Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage und wird nur an Buch händler abgegeben. — Jahrespreis für Mitglieder des Bdrscnvereins ein Exemplar 10 .< für Nichtmitglicdcr 20 — Beilagen werden nicht angenommen. Börsenblatt für den Anzeigen: die drcigcsp.Ulciic Pciitzcile oder deren Raum so Pig.. nichtduchhiindlcrischr Anzeigen so Psg,; Mitglieder des Börsen- vercins zahlen für eigene Anzeigen lo Psg., ebenso BuchhandlungSgehilfen sllr Stelle gesuche. Rabatt wird nicht gewährt. Deutschen Buchhandel und die verwandten Geschäftszweige. Eigentum des Börscnvcreins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. 79. Leipzig, Freitag den 7. April. 1899. Amtlicher Teil. Bekanntmachung. Die diesjährige ordentliche Hauptversammlung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler siildet statt crm Sonntag Kantate, den 30. April 1899, vormittags 9 WHr, zu Leipzig im Deutschen Buchhändlerhause (Eingang nächst dem Gerichtsweg). Tagesordnung: 1. Geschäftsbericht über das Vereinsjahr 1898/99. 2. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über die Rechnung 1898. 3. Bericht des Rechnungs-Ausschusses über den Voranschlag 1899. 4. Neuwahlen. Es sind zu wählen: Jni Vorstand: a) der erste Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Wilhelm Lader-Köln a/Rh., d) der zweite Schriftführer an Stelle des ausscheidenden Herrn Emanuel Reinicke-Leipzig. Im Rechnungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Hellmuth Wvllermann- Braunschweig und Paul Wunschmann-Wittenberg. Im Wahl-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Theodor Fuendeling-Hameln und Carl Konegen-Wien. Im Verwaltungs-Ausschuß: Zwei Mitglieder an Stelle der ausscheidenden Herren Arthur Georgi- Leipzig und Arthur Meiner-Leipzig. 5. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle auf Grund der Beschlüsse des Vereins-Ausschusses die Ausschließung folgender Mitglieder ans dem Börsenverein der Deutschen Buchhändler wegen geflissentlicher Nicht beachtung (Z 8 Ziffer 1) der Verpflichtung (Z 2 Ziffer 4), sich in allen Stücken den Satzungen, sowie den satzungsgemäßen Beschlüssen der Hauptversammlung und des Vorstandes zu unterwerfen, insonderheit wegen Verletzung des Z 3 der Satzungen beschließen: Herr Anton BlaLek, in Firma A. BlaLek jun. in Frankfurt a/M-, Herr Carl Trau in Dresden. 6. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: An Stelle der Bestimmungen des tz 20 der neuen Buchhändlerischen Verkehrsordnung vom 1. Juli 1898 bleiben bis auf weiteres die Bestimmungen des A 20 der alten Buchhändlerischen Verkehrs ordnung vom 26. April 1891 betreffs verloren gegangener Pakete in Kraft, . da das neue Bürgerliche Gesetzbuch und das zu erwartende neue Gesetz über die privaten Versicherungsuntcrnehmungen voraus sichtlich Erleichterungen zur Errichtung einer Versicherung auf Gegenseitigkeit gegen Verluste bieten werden. Sechsundfechzlgsler Jahrgang.