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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 16.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-16
- Erscheinungsdatum
- 16.03.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990316
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2056 Sprcchscial. 62, 16. März 1899. Eine Niwazeile in Korpus hat 46 Buchstaben (ohne die Zwischen räume zwischen jedem Worte als Buchstaben zu rechnen). Obige 28 Kapitel enthalten 4351 Zeilen, davon hat die Censur gestrichen 210 Zeilen, bleiben zur Veröffentlichung in der Niwa 4141 Zeilen, was noch nicht h./„ ausmacht an Ausfall. Und diese gestrichenen 2l0 Zeilen begreifen meist oben erwähnte »Häuser der Duldung« und Aehnliches. Wie nun Herr Fontane nach obiger Darlegung und den oben angeführten authentischen Ziffern dazu kommt, in seiner Annonce u behaupten: daß in der -Niwa« kaum der vierte Teil dieses komans erlaubt werden würde, wie er in Nr. 55 des Börsen blattes vom 8. März 1899 sagt, — darüber zu urteilen, muß ich den geehrten Kollegen und Lesern dieses Blattes überlassen Alle diejenigen, die sich für den obigen Fall interessieren und die Sache genauer verfolgen wollen, können dies thun. Ich habe nämlich der hiesigen deutschen St. Petersburger Zeitung die Ueber- setzung des Romans nach Erscheinen desselben in der »Niwa» gestattet, und diese Uebersetzung, welche genau nach der «Niwa» gemacht wird, — ich kenne den Uebersetzer und weiß, wie er über setzt, — wird eine musterhafte sein. Diese Uebersetzung wird natürlich immer etwas später folgen, als der Roman in der »Niwa» erscheint, aber stetig und langsam dem Erscheinen folgen. Es handelt sich also zwischen der Publikation in der -Vossischen Zeitung» als erster — und der in der »St. Petersburger Zeitung» als zweiter nur um einige wenige, 4 bis 5 Tage, vielleicht auch weniger, die der Uebersetzer der St. Petersburger Zeitung braucht, uni nachzukommen. Da kann also jeder dort, der sich für die Sache interessiert, beide Uebersetzungen vergleichen und sich von der Wahrheit meiner obigen Worte überzeugen. Ich überlasse es dann auch den Lesern dort, sich über beide Uebersetzungen ein Urteil zu bilden und sie auf ihre Güte hin zu vergleichen. Dafür, daß die Uebersetzung in der St. Petersburger. Zeitung eine treue und ge diegene, den Tolstoi in seiner vollen Kraft wicdergebende sein wird, dafür kann ich nach langjähriger Erfahrung garantieren. — Indem ich Sie bitte, die Versicherung meiner Hochachtung entgegennehmen zu wollen, verbleibe ich, hochgeehrter Herr Redakteur, Ihr ganz ergebener A. F. von Marcks. Prospektbeilagen in Tageszeitungen. 3 Anfragen. 1. Wird bei der Lieferung einer größeren Anzahl von Pro spekten über ein im Erscheinen befindliches periodisches Unter nehmen, die zur Beilage in einer Tageszeitung unberechnet mit Firmenausdruck bestellt und geliefert werden, ohne weiteres voraus gesetzt, daß die Verteilung sofort oder doch in kurzer Zeit nach Empfang zu erfolgen hat, oder kann der betreffende Besteller die selben ohne Verständigung des Verlegers ein halbes Jahr oder länger liegen lassen? 2. Ist der betreffende Besteller, namentlich wenn (oder nur dann wenn?) der Prospekt inzwischen veraltet und unrichtig geworden ist, zur Erstattung der Herstellungskosten bezüglich eines Schaden ersatzes verpflichtet, da ja, nachdem das Unternehmen bereits 5—6 Monate im Gange ist, die Verbreitung des Prospektes für den Vertrieb zwecklos, ja eventuell hinderlich sein würde? 3. Ist es zur Entscheidung der Frage von Bedeutung, ob der Besteller sich zur sofortigen Beilage ausdrücklich verpflichtet hat oder nicht, (d. h. gilt es an sich der buchhändlerischen Usance ent sprechend), und ist es einer Verpflichtung gleichzuachten, wenn er die Verteilung für einen bestimmten Tag als besonders geeigneten ausdrücklich in Aussicht stellt? Schicksale von Rezensions-Exemplaren. Am 29. November 1898 sandte ich ein Exemplar eines bei mir erschienenen Werkes als Beischluß (d. h. mit genauer Adresse und mit Formular für Rezensions-Exemplare) durch den im Sperlingschen »Adreßbuch der deutschen Zeitschriften» von 1898 angegebenen Kommissions-Verleger L. in 8. an die Redaktion der »8. N.» Das Buch ging in einem vom Kommissionär gesandten Ballen am 5. Dezember 1898 an die Firma 6. ab und gelangte richtig in deren Besitz. Mitte Januar schrieb mir der ebenfalls in 6. ansässige Verfasser des betreffenden Buches, er wundere sich, daß in den »8. Ll.« noch kein Referat erschienen sei. Ich möchte ihm doch angeben, an wen, resp. durch wessen Vermittelung s. Z. das für die Zeitschrift be stimmte Rezensionsexemplar seines Werkes gesandt worden sei, damit er Nachforschungen über dessen Verbleib anstellen könne. Ich gab die gewünschte Auskunft, worauf mir der Autor schrieb, er habe sich zu 8. begeben. Dieser sei nicht mehr Kommissions- Verleger der betreffenden Zeitschrift, habe das Rezensionsexemplar jedoch trotzdem behalten und nach Ausradierung des Rezensions exemplar-Stempels zu herabgesetztem Preise in sein Schaufenster gestellt!! — Dem energischen Auftreten des Herrn Verfassers gelang es, Herrn 6. zur Herausgabe des Exemplars zu veranlassen. — Am 29. Januar 1895 sandte ich per Post an die «Tägliche Rundschau» je ein Rezensionsexemplar von Ellis, -Mann und Weib», Ellis, «Verbrecher und Verbrechen» und Ferri, «Socialis mus und moderne Wissenschaft». Da in dem Blatte keine Re zension über diese Werke erschien, so reklamierte ich eine solche mehrfach. Am 20. Februar 1897 endlich teilte mir die -Tägliche Rundschau- mit, daß «kein Mensch vom Eintreffen der Bücher etwas weiß». — Am 16. Juli 1897 erhielt dasselbe Blatt die vier ersten Bände meiner »Collection Wigand» und ani 26. März 1898 die zehn nächsten Bände der Serie. Da auch diesmal über keines der 14 Werke referiert wurde, so reklamierte ich wiederum. Auf meine letzte, dreimal wiederholte Zuschrift antwortet man mir, -daß man von den Büchern nichts wisse und sich nichts davon vorgefunden habe»!! Leipzig. Georg H. Wigand's Verlag. Entgegnung. Berlin 81V. 12, den 11. März 1899. Sehr geehrte Redaktion! Der Unterzeichnete hat die Leitung der Unterhaltungsbeilage am 1. April 1898 übernommen. Während dieser Zeit ist von Herrn G. Wigand ein Buch eingetroffen — über den »Alkoholis mus», das in der »Volkswirtschaftlichen Beilage» unserer Zeitung mit Anerkennung besprochen worden ist. Was vor meiner Zeit geschehen ist, kann ich nicht feststellen. Wohl aber kann ich zwei Thatsachen beweisen. 1) Ueber dem Teile -Vom Büchertisch» steht stets bemerkt, daß wir eine Bürgschaft für die Besprechung nicht übernehmen können. Die Masse der Bücher macht es einfach unmöglich. 2) Wohl aber führen wir alle zugesandten Bücher an, was einer unentgeltlichen Anzeige gleichkommt. Das ist auch mit den Büchern des Verlages G. H. Wigand geschehen und zwar in fol genden Nummern: Beilage 2. April 1895, , 15. August 1897. Daß wir gegen G. H. Wigand nichts haben und ihn nicht schädigen wollen, bedarf keiner Versicherung. Mit vorzüglicher Hochachtung Ihr Otto von Leixner, d. Z. Leiter der Unterhaltungsbeilage der Täglichen Rundschau. Bücher nach Gewicht! Daß auch in der Schweiz der Buchhandel sich verjüngt und modernisiert, beweist das nachstehend abgcdruckte Inserat: -Billig wegen Platzmangel. 15 Pfund Bücher unterhaltenden und belehrenden Inhalts (darunter auch neue) für nur 3 Fr. Hiezu noch ein Albuin gratis. Albert Hug, Winterthur.» Entnommen der Nr. 1 des 1. Jahrganges der -Notwehr, Organ zur Bekämpfung des Notstandes Handes-Angehörigcr». (!) Das Blatt führt sich gut ein! Z. k. Hnmoristisches ans der Abrechnungs-Korrespondenz.' Ein seit vorigeni Jahre fälliger Saldo wird durch Pvstnach- nahme eingezogen. Darauf erfolgt seitens des Sortimenters an den Verleger folgende neue Weisheit verkündende Belehrung, die zu Nutz und Frommen aller derer, die tagtäglich über die Schwierig keiten, anerkannte Saldi vom Sortimenter zu erhalten, seufzen, hiermit festgenagelt sei. Der betreffende Sortimenter schreibt: »Wir verbitten uns wiederholt und dringend nicht avisierte*) Nachnahmen, da es unser Prinzip und auch kauf männisch richtig ist, Nachnahmen, deren Absendung uns vorher nicht gemeldet wird, einfach zurückgehen zu lassen. — Wenn wir Ihren Abschlußzettel als conform zurückgehen lassen, so ist das noch keine Aufforderung an Sie, uns ohne Meldung Nachnahme zu senden. Im Buchhandel wird der Saldo zunächst vorgetragen, und dann muß der Verleger, welcher keine Saldo-lieberträge gestattet, um Ausgleich desselben ersuchen.» —k. *) Ich kündige Nachnahmen stets vorher an, was aber selten beachtet wird.
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