Vorschläge verlangt haben, zu nutze, um zu behaupten, von allen Seiten würden diese jetzt bekämpft. Das ist eine gröbliche Entstellung des Sachverhalts. Der Wunsch nach einer Ermäßigung der vorgeschlagenen Tarifsätze ändert nichts an der Notwendigkeit, zu dem vorgeschlagenen Tarifsystem überzugehen. In einer Kundgebung oft-, westpreußischer und posenscher Verleger kleinerer Blätter wird, während auch darin um Ermäßigung der Tarifsätze des Entwurfs gebeten wird, er klärt, man wolle eine durch das neue Tarifsystem bedingte Er höhung der Gebühren auf sich nehmen, weil man dadurch ge sicherter gegen das weitere Umsichgreifen der Generalanzeiger-Presse werde. Deshalb verwirft die Petition dieser Verleger ausdrücklich einen Abänderungs-Vorschlag der Generalanzeiger-Presse, wonach der Bezugspreis doch wieder, wenn auch nicht ausschließlich, zum Maßstab der Postgebühr werden soll. «Diese beiden Dinge, Bezugspreis und Postgebühr, haben schlechterdings nichts mit einander zu schaffen. Durch ihren Zu sammenhang in der bisherigen Gebührenordnung ist die Post einem Verfahren spekulativer Zeitungsgründer dienstbar gemacht worden, bei welchen«, wie die erwähnte Kundgebung richtig bemerkt, zuweilen der Bezugspreis lediglich ein Mittel ist, die Post zu ividersinnig wohlfeiler Beförderung des Blattes zu zwingen. Ein solches wird, in vollständiger Gleichgiltigkeit gegen den Inhalt, den es erhalten soll, unter Riskierung eines — je nach den lokalen Ver hältnissen größern oder kleinern — Anlagekapitals zu einen, minimalen Bezugspreise, der vielleicht nur die Kosten des SechsundieLUasltt Jahrgang. Papiers deckt, begründet; die Spekulation beruht auf dem Gedanken, durch den niedrigen Preis und einen auf die Ur teilslosigkeit berechneten Inhalt in kurzer Zeit einen so großen Leserkreis zu erlangen, daß mit Rücksicht auf diesen die Gewerb- treibenden zun. Inserieren und dadurch zur Beschaffung des von dem Zeitungs-Unternehmer erstrebten Gewinns gezwungen werden. Dieser Verleger würde — was übrigens auch schon zeitweilig dagewesen ist — das Blatt sogar umsonst geben, wenn nicht dann die Grundlage für die Berechnung der Postprovision und demgemäß jede Postbeförderung fortsiele; aber sobald der Be zugspreis für das Unternehmen von so geringer Bedeutung ist, wie ,n den erwähnten Fällen, liegt es nahe, ihn derart niedrig zu halten, daß die Post für eine lediglich nominelle Vergütung zum Agenten des Unternehmens werde. Die Generalanzeiger-Presse versucht, es als einen der zeitunglesenden großen Masse geleisteten Dienst darzustellen, daß dieser die Blätter zu einem Preise ge liefert werden, der zuweilen kaum einen kleinen Bruchteil der Kosten deckt, indem diese durch die Inserate aufgebracht werden. Aber während — wie oft hervorgchoben worden — die Spekulation aus einen durch keinerlei gemeinsame Ansichten zusammengehaltenen, massenhaften Leserkreis einen durchaus nichtigen Inhalt des Blattes bedingt, so daß es ein Hohn auf die Wirklichkeit ist, von der «Kulturbedeutung» einer derartigen Presse zu sprechen, hat auch die Deckung der Kosten seitens derselben durch Inserate ihre bedenkliche Seite; durch das Entstehen immer neuer Blätter werden die Gewerbtreibcnden zu einer Erhöhung ihrer Ausgaben für Anzeigen gezwungen, welche an manchen Orten eine ernstliche Erschwerung der gewerblichen Existenz be deutet. Die auf diesen Umstünden beruhende Schädlichkeit der Generalanzeiger-Presse wird von der Gesetzgebung, während diese sich in erster Reihe an ein richtiges Verhältnis zwischen der Leistung der Post und der Vergütung an sie zu halten hat, doch dann nicht gänzlich ignoriert werden können, wenn für die Generalanzeiger-Presse die teilweise Aufrechterhaltung des jetzigen Privileoiums, wie es geschieht, mit dem Hinweis darauf verlangt wird, ^>aß die Post bei der Beförderung vieler Exemplare zu niedriger Gebühr immer noch ein besseres Geschäft mache als bei der Beförderung weniger zu einer hohen Gebühr. Das ist im Hinblick auf die aufzuwendende Mühewaltung zweifelhaft; aber selbst wenn es zutreffend wäre, müßte als unzulässig erachtet werden, daß die Reichspost um eines Gewinnes willen eine schäd liche Entwickelung förderte. Und cs kann keinem Zweifel unter liegen, daß diese noch weiter gehen würde, wenn es bei eine», dem jetzigen Gebührensystem ähnlichen bliebe.» Zur Gewerbeordnung. — Die in der Thronrede bei Er öffnung des Reichstags angekündigte Vorlage eines Gesetzentwurfs betr. abermalige Aenderungen und Ergänzungen der Gewerbe ordnung hat dem Bundesrat Vorgelegen und dessen Annahme ge funden. lieber Einzelheiten des Entwurfs bringen die Zeitungen ziemlich eingehende Mitteilungen. Wir entnehmen diesen das Folgende: Der Entwurf enthält u. a. eine Reihe von Bestimmungen über die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in den offenen Verkaufsstellen. Diesen Personen soll nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 10 Stunden und innerhalb der Arbeitszeit eine angemessene Mittagspause gemährt werden. Wird die Mittagsmahlzeit außer halb des Gebäudes der Verkaufsstelle eingenommen, so soll die Festsetzung der Dauer der Pause durch die Gemeindebehörde er folgen, sie muß indessen stets mindestens eine Stunde betragen. Auf den Antrag von mindestens zwei Dritteln der beteiligten Geschäftsinhaber kann sich die höhere Verwaltungsbehörde für er mächtigt halten, nach Anhörung der Gemeindebehörde für alle oder einzelne Geschäftszweige anzuordncn, daß die offenen Verkaufs stellen während einer näher zu bestimmenden Zeit zwischen 8 Uhr abends und 6 Uhr morgens geschlossen sein müssen. Wird der Ladenschluß um 9 Uhr oder später angeordnet, so kann er bis auf 7 Uhr morgens erstreckt werden. Die etwa erforderlichen Aus nahmen würden bei der Anordnung zu berücksichtigen sein. Zur Vermeidung einer unbilligen Konkurrenz soll der Gewerbebetrieb im Umherziehen entsprechend beschränkt werden. Im neuen Handelsgesetzbuch ist für die Geschäftsinhaber die Verpflichtung begründet worden, die Geschäftsräume und die für den Geschäftsbetrieb bestimmten Gerätschaften so einzurichten und zu unterhalten, daß der Handlungsgehilfe gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit, soweit es die Natur des Betriebes gestattet, geschützt ist. Die Befolgung dieser Grundsätze, die gegenwärtig dem Belieben des Verpflichteten überlassen ist, soll durch Aufnahme besonderer gewerbepolizeilicher Vorschriften in die Gewerbeordnung gesichert werden. In, Interesse einer besseren Lehrlingsausbildung wird im Ent wurf gefordert, dem Lehrherrn ausdrücklich die Verpflichtung auf- 241
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