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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 28.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-28
- Erscheinungsdatum
- 28.04.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
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- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990428
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Entwurf zu ersuchen, in dem ein Verbot der Sonntagsarbeit im nichtöffentlichen Handelsgewerbe ausgesprochen werde. Es sei eine künstliche Erregung in der Oeffentlichkeit erzeugt worden, die den sozialen Frieden im Handelsgewerbe nur schädige. Dieser Er regung würde durch Annahme des von ihm gestellten Antrages ein Ende gemacht. Herr Stadtrat vr. Wähler betonte, daß dem Gutachten der Handelskammer konkrete Verhältnisse zu Grunde gelegt worden seien, während die Handlungsgehilfen sich nur auf die Negative beschränkt hätten. Der Rat dürste bei einer weiteren Befragung alle Wünsche mit Wohlwollen behandeln. Es sei ihm übrigens der Gedanke gekommen, daß vielleicht nur eine wechselweise Be schäftigung von Handelsangestellten zu gestatten sei. Dann würden sic einen Teil der Sonntage im Jahre ganz frei haben. Herr Böhme bemerkte, daß auch bei einer Annahme des An trages Bernhard die Ausschüsse auf eine weitere Befragung der Interessenten zukommen müßten. Uebrigens sei eS Pflicht der Stadtverordneten, sich durch keine außerhalb des Kollegiums her vorgerufene künstliche Erregung in der Prüfung der Vorlagen beeinflussen zu lassen. Die Abstimmung ergab die Annahme des Ausschußantrages gegen vier Stimmen, womit sich der Antrag Bernhard erledigte. Die weitere Befragung der Interessenten wurde einstimmig be schlossen. Gerichtsstand der Presse. — Gegen den ambulanten Ge richtsstand der Presse wendet sich in nachahmenswerter Klarheit und Entschiedenheit die neue Strafprozeßordnung für Ungarn. Diese bestimmt in dem besonderen Abschnitte über das -Verfahren im Falle einer im Wege einer Druckschrift begangenen strafbaren Hand lung- in H 562, daß zum Verfahren dasjenige Preßgericht zuständig sein solle, auf dessen Gebiet die Druckschrift hergestellt worden ist. Ist dieser Ort unbekannt oder im Auslände belegen, so soll örtlich zuständig sein das Gericht desjenigen Ortes, an dem der ver antwortliche Herausgeber der Druckschrift (das Gesetz nennt ihn -verantwortliches Individuum») seinen Wohnsitz hat, und falls auch diese Person der ungarischen Strafgewalt nicht unterliegt, erst dann soll der Ort maßgebend sein, an dem die Druckschrift in Verkehr gebracht worden ist. Nach diesen Bestimmungen ist der bei uns herrschende Zustand vollkommen ausgeschlossen. Der verantwortliche Redakteur einer in Berlin erscheinenden Zeit schrift könnte nach diesem Gesetze nicht mehr wegen eines durch jene Zeitschrift angeblich begangenen Deliktes in München zur strafgcrichtlichen Verantwortung gezogen werden. Eine sehr weise Bestimmung enthält auch H 565, der für notwendig erklärt, daß der Eröffnung des Hauptverfahrens eine gerichtliche Vorunter suchung durch den Untersuchungsrichter voraufgehe. Hierdurch werden überhastete Maßnahmen, Beschlagnahme, Erhebung einer unbegründeten Anklage leichter zu vermeiden sein, als dies z. B. bei der bei uns beliebten Art des Vorgehens möglich ist. (Osterrieths Gewerblicher Rechtsschutz u. Urheberrecht 1899, 4.) Für Briefmarkensammler. — In Gera hielt am 23. d. M. der zweitgrößte deutsche Philatelistenverein seine Frühjahrs-Wander- vcrsammlung ab, die zahlreich besucht war. Des am 7. April in Berlin verstorbenen August Hoch, des ersten und ältesten Brief- markcnhändlers in Berlin, wurde ehrend gedacht. Dann wurde gewarnt vor der teuren Anschaffung von neuen Marken, deren ganze Serien einige Zeit nach der Verausgabung auf dem Markte mitunter recht billig angeboten würden. Mit der Versammlung war eine Ausstellung und Prämiierung von Sammlungen ver- Sprech Verlagsbetrieb A.Hettler, Leipzig, Zürich, Basel rc. (Vgl. Börsenblatt Nr. 51, 56, 74, 94.) Den Ausführungen des Herrn L. Meinardus-Coblenz in Nr. 94 des Börsenblattes kann ich nur vollständig zustimmen. Da Hettler mich ebenfalls um 24 geschädigt hat, so drohte ich ihm, seine Geschäftspraxis im Börsenblatte zur Sprache zu bringen, und er hielt darauf aus Rheinfelden per Postkarte die Antwort, daß ihm dies ganz einerlei sei, denn er lese das Börsenblatt doch nicht. — Eine Veröffentlichung habe ich darauf unterlassen und that auch keine gerichtlichen Schritte, um mir weitere Kosten und Acrgcr zu ersparen. Wiesbaden, 26. Apriltz1899. Heinrich Heuß. Deutsche Ortsnamen im Auslande. Im vergangenen Jahre hat der Deutsche Verlegervcrein be schlossen, seine Mitglieder auszufordern, soweit wie irgend an- bunden. Am Abend fand ein interessanter Experimentalvortrag über das Erkennen von falschen Marken statt. Die nächste Wander versammlung soll im August in Rochsburg, die folgende im Oktober in Reichenbach i. V. abgehalten werden. Neue Bücher, Kataloge rc. für Buchhändler. Oatalogus msnsusl äs livrse anoisns st woäsrvss sn tous gsnrss sn vsvts s, lg, librairis Ilsuri Dslarogus ln kgris, Huai Voltairs, 21. Nr. 19, Vvril 1899. 8°. 32 8. Nr. 1722—2303 u. Nr. 85—127. Lunst, Xuustgssoluoüte, ^.rsüitslrtur, kraoüt^vsrlcs. Vntigua- riatsHatalog Nr. 269 von Nsinriob Lsrlsr in lllm. 8". 34 8. 815 Nrn. Literarische Mitteilungen aus E. Pierson's Verlag (Richard Lincke) in Dresden. 1899, Nr. 1. 8". 8 S. mit Bestellzettel. Erscheinen monatlich und werden auf Verlangen gratis und franko geliefert. Das deutsche Buchgewerbehaus in Leipzig. — Das Haus, das sich der deutsche Buchgewerbeverein (der frühere Cen tralverein für das gesamte Buchgewerbe) in Leipzig im unmittel baren Anschluß an den Garten des Buchhändlerhauses zur Zeit erbaut, ist zum größeren Teil unter Dach gebracht. Nur der an der Platostraße gelegene Teil mit der Gutenberghalle ist noch etwas im Rückstände; doch ist zu erwarten, daß auch dieser Flügel im Herbste dieses Jahres zur Benutzung bereit sein wird. Soweit sich beurteilen läßt, wird das Gebäude nach seiner Vollendung einen ebenso stattlichen wie gefälligen Eindruck machen und im Verein mit dem Buchhändlerhaus ein schmuckes architektonisches Gesamtbild geben. Wettbewerb deutscher Männergesangvereine in Kassel. — Der Preischor -Der Choral von Leutchen» für den Wett streit um den Kaiser-Wanderpreis in Kassel, der den zugelaffenen Männergesangvereinen vor kurzem zur Einübung übersandt wurde, ist von Professor Reinhold Becker in Dresden komponiert. Die Kommission für den Wettstreit hatte an eine Anzahl hervorragender Komponisten das Ersuchen gerichtet, für den Wettbewerb um den Wanderpreis eine größere Komposition und ein Lied im Volkston zu komponieren und ihr zur Auswahl zur Verfügung zu stellen. Unter den eingesandten größeren Kom positionen, für deren Einstudierung den Vereinen sechs Wochen Zeit gegeben wird, kamen nur zwei Kompositionen in Betracht, nämlich eine von vr. Friedrich Hegar in Zürich und die oben erwähnte von Reinhold Becker. Von der Hcgarschen mußte jedoch Abstand genommen werden, weil sich herausstellte, daß sie bereits einem schweizerischen Gesangvereine mit dem Rechte der Verviel fältigung der Stimmen überlassen worden sei. Der zweite, im Volkstone gehaltene Preischor wird den Vereinen erst eine Stunde vor dem Wettsingen übergeben werden. Personalnachrichten. Gestorben: am 26. April nach kurzer Krankheit der Buchhändler Herr Alexander Köhler in Dresden. Der Verstorbene übernahm am 1. Juli 1869 das Sortiment und die Kolportagehandlung seines Schwiegervaters C. G. Lohsc und hat sein Geschäft, das seit 1874 mit seinem Namen firmiert, in dreißigjähriger unermüdlicher und geschickter Arbeit zu achtungs- wertcr Höhe erhoben. Seit 1896 stand ihm Herr Ernst Schürmaun als Teilhaber zur Seite. saal. gängig an den alten deutschen Ortsnamen der deutschen Städte in Ungarn, Böhmen rc. festzuhalten. Von einer Seite wurde geltend gemacht, daß dies sehr schwer ginge, da das deutsche Rcichskursbuch selbst mit schlechtem Beispiel vorangehe. Dieses habe fast alle deutschen Namen beseitigt und brauche nur die mad- jarischcn. Wo noch vereinzelt deutsche Namen vorkämen, da ständen diese, an zweiter Stelle, in kleinem Druck. Wir können heute mit Vergnügen feststellen, daß, der er gangenen Anregung folgend, auch die deutsche Regierung in ihrem Reichskursbuch die deutschen Namen wieder in die ihnen von Rechts wegen gebührende Stelle eingesetzt hat. So finden wir . B. in Ungarn nunmehr alle deutschen Namen allein, und nur a, wo es im Interesse des Verkehrs nötig ist, daß der mad- jarischc Name auch genannt wird, steht dieser in Kleindruck an zweiter Stelle dabei. Nachdem die Reichsregieruug ihrer nationalen Pflicht voll ge nügte, ist zu hoffen, daß auch andere Herren, die nur auf das gute Beispiel warteten, diesem nunmehr folgen. München. I. F. Lehmann.
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