71, 27. März 1899. Künftig erscheinende Bücher. 2359 (WEY VON IN 6^nn. ' IV., Noürsnstrasss 13/14. ^2 März. Zur Versendung liegt bereit: Handausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich unter Berücksichtigung der sonstigen Reichsgesetze nebst einem Anhang betreffend die preußische Ausführnngsgesetzgebnng für Studium und Praxis bearbeitet von vr HitKS r?eitiir^irir, Rechtsanwalt am Königs Kammergericht zu Berlin. Erster Band (I.-III. Buch). 1899. X1.IV und 700 Sritrn groß Oktav. Preis: Geheftet Mark H,50. Gebunden (Halbfranz) Mark ff,—. Das Werk, das auf 2 Bände im Gesamt-Umfange von 80—HO Druckbogen berechnet ist, wird im Herbste d. I. voll ständig vorliegen. Der Subskriptionspreis für dasselbe soll f8 Mark nicht übersteigen. Nit der Herausgabe dieser seit langem vorbereiteten Handausgabe ist erst begonnen worden, nachdem die durch das BGB. ver anlagte Reichsgesetzgebung in der endgiltig hergestellten Form abgeschlossen vorlag, so daß ein veralten dieser Ausgabe innerhalb der nächsten Jahre ausgeschlossen ist. Gleich bei ihrem ersten lieferungsweise» Erscheinen hat die Neumann'sche Handausgabe sich einer allseitig-(guten Aufnahme in den Kreisen der Juristen zu erfreuen gehabt und durchweg die günstigsten Besprechungen erfahren. Statt jeder weiteren Empfehlung sei „Der Nun ist ns,;I« meiner tnsiekt vortrsiklioii, null ebenso sorgfältig Ist äi«> Vns- kükrung äes Klans im einxslnen. Die neue Vnsgabs wirä äes üeikaiis »Iler «ierer, «Ne sie be nutzen, sieker sein." Lee ins, ObsrIs,nässgsriebtspräsiäsnt n. IViricl. Oeb. Obsrzustirrs.Ni (in „Oruobots Leiträgen" 1898 Nett 4/5). — — „eine rivbtige Lanänusgsbe, unä wir können uns kaum «lenken, «lass eine soleke kleissigsr nn«i gssvbivkter bergestvill werävn Kanu." äustixratb Ilr. II. 81nub (in äsr „Osutsoben luristsn-^eitung" 1898 Ho. 17) — — „ein geraäern uueutbebrlivbes Hilfsmittel, kür «lessen nur «inrok bvwunäerungs- würäigen Lleiss nn«i erstaiiniivks Leberrsvbnng «ivr ülaterie srmögiiebte Lertigstelinng äsr äentsvks änristenstanä äem Verfasser Dank svbniäet." Levbtsnnwnlt äoaekiui (in „Mütter f. Lsobtspüegs im Lexirk äss Kummergsriobts" 1898 Ko. 7). „8o vereinigt äss Lnvk eine Leibe von Vorzügen in siek, üie es äarn prääesti- uieren, im 8itxnng8ssui unä 4uwsitsbnrenu ei» selistxsnsrvertes liüfsmittei bei äer lusübung nuä ituwenäung äes neuen Leebts xn weräeu!" („Lrsslsusr Leitung" 1898 Ko. 498.) — — „Lin aussvroräentiivk praktisvkes »nü svlir empfehlenswertes Niieli." („Lsipxiger Leitung" 1898 Ko. 150.) Die Neumann'sche Handausgabe wird von der gesamten Kritik zu den vorzüglichsten und brauchbarsten Bearbeitungen des BGB. gezählt. Ich stelle Ihnen Exemplare des I. Bandes in Kommission zur Verfügung und bitte um Ihre erneute thätige Verwendung. Der Erfolg wird sicherlich nicht ausbleiben, zumal es sich um ein bereits allseitig anerkanntes Iverk handelt. Bezugsbedingungen: Rabatt in Rechnung 25°/o und iz/zr, gegen bar zo"/g und g/8. Beiin Bezug von jdartieen rechne ich die bisherige Kontinuation ein und ergänze solche auch für den Fall, daß die Exemplare innerhalb ein und desselben Kalenderjahres nach und nach bezogen werde». Ankündigungen für das Publikum stehen in beliebiger Anzahl zur Verfügung. Ich sehe Ihren gefälligen Aufträgen entgegen. Hochachtungsvoll hingewiesen auf ^.U82ÜA6 S.U8 ö6- 8pp66il- ONs'M. L<r<ri»z D«rtzl-ir