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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-15
- Erscheinungsdatum
- 15.03.1899
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- Deutsch
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2NI8 Nichtamtlicher Teil. 61, 15. März 189b. weisen auf die sehr inhaltsreichen Reden, die im vorigen Jahre hier zu den: ähnlichen Entwurf gehalten worden sind, sowohl von: Bundesratstische aus wie namentlich auch seitens der Herren Abgeordneten Schall, vr. Spahn, vr. Rintelen und Pieschel. Von den beiden Entwürfen, die uns vorliegen, ziehen wir den Regierungsentwurf vor, und zwar aus zwei Grün den. Erstens enthält er weniger unbestimmte Ausdrücke, weniger Begriffe, die bisher dem Reichsstrafgesetzbuch noch nicht bekannt sind. Dann enthält der Centrumsantrag Vor schläge, die teils für uns unannehmbar, teils aber auch ge eignet sein würden, das Zustandekommen des Gesetzes wieder zu gefährden. Wir werden im ganzen und großen dem Re- gierungsentwurf zustimmen, und es sind nur einige wenige Punkte, in denen wir da eine Aenderung wünschen. Ich werde mir gestatten, darauf kurz einzugehen. Es sind na mentlich zwei Punkte Am meisten Schwierigkeiten haben früher die Bestim mungen über unzüchtige Schriften, Abbildungen u. dergl. bereitet, die jetzt in Z 184 und in 8 184». behandelt werden. Es ist ja nun richtig, daß hier der Regierungsentwurf einige unbestimmte und dehnbare Ausdrücke hat; aber das liegt in den großen Schwierigkeiten der Materie. Es ist bis jetzt nicht gelungen, etwas Besseres zu schaffen. Wir finden immer hin diese Bestimmungen bestimmter als die im Centrums antrag, und wir müssen erklären, daß sie immerhin noch das relativ Beste sind, was bis jetzt in dieser Beziehung vor gebracht ist. Da mir nun der Ansicht sind, daß auf diesem Gebiet der unzüchtigen Schriften etwas geschehen muß, so haben mir auch keine Bedenken, uns hier auf den Boden des Regierungsentwurfs zu stellen, namentlich auch, da wir an nehmen, daß hierdurch das anständige Kunstgewerbe nicht gefährdet werden wird; und im übrigen müssen wir eben zu dem richtigen Gefühl und dem richtigen Verständnis der Richter das Vertrauen haben, daß sie in vorkommenden Fällen dasjenige, was der Gesetzgeber gewollt hat, auch das Richtige treffen werden Meine Herren, als im vorigen Jahre der inzwischen leider verstorbene Abgeordnete Pieschel zu dieser Sache sprach, fing er seine Rede damit an, daß er sagte,, es wäre ihm von seinen Freunden öfter ausgesprochen worden: »Ach, die lsx Heinze, daraus wird ja doch nichts«, und er knüpfte daran die Hoffnung, daß diese Schwarzseher nicht Recht be halten möchten. Seine Hoffnung hat sich, wie Sie wissen, nicht erfüllt. Wir aber wollen die Hoffnung nicht aufgeben; wir wollen hoffen, daß die lex Heinze endlich zu stände komme, und zwar im großen und ganzen in dem Sinne, wie sie uns jetzt von der Regierung vorgelegt ist, und wir wollen hoffen, daß sie dann erheblich dazu beitragen wird, die Sittlichkeit in unserem Volke wieder zu heben. (Bravo! rechts.) vr. Endemann, Abgeordneter: Meine Herren, der Herr Staatssekretär des Reichsjustizamts hat uns eine genaue Darstellung der Entstehung dieser Vor lage gegeben. Ich stimme in vielem mit ihm überein, namentlich darin, daß er sagt: diese Vorlage ist eigentlich eine Vorlage, die eines gewissen Zusammenhanges nicht ent behrt. Ja, meine Herren, das ist sehr richtig, sie entbehrt des Zusammenhanges nicht. Aber der Zusammenhang ist in der Beratung dieser Vorlage durchaus nicht notwendig. Ich erinnere nur an die 88 180 und 181 und die übrigen von 184 an. Das sind zwei ganz verschiedene Themata, wie ich Ihnen nachher in meiner Rede Nachweisen kann. Ich wünsche auch, daß etwas zu stände kommt, namentlich der erste Teil der Vorlage, der ja eine tiefe Beunruhigung bis jetzt gebracht hat. Die jetzt bestehenden 88 180 und 181 des Strafgesetzbuchs haben in gewisser Weise manchmal recht traurige Folgen gehabt. Nun stehen merkwürdigerweise durch Beschluß des hohen Hauses drei Vorlagen zur gemeinsamen Beratung, der Gesetzentwurf der Herren aus dem Centrum, dann die Re gierungsvorlage und dann der Antrag des Herrn Freiherrn von Stumm. Einen ganz genauen Zusammenhang der letzten Vorlage mit den beiden anderen kann ich nicht ent decken; aber auch die beiden anderen Vorlagen halten mich schon von vornherein ab, genau in die Beurteilung der ein zelnen Paragraphen einzugehen; das muß in anderer Weise geschehen als hier in: Plenum. Ich hoffe auch, daß der unglückliche Name »lsx Heinze« — nomsn sit oweu — end lich einmal aus der Welt verschwinden möge. Meine Herren, man kann diese Vorlage von mehreren Seiten betrachten, sowohl von der sanitären Seite, als von der juristischen und von der ethischen Seite. Auf die juristische Seite kann ich nicht eingehen, denn ich bin kein Jurist. Aber es sind hier so hohe Herren im Hause, die juristisches Wissen besitzen, daß ich zuerst hören will, wie die sich in der Kommission äußern, wenn ich in diese hineinkommen sollte. (Zuruf.) Aber das kann ich sagen, daß in der Kommission, in der ich damals mit dem Herrn Kollegen Stephan zusammen gearbeitet habe, schon große Bedenken waren, daß der Bericht von einen: Mediziner und einen: Juristen verfaßt werden mußte. Sie sind in der letzten Kommission bequemer darüber hinaus gekommen Meine Herren, wer unsere deutsche Kulturgeschichte studiert, der weiß, daß die Begriffe über Sitte und Zucht sehr verschieden gewesen und geworden sind. Ich brauche nicht so weit in unserer Kulturgeschichte zurückzugehen, man sehe nur, welche Verhältnisse und Ansichten in unseren hohen und höchsten Ständen im Anfang .dieses Jahrhunderts geherrscht haben. Das sind Sachen, die einem zu denken geben. Warum denn immer nur sagen: ja heute haben wir das Richtige! Sehen wir doch einmal um uns — ich will gar keinen Ver gleich ziehen mit den romanischen Völkern —: aber was wir selbst für schamhaft halten, ist es denen gar nicht; das können Sie heutzutage überall sehen. Unterschiede der Anschauungen bestehen in der Stadt und auf den: Lande. Aber, meine Herren, was die Sittlichkeit und Schamhaftigkeit betrifft — gewiß, ich bin der letzte, der dagegen sein würde, daß unsere Jugend sittlich erzogen wird, und sie soll sittlich erzogen werden — aber wenn ihr da nun einmal diese einzelnen Dinge durch irgend eine Photographie oder sonst was in die Hände kommen, — ja, meine Herren, wozu sind denn da die Herrn Eltern da? Können die das nicht beaufsichtigen? Wozu ist denn die Familie da? Der Junge wird wohl zu Hause erzählen, was er gesehen hat, und wird dann schon das Nötige erfahren. (Heiterkeit und Zurufe rechts.) Sie lärmen darüber, meine Herren; nun ich kann nicht anerkennen, daß die HZ 184 ff. so harmlos sind, und daß man nicht auf Grund dieser Paragraphen ganz ruhig mit Zwang gegen Litteratur, Kunst und Wissenschaft vorgehen könnte. Nein, meine Herren — es ist das auch schon von anderen Rednern gestreift worden —, es ist das nicht so leicht, die Grenze festznstellen: wo darfst du einschreiten und wo nicht? Und das wollen wir uns doch nicht sagen lassen in Deutschland, daß wir eine gewisse Prüderie bei uns Hoch- Halten wollen, wie es vorhin einer der Herren Redner er wähnte. Man gebe doch einmal den Ausdruck »Prüderie« in deutsch wieder. Zimperlichkeit? Das deckt sich mit diesen: Ausdruck doch auch noch nicht! Und sehen Sie doch nur, wie verschieden die Ansichten darüber sind! Eine Dame folgt der Mode — was ist denn heute die Mode? Eine ganz ge waltige Macht. Und wenn ich einer Modedame, die in ihrer Kleidung erhebliche Blößen bietet, irgend ein Wort sage,
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