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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
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- 1899-03-18
- Erscheinungsdatum
- 18.03.1899
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- Deutsch
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64, 18, März 1899. Nichtamtlicher Teil. 2125 Kleine Mitteilungen. Post. — Das Meistgewicht für Postpakete »ach Finland, über Schwede», ist von 3 auf 5 erhöht worden. Die Beförde rungsgebühren betragen fortan bei der direkten Leitung über Saß nitz oder über Lübeck (nur im Sommer) 2 20 bei der Leitung über Dänemark und Schweden 2 40 für das Paket. Dagegen sind Nachnahme und Sperrgut bei Postpaketen nach Finland künftig nicht mehr zulässig. — Vom 1. April ab sind im Verkehr mit Deutsch-Oftafrika auf Paketen bis zum Gewichte von 10 ÜA, jedoch nur auf dem Wege über Hamburg, Nachnahmen bis 800 ./6 zulässig. Die Nachnahmegebühr beträgt für jede Mark und jeden Teil einer Mark 1 A mindestens aber 20 H; der Gebührenbctrag wird eintretenden falls auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme aufwärts abgerundet. Telephon. — Der Deutsche Reichsanzeiger vom 16. d. M. bringt folgende Bekanntmachung: -Im Fernsprechverkehr mit Bayern, Württemberg, Oesterreich- Ungarn, Dänemark, Holland und Belgien sind Gesprächsanmel dungen für Doppelgespräche von 6 Minuten Dauer versuchsweise zugelassen worden. Die Gebühr ist die doppelte eines Gesprächs von einfacher Dauer. Das Verlangen auf Ausdehnung eines einfachen Gesprächs zum Doppelgespräch kann auch nach begonnener Unterhaltung gestellt werden, lieber sechs Minuten hinaus darf ein Gespräch nur dann weitergeführt werden, wenn keine andere Gesprächsanmeldung vorliegt. — Berlin IV., den 15. März 1899. Der Staatssekretär des Reichs-Postamts, i. A.: Sydow.» Postgesetznovelle. — Am 12. d. M. tagte in Breslau eine Vereinigung ostdeutscher Handelskammern. Sie hat einen Antrag, gegen Erhöhung des Postzeitungstarifes und gegen Erweiterung des Postregals Protest zu erheben, angenommen. Zeugniszwang gegen Drucker personal. — In Nr. 53 d. Bl. haben wir an dieser Stelle darüber berichtet, daß in Graudenz das Zeugniszwangsverfahren gegen den Faktor und zwei Lehrlinge einer Zeitungsdruckerei eingeleitet worden sei, weil sie vor dem Untersuchungsrichter den Namen des Verfassers eines strafbaren Artikels ihrer Zeitung nicht nennen wollten. Die Bvsfische Zeitung vom 7. d. M. wendet sich gegen dieses Vorgehen mit folgender Kritik: -Daß immer noch solche Zwangsmaßregeln, die das gesunde Rechtsgefühl verletzen, Vorkommen können, obwohl die große Mehrheit des Reichstages wiederholt die Beseitigung des Zeugnis zwanges gegen die Presse gefordert hat, ist um so bedauerlicher, als von einem Erfolg dieser Zwangsmittel im Sinne der Re gierung kaum je die Rede sein kann. In dem Graudenzer Falle handelt es sich anscheinend nicht einmal um einen Disziplinar- prozeß, sondern um einen Strafprozeß, wo der verantwortliche Re dakteur als Thäter haftet. Weshalb sollen da noch Faktor und Lehrlinge büßen? -Der Zeugniszwang ist in allen solchen Fällen, wo die Angabe des Verfassers als eine Unehrcnhaftigkeit erscheint, eine Härte, wie sie in einem gesitteten Rechtsstaats unverständlich ist. Sie stellt den Zeugen vor die Wahl, sich einsperrcn zu lassen oder sich wirt schaftlich zu Grunde zu richten. Ein Redakteur, der das ihm ent gegengebrachte Vertrauen täuschte und seinen Gewährsmann, dem er Verschwiegenheit zugesagt hat, preisgäbe—, in welchem Licht er schiene er deni Richter und dem Staatsanwalt? Wäre er Offizier, er hätte zweifellos zu gewärtigen, daß er aus dem Offizicrstande ausgestoßen würde. Von jedem anständigen Verleger würde er entlassen. Bei keinem anständigen Blatte fände er weiter Stellung und Beschäftigung. Dasselbe gilt von dem Faktor wie vom ganzen Hilfspersonal. -Auf der einen Seite also winkt dem Zeugen der Kerker, auf der andern Ehr- und Brotlosigkeit. Welcher Zeitungsbcsitzer würde sich wohl gefallen lassen, daß der Druckcreisaktor den Verfasser oder Einsender eines Artikels verriete? Man stelle sich einmal vor, daß dergleichen bei der -Norddeutschen Allgemeinen Zeitung- odcr dem -Reichsanzeiger» vorkäme. Auch hier könnte unter Um ständen der Zeugniszwang versucht werden. Dann aber könnte die Regierung selbst ein Interesse haben, daß das Geheininis be wahrt werde, auch wenn Redakteur, Faktor und Lehrlinge in das Gefängnis wandern müßten. Es soll auch schon vorgekommen sein, daß ein Ministerpräsident Artikel in Zeitungen bringen ließ, um einen andern Minister zum Rücktritt zu bewegen. Vielleicht kommt es darüber einmal zum Prozeß. Der Minister will den Ursprung des Artikels ermitteln. Dieser Minister kann auch ein mal der Justizminister, der Vorgesetzte des Staatsanwalts, sein. Wie nun — soll der Redakteur dann seinen Gewährsmann nenueu? Der Ministerpräsident wird den Redakteur für einen Ehrenmann halten und erwarten und verlangen, daß er dem Zeugnis zwang trotze. Srchsundscchilgster Jahrgang. -Er teilt damit die Anschauungen aller anständigen Menschen. Daraus aber geht zur Genüge hervor, daß der Zeugniszwang gegen die Presse unhaltbar ist. Darauf ist kürzlich auch rm Reichs tage wiederholt hingewiesen ivordcn. Da aber der Reichstag sich gerade jetzt mit der Eidesfrage eingehend beschäftigt und diese Materie einer Neuordnung unterzieht, sollte nicht endlich die Ge legenheit wahrgenommen werden, mit einer Einrichtung aufzu räumen, die man mit Fug als moderne Folter bezeichnet hat? So wichtig im allgemeinen die Zeugnispflicht ist, so sind Ausnahme» von der Regel noch wichtiger im Interesse der Sittlichkeit. Man schützt das Beichtgeheimnis, das Berufsgeheimnis des Arztes, des Verteidigers, man gestattet oder bestehlt in bestimmten Fällen dem Beamten, sein Zeugnis zu verweigern. Da kann es nicht un zulässig sein, auch das Berufsgeheimnis der Presse zu schützen. Der Zeugniszwang ist heute Gesetz, aber ein Gesetz, von dem der Bruch mehr ehrt als die Befolgung, und darum ist es nötig, das Recht u ändern und in Einklang zu bringen mit dem Rechtsgefühl und cm Sittengesetz der Nation.« Die deutsche Kunst im preußischen Abgeordneten haus,:. — In seiner 45. Sitzung am 16. März beriet das preußische Abgeordnetenhaus über den Etat des Kultusministeriums. Beim Kapitel -Kunst und Wissenschaft, bat der Abgeordnete I)r. Lotichius, der Bestimmung der National- galcrie entsprechend, in diese nur Bilder deutscher Künstler auf zunehmen und die dort befindlichen außerdeutschen Werke in anderen Museen unterzubringen. Generaldirektor der Museen vr. Schöne erwiderte, der Grund stock der Nationalgalerie habe bereits eine größere Zahl aus ländischer Gemälde enthalten, was früher von niemand ange- fochten worden sei. Wenn die Zahl der fremden Gemälde sich in der letzten Zeit vergrößert habe, so habe das seinen Grund in den der Nationalgaleric gemachten Senkungen. Es werde zu er wägen sein, ob jdie Bilder der ausländischen Meister später in dem jetzt in, Bau begriffenen Kaiser Friedrich-Museum untergcbracht werden könnten; für jetzt liege keine Möglichkeit vor, ihnen einen anderen Platz anzuweisen. Abgeordneter Kirsch empfahl, bei der Auswahl von Künstlern für die Ausschmückung und Herstellung öffentlicher Gebäude mög lichst vorsichtig zu sein. Man könne stch für derartige Aus schmückungen die Düsseldorfer Kunsthallen zum Vorbild nehmen, deren Vestibül von dem verstorbenen Professor Gehrts in ganz hervorragender Weise ausgcmalt worden sei. Die Parla mente müßten das Recht haben, an öffentlichen Dingen Kritik zu üben; deshalb sei der Entrüstungssturm gegen die vom Reichstags-Abgeordneten Lieber an dem Stuckschen Gemälde geübte Kritik unberechtigt. Wenn nur die Münchener Künstler geglaubt hätten, dem Baumeister Wallot ihre Anerkennung aussprechen zu müssen gegenüber dem Tadel des Reichstages, so würde er nicht daraus zurückgekommen sein; es habe aber auch eine Kundgebung der Berliner Sezession stattgefunden. Die Künstler haben uns, fuhr Redner fort, ein Urteil über Kunstwerke abgesprochen. Mit welchen Gründen? Sollen etwa andere Maler die Kritik ausüben? Wird die Musikkritik nicht auch von Laien ausgeübt? Reichensperger und andere haben auf dem kunstschrift stellerischen Gebiete Hervorragendes geleistet, ohne Künstler ge wesen zu sein. Die Bestreitung des Rechts der Kritik an Kunst werken käme auf dasselbe heraus, wie wenn man sage, der Reichs tag habe kein Recht, Abstriche von der Militärvorlage zu machen, weil er von militärtechnischcn Fragen nichts verstehe. Ageordneter v. Tzschoppe bat die Regierung, dafür zu sorgen, daß die Nationalgalerie eine Pflegestätte der deutschen Kunst bleibe. General-Direktor Or. Schöne bemerkte, daß Bilder auswär tiger Künstler von der Verwaltung der Nationalgalerie nicht an- gckauft würden; alle dort befindlichen Werke von Ausländern seien geschenkt. Abgeordneter v. Eynern erklärte, er habe wohl erwartet, daß die Angriffe, die der Abgeordnete Lieber im Reichstag über die künstlerische Ausschmückung des Reichstags-Gebäudes erhoben habe, hier im Hause eine Verteidigung gegenüber den Angriffen der Sczessionisten finden würden. Er für seine Person sei kein Freund der Sezessionisten, müsse aber immerhin anerkennen, daß sic von ernstem künstlerischen Streben erfüllt seien, er erachte es nicht für richtig, in einer so schroffen Weise über die Leistungen einer ernsten künstlerischen Richtung zu urteilen. Jedenfalls sei zu einer derartigen Kunstrichterci das Parlament nicht der geeignete Platz, und er wolle deshalb auch nicht ans seine eigene Meinung über die moderne Malerei eingehen. Was die Nationalgaleric betreffe, so freue es ihn, daß die Staatsfonds nicht zum Ankauf von ausländischen Bildern benutzt würden, sondern daß diese Bilder geschenkt seien. Er wünschte allerdings, daß derartige Bilder lieber nicht geschenkt worden wären. Jedenfalls sei die Nationalgalerie nicht der Ort, um fremde Kunstwerke anzusnnnneln; dazu seien die 28 t
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