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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 11.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-11
- Erscheinungsdatum
- 11.03.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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58, 11. März 1899. Nichtamtlicher Teil. 1921 Haus führt, hängt aber überhaupt seine Besteuerung und damit seine Einschränkung ab. Im allgemeinen dürfte der jenige Verdienst aus der Buchabteilung bei den Warenhäusern noch gar nicht so groß sein, der für die beteiligten Sortimenter schon halb ruinös wirken kann; es würden sich also diese Häuser wohl meist bedanken, wegen eines so nebensächlichen Zweiges einen höheren Steuer-Prozentsatz für ihren gesamten Geschäftsumsatz zu zahlen. Darum, meine ich, muß der Buchhandel vorderhand mit aller Energie betonen, daß seine Waren als besondere Waren gattung in dem Gesetzentwurf berücksichtigt werden. Danzig. vr. B. Lehmann. Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. Neue Vsx Heinze. —In der 52. Sitzung des Deutschen Reichstags am 9. d. M. stand die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen und Ergänzungen des Strafgesetzbuchs, auf der Tagesordnung. In Verbindung damit wurde der Antrag des Centrums, der fast denselben Inhalt hat wie die Vorlage (vgl. Börsenblatt 1898 Nr. 289), beraten. Letztere verschärft u. a. die Vorschriften über das Verkaufen und Feilhalten von Druckschriften (ZA 184, 184a und 184b) (vgl. Börsenblatt 1899 Nr. 34). In Verbindung hiermit wurde auch über den An trag des Abgeordneten Freiherrn von Stumm (Rp.) verhandelt, der den Reichskanzler ersucht, bei Gelegenheit der in Aussicht stehenden Revision des Strafgesetzbuchs auf die Verschärfung der Strafen für Sittlichkeitsverbrcchcn Bedacht zu nehmen. Der Ent wurf wurde einer 21gliedrigen Kommission überwiesen. Aufbewahrungspflicht des Kunden für unverlangt zur Ansicht empfangene Bücher. — In der ersten diesjährigen Januar-Sitzung der Polytechnischen Gesellschaft zu Berlin kan, u. a. folgende Frage zur Besprechung: «Ist inan verpflichtet, nicht bestellte Bücherzusendungcn, einerlei ob Rückporto dabei liegt oder nicht, aufzuheben?- Dem Fragesteller wurde von juristischer Seite gesagt, daß man solche Sendungen ausheben muß. Die Besprechung verlief nach demBericht dcrPapicrztg. wie folgt: Vorsitzender Kommerzienrat Kcferstcin: Wenn die Sendungen einen großen Wert haben, so, sollte ich doch meinen, ist inan be stimmt verpflichtet, die Sendungen aufzuhebcn. Es kann mir ja der Buchhändler zur Einsicht Werke von 10 bis 50 ^ zusenden, dann darf ich sie doch nicht wegwerfen; aufheben niuß man sic doch wohl. Stadtverordneter Schöpke: Die Sache ist einmal eingeklagt worden. Ein Freund von mir bekam eine Sendung zugeschickt; er hatte aber gar nicht gesehen, daß sie angckommcn war. Die Kinder nahmen das Buch, lasen es und haben es dann verborgt. Nach einiger Zeit kan, die Mahnung, zu zahlen. Die Antwort lautete: »Das Buch haben wir verborgt, wir wissen aber nicht, an wen.- Nun wurde geklagt; der Kläger ist aber abgcwiesen worden, weil der Empfänger es für seine Person gar nicht er halten hatte; er hatte es nicht bestellt und brauchte es auch nicht zurückzuschicken. Kommerzienrat Leichner: Rechtlich hat man gar keine Ver pflichtung, die Sachen aufzubewahren. vr. Weitz: Es ist zweifellos eine Unart des Buchhandels, mit seiner Ware derart umzugehen, wie kein anderes Geschäft es thut. Die Ware wird uns auf den Hals geschickt, und man kümmert sich nicht darum. In den, Falle, den Herr Schöpke erzählt hat, ist das Buch doch nachweislich benutzt worden. Es war da einmal ein Holz händler, der in solche Frage ebenfalls verwickelt wurde. Er sagte, er hätte das Buch nicht benutzt und schicke es nicht zurück und kümmere sich nicht darum. Der ist dann verurteilt worden, hat sich aber revanchiert, nachdem er die Bücher hat bezahlen müssen. Nach einiger Zeit kam beim Buchhändler ein großer mächtiger Balken an. Der Buchhändler sagte zu den Leuten: «Was wollen Sic hier mit dem Balken?- Sie sagten: »Unser Herr hat uns gesandt, wir sollen ihn hier hinlegen-. Sie ließen ihn dann einfach liegen. Der Buch händler kam dann sehr aufgeregt zum Holzhändler und fragte, wie er dazu komme, ihm den Balken ins Haus bringen zu lassen. Er erwiderte ihm: «Sie schicken mir ja Ihre Bücher auch, ohne daß ich sie bestellt habe. Sie können nun ja den Balken zurück- schicken-. (Heiterkeit.) Vorsitzender: Moralisch ist man doch verpflichtet, die Bücher auszubewahren. Wenn man sich damit entschuldigen kann, daß man die Sendung nicht gesehen hat und es ohne Verschulden im Hause vorgekommen ist, daß die Sachen weggckoinmen sind, dann ist es ja ein anderer Fall. Sonst glaube ich doch nicht, daß man GkchSiindle»,lasier Jahrgang. einfach sagen kann, ich habe nicht nötig, die Sachen zurückzugeben, wenn sie nicht abgefordert werden. Die Kunst im Deutschen Reichstage. (Vgl. Nr. 55, 57 d. Bl.) — Die hier schon erwähnte Kundgebung einer Anzahl Münchener Künstler gegen die abfällige Beurteilung eines Deckengemäldes in der Wandelhalle des Deutschen Reichstags durch mehrere Reichstags redner in der Sitzung vom 1. d. M. ist an den Auftraggeber des Künstlers, Herrn Geheimen Baurat vr. Paul Wallot in Dresden, gerichtet und hat folgenden Wortlaut: »Hochverehrter Meister! Mit tiefem Bedauern und gerechter Entrüstung haben wir Kenntnis genommen von den maßlosen Angriffen, die in der Reichstagssitzung vom 1. März gelegentlich der Beratung über die künstlerische Ausschmückung des Deutschen Reichstagsgebäudes gegen Sie, den hochgeschätzten Erbauer desHauses, und gegen andere hervorragende Künstler gerichtet wurden. «Wir glauben mit der gesamten deutschen Künstlerschaft einig zu sein, wenn wir vor der Oeffentlichkeit erklären, daß wir jenen peinlichen Vorfall aufrichtig beklagen und als eine unserem ganzen Stande widerfahrene Kränkung Mitempfinden. Das Recht der freien Meinungsäußerung über künstlerische Fragen steht selbst verständlich jedermann zu; Zustimmung nnd Mißfallen offen aus zusprechen, kann auch dem wenig urteilsfähigen Laien nicht ver wehrt werden. Wogegen wir aber mit aller Entschiedenheit Ver wahrung einlegcn müssen, das ist der geringschätzige Ton, die verletzende Form der jüngsten Ausfälle eines Mitgliedes des Deutschen Reichstages gegen Künstler von anerkanntem Ruf, eine Form, die in jedem anderen Falle als unparlamentarisch gerügt worden wäre und die hier um so weniger entschuldbar erscheint, als der Inhalt des Vorgebrachten eine sachliche Begründung fast ganz vermissen ließ. -Nicht unterlassen können wir es, unser Befremden darüber zum Ausdruck zu bringen, daß weder von seiten des Präsidiums, noch aus der Mitte der Abgeordneten gegen eine derartige Ver unglimpfung ernster künstlerischer Arbeit energisch Einspruch er hoben wurde. Jeder ini Saale nicht anwesende Beanite irgend eines Ressorts pflegt vor allzu heftigen gegen seine Wirksamkeit sich richtenden Angriffen durch den Leiter der Debatte geschützt zu werden. Den gleichen Schutz auch abwesenden, deshalb zu eigener Verteidigung unfähigen Künstlern zu teil werden zu lassen, scheint man nicht für der Mühe wert zu erachten. Die Beurteilung solcher Wertschätzung von Kunst und Künstlern können wir getrost der Oeffentlichkeit überlassen. »Seit langem haben wir uns daran gewöhnen müssen, daß in den volksvcrtretcndcn Körperschaften künstlerische Angelegen heiten nur selten zur Sprache gebracht werden, und wenn es ge schieht, fast immer in einer Weise, die von tieferem Verständnis, von ehrfürchtiger Achtung vor den Aeußcrungen geistiger Kultur wenig bekundet. Ein treffendes Wort Bismarcks über unsere Parlamentarier gilt vor allem für ihr Verhältnis zur Kunst: «Wie sind wir Deutschen doch in den Ruf schüchterner Bescheidenheit gekommen? Es ist keiner unter uns, der nicht vom Kriegsühren bis zum Hundeflöhen alles besser verstände, als sämtliche gelernte Fachmänner, während es doch in anderen Ländern viele giebt, die einräumen, von manchen Dingen weniger zu verstehen als andere, und deshalb sich bescheiden und schweigen«. «Ganz unerhört muß uns aber der Gedanke erscheinen, Ihnen, hochverehrter Meister, die fernere Einwirkung auf Ihr großes Werk durch Entziehung der Oberleitung über die künstlerische Aus schmückung unmöglich zu machen. Wir setzen das feste Vertrauen in die weitaus größte Mehrzahl der Mitglieder des Reichstages, daß sie einem dahin zielenden Antrag niemals zustimmen werden, und wir glauben auch, daß kein deutscher Künstler sich bereit finden lassen würde, die Stelle einzunehmen, von der Sie verdrängt worden sind. Wir hoffen zuversichtlich auf eine glückliche Lösung der eingetretencn Schwierigkeilen und sprechen Ihnen, hochver ehrter Meister, unsere herzliafften Sympathieen und unsere auf richtige Wertschätzung aus. »München, den 7. März 1899. «Fritz Bacr, zweiter Vorsitzender der Künstlervereinigung „Luit poldgruppe"; — H. E. o. Berlepsch-Valendas; — Karl Blos; — I. Vühlmann, kgl. Professor; — Hugo Bürgel, k. Professor, erster Vorsitzender der Künstlervereinigung „Luitpoldgruppe"; — Gilbert v. Canal, k. Professor; — L. Dill, k. Professor, erster Vorsitzender des Vereins bildender Künstler Münchens; — M. Dül- fcr; — S. Eberlc, k. Akademieprofessor; — Martin Feuerstein, k. Akademieprofessor; — Theodor Fischer; — Jos. Floßmann; — L. Gmelin, k. Professor; — C. Gussow, k. Professor; — F. Frei herr v. Habermann, k. Professor, zweiter Vorsitzender des Vereins bildender Künstler; — Hermann Hahn; — I. Herterich, Professor an der k. Akademie; — C. Hocheder, k. Professor, zweiter Vorsitzender des Münchener Architekten- u. Ingenieur-Vereins; — F. A. v. Kaul- bach; — Professor Hermann Kaulbach; — vr. Fr. v. Lenbach; — L v.Löfftz; — Rud. Maisvn; — KarlMarr; —F.v.Miller; 257
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