Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.03.1881
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1881-03-28
- Erscheinungsdatum
- 28.03.1881
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18810328
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-188103281
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18810328
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1881
- Monat1881-03
- Tag1881-03-28
- Monat1881-03
- Jahr1881
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
71, 28. März. Nichtamtlicher Theil, In Bezug auf den nächsten Gegenstand der Tagesordnung: „Die bevorstehenden Wahlen für den Börsenvorstand" berichtet der Vorsitzende, daß vom Leipziger Wahlausschuß noch keine Vorschläge gemacht worden sind, und beschließt hierauf die Ver sammlung aus Antrag des Hrn. Scholtz, den Vorstand zu be vollmächtigen, dem Wahlausschuß Kandidaten für die vacant werdenden Aemter namhaft zu machen. Gleichzeitig wird der Vorstand bevollmächtigt, Vertreter des Provinzialvereins für die diesjährige Delegirten-Versammlung zu wählen. Auf Antrag des Hrn. Müller wird ferner beschlossen, den Delegirten die Reise kosten zu vergüten und zwar die faktischen Fahrkosten zuzüglich 10 M. für Nebenkosten zu zahlen; die Annahme dieser Ent schädigung ist obligatorisch. Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist die Neuwahl des Vorstandes. Auf Antrag des Hrn. vr. Maruschke wird der bisherige Vorstand, bestehend aus den Hrn. Morgenstern, Knorrn (Waldenburg), Reisler, Koebner, Müller, Kaiser (Schweidnitz), Thiele (Ratibor), Hirsch und E. Trewendt, einstimmig wiedergewählt. Bericht über die Generalversammlung des Schlesischen Vereins-Sorti ments, Eingetragene Genossenschaft, zu Breslau am 8. März 1881. Der Vorsitzende des Aussichtsrathes, Hr. Morgenstern, erössnete die Generalversammlung um 2h^ Uhr Nachmittags und verwies in Bezug auf die vom Schlesischen Vereins-Sortiment im letzten Jahre erzielten Resultate auf den gedruckt vorliegen den Geschäftsbericht. Indem wir uns hier damit begnügen, die wichtigsten Zistern aus demselben mitzutheilen, bemerken wir, daß der Geschäftsbericht allen Denen, welche sich für die Sache interes- siren, gern zur Verfügung gestellt wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. Januar 1880 31; hinzu getreten ist im Lause des Jahres 1880 eine Firma, sodaß wir am 31. December 1880 zu unserer Vereinigung 32 Handlungen zählten, davon 20 Breslauer, 12 auswärtige. Das eingezahlte Mitgliederguthaben betrug am Ende des Jahres 15,700 M.; das Betriebscapital langte nicht nur zum Geschäftsbetrieb voll ständig aus, sondern es war stets so genügender Baarbestand vor handen, daß wir an einzelne größere Verleger bereits im Lause des Jahres Zahlungen L Conto des Ostermeß-Saldos leisten konnten. Der Gesammtumsatz sür Rechnung der Genossenschaft ohne die nebenbei emballagesrei beförderten Beischlüsse im Ge wicht von 15,864 Kilogramm betrug 113,033 M. gegen 36,055 M., welche in den letzten 6 Monaten des Jahres 1879 (von der Gründung des Geschäftes an) umgesetzt worden waren. An Breslauer Firmen wurde für 95,730 M., an auswärtige Firmen für 17,303 M. abgesetzt. Hiernach ist das Betriebscapital im Laufe des Jahres siebenmal umgesetzt worden. Der erzielte Reingewinn beträgt 4252 M. 19 Pf., sür welchen die General versammlung die vorgeschlagene Vertheilung folgendermaßen ge nehmigt: Contractliche Tantieme an den Geschäftsführer M. 600. — Pf. 10 Procent zu dem Reservefonds „ 346. 23 5 Procent Zinsen auf die Geschäftsantheile der Mitglieder „ 662. 90 Tantieme an die beiden Beisitzer im Vorstande „ 400. — M. 2009. 13 Ps. Aus dem verbleibenden Ueberrest von 2243 M. 6 Pf. wird den Mitgliedern eine Dividende von 2 Procent auf 106,542 M. 83 Ps. dividendenberechtigte Entnahme gewährt, der Rest als Gewinnsaldo in das neue Jahr vorgetragen. Bei der hieraus ISIS stattfindenden Neuwahl der beiden Beisitzer im Vorstände werden die Hrn. Fiedler und Woywod wiedergewählt. Bei der Neu wahl des Aussichtsrathes erklärt Hr. Dülfer eine Wiederwahl nicht annehmen zu können. Es werden hieraus die Hrn. Morgen stern, Franck, Reisler und Scholtz wiedergewählt, Hr. Koebner neugewählt. Nach Schluß der Generalversammlung vereinigte ein vom Provinzialverein Schlesischer Buchhändler im Weißen Adler arrangirtes Diner die auswärtigen und Breslauer College» noch mehrere Stunden in gemüthlichem Zusammensein. Glossen zu dem Artikel: „Ein Beitrag zum buchhändlerischen Usancenwesen" in Nr. Vö d. Bl. Zu dem in Nr. 65 d. Bl. mitgetheilten Rechtssalle erlaube ich mir eine ergänzende Mittheilung. Wie ich hier nochmals erwähne, handelte es sich um die Frage, ob eine Sortiments- Handlung berechtigt sei, ein auf neue Rechnung sest bezogenes und als solches kenntlich gemachtes Exemplar an Stelle eines andern, welches sie im Vorjahre ä cond. erhalten hatte, zurOstermesse zu remittiren, und der Einsender des Artikels hält mit der zu seiner (des Verlegers) Gunsten gefallenen Entscheidung die Sache sür endgültig abgethan, d. i. sür feststehend, die Remission sei unstatthaft unter allen Umständen. Dieser Meinung bin ich nicht, glaube vielmehr, daß derselbe Fall von verschiedenen Gerichten verschieden abgeurtheilt werden dürfte, und kann dies mit einem Beispiel belegen: Vor ein paar Jahren lieferte ich einer Leih bibliothek eine Anzahl Bände der gesammelten Werke eines Roman schriftstellers als nicht ausdrücklich bestellte Fortsetzung. Als ich mit dem Quartalschluß Rechnung einsandte, ersolgte keine Zahlung; einige Wochen nachher aber zeigte die Leihbibliothek an, sie trete mit dem Buchhandel in directen Verkehr. Dies veranlaßte mich, die sofortige Zahlung als nunmehr durch die Schicklichkeit um somehr geboten in Erinnerung zu bringen, worauf ich keine Ant wort erhielt, so daß ich nach einiger Zeit mit Klage drohte. Die Klage wurde dann auch schließlich eingeleitet, worauf der Be klagte mit der Einrede antwortete, die ihm gelieferten Bände seien nicht bestellt gewesen, er sei nicht verpflichtet, sich um un bestellte Sachen zu kümmern, werde sie mir aber zurücksenden. In der That erhielt ich die Bände zurück, aber in nachweislich andern Exemplaren, als die vorher von mir gelieferten, und machte ich diesen hier deshalb wesentlichen Umstand geltend, weil derselbe den Beweis lieferte, Beklagter habe die von mir be zogenen Bände sür seine Zwecke verwendet und wolle mir Exem plare derselben nur zurückgeben, weil er inzwischen in die Lage gekommen war, sich aus wohlfeilere Weise in Besitz zu bringen. Der Richter erklärte aber, es sei gleichgültig, ob ich genau die selben Exemplare der Bände zurück erhalte, welche ich geliefert, wenn die zurückgegebenen nur ebenso tadellos beschaffen seien, und wies meine Klage ab. — Von meinem Richter würde also der Einsender des Artikels in Nr. 65 doch wohl nicht das gleiche Urtheil erreicht haben, wie von dem der ... Buchhandlung. Will er mithin die Frage wirklich zu einer gegen jeden sernern Zweifel sichern richterlichen Entscheidung bringen, so wird er trachten müssen, daß sein jetzt in erster Instanz verurtheilter Gegner appellirt bis hinauf an's Reichsgericht: bestätigt dies das erste Urtheil, so ist rechtlich allerdings nichts mehr dagegen zu machen. Wird aber das Reichsgericht wirklich so entscheiden? Ich bezweifle es; doch selbst wenn so, so wird für die buchhändlerische Praxis dadurch kaum viel gewonnen sein; denn die Erfahrung hat schon bisher gezeigt, daß die Verleger, welche sich durch Abstempeln der von Neujahr bis zur Ostermesse ausgelieferten Exemplare gegen einen allerdings möglichen Mißbrauch bei der Remission 184*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder