Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 10.03.1899
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- 1899-03-10
- Erscheinungsdatum
- 10.03.1899
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- Deutsch
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^ 57, 10. März 1899. Nichlomllicher Teil. 1893 Stadt Hannover, ihn aufznnehmen. »Ich konnte Nachweisen, daß ich in völlig rangierten Verhältnissen lebte, in meiner Heimat der Ehre des Offiziersstandes gewürdigt war, hier in der besten Gesellschaft verkehrte — alles vergebens! Dem zugezogenen Redakteur einer radikalen Zeitung, dem Verfasser der Probleinatischen Naturen ziemte nicht das Jn- digenat, sondern eine Aufenthaltskarte, die man jeder Zeit zuriicknehmen konnte. Weshalb denn auch hätte eine Ver ordnung, ich weiß nicht mehr aus welcher grauen Vergangen heit, existiert, die wohllöblichem Magistrat zur Pflicht machte, -Schauspielern, Seiltänzern, Gauklern, Litteraten und sonstigem Gesindel« den Aufenthalt in der Stadt an der Leine nur auf Widerruf zu gestatten«? — Alan ersieht aus der kurzen Skizze, wie tief eine Zeitungs geschichte in das politische, kulturelle und litterarische Leben einer Nation eingreifen muß, um überhaupt dargestellt zu werden. Kein anderes Unternehmen hängt so eng mit dem Wesen des Volkes zusammen wie die periodische Presse. Es ist ein gewaltiges Gebiet, das der Geschichtsschreiber des deutschen Journalismus zu bearbeiten vorfindet; aber es harrt seiner auch eine dankbare Aufgabe. Anzuerkennen ist es, daß sich fleißige Bauleute von Zeit zu Zeit einstellen, die das Material dazu in einzelnen Steinen Zusammentragen, wie es hier wieder von Ur. Küntzemüller in dankenswerter Weife ge schehen ist. —r. Kleine Mitteilungen. Gewerbeordnungs-Novelle. — Ein abermals vorliegender Gesetzentwurf betreffend Abänderungen der Gewerbeordnung ist jetzt dem Reichstage zugegangcn. Nach Zeitungsberichten ist folgendes daraus zu bemerken: Den in offenen Verkaufsstellen beschäftigten Personen, auch deu Geschäftsdienern, Packern u. s. w., soll in Zukunft nach beendeteni Tagewerk eine Ruhezeit von mindestens zehn Stunden gewährt werden. Außerdem ist alleu diese» Personen eine angemessene Mittags pause einzuräumen. In der einen wie in der anderen Richtung ist der vorliegende Gesetzentwurf, der übrigens die Alleinbetriebe seiner Natur nach nicht berührt, bestrebt, den thatsächlichen Zuständen der Gegenwart die größtmögliche Schonung an gedeihen zu lassen. Er verzichtet auf' die Festsetzung be stimmter Ruhepausen während der Ladenstunden und begnügt sich damit, bei solchen Geschäften, die ihr Personal selbst be köstigen , den Ladeninhabern lediglich die Gewährung einer »angemessenen» Pause zur Einnahme der Hauptmahlzeit zur Pflicht zu machen. Nur für die außerhalb des Geschäfts beköstigten Personen wird eine feste Mittagspause in Anssicht genommen, deren nähere Regelung den mit den örtlichen Lcbensgcwohnheiten vertrauten Gemeindebehörden überlassen bleibt; das Gesetz ver langt einzig, daß für die Mittagszeit mindestens eine volle Stunde angesetzt wird. Ferner ist von einer Normierung der Arbeitszeit durch gesetz liche Festlegung einer allgemeinen Schlußstunde für den Laden betrieb Abstand genommen worden. Der Geschäftsverkehr an sich bleibt unberührt; nur die Ruhezeit des Hilfspersonals wird im oben angegebenen Umfange vorgeschriebcn. Etwas anderes ist es, wenn, wie vielfach geschehen, die Geschäftsinhaber selbst eine Abkürzung der Ladenzeit herbcizuführen wünschen. Die Novelle zur Gewerbeordnung bestimmt, daß solchenfalls durch die höhere Verwaltungsbehörde auf Antrag von mindestens zwei Dritteln der beteiligten Ladeninhaber für einzelne oder für mehrere örtlich unmittelbar zusammenhängende Gemeinden nach An hörung der Gemeindebehörde für alle oder einzelne Geschästs- zweige der Schluß der Läden während einer näher zu bestimmenden Zeit von 8 Uhr abends bis 6 Uhr oder, wenn der Schluß der Verkaufsstellen auf 9 Uhr abends festgesetzt wird, bis 7 Uhr morgens angeordnet werden kann. Ein solcher Zwang zum Ladenschluß erscheint gerechtfertigt, wenn eine Minderheit von Handeltreibenden den bezüglichen Beschlüssen der großen Mehrheit sich widersetzt und dadurch die letztere nötigt, ihre Läden gleich falls offen zu halten, uni nicht der Konkurrenz einen Vorsprung einzuräumen. Von weiteren Bestimmungen wird folgendes berichtet: Auf Grund des Handelsgesetzbuchs sind die Geschäftsinhaber bereits gegenwärtig verpflichtet, die Geschäftsräume und die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen Gerätschaften so einzurichten Sechsundscchzigster Jahrgang. und zu unterhalten, auch den Geschäftsbetrieb und die Arbeitszeit so zu regeln, daß der Handlungsgehilfe gegen eine Gefährdung seiner Gesundheit, soweit die Natur des Betriebes es gestattet, geschützt und die Aufrechterhaltung der guten Sitten und des Anstandes gesichert ist. Jedoch hat die Mißachtung dieser Vorschriften ledig lich die Schadenersatzpflicht zur Folge; dagegen kann bis jetzt der Geschäftsinhaber nicht wie die übrigen Gewerbetreibenden mit Hilfe des staatlichen Zwanges angehaltcn werden, jenen Verpflich tungen durch geeignete Einrichtungen und Vorkehrungen gerecht zu werden. Daher soll den Polizeibehörden das Recht übertragen werden, für einzelne offene Läden die Maßnahmen anzuordnen, welche zur Verwirklichung der im Handelsgesetzbuch enthaltenen wohlmeinenden Absichten erforderlich sind, während dem Bundcs- rat der Erlaß allgemeiner Anordnungen zur Regelung der gesetz geberischen Anforderungen zustehen soll. Auf diesem Wege könnten die Prinzipale auch verpflichtet werden, für ihre Angestellten ge eignete und ausreichende Sitzgelegenheit zu beschaffen. Endlich soll die Verpflichtung des Prinzipals, die Schulbil dung seiner Gehilfen und Lehrlinge unter achtzehn Jahren zu fördern, erweitert werden. Die Lehrherren im Handelsgcwerbe waren bisher nur gehalten, die zum regelmäßigen Besuch der Fort bildungsschule erforderliche Zeit zu gewähren. Künftighin soll den Prinzipalen die Pflicht auferlegt werden, die bei ihnen be- diensteten jungen Leute zum Besuch der Fortbildungs- und der Fachschule anzuhalten und den Schulbesuch zu überwachen, wie solches durch die Gewerbeordnung auch von den Lehrherren in der Industrie gefordert wird. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Libliotllsoa pbiloloAieo - olassioa pars II: Xutorss latiui; Xsu- latsiusr; kömisokrs lussbriktsu; kalasoArapIris; dramruatilr, llsxllroFrapllis, I-ittsraturASsobiebts; llioAraplllsn von kbiloloASu; HuivsrsitatsFssobiobts; 2sitsvlu iktsu; 8aiumslwsrlrs; Liblio- Araplris. I/UASr - OatalsA 410 von dossplr llasr L 6o. in lkranlcknrt a/lst. 8". 95 8. 2411 dlrn. Lutlullt dis sinsslrla- grAsn IVsrlrs ans dsu Libliotbslrsu clor j- Ilsrrgu Lroksssorsu Itlrvin koüds in Usidslbsr^ n. lluoian lllüllsr in 8k. llsksrs- brn-A, sovio sins 8amrnlnnA ssltsusr Inounabslciruolrs ans äsr Libliotbslr siuss snAÜsollsn Lammlsrs. 8praebrvisssnsobakt und lattsraturASsebiobts. Hatalog klo. 185 dss ankign. LüobsrlaAsrs dsr 1. ll. Lsij srs'ssbsu Lnobllanck- lunZ in llkrsollk. 8". 59 8. 1480 kirn. dsoArapbis. ^.nkign.-LakaloA Xr. 267 von lllsinrioll Lsrlsr in Hirn. 8°. 82 8. 2416 Xru. pstrusolrlr^, I)r. 1., sVirslrtor dss ballkorioloAiselrsn Instituts in OanAAj, Ilxpsrimsntal-IIntsrsuobunASn übsr vssiukslrtiou von dclrtsu und Lüollsrn. sllsr llanrpk AS^sn dis Inkslctionslrranlr- llsitsn. Il.j 8oudsrdruolr aus dsr -6ssuudb.sit», lr/Aisnisolrs und Assundlrsitstsolrnisolrs Asitsollrikt, 1899, klr. 2. 8". 10 8. llsipAg 1899, VsrlaA von §. llsinswsbor. ^ —.50 ord. lluLao L Oo.'s (llondon) ll-ouZb Inst ok sows ssoond-band-lloolrs on tlrs bistor^ and AsoZrapbzr, sto., ok ^.sia, Xkrioa, 'lürüs^ ste. sto. Xr. 31. (Narell 1899.) 8°. 8. 259-266. Nr. 3335—3427. llurao L 6o.'s (llondon) llinAuistio Latalogus. 8". 8. 169—184. Nr. 2324—2504. ImLas's Orisntal Inst. Vol. X. Nr. 2. (Iksbruar^ 1899.) 8". 8.25—52. llondon, lluras L Oc>. llüllrsr durolr dis rnasslrinsntsobnisslrs llittsratur. Vsr^siobniss dsr nsusstsn und gnrpkslrlsnscvsrtsstsn IVsrks auk dsm Olsbists dsr Nasolrinsn-InASnisur-IVisssnsllbakt, ausAS^sbsn von II r. IVoidsrnann's Lusübandlunz; (Ilsinrioli IVitt) in Hannover. 8". 48 8. Die Kunst im deutschen Reichstage. (Vgl. Nr. 55 d. Bl.) — Der Münchener Maler Stuck hat der -Weser-Ztg.« zufolge erklärt, daß er sich in der Anlage seines vom Reichstage beanstandeten Deckenfrieses den Wünschen des Geheimen Rats Wallot airge schlossen habe; er habe den Arbeitsauftrag nur von diesem, nicht von der Kommission erhalten. Die Gemälde seien rein dekorativ in Gobelinart gehalten und gar nicht modern, sondern hätten sich an Vorbilder aus der Renaissance angeschlossen. Er sei aus Gefälligkeit für Wallot eventuell zu kleinen Aenderungen bereit, aber nicht zu einschneidenden Aenderungen, die sein Werk vernichten würden. Ausgewvrfen sind für die Gemälde 30000 von denen der Künstler bereits 25000 erhalten hat. Aus München wird gemeldet, daß gegen vierzig dortige Künstler einen Protest gegen die Kritik I)r. Liebcrs und anderer Redner im Reichstage an den Erbauer und zur Zeit noch am Werke thätigen Architekten des Reichstagsgebäudes, Geheimen Rat Wallot, unterzeichnet und abgeschickt haben. 251
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