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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 27.03.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-03-27
- Erscheinungsdatum
- 27.03.1899
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- Deutsch
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2344 Nichtamtlicher Teil. 71, 27. März 1899. sie meiner Ansicht nach absolut ausgeschlossen sind, und doch wird es wohl keinem Kultusminister einfallen, die Stahlfeder heute aus der Schule verbannen zu wollen. Wer, muß man sich unwillkürlich fragen, ist die Seele dieser Bewegung, deren Begründung, will man Sachverständige hören, als nicht stichhaltig bezeichnet werden muß. Als vor einigen Jahren der Verlag eines offiziell be arbeiteten Lesebuches einem Großverleger übertragen und der Verleger des bis dahin benutzten Buches mit der Begründung beiseite geschoben wurde, daß der Verlag einer solchen Firma hätte übertragen werden müssen, deren finanzielle Kraft Gewähr dafür biete, daß etwaige Aenderungen ohne Störung von ihr überwunden werden könnten, wird wohl mancher Kollege mit dem Schreiber dieses den Kopf geschüttelt haben. Will man nun durch die jetzige Maßnahme vielleicht die kleineren Verleger überhaupt beseitigen, in der Annahme, daß sie solchen Störungen nicht gewachsen seien? Man ist fast versucht, solchen Erwägungen Raum zu geben; dann wäre es aber gerade an den ersten Firmen, sich an einer Kundgebung gegen eine solche Maßregel in der Weise zu be teiligen, daß sie die Haltlosigkeit der Begründung an hoher Stelle zum Ausdruck brächten. Oder will man das Schul büchermonopol doch anbahnen, ohne das ominöse Wort in den Mund zu nehmen, und hat kapitalkräftigen und solchen Verlegern gegenüber, die nach Ansicht des Herrn Kultus ministers und seiner Herren Räte in Betracht kommen, die Maßregel weniger schroff vorbereitet? Ein kleiner Verleger. Kleine Mitteilungen. Post. — Vom 1. April ab können zwischen Deutschland und Britisch-Jndien Briefe mit Wertangabe bis zu 2400 ^ gleich 3000 Frcs. oder 2000 Rupien ausgetauscht werden. Das vom Absender vorauszuzahlende Porto beträgt: Für je 15 § des Brief gewichts 20 eine feste Einschreibgebühr von 20 ->) und 28 Ver sicherungsgebühr für je 240 des deklarierten Wertes. — Für alle Sendungen nach Ecuador werden außer deni Porto noch Neben- und Konsulatsgebühren vom Absender im voraus er hoben. Die Nebengebühr beträgt a) via Hamburg direkt 1 l>) via Haniburg und England 3 50 A — Die Konsulatsgcbühr wird nur von Sendungen erhoben, deren Inhalt einen Kaufwert hat; sie beträgt auf beiden Leitwegen 1 Prozent vom Wert (laut Inhalts-Deklaration). Neue Fernsprechgebühren-Ordnung. (Vgl. Börsenblatt Nr. 43.) — Einer Reihe von Einwendungen allgemeiner Art, die die -Germania- gegen den Entwurf einer neuen Fernsprechgebühren- Ordnung erhoben hat, begegnet in Folgendem die offiziöse -Ber liner Correspondenz»: .... -Daß, wenn die Ermäßigungen bis zu 70 ^ gehen, die Erhöhungen aber nur 5 bis 30 betragen sollen, bei gleichbleiben dem Gesamterträge eine große Zahl von Teilnehmern eine Er höhung erfahren muß, liegt auf der Hand. Die Germania über schätzt aber die Zahl, wenn sie diese auf fast drei Viertel aller Abonnenten annimmt. Nach sorgfältig vvrgenommenen Schätzungen würden gegenwärtig 60 v. H. aller Teilnehmer mehr zu zahlen haben, und zwar zwischen 5 und 30 4 v. H. würden nach wie vor 150 ^ zu zahlen haben, wogegen 36 v. H. Ermäßigungen bis zu 70 .//! erfahren würden. Dieser letzte Prozentsatz wird von Jahr zu Jahr wachsen, weil alle neu hinzukommenden Orte in den ersten drei Jahren nur mit 80 ^ herangezogen werden sollen, während sic jetzt 150 ^ zu zahlen haben. Zu den 515 Orten, welche nach dem Stande vom 1. April 1898 ermäßigt würden, sind bis zum 1. Februar 1899 165 Orte neu hinzugckommen, welche künftig 80 ^ statt 150 zu zahlen hätten; für das nächste Jahr sind 252 Stadtfernsprecheinrichtungcn vorgesehen, für die dasselbe gilt. So verschiebt sich das Bild von Jahr zu Jahr mehr zu gunsten derer, die Ermäßigung haben. »Nun meint der Gewährsmann der Germania, infolge der Zulassung der Gespräche gegen Einzclgebühr würde sich die Durchschnittsgesprächzahl der Abonnenten so erhöhen, daß die Abonnemcntsgebühr überall bald das zulässige Maximum erreichen würde. Das wird doch wohl kaum zutreffcn. Es ist im Gegen teil anzunehmen, daß die Abonnenten künftig mehr als bisher darauf halten werden, denjenigen Teil der Gespräche, der ganz überflüssiger Weise geführt wird, etwas einzuschränken. Ferner wird nach dem Tarifsystem des Entwurfs in einer sehr großen Zahl von Orten die Abonnemcntsgebühr entweder gar nicht oder doch so unerheblich teurer sein als das Sprechen gegen Einzelgebühr, daß dort aus Anschlüsse gegen Einzclgebühr überhaupt nicht zu rechnen ist. Endlich giebt es eine große Zahl von Orten, deren Teilnehmer hauptsächlich zu dem Zweck angeschlossen sind, um mit anderen Orten (nicht innerhalb desselben Orts) sprechen zu können. Diese Gespräche nach außerhalb zählen aber bei der Berechnung der Abonnementsgebühr überhaupt nicht mit. »Um den kleineren Leuten in großen Städten die Benutzung des Telephons zu erleichtern, will die Verwaltung bereits in den nächsten Wochen mit der Einrichtung zahlreicher Fernsprecb- automaten Vorgehen, bei denen jedermann gegen Einwurf eines 10Pfennigstücks innerhalb der Stadt sprechen kann niit wem er will. Hausanschlüsse in großen Städten werden immer teuer her zustellen und zu unterhalten sein und daher auch nie ganz billig werden können. Dies zeigt der Vergleich mit London, Paris, Wien, Pest und Brüssel, in denen überall die Hausanschliisse teurer sind als in Berlin. -Endlich ist noch eins zu beachten. Nach den Berechnungen, die dem Entwurf zu gründe liegen, würde bei Annahme der Vor schläge des Entwurfs lediglich dieselbe Gesamtgebühreneinnahme aufkommen, wie bei dem jetzigen System. Dafür beabsichtigt aber die Verwaltung, ohne weitere Zuschläge den Ucbergang zum Doppel leitungssystem zu bewerkstelligen, um auf diese Weise eine ganz wesentliche Verbesserung der Sprechverständigung zu erzielen. Welche Kosten dies verursacht, kann man daraus entnehmen, daß allein die Umwandlung der jetzt vorhandenen Anlagen in solche mit metallischer Rückleitung etwa 20 Millionen Mark kosten würde. Es handelt sich dabei nämlich um die Herstellung von rund 300000 üw neuer Leitung, ganz abgesehen von der nötigen Ver änderung der Apparate rc. Da alljährlich etwa 60000 irw An schlußleitungen neu angelegt werden, so wiederholt sich — bei Einführung des Doppelleitungssystems — die Mehraufwendung von 20 Millionen Mark etwa alle fünf Jahre: dies inacht jährlich rund 4 Millionen Mark Mehrkosten. Mit Rücksicht auf die hieraus erwachsenden Mehrkosten hält es die Verwaltung für unbedingt geboten, den bisherigen auf etwa 4 Millionen Mark berechneten Ueberschuß auch künftig aufrecht zu erhalten. -Fiskalische Rücksichten, d. h. die Absicht, aus dem Fernsprcch- wesen mehr herauszuschlagen als bisher, liegen dem Entwurf ganz fern. Hingegen stimmen wir der Germania darin vollkommen bei, daß das reine Einzelgebührensystem zu einer allgemeinen Ver billigung nicht führen kann. Anderseits ist das System des Ein heitssatzes nach und nach von allen Staaten verlassen worden, weil es die kleinen Städte zu ungünstig gegenüber den größeren stellt. Der Entwurf macht daher einen Vorschlag, der die Vorteile des Abonnementssystcms mit denen des Cinzelgebührensystems zu verbinden bemüht ist. Wir geben auch die Hoffnung nicht auf, daß mit der Kommission des Reichstages eine Verständigung auf dieser Grundlage zu erzielen sein wird. Gelänge sie nicht, so würde nicht die Telegraphenverwaltung, die bei dem bisherigen System ganz gut auskommcn kann, den Schaden tragen, sondern die kleinen und mittleren Orte. »Die Regelung des Wegerechts würde auch im Falle der Bei behaltung des bisherigen Systems geboten sein, zumal der llebcr- gang zum Doppelleitungssystcm und die Ausdehnung des Fern sprechers auf das flache Land ans jeden Fall vollzogen werden soll. Natürlich macht aber die Ermäßigung, die der Entwurf für die mittleren und kleinen Orte vorsieht, die Regelung des Wegerechts noch dringender. Alle diese Erwägungen sind geeignet, die grund legenden Gesichtspunkte des Entwurfs zu rechtfertigen.» Zum Preßgcsetz. — Wegen Weglassung des Wortes »Redakteur- bei der Nennung des als verantwortlich bezeichneten Redaktionsmitglicdcs waren die -Nltonaer Nachrichten» mit einer Anklage bedacht worden. Das dortige Schöffengericht hat aber sämtliche Beteiligten freigesprochen mit der Begründung, es genüge die Zeichnung -verantwortlich» auch ohne das Wort -Redakteur». Sonderbesteucrung der Warenhäuser. — Aus Hannover wird unter dem 23. d. M. gemeldet: »Eine Versammlung von Vertretern sämtlicher Handelskammern der Provinz Hannover er klärte den Gesetzentwurf, betreffend Besteuerung der Warenhäuser, nicht für geeignet, der Notlage des Detailhandels abzuhelfcn, und machte anderweite Vorschläge.» — lieber die Art dieser Vorschläge wird leider nichts mitgeteilt. Schutzverband für Handel Aund Gewerbe. — Der -Schutzverband für Handel und Gewerbe» in Leipzig hielt am 23. d.M. eine zahlreich besuchte Versammlung im-Deutschen Hause» ab und beriet über eine Reihe von Mißständen im Handelsgewerbe.
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