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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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' 71, 27. März 1899. Amtlicher Teil. 2343 Verlag des „Rcichs-Mcdicinal-Slrizeigcrs" B. Koncgen in Leipzig. VrsuäsnbsrA: 8s,vAvivLl. jVvs: -ksiobs - NsäivivLl - ^v^siAsr-.l xr. 4". (4 8.) bm- v. 1. — 8imc>n, H.: Äittsrbg.ck ^.rssv-8issv-Vrivüvvs.sssr. — XnOvssv von 0. lliktsr v. Laitti u. 6. 6. IVittstsin. — O^svistilr v. V. äsr. fVus: -ksieiis-NsäioinLl-^nnsiAsr».^ 8". (28j8.) dm- n. 1. — Deutsche Verlags-Anstalt in Stuttgart. Gocthe's Werke. Jllustr. v. ersten deutschen Künstlern. Hrsg. v. H. Düntzer. 5. Ausl. 57. Lfg. Lex.-8". (4. Bd. S. 81—112.) bar n. —. 50 Schillcr's Werke, Hrsg. v. I. G. Fischer. Jllustr. v. ersten deutschen Künstlern. 6. Ausl. 57. Lfg. Lcx.-8°. (4. Bd. S. 161—184.) bar n. —. 50 Sbakespearc's sämmtliche Werke. Eingeleitet u. übers, v. A. W. Schlegel, F. Badenstedt, N. Delius. Jllustr. r>. I. Gilbert. 8. Ausl. 57. Lfg. Lex.-8°. (4. Bd. S. 353—384.) bar n. —. 50 F. C. W. Vogel in Leipzig. ILoolr, IV.: Lis HvtviolclvvASASsclüebls äsr OiolrciariubrüLba, iiu össcmäsisv äsr Lriiabs äss LIinäciaruiss u. äss aukstsiAsväsv Oisirä-rrvrss. Liv Vsrsuob üb. IVsssv u. lirsaobs äsr IXvAsrvsiäs- brüobs übsrbauxt. Ar. 8". (IV, 99 8.) u. 3. — George Westermann in Brannschwcig. Westermann's illustr. deutsche Monatshefte f. das gesamte geistige Leben der Gegenwart. Redakteure: A. Glaser u. F. Tüsel. 43. Jahrg. 1898/99. April 1899. 511. Hst. gr. 8°. (132 S.) Vierteljährlich bar n. 4. —; einzelne Hefte u. 1. 40 Otto Wigand in Leipzig. Braune, A.: Lehrbuch der Handelswissenschaft f. Schulen u. zum Selbstunterrichte. 7. Ausl. gr. 8°. (Xll, 348 S.) n. 3. — Kehrein, I.: Deutsches Lesebuch f. Gymnasien, Seminarien, Real schulen. III. (Obere Lehrstufe.) 1. TI. Altdeutsches Lesebuch nebst mittelhochdeutscher Grammatik u. Wörterbuch, ausgearb. v. V. Kehrein. gr. 8°. (XII, 586 S.) n. 6. 40 Wocrl's Rcisebnchcr-Berlag in Leipzig. IVosrl's ksissüavällüolrsr. Osr Xurort Nsrau - Nais. Illustrisrtsr bübror k. XurAÜsts, brsA. von 8. UasSAAsr. 2. Vvü. Ar. 16". (XII, 132 8. m. 66 Illvstr., I klau u. 1 Harts.) n. 1. — A. W. Zickfeldt in Ostcrwieck. "Petri: Bestimmungen üb. die Berechnung der Tagegelder u. Reise kosten der Provinzial-Beamten in den preußischen Provinzen, gr. 8". (94 S.) n. 2. 40 Verzeichnis künftig erscheinender Lücher, welche in dieser Viimmer zum erstenmale angekiindigt sind. Wilhelm Engclmann in Leipzig. 2357 Orissob, äis Ookalisatiou morpboASvstisobsr VorAÜnAg. 2 ^ 40 -ß. Ouvoüsr, äis Nstboäs äsr Variationsstatistilr. 2 ^ 40 -Z. Ost^valä, druväriss äsr allASmsinsn 6bsmis. 3. 4uü. Ltva 14 ^; Asb. stva 16 2358 Friedrich Ernst Fchscnfcld in Freibnrg i. Br. 2360 Na^'8 Rsissromans. 8ä. XXV. H. O. Persichl in Hamburg. 2360 Bäckerstreik u. Brotboykott in Hamburg, Altona u. Wandsbek im Jahre 1898. 50 -H. Richard Schoctz in Berlin. 2357 Lsrliusr tbisrärrtliobs 1Vosbsn8obrikt 1899. 2. Quartal. 5 ^ 2sit8eluikt kür lüsisob- u. NilebbrAisns. 9. äabrA., 3. Quartal. 2 ^ 50 -z. Vsrrtliobs 8aobvsrstüuäiAgv-2situvA 1899. 2. (juartal. 5 Hugo Stcinitz Verlag in Berlin. 2357 Vslv, krinr Xisüo. 3 V? 50 -ß. Bernhard Tanchnit; in Leipzig. 2360 Narrz-at, Iris tbs XvevASr. (V. 8. vol. 3347.) 1 .E 60 <H. Franz Vahlcn in Berlin. 2359 Neumann, Handausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs. 1. Bd. 9 50 geb. 11 .E. Johow, Jahrbuch für Entscheidungen des Kammergerichts. 18. Bd. 7 geb. 8 ./l 20 H. 2355 Nichtamtlicher Teil. Zum Erlaß des preußischen Kultusministeriums betreffend Drahtheftung von Schulbüchern. (Vgl. Börsenblatt 1898 Nr. 4, 12, 21, 26, 29, 31. 40; 1899 Nr. 64, 69.) Nachdem im vergangenen Jahre ein Erlaß des preußi schen Kultusministers, nach welchem mit Draht geheftete Schulbücher an den preußischen Schulen nicht mehr verwendet werden sollen, eine Modifikation in der Weise erfahren hatte, daß weitere Beobachtungen angestellt werden würden, womit dieser Erlaß gewissermaßen wieder aufgehoben wurde, ist er in diesem Jahre erneuert und verschärft worden. Befremdend bei derartigen Erlassen ist zunächst, daß sie meist zu einer Zeit veröffentlicht werden, zu welcher die Lager mit den Waren für die kommende Verbrauchszeit schon zum großen Teile versehen sind, befremdend aber auch, daß an einer Stelle wie dem preußischen Kultusministerium von einer Zentrale des deutschen Buchhandels wie dem Börsenverein des deutschen Buchhandels keine Notiz genommen wird. Wenigstens ist mir nichts davon bekannt geworden, daß eine Mitteilung dieser Verfügung an den Börsenvereins-Vorstand zur Bekanntgabe an den Buchhandel gelangt, oder daß ein Gutachten über die Wirkung einer solchen Verfügung, wie es doch wohl nahe läge, von dieser Korporation einge fordert wäre. Derartige Maßnahmen, bei denen weder Rücksicht ge nommen wird auf die praktische Durchführung einer Maß regel, noch, wenn solche Durchführung möglich, auf die un bedingt damit verbundenen großen Verluste verschiedener Erwerbszweige, sind und bleiben eine große Härte. Hat der Buchhandel die in sich gefestigte Organisation, die wir immer rühmend hervvrheben, so müßte die Antwort auf diese Verordnung des preußischen Kultusministers eine Erklärung sein, daß der Buchhandel nicht in der Lage wäre, einer solchen Bestimmung nachzukommen, die sich mit den Verhältnissen des deutschen Gewerkslebens, sowie des deutschen Buchhandels nicht in Einklang bringen lasse; eine weitere Maßnahme wäre die, daß dem preußischen Landtage Unter lagen über die finanzielle Tragweite solcher Verordnungen im Buchbindergewerbe, im Buchhandel und im Privatleben eingereicht werden. Der Grund, daß durch verrostete Drähte Blutvergif tungen Vorkommen, ist wohl kaum stichhaltig, da bekanntlich solcher Draht benutzt wird, der nicht rostet. So, wie der Draht an den Büchern angebracht ist, mit den Enden am Rücken, wo er durch Ueberzug nicht erreichbar und infolge dessen für jede Verletzung wirkungslos gemacht ist, kann ein irgendwie gerechtfertigter Vorwurf bei Drahtheftung nicht er hoben werden. Herrn Streiter muß vollständig Recht gegeben werden, daß Verletzungen und Blutvergiftungen durch Stahlfedern viel leichter eintreten können, als durch Drahtheftung, bei der 312*
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