2582 Amtlicher Teil. 79, 7. April 1899 7. Antrag des Vorstandes: Die Hauptversammlung wolle beschließen: a) die dem Börsenblatt beiliegenden Bestellzettelbogen werden künftig auch an diejenigen Sortiments buchhandlungen, die nicht Bezieher des Börsenblattes sind, zusammengetragen wöchentlich einmal gratis versandt; b) die Gebühren für Bestellzettel werden deswegen von 10 Pfennig auf 15 Pfennig für die Petit zeile erhöht. e) die »Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblattes« sind entsprechend abzuändern. 8. Anträge, die Lehrlingsfrage betreffend. a) Antrag des Herrn Karl Sie gismund in Berlin im Namen des Vorstandes der Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsenvereins: Die Hauptversammlung wolle einen außerordentlichen Ausschuß mit der Aufgabe betrauen, über die Lehrlingsfrage, insbesondere über die Frage einer einheitlichen und über den gesamten deutschen Buchhandel sich erstreckenden Lehrlingsprüfung zu beraten und das Ergebnis seiner Verhandlungen zur nächsten Hauptversammlung Kantate 1900 vorzulegen. In diesen außerordentlichen Ausschuß wolle die heutige Hauptversammlung zwölf Mitglieder des Börsenvereins wählen, welche gehalten sein sollen, nach Anhörung des Vorstandes der Allgemeinen Ver einigung Deutscher Buchhandlungsgehilfen in Berlin zu ihren Beratungen drei Vertreter der Gehilfen schaft heranznziehen, denen jedoch nur beratende, nicht beschließende Stimme zustehen darf. Dem außerordentlichen Ausschuß soll es unbenommen sein, zur Teilnahme an seinen Beratungen Sachverständige, auch wenn sie dem Buchhandel nicht angehören, zuzuziehen. b) Antrag des Herrn Max Wopwvd in Breslau im Namen des Provinzialvereins der Schlesischen Buchhändler, des Herrn H. Wollermaun in Braunschweig im Namen des Buchhändlerverbands Hannover-Braunschweig und des Herrn Johs. Thilo in Freienwalde im Namen des Brandenburg-Pommerschen Buchhändlervereins: Die Hauptversammlung wolle eine Kommission ernennen, welche gemeinsam mit Vertretern des Ge hilfenstandes die allgemeine Einführung einer Lehrabschlußprüfung beraten und bestimmte Grundsätze für eine solche aufstellen soll, um ihre Vorschläge der nächstjährigen Hauptversammlnng vorzulegen. 9. Antrag des Herrn Benno Goeritz in Braunschweig im Namen des Buchhändlerverbandes Hannover- Braunschweig : Die Hauptversammlung wolle sich darüber erklären: Was ist nach dem Wortlaut von tz 3 Ziffer 5b der Satzungen des Börsenvercins ein »Ausnahmefall«? 10. Antrag des Vorstandes: Ehrung einer um den Buchhandel hochverdienten Persönlichkeit. Mitglieder der vom Vorstande des Börsenvereins als Organe des Börsenvereins anerkannten Vereine können sowohl bei den Wahlen, als bei allen auf der Tagesordnung der diesjährigen Hauptversammlung stehenden Gegenständen ihre Stimme auf ein Mitglied desselben Vereins übertragen. Niemand kann mehr als sechs Abwesende vertreten, und am Orte der Hauptversammlung anwesende Börsenvereins-Mitglieder können nur in Krankheitsfällen ihre Stimme übertragen. Die Vollmachten müssen lt. Z 17 der Satzungen spätestens am Tage vor der Hauptversammlung bei der Geschäftsstelle eingegangen und nach den Bestimmungen der Geschäfts-Ordnung für den Wahl-Ausschuß ausgefertigt sein (vgl. Börsen blatt Nr. 46 vom 24. Februar d. I.). Die für die Hauptversammlung erforderlichen Drucksachen: Eintrittskarten, Ausweiskarten zur Stimmstellvertretung, Stimmzettel für geheime Abstimmung und Wahlzettel, sind möglichst am Tage vor der Hauptversammlung, Sonnabend den 29. April 1899, nachmittags von 3—5 Uhr (sonst am Sonntag Kantate, vormittags von 8—9 Uhr) im Ausschußzimmer, Eingang nächst der Platostraße, parterre links, vom Wahl-Ausschuß in Empfang zu nehmen. Den Leipziger Mitgliedern werden die Drucksachen durch die Bestellanstalt zugesandt. In das alljährlich auszugebende Fremdenverzeichnis werden alle diejenigen auswärtigen Mitglieder aus genommen, welche spätestens bis Freitag den 28. April 1899, nachmittags 3 Uhr, mittels besonderen Anmeldezettels der Geschäftsstelle angezeigt haben, ob sie zur Buchhändlermesse selbst in Leipzig anwesend oder durch einen Angestellten vertreten sein, ob sie selbst oder durch ihren Kommissionär abrechnen und wo sie in Leipzig wohnen werden. Das Fremdenverzeichnis steht von Sonnabend den 29. April 1899, vormittags 9 Uhr, an in der Geschäftsstelle zur Verfügung der Mitglieder.