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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-17
- Erscheinungsdatum
- 17.03.1899
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- Deutsch
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63, 17. März 1899. Nichtamtlicher Teil. 2089 daß die für die Postverwaltung mit Verlusten verbundenen Ein richtungen der Landbriefbestellung aus den Ueberschiissen der An stalten in den verkehrsreichen Städten unterhalten werden müßten, findet schon jetzt ausreichende Berücksichtigung; die -ausgleichende Gerechtigkeit« bedingt in keiner Weise, dom großstädtischen Verkehr noch weitere Lasten aufzuerlegen, und die Ergänzungen, die er zur Ausfüllung der Lücken der gewinnreichcn fiskalischen Betriebe sich geschaffen hat, gewaltsam zn unterdrücken, denn die vorhandenen Ueberschüsse gestatten das weitestgehende Entgegenkommen gegen die Wünsche verkehrsarmer Gegenden. Umgekehrt erscheint die un verhältnismäßige Belastung gerade des Verkehrs, dessen Erträg nissen allein die Entwickelung der postalischen Einrichtungen zu verdanken ist, als mit der Gerechtigkeit im Widerspruch stehend. -Schließlich sei noch heroorgehoben, daß die weite Ausdehnung, die der Begriff des Regals in der gegenwärtigen Vorlage wie 'in der Rechtsprechung gefunden hat, eine Unsicherheit darüber hervor ruft, inwieweit es gestattet sein dürfte, Einrichtungen in Zukunft beizubchalten, die dem Verkehr dienen. So würde es beispiels weise fraglich sein, ob der Berliner Kassenverein, der einen um fassenden Jnkassoverkehr niittelst geschlossener Briefe besorgt, der Bestimmung des Artikels 2 8 1a des Entwurfs unterliegen würde oder nicht. -Aus vorstehenden Gründen bitten wir, der Reichstag möge dem Gesetzentwurf betreffend einige Aenderungcn von Bestimmungen über das Postwesen, insoweit darin eine Ausdehnung des Post regals enthalten ist, die Zustimmung versagen.» Preußisches Preßgesetz. — Wegen Vergehens gegen den 8 10 des preußischen Prcßgesetzes vom 12. Mai 1851") war der Arbeiter Potrikus zu Böhmau vom Schöffengericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er vor der katholischen Kirche zu Böhmau eine Anzahl Exemplare einer polnischen Zeitung an die Kirchgänger verteilt hatte, ohne daß er dazu die polizeiliche Erlaubnis hatte. Das Landgericht sprach jedoch den Angeklagten mit folgen der Begründung frei: Der 8 10 des preußischen Prcßgesetzes sei durch ß 30 des Reichs-Preßgesetzes derart abgeändert worden, daß für das öffentliche unentgeltliche Verteilen von Druckschriften nur dann eine polizeiliche Erlaubnis notwendig sei, wenn die Druckschriften Bekanntmachungen, Plakate oder Aufrufe darstellen. In dieser Beziehung komme höchstens ein Artikel der betreffenden Zeitungsnummer unter der Rubrik -Provinziales« in Frage. Dieser enthalte eine Aufforderung an die Polen, die polnischen Handwerker zu unterstützen und polnische Geschäfte zu gründen, insbesondere ein polnisches Schnittmarengeschäft. In diesen, Artikel könnte allerdings unter Umständen ein Aufruf gefunden werden. Es wäre ein solcher aber nur dann, wenn die ganze Zeitungsnummer ausdrücklich zu dem Zwecke, als Aufruf ver wertet zu werden, gedruckt worden wäre. Das sei nicht anzu nehmen, denn dann hätte man jenen Artikel an hervorragender Stelle, nicht aber unter der Rubrik -Provinziales» gebracht. Wollte man den 8 10 in Fällen wie dem vorliegenden anwenden, dann wäre das gleichbedeutend mit einem allgemeinen Verbot des öffentlichen unentgeltlichen Verteilens von Zeitungen. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft hob das Kammer gericht die Vorentscheidung auf und verwies die Sache nochmals an das Landgericht. Zur Begründung wurde ausgeführt: Die Meinung des Landgerichts, daß hier ein Aufruf im Sinne des 8 10 nicht vorliege, sei rechtsirrtümlich. Für die Anwendung des 8 10 sei es gleichgiltig, ob die Druckschrift an sich ein Aufruf sei oder ob der Aufruf einen Teil einer Zeitung ausmache. Der Thatbestand des 8 10 liege hier also vor. Es müsse jedoch nach geprüft werden, ob der Angeklagte wußte, daß die Zeitung einen Aufruf enthielt, denn nur dann könnte er verantwortlich gemacht werden. Oeffentliche Buchhändler-Lehranstalt in Leipzig. — Der Direktor der Lehranstalt Herr Or. Willem Smitt versandte soeben den fünfnndzwanzigsten Bericht der öffentlichen Buchhändler- Lehranstalt zu Leipzig über das Biennium 1897,99 (45. und 46. Schuljahr). Die Anstalt soll den Leipziger Buchhandlungslehrlingen Ge legenheit zur weiteren beruflichen und allgemeinen Ausbildung bieten. Sie ist auf Antrag des verstorbenen Friedrich Fleischer am 29. März 1852 vom Verein der Buchhändler zu Leipzig be gründet und am 2. Januar 1853 eröffnet worden. Verwaltet wird *) 8 10. »Niemand darf auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an anderen öffentlichen Orten Druckschriften oder andere Schriften oder Bildwerke ausrufen, verkaufen, verteilen, an heften oder anschlagen, ohne daß er dazu die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde erlangt hat, und ohne daß er den Erlaubnis schein, in welchem sein Name ausgedrückt sein muß, bei sich führt. ...» SechLuudsechzlgstrr Jahrgang. sie vom Schul-Ausschusse des Vereins, dessen Vorsitzender zur Zeit Herr Hermann Credner, und dessen Mitglieder die Herren I)r. A. Dürr und Alfred Ackermann sind. Die Mittel zur Er haltung der Schule fließen aus den Schulgeldern (40 pro Jahr), aus freiwilligen Beiträgen von Vereinsmitgliedern und aus der Vereinskasse. Als wichtigste Thatsachc des vergangenen Schuljahres sind Beratungen in den Ausschüssen des Leipziger Vereins mit dem Direktor der Lehranstalt zu erwähnen, wonach der Lehrplan eine zweckentsprechendere Gestaltung erfahren soll. Eine völlige Neu gestaltung soll der Lehrgang in der buchhändlerischen Encyklopädie erhalten; dem Unterrichte in der Litteratnr soll durch Cinführuug einer besonderen Stunde für Weltlitteratur eine Erweiterung zu teil werden, der stenographische Unterricht als ein obligatorischer Untcrrichtsgang in den Klassen III und II ausgenommen werden, während er bis dahin nur fakultativ gewesen war; in den Fremd sprachen soll in der buchhändlerischen Korrespondenz der Praxis mehr als bisher Rechnung getragen werden, im Schreibunterricht, der an Stelle des naturgeschichtlichen Unterrichts tritt, soll die Stoerlsche Sammlung gewerblicher Druckvorlagen geeignete Ver wendung finden, und der Rechcnunterricht soll ebenfalls dem praktischen Bedürfnisse mehr angepaßt werden, lieber diese Ver änderungen im Lehrplane wird aber erst der nächste Schulbericht über die Jahre 1899—1901 Mitteilungen machen können. Der bisherige Lehrplan umfaßte deutsche Sprache, National-Litteratur, französische Sprache, englische Sprache, Weltgeschichte, Rechnen, Buchführung, Encyklopädie, Schreiben. Die Anstalt hat drei Klassen, von denen die dritte in zwei Abteilungen (a und b) ge teilt ist. Jede Klasse hat wöchentlich 12 Unterrichtsstunden; als dreizehnte kam, bisher fakultativ, die Stenographie hinzu. Die Entlassung der Abiturienten findet am nächsten Sonntag den 19. d. M., vormittags 11 Uhr, im kleinen Saale des deutschen Buchhändlerhauses statt. Das neue Schuljahr beginnt am Mitt woch den 10. Mai; für Aufnahmeprüfungen ist der 8. Mai be stimmt. Die Anmeldungen der neuen Schüler erfolgen beim Direktor Herrn Ur. Willem Smitt, Pfaffcndorfer Str. 23. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. NonatUolls IlittsilunASn ckss 8ueüüg,näIunA8 - Osüilksv- V sroins ru UsiprnA. IV. laln-AUn^ (66. Vsrsinsjsür), dir. 3. Ullrn 1899. 4°. 1 Linkt. LiblivArnpliio uuck Littsrarisobs Oürovitz cksr Loüvsir. XXIX. Inllr- ANNA, dir. 2, Lsbrunr 1899. Lsx.-8". 8p. 17—32. Lass!, 6snk u. L^on, KsorZ L 6c>. Inkksratur-XusöNA (Nsäwin) n. ck. Usiolis-Nocki^inal-XursiAsr. XXIV. InbrAanA, dir. 5. 10. Nürs 1899. 4". 8. 49—62. VsrlnAsbueb- bancklunA L. LonsAsn in UsipriA. Lüilosopliis. ^nkiciunrisobss VsrLsioüniss Xr. 307 (ckarin ckio Libliotüslr äs8 f Ural. Or. KonracI Ilorwavv iv Iwiprig) von Liet L Lrnnoüo in IwipmA. 8". 56 8. 1956 kirn. Xrabisoü, LsrÜLoü, llürüieob. VsiLsidurws dir. 67 äss antigua- rwoüsn LüollsrlnAsrs von N. 8pirAnkis in Lsiprix. 8". 77 8. 1992 Xrn. Germanisches Museum in Nürnberg. — Der soeben ausgegebene 45. Jahresbericht des Germanischen National-Museums in Nürnberg berichtet folgendes über die Bibliothek des Museums: Die Bibliothek wurde auch im verflossenen Jahre von den Verlagsbuchhändlern aller deutschen Lande (einschließlich Oesterreichs und der Schweiz) reich bedacht. Unter den bedeutsameren und wert volleren Zugängen sind namentlich hervorzuheben: der Katalog der Vatikanischen Bibliothek, dcnPapst Leo XIII. dem Museum alsZeichen seines besonderen Wohlwollens übermitteln ließ; ferner sämtliche Sitzungsberichte des Reichstages (von der Bibliothek des Reichstages), zahlreiche Werke aus dem Nachlaß des Professors August vou Heyden, die 328 Bände umfassende Sammlung juristischer Bücher des ver storbenen Landgerichts-Rats Ur. jur. Adolf Cnopf in Nürnberg (Geschenk der Witwe), das große Werk über die österreichisch- ungarische Monarchie (bisher 19 Bünde, das von dem Finanzkomitee zur Herausgabe des Werkes dem Museum zur Verfügung gestellt wurde, die bisherigen Veröffentlichungen der Genossenschaft »Pan« (Geschenk dieser Genossenschaft) rc. — Angekanft wurde wieder eine Anzahl Inkunabeln und anderer wertvoller Drucke. Aus der Heyer von Rosenfeldschen Stiftung konnte eine ansehnliche Zahl von Werken heraldischen oder genealogischen Inhalts, aus der Bierbraucrstiftung eine Anzahl älterer, auf die Bierbrauerei bezüglicher Werke (25 Bände und Hefte) für die Bibliothek erworben werden. — Das Archiv er hielt als Legat desOber-LandesgcrichtsratsSchirmer inMiinchen eine Sammlung moderner Autographen. Herr Alexander Meyer-Cohn in Berlin schenkte eine größere Anzahl von Pergament- und Papier- Urkunden. Gekauft wurde eine Sammlung von Autographen ans 279
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