Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 07.03.1899
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- 1899-03-07
- Erscheinungsdatum
- 07.03.1899
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- Deutsch
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- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
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1802 Nichtamtlicher Teil. 54, 7. März 1899 zucrlegcn, den Lehrling zum Besuch der Fortbildungs- und Fach schule anzuhallen und den Schulbesuch zu überwachen. In Oesterreich verboten: — die Druckschrift: »Die neueste katholische Bewegung zur Befreiung vom Papstthum-, Verlag von Theodor Peceua iu Mühlhausen i/Thür. (Kreisgericht Pilsen. Ur teil v. 24. Februar 1899.) Erteilung falscher Auskunft. — Wegen Beleidigung wurde vor einiger Zeit vom Schöffengericht zu Vromberg der Kauf mann und Papierhändler V. zu 30 l/L Geldstrafe verurteilt, weil er über einen wohlhabenden Kaufmann eine ungünstige Auskunft erteilt hatte. Der durch die falsche Auskunft Beleidigte legte bei der Strafkammer gegen dieses Urteil Berufung ein und verlangte höhere Bestrafung des B. Die Strafkammer gab diesem Verlangen in ihrem Urteil Folge, indem sie die Strafe auf 100 erhöhte. In den Urtcilsgründen hob der Vorsitzende hervor, daß selbst diese Strafe noch milde bemessen sei; hätte der Kläger Gefängnis be antragt, so wäre darauf erkannt worden. Durch solche leichtsinnig abgegebenen, unrichtigen und ungünstigen Auskünfte sei schon viel Unheil angerichtet worden. (Papierztg.) Papi er preise. — Das kürzlich hier in nahe Aussicht ge stellte Kartell der österreichisch - ungarischen Papierfabrikanten ist am 4. d. M. zur Thatsache geworden. Ueber den Abschluß wurde die folgende Mitteilung vom 4. d. M. versandt: »Im Saale des Niederöstcrreichischen Gewerbevereins in Wien fand heute eine Ver sammlung der österreichischen und ungarischen Papierfabrikanten statt, bei welcher achtzig Prozent der gesamten Produktion vertreten waren. Nach längerer Beratung einigte man sich dahin, daß mit Rücksicht auf die Lage der Papierindustrie, die dringend einer Sanierung bedürfe, dem am 26. Januar in Prag gefaßten Be schlüsse der Papierfabrikanten Böhmens beizutretcu sei, wonach eine Besserung der dermaligen Verhältnisse der Papierindustrie im Wege der Kontingentierung der Inlands - Verkaufsmengen jeder einzelnen Fabrik im österreichisch-ungarischen Zollgebiete an- zubahncn sei. Dieser Kontingentierung hat für jede einzelne vertragschließende Fabrik der von ihr im Jahre 1898 im österreichisch-ungarischen Zollgebiete thatsachlich erzielte und nach der erfolgten Ablieferung noch zuzuweisende Absatz zur Grund lage zu dienen, ivobei jedoch auf die ini letzten Jahre in den einzelnen Etablissements eingetretenen Veränderungen der Pro duktions - Verhältnisse entsprechende Rücksicht zu nehmen ist. Das sich ergebende Gesamt-Kontingent wäre eventuell, wenn dieses im allseitigen Interesse läge, dem thatsächlichen Be- darfe angemessen, um einige Prozente niedriger anzusetzen. — Zur Fortführung der Sanierungs-Aktion wurde ein Komitee gewählt, das ersucht wurde, den Kontingentierungs-Vertrag im Sinne der Vorschläge der Papicrfabrikanten Böhmens auszuarbeitcn und ihn ehethunlichst einer vom Vorsitzenden Eichmann nach Wien cinzuberufenden Versammlung zur Beratung und An nahme vorzulegen. Dem Komitee wurden auch die im Verlaufe der Beratung gestellten Anträge und die Zuschriften österreichischer und ungarischer Papiergroßhändler zur Berichterstattung Ange wiesen. schließlich wurde allen jenen Herren, die sich um die er zielten Beschlüsse verdient gemacht haben, der Dank votiert. Bei der Konstituierung des Komitees wurden die Herren Eichmann und kaiserlicher Rat Boschan zu Präsidenten gewählt.» Bibliothekspolitik. — Die kürzlich auch hier zum Aus druck gebrachte Befürchtung, es könne die für Posen bestimmte Kaiser Wilhelms-Bibliothek einen vorwiegend gelehrten Charakter erhalten und infolgedessen weniger der Verbreitung deutscher Bil dung im Volke und damit der kulturellen Hebung der Provinz Sprech Unerlaubte Nachbildung oder nicht? (Vgl. Börsenblatt Nr. 51.) Die durch meinen Sprechsaalartikel in Nr. 51 d. Bl. dargestellte Thatsache scheint zum Teil mißverstanden zu werden. Es handelt sich in dem angegebenen Falle nicht uni Nachbildung von Photo- graphieen, sondern um Nachbildung einer in Steindruck her- gestellten Ansichtspostkarte. Da Steindruck keine mechanische Ueber- tragung des Originals, sondern eine neue Zeichnung erfordert, so können doch wohl hier Bestimmungen, betreffend Nachbildung von Photographieen, keine Anwendung finden. Anders läge der Fall vielleicht, wenn die nnchgebildete Karte ausschließlich in Lichtdruck hergestellt wäre. H . . . . g. Posen zugute kommen, als der Stärkung des Polentums, ist durch die von der Regierung im preußischen Abgeordnetenhause abge gebenen Erklärungen (vgl. Börsenblatt Nr. 50) nunmehr wohl als endgiltig abgethan zu betrachten. Sehr bemerkt wird allgemein die im Hinblick auf die künftige Kaiser Wilhelms-Bibliothek er folgte Acußerung des Ministerialdirektors Or. Althosf von dem »Reservemagazin, das den Mittelpunkt für alle Volksbibliotheken und Lesesäle im Lande- abgeben solle. Mit dieser Proklamierung einer einheitlichen Organisation des gesamten Bibliothekswesens der Provinz Posen beginnt allem Anschein nach eine weit aus- schauendc und ihres Erfolges sichere Bibliothekspolitik, die auch außerhalb der Proviuz Posen gern gesehen sein wird. Strafmilderung. — Dem Maler Thomas Theodor Heine, der vor einiger Zeit in Leipzig wegen Majestäts-Beleidigung durch eine die Palästina-Reise des Kaisers betreffende Zeichnung im »Simplicissimus» zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt worden ist, wurde vom König von Sachsen die Gefängnisstrafe in Festungshaft umgewandclt. Zahlreiche Münchener Künstler, darunter von Lenbach, Dill, Stuck, Defregger, Oberländer, Thiersch, Löfftz, Uhde, hatten ein Gnadengesuch bei Sr. Majestät dem König eingereicht. Deutsches Buchgewe rbemuseum. — Im deutschen Buchge werbemuseum in Leipzig ist gegenwärtig ein Teil der neu erworbe nen Werke und Blätter ausgestellt, auf die wir Fachleute, Bücher liebhaber und Interessenten ganz besonders aufmerksam machen. Drei holländische Werke: Nieuvenkamp en Veldheer on de holländische stade», Haarlem 1897, Bahn; — Z. van Eeden. de kleine Johannes, 'sGravenhage, Mouton; — Joost van den Vondel, Gysbrecht van Aemstel, Haarlem 1893, Bahn, zeichnen sich sowohl durch trefflich ein heitlichen Druck, als auch durch den Buchschmuck aus. Prevost's iVlanon bssoaut ist mit einer Fülle ausgezeichneter feiner Holzschnitte von Leloir geschmückt. Graziöse Illustrationen von Leon Lebegere, Zinkätzungen, mit der Hand koloriert, zieren ^.uutols Kranes, llu Lssou bisu appriss. Die von H. Rivisre gezeichneten Bilder zu I?raAsroIIs, In Narobs ä I'stoils sind in Lithographie ausgeführt, ebenso auch der von Dinct angefertigte Schmuck und Bilder zu der arabischen Dichtung Anthar. Ferner sind die besten Blätter von W. Nicholson, sowie ein in der Art der Japaner ausgeführter Farbcnholzschnitt der Hamburger Künstlerin Henriette Hahn aus gestellt. Die neu erworbenen Gegenstände werden ohne Zweifel den Beifall aller Besucher finden. — Als Leihgabe ist zur Schau gebracht: Ein Lltar-Loob für den Gebrauch der amerikanischen Kirche, das in trefflichem Druck und prächtiger Ausstattung von D. B. llpdike, Nsrrzmwnt Lrsss, Boston, herausgegeben ist. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. ckbobsabrüKS von Xutot^pisn, 2iuboArapbisu unck Obromot^pisn aus cksr 6rapbisobsn Lunstaustult von Lrouck'amour, Lim ba rt k Oo. in Nüuobsn. Hin Kokt in k'ol. rnit 9 Liatt. Lxport-ckouruul. Intornationalsr Xu^siAsr kür öuobbuncksl unck öuobAsvsrbs. kapisriuckustris, Lobrsibvarsn unck llsbrwittsi. Xr. 140. Vol. XII, 8 (§sbruar 1899). Irl. 4°. 8. 113—128 m. ösiluAS. VsrluA von 6. Usckslsr in bsipLiS. Inbalt: Xsuo LrsobsinunAsn. — XataloAS. — krivatbiblio- tbolrsn. — 6ssst«o übsr Arbsbsrrsobt. — 2oIIänäsrunAgn. — NittbsilunAöu aus Luckapsst. — kkirmsnvsr^viobuiss. — krsis- listsn-LinAänAg. — Xsus lürrnsn. XaobtraA 2u cksin Vsrrsiebuiss cksr Vorlage- unck Lartis - ^.rtibsl von Larl IV. Hisrssmann in llsipni^. Xur kür öuob- bäncklsr. 2unr 2orsebnsiäsn kür cksn 2sttsIIcataIoA. §r. 81 20 sinssitiA bsckruolrts Lsitsn. saal. Bemerkung der Redaktion. — Es handelt sich zum größeren Teil um die getreue Nachbildung einer Ansichtspostkarte (Nr. 1) mit verschiedenen ineinandergeschobenen kleinen Ansichtsbildchen und einer um die Bildchen gezeichneten Einfassung. Aus einer anderen, ähnlich angeordneten Ansichtspostkarte (Nr. 2), die gleichfalls den Ver lagsvermerk des Einsenders trägt, ist ein kleines Ansichtsbild (ein Gebäude) ans der Nachbildung hinzngefügt und an die Stelle der Worte des Originals: »Gruß aus H . . . g.» eingeschoben. Diese vom Lithographen gezeichneten Worte fehlen also ans der Nachbildung nnd sind an anderer Stelle durch gewöhnlichen Druck ersetzt. Originalkarte Nr. 1 ist Phvtolithographie; Nr. 2 sieht aus wie Lichtdruck. Wenn das Photographie-Gesetz hier nicht angewendet werden könnte, so würde das Gesetz (v. 9. I. 76) über die Nach bildung von Werken der bildenden Künste und namentlich dessen ß 14 in Betracht zu ziehen sein. — Wir bitten um Aeußerungen. 0. L.
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