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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-21
- Erscheinungsdatum
- 21.03.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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2194 Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 66, 21. März 1899. Aber nicht nur für den Bedarf an größeren Illustrationen enthält der Katalog eine Auswahl des Schönsten, was die xylo- graphische Kunst der Neuzeit geschaffen hat; ein Anhang desselben bringt auch Zierat für Bücher und Accidenzen, der den Berlagswerken der Deutschen Verlags-Anstalt entnommen ist, zu deren Ausschmückung ihn berufene Künstler erzeugten. Dieser Anhang umfaßt 14 Folivseiten und beginnt mit einem reizenden Blumen- und Vögel-Alphabet in Antiqua! die übrigen 13 Seiten aber enthalten allen möglichen typographischen Schmuck, von der zierlichen einfachen Kopfleiste bis zur abgeschlossenen Seitcnum- rahmung, sowie Vignetten jeden Genres, Eckstücke, Seiten- und Schlußleisten mit humoristischen und ernsten Sujets, vielfach mit Blumenschmuck, der zwar manchem Schwärmer für die sogenannte moderne Richtung nicht genug -stilisiert» erscheinen mag, deren Schöpfungen indes an Schönheit und Naturwahrheit weit über trifft. Namentlich reich vertreten sind die Kopfleisten, viele von ihnen durchlocht zum Einsetzen von Schrift, Monogrammen, Signeten re., so daß sie sich zur Verwendung auf feinen Accidenzen trefflich eignen. Das großartige Clichsalbum trägt, wie in seinem Innern, so auch im Aeußeru den Charakter eines graphischen Schmuckkästchens. Ein in acht Farben gedruckter jugendlicher, aber schon sehr sachver ständiger Raucher ziert die Vorderseite der Einbanddecke, und der ihr folgende Vorsatz in Mattgold und Farben ist von außerordent licher Eleganz. Diese -Holzschnittsammlung., wie die Deutsche Verlags- Anstalt das Werk in bescheidener Weise genannt hat, bildet eine Zierde der deutschen buchgewerblichen Industrie und graphischen Kunst. Theod. Goebel. Germanisches Museum. Dem 45. Jahresbericht des Germanischen National-Museums in Nürnberg, aus dem wir schon in Nr. 63 d. Bl. einiges hier Mitteilen konnten, entnehmen wir heute folgendes weitere: Dem Kupferstich-Kabinett gingen als Geschenke zu 82 gleichzeitige Werkzeichnungen und Entwürfe für den Bau und die Ausstattung des Pellerhauses, welche Hof-Möbelfabrikant Georg Eyßcr in Nürnberg dem Museum überlassen hat. Aus dem Nachlaß des Historienmalers und Professors August von Heyden in Berlin, des langjährigen Verwaltungsratsmitgliedes, wurde dem Museum dessen reichhaltige Sammlung von Abbildungsmaterial aller Art zur Geschichte des Kostüm- und Waffenwesens sowie des Kunst gewerbes geschenkt. Der Geheime Rat von Hefncr-Alteneck in Münchcu spendete eine Anzahl älterer Flugblätter, Spielkarten von Hans Bock in Wien (von 1568) rc. — Angekauft wurden zur Vervollständigung der betreffenden Serien Kupferstiche bezw. Radierungen von Schon- gauer, Israel van Meckenem, Lucas von Leyden, Hans Brosamer, Melchior Lorch, Franz Brun, Jakob de Gheyn, Hieronymus Wierx, Hans Ulrich Frank, Joh. Wilh. Baur, Wenzel Hollar, ein seltenes Schwarzkunstblatt Ruprechts von der Pfalz, Holzschnitte von Lucas Cranach und H. Goltzius, Lithographieen von Senefelder, Menzel rc. Die Sammlung von Handzeichnungen wurde namentlich durch drei Blätter von Albrecht Dürer, die Kaiserkrone, das Reichsschwert und den Reichsapfel darstellend, bereichert, zu welchen, wie schon oben bemerkt, Nürnberger Freunde der Anstalt die not wendigen Mittel beisteuerten. Sehr beträchtlich ist auch der Zu wachs, den die Abteilung -Historische Blätter» erhielt; es ist dabei vor allem eines großen altkoloriertcn Holzschnittwerks, eines Stammbaums des Hauses Pfalz und Bayern zu gedenken, das 1556 zu Basel erschien und vom Museum auf Kosten der Wittels bacher Stiftung angekauft wurde. Süddeutsche Verlagsanstalt München, G. m. b. H. — Am 1. d. M. wurde in München die Firma Süddeutsche Ver lag sanstalt München, G. m. b. H., gegründet, die die Ueber- nahme und den Fortbetrieb des bisher von der Firma Süd deutsche Verlagsanstalt P. Lugscheider L Cie. daselbst betriebenen Verlagsgeschäfles zum Gegenstand hat. Außerdem wird sich die Ge sellschaft mit Herausgabe von Zeitungen und sonstigen Verlagsunter nehmungen beschäftigen, ähnliche oder verwandte Geschäfte cinrichten oder erwerben, sich bei ähnlichen Unternehmungen beteiligen und die Errichtung und den Betrieb eines bautechnischen Musterlagers, sowie den Erwerb und Vertrieb von Patenten aller Art vornehmen. Das Stammkapital beträgt 200000 .-tz. Die Stammeinlagen sind mit Ausnahme derjenigen des Herrn Friedrich Oertel, Fabrikanten, und der Hälfte der des Herrn Peter Lugscheider, Kaufmanns, bar einzubezahlen. Die Herren Oertel und Lugscheider legen mit Wirkung vom 15. Februar 1899 in die Gesellschaft ein: das ihnen gemeinschaftlich gehörige Verlagsgeschäft, namentlich die Süd deutsche Bnuzeitung, den Anzeiger für die Holz-Industrie, den Kalen der für den Süddeutschen Baumeister, -Schloß Nymphenburg-, Führer durch Schloß Nymphenburg mit sämtlichen Verlagswerten u. s. w. samt den etwa gegen Herrn Franz Mondrion, Buchdruckereibesitzer in Dachau, bestehenden Ansprüchen, namentlich betreffs des Kon kurrenz-Verbotes (welcher Fall zur Zeit die Münchener Handels kammer beschäftigt), jedoch ohne Kreditoren und Debitoren im Gesamtwerte von 125000 Hierfür haben die Einleger von der Gesellschaft 85000 bar erhalten; von den restlichen 40000 werden 30000 ^ zur Deckung der Stammeinlage des Herrn Oertel und 10000 ^ zur Deckung der Hälfte der Stammeinlage des Herrn Lugscheider verwendet. Geschäftsführer, von denen jeder berechtigt ist, die Firma allein zu zeichnen, sind die Herren Peter Lug scheider in München und Alexander Richard Kaufmann in Karls ruhe. (Papierztg.) Sprech Was ist eine Buchhandlung? (Vgl. Börsenblatt Nr. 40) Berichtigung auf Grund des § 11 des Preßgesetzes. Unter obiger Ueberschrift veröffentlichte Herr R. Dülfer in Breslau im -Börsenblatt- Nr. 40 einen Artikel, auf den folgendes zu erwidern ist: 1. Es ist unwahr, daß die -Evangelische Buchhandlung» Mit gliederbeiträge, Kollekten oder irgendwie dem -Schriftenverein» geschenkte Gelder zu ihrem Betriebe verbraucht. Sämtliche Gaben verwendet der -Evangelische Schriftenverein», der sein eigenes Konto hat und Besitzer der -Evangelischen Buchhandlung» ist, unverkürzt zu wohlthätigen Zwecken. 2. Die -Evangelische Buchhandlung» ist eine reguläre Buch handlung, denn sic ist in Leipzig vertreten, wird von einem Fach mann streng reell geleitet, hat sich auf die Verkehrsordnung ver pflichtet, rechnet glatt zur Oftermesse ab und wird von den ge- achtetsten Verlegern als solche gewertet. Ohne mit dem wohlthätigen Zweck Reklame zu treiben, stellt sie, wie die älteste deutsche Sortimentsbuchhandlung, die Buchhandlung des Waisenhauses in Halle, ihren Ertrag einem kulturellen Zweck zur Verfügung. 3. Es ist unwahr, daß die -Evangelische Buchhandlung« Talare, Altardecken rc. angeboten hat; wohl aber ist gelegentlich die Zweck mäßigkeit einer unter fachmännischer Leitung zu gründenden Anstalt für kirchliche Kunst erörtert worden. 4. Es ist unwahr, daß die «Evangelische Buchhandlung» -ohne jede Mühewaltung- andern Buchhandlungen vorgezogen wird; vielmehr gelingt es ihr nur, wie jedem andern Geschäft, durch rast losen Fleiß, ihren Kundenkreis zu erhalten. 5. Es ist unwahr, daß der -Evangelische Schriftcnverein-, welchem opferwillige und einwandfreie Männer aus dem Adel, der saal. gelehrten und vornehmen kaufmännischen Welt angehören, je eine eigennützige Gründung beabsichtigt hat. Eine solche Gründung und -Dividendenverteilung- ist bei dem Charakter des Vereins überhaupt unmöglich. Der letzte Jahresbericht, der Herrn Dülfer, wie er zugiebt, be kannt war, giebt keine Unterlage für die von Herrn Dülfer ge machten Behauptungen. Evangelische Buchhandlung, Breslau. Verlorener Postnachnahmebrief. Am 16. Dezember vorigen Jahres gaben wir beim hiesigen Brief-Postamt einen Brief mit Nachnahme von 4 85 -Z nach Baden-Baden auf, worüber von seiten des Postamtes in dem Aufnahmebuch vorschriftsmäßig quittiert wurde. Da dieser Brief nicht rechtzeitig ankam, so ließen wir Nachforschungen anstellen und erhielten darauf am 8. März d. I. die Antwort, daß die Nachforschungen nach dem Verbleib dieses Briefes erfolglos ge blieben seien. Hierauf reklamierten wir den als Nachnahme auf der Sendung ruhenden Betrag von 4 85 H und erhielten darauf unterm 11. März den Bescheid, daß nach Paragraph 6 des Post gesetzes vom 28. Oktober 1871 uns ein Anspruch auf Schadenersatz für den in Verlust geratenen Nachnahmebrief nicht zustehe, da es sich uin einen gewöhnlichen Brief handele. Es ist uns unverständlich, daß ein Nachnahmebrief, über den quittiert ist, der also von Postamt zu Postamt durch Quittungen überwiesen wird, verloren gehen kann, noch unverständlicher aber, daß für den Verlust eines derartigen Briefes, dessen Wert durch die Nachnahme doch bekannt ist, ein Schadenersatz nicht gewährt wird. Es dürfte interessant sein, falls andere Firmen ähnliche Erfahrungen gemacht haben, auch diese der Oeffentlichkeit preis zugeben. 8. 8. V.
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