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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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63, 17. März 1899. Nichtamtlicher Teil. 2087 englischen Sekretär (Herrn E. G. Fairholme); Sekretäre der verschiedenen nationalen Abteilungen. 13. Der Präsident und der Sekretär des Kongresses werden vor Beginn der Sitzungen gewählt werden, damit sie die nötigen Verfügungen vorher treffen können. 14. Zugleich mit der Anmeldung ist der Betrag von 1 Pfund (25 Francs oder 20 dem Sekretär einzusenden. 15. Der Kongreß wird Zeit und Ort des vierten Kongresses bestimmen. Alle Mitteilungen sind zu richten an Herrn E. G. Fair Holme, Sekretär des Internationalen Verleger-Kongresses, Stationers' Hall, London L. 6. Beiträge zur Kulturgeschichte von Berlin. (Vgl. Börsenblatt Nr. 26 und 38.) III. L. Indem wir nach längerer Pause in der Besprechung der Berliner Korporationsfestschrift, deren Titel sich mit der vor stehenden Ueberschrift deckt, fortfahren, sei es uns gestattet, die Reihenfolge des Buches zu durchbrechen und aus seinen sechzehn Kapiteln zunächst das vorletzte herauszugreifen, weil dessen Gegenstand sich gerade einer gewissen Aktualität er freut: Das kaiserliche Post-Zeituugsamt in Berlin, von H. von Kupffer. Der Verfasser bekennt sich als Zeitungs mann lind bringt als solcher dem großartigen Betriebe in dem Prachtbau Dessauerstraße Nr. 4 und 5 zu Berlin ein geivisses fachmännisches Interesse entgegen. Das kann freilich nur platonischer Art sein. Ein Zeitungsredakteur und ein in alle Betriebsverhältnisse eingeweihter Mitarbeiter im Postzeitungsamt sind denn doch zwei Berufsmänner von zu verschiedener Hantierung, als daß der eine ohne weiteres den täglichen Arbeitsgang des andern schildern könnte; aber ivas Herrn von Kupffer an spezieller Sachkunde für die Be schreibung seines Stoffes abging, haben ihin Mitteilungen ersetzt, die der gefällige Leiter des Amtes, Herr Postdirektor Weberstedt, ihm gegeben hat. Dessen dankenswerter persönlichen Führung hat er sich auch auvertrnut, um Einblick in die weitverzweigten Räume des Amtes zur Zeit des leb haftesten Betriebes zu gewinnen. So ist es ihm gelungen, uns eine anregende und lehrreiche Skizze von diesem riesen haften, täglich sich erneuernden Speditionsbetriebe zu geben, die sich sehr unterhaltend liest und dem Studium des Buch händlers nahegelegt werden darf. Zun: richtigen Verständnis der Bedeutung des deutschen Post-Zeitungsvertriebes muß man sich vergegenwärtigen, daß nirgend sonst in der Welt eine Postverwaltung eine solche Einrichtung besitzt, die dem Verleger den umständlichen und kostspieligen direkten Verkehr mit den Abonnenten abnimmt und selber die gesamte hierzu erforderliche Arbeit leistet. Dabei beschränkt sich diese deutsche Postcinrichtuug nicht auf ihr eigenes Gebiet, sondern vermittelt den Zeitungsverkehr ebenso regelmäßig auch nach und vom Anslande. Am einfachsten und glattesten vollzieht sich dieser Auslandsverkehr mit Luxemburg, Belgien, Holland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Rußland, Rumänien, Serbien und der Schweiz. Frankreich, England und die Vereinigten Staaten von Nordamerika stehen durch Agenten in indirekter Verbin dung mit der deutschen Reichspost; Italien giebt durch eine Post-Centralstelle dem Berliner Amte nur die Adressen der bei den italienischen Poststellen angemel deten Abonnenten und überläßt dieser die Streifband-Ver sendung. Auch die Vermittlung von Ausland zu Ausland wird durch das Berliner Postzeitungsamt besorgt, so daß z. B. ein serbischer Postabonnent eines Pariser Blattes dieses regelmäßig durch die Berliner Centrale erhält. Daß dieser gesamte Verkehr ein großartiger ist und die täglich wieder kehrende Bearbeitung ungeheurer Zeitungsmassen erfordert, wird jedem klar sein, der einen Begriff von der täglichen Zeitungsproduktion hat, und ebenso wird kein Kenner des deutschen Postweseus daran zweifeln, daß sich dieser Riesen verkehr mit der denkbar größten Schnelligkeit und Genauigkeit vollzieht. Ob freilich der Leser dieses Blattes, der Buchhändler, so weit er nicht Zeitungs- oder Zeitschriftenverleger ist, von dieser deutschen Eigenart im staatlichen Postbetriebe besonders er baut ist; ob er nicht lieber wünschen würde, daß sie in dieser Ausdehnung nicht vorhanden wäre, damit auch das Privat geschäft mit seinem Zwischenhandel mehr als jetzt möglich für den Zeitungs- und Zeitschriftenvertrieb eintreten könnte, diese Frage drängt sich natürlich auf, muß aber hier un- erörtert bleiben. Daß die Post bei ihrem Zeitungsvertriebe übrigens nicht mit Gewinn, sondern jahraus, jahreiu sogar mit bedeutenden Verlusten bisher gearbeitet hat, dürfte bekannt sein. Um so mehr darf der unparteiische Beurteiler das sachliche Interesse und die sorgfältige Pflege anerkennen, die die preußischen nnd deutschen Verwaltungen von jeher diesem Gebiete zugewandt haben. Das jetzige Reichsamt hat sich — fast genau wie ein privates Geschäft — aus bescheidenen Anfängen in die Höhe gearbeitet. Es entstammt der Verleger- und Druckerthätigkeit des preußischen Staates. Der Anfang muß auf das Jahr 1810 zurückgeführt werden, wo der gesamte Vertrieb der preußischen Gesetzsammlung dem königlichen General-Postamt übertragen wurde und damit das »Königliche Gesetzsammlungs-Debits- Comtvir« entstand, ein Name, der bis 1876 Bestand hatte. Redigiert wurde die Gesetzsammlung im Büreau der Staats kanzlei, und für Abnehmer sorgte der Befehl, daß jede Behörde und Gemeindekorporation in Preußen auf diese Gesetzsamm lung, wie jetzt auf das Reichsgesetzblatt, zu abonnieren hatte. Im Jahre 1821 führte dann ein »Allerhöchstes Regulativ über die künftige Verwaltung des Zeitungswesens« zur Errichtung eines »Königlichen Zeitungs-Comtoirs«, das am 1. Januar 1822 in Wirksamkeit trat. Bis dahin war die Zeitungsbesorgung den Postmeistern als Privatgeschäft überlassen gewesen, die willkommene Einnahmen daraus hatten und, obwohl sie in schonender Weise entschädigt wurden, der neuen Einrichtung doch keineswegs hold waren. — Beide Aemter liefen nun einige Jahre nebeneinander her, bis 1825 ihre Verschmelzung unter dem Namen »Königliches Gesetzsammlungs-Debits- und Zeitungs-Comtoir« erfolgte, das als die thatsächliche Basis des jetzt zu so imposanter Entwickelung gelangten Post- Zeitungsamts zu betrachten ist. Sechs Beamte und vier Unterbeamte bildeten damals das ganze Personal. Der Verlag des gegenwärtigen Post-Zeituugsamtes ist zum Teil derselbe geblieben, wie in jenen weit zurückliegen den Jahren; zum Teil hat er sich natürlich den veränderten Verhältnissen angepaßt. Er besteht aus der Königlich preu ßischen Gesetzsammlung (in einer Auflage von 66 510 Exem plaren gedruckt), aus dem Reichsgesetzblatt (Auflage: 115 000), dem Amtsblatt des Reichspostamts (Auflage: 19 000), dem Archiv für Post und Telegraphie (Auflage: 18 700) und den Zeitungspreislisten (Auflage: 7660). Letztere sind die bekannten postalischen Wegweiser im Gewirr der vielen Tausende von Zeitungen und Zeitschriften. Es erscheinen davon zwei Arten, die Inlands-Preisliste und eine andere für das Ausland, die allerdings nicht in die Hände des Publikums gelangt: »lüsts ckes jouruaux allsmavcks st strangsr8 ckont I'g,bc»m6insnt sst ssrvi par l'^clininistration äs8 ?o8ts8 ä'^.lIsms.Ave«. Diese letztere wird nur in kleiner Auflage hergestellt und an die in Betracht kommenden aus ländischen Postanstalten verteilt. — Von der Zeitungs-Preis liste erschien das erste Stück im Jahre 1822; es enthielt die Namen von 474 Zeitungen, während die gegenwärtige Jn- 278*
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