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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 13.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-13
- Erscheinungsdatum
- 13.04.1899
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- Deutsch
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Nach dem Wortlaut des Artikel 3 des Gesetzentwurfs ist die Auffassung möglich, daß in Zukunft Buchhandlungen ihre Geschäfte nur weiter betreiben dürfen, wenn sie die Geneh migung des Reichskanzlers bez. in Bayern und Württemberg diejenige der Landes-Centralbehörden erhalten haben, denn es könnte die Frage aufgeworfen werden, ob nicht Geschäfte dieser Gattung Gewerbetreibender als »Anstalten zur gewerbs mäßigen Einsammlung, Beförderung oder Verteilung von Drucksachen, die mit der Aufschrift bestimmter Empfänger versehen sind«, dem Buchstaben nach angesehen werden können. Erscheint es uns auch nicht gerade wahrscheinlich, daß eine so umfassende Beschränkung der Gewerbefreiheit, ein so tiefer Eingriff in die Reichs-Gewerbe-Ordnung bei Gelegen heit der Abänderung eines Gesetzes über das Postwesen be absichtigt worden ist, so bedroht den Berliner Buchhandel auf Grund des Artikel 3 des Entwurfes unzweifelhaft eine andere Gefahr, nämlich die, daß die Einrichtung«- l, die er sich für den Verkehr der Berliner Buchhändler untereinander — unter Ausschluß jedes Verkehrs mit dem Publi kum — geschaffen, seit mehr als fünfzig Jahren liebevoll gepflegt und entwickelt hat, mit Einem Schlage durch staat liches Machtwort beseitigt werden können. Im Jahre 1846 wurde die Bestellaustalt für den Berliner Buchhandel gegründet. Die Mitglieder dieser Anstalt hatten das Recht, durch eigene Boten Bestellzettel, Rechnungsabschlüsse, Cirkulare, kleine Pakete und dergl. an die Bestellanstalt senden zu dürfen. Dort wurden diese Pa piere rc. sortiert, in Fächer verteilt und dem bringenden Boten die für seinen Auftraggeber eingelaufenen Papiere mitgegeben. Aus diesen kleinen Anfängen hat sich eine stattliche Ein richtung entwickelt. Die Vermittelung des Verkehrs der Berliner Buch händler untereinander vollzieht sich zur Zeit in einem eigens dazu mit einem Aufwande von mehr als einer halben Million Mark errichteten Gebäude mit einen: zahlreichen Personal unter Benutzung eines stattlichen eigenen Fuhrparkes. Die Geldmittel hierzu mußten durch Anleihen beschafft werden, deren Verzinsung und Amortisation gegen 30 000 jähr lich erfordert. Würde der Artikel 3 der Vorlage Gesetz, so würde das Fortbestehen unserer Buchhändler-Bestellanstalt, welche ein unentbehrliches Organ des Berliner buchhändlerischen Geschäfts lebens darstellt, gefährdet sein und es müßte die Frage auf geworfen werden, woher die Mittel zur Verzinsung und Amortisation der Darlehen genommen werden sollen, die uns im guten Glauben auf die Rechtmäßigkeit und auf das un veränderte Fortbestehen der von der Korporation der Ber liner Buchhändler geschaffenen Einrichtungen gewährt wor den sind. Berlin, den 10. April 1899. In größter Ehrerbietung Der Vorstand der Lorporation der Berliner Buchhändler. Elwin Paetel. Hans Reimarus. Friedrich Wreden. Leonhard Simion. vr. W. de Gruyter. Rudolf Hofmann. Kleine Mitteilungen. Post. — Dem Präsidenten des deutschen Handelstages ist auf die Eingabe, betreffend Haftung der Postverwaltung für Ver sehen ihrer Beamten, vom Staatssekretär v. Podbielski folgender Bescheid zugegangen: -Dem dortsertigen Wunsche gemäß habe ich die Frage, ob die Reichspostverwaltung beim Abschluß von Abkommen wegen Prüfung der Empfangsberechtigung der Abholer von Post- SechSuudlcS,,lasier Jahrgang. sendungen die Haftpflicht für Versehen ihrer Beamten über nehmen könne, eingehend erwogen; bei aller Bereitwilligkeit, dem Publikum, insbesondere dem Handelsstande, entgegen zu kommen, muß aber die Reichspostverwaltung mit Rücksicht auf das Ergebnis der stattgefundenen Erörterungen die Ersatzver bindlichkeit auch ferner ablehnen.» F. A. Günther's Zeitungsverlag G. m. b. H. in Berlin. - Das königliche Amtsgericht Berlin I. Abtlg. 89, veröffentlicht unter dem 4. April 1899 folgenden Auszug aus dem Handels register: In unser Gesellschaftsregister ist eingetragen: Spalte 1. Laufende Nummer: 18799. Spalte 2. Firma der Gesellschaft: F. A. Günther's Zeitungs verlag, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Spalte 3. Sitz der Gesellschaft: Berlin. Spalte 4. Rechtsverhältnisse der Gesellschaft: Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. — Der Gesellschafts vertrag datiert vom 16. Dezember 1898. — Gegenstand des Unternehmens ist die Fortführung des von den Vcrtrags- kontrahcntcn bisher unter der Firma -F. A. Günther's Zeitungs verlag- betriebenen Verlagsgcschäftes und aller damit in Zusammenhang stehenden Handelsgeschäfte. — Das Stammkapital beträgt 180000 — Nach näherer Maßgabe K 3 des Gesellschafts- Vertrages bringen die Gesellschafter: verehelichte Elise Mannstaedt geborene Günther zu Steglitz, Witwe Louise Jaeger geborene Günther zu Berlin, Lederfabrikant Bernhard Günther zu Aachen, Buchdruckereibesitzer Max Günther zu Berlin, Witwe Anna von Schkopp geborene Günther zu Berlin, verehelichte Jda Rosa Sander geborene Brandt zu Berlin, die verehelichte Post kassierer Käthe Stroh geborene Brandt zu Gießen, ein jeder in Anrechnung auf seine Stammeinlage seinen Anteil an dem Ver mögen der zu Berlin domizilierenden offenen Handelsgesellschaft in Firma: F. A. Günthers Zeitungsverlag auf das Stammkapital in die Gesellschaft ein. Der Wert der Sanderschen und der Strohschen Einlage ist auf je 15000 der Wert der Einlage jedes der anderen Inserenten auf 30000 ^ festgesetzt worden. — Die Gesellschaft hat zwei oder mehr Geschäftsführer. — Alle Willenserklärungen, Urkunden und Bekanntmachungen der Gesell schaft sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sic unter der Firma der Gesellschaft erfolgen und die eigenhändigen Unter schriften von zwei Geschäftsführern und einem Prokuristen oder von zwei Prokuristen tragen. Geschäftsführer ist: 1. Der Schriftsteller Wilhelm Mannstaedt zu Steglitz, 2. der Buchdruckereibesitzer Max- Günther zu Berlin. Der Wortschatz verschiedener Sprachen. — Nach einer Zählung, der die Leipziger Zeitung Raum giebt, ist die englische Sprache unter den europäischen Sprachen die wortreichste, und zwar hat sich die Zahl ihrer Worte in der letzten Hälfte unseres Jahrhunderts in erstaunlichem Grade vermehrt. Die neuesten Wörterbücher, unter denen das Oxforder von vr. Murray das bedeutendste ist, enthalten insgesamt nicht weniger als 260000 verschiedene Worte. An zweiter Stelle steht die deutsche Sprache mit 80000 Worten, dann folgen die italienische mit 45000, die französische mit 30000 und die spanische mit 20000 Worten. Unter den orientalischen Sprachen ist die arabische die umfang reichste und übertrifft an Wortzahl auch die englische noch bedeutend. Die Chinesen besitzen etwa 10000 Silbenzeichen, die zu 49000 Worten zusammengesetzt werden. Eine außerordentlich wortreiche Sprache ist auch das Tamil, die Sprache der altindischen Bevölkerung der Dravidas, die jetzt nur noch in Süd-Indien gesprochen wird und nach den letzten Zählungen über 67 642 Worte verfügt. Das Türkische mit 22 530 Worten ist immerhin noch reicher als manche europäische Sprache, z. B. die spanische. Auf den Hawai-Jnselu gebietet der Dialekt der Eingeborenen immerhin noch über 15 500 Worte. Sehr arm sind dagegen die Sprachen der meisten Naturvölker. Die Kaffcrnstämme Süd-Afrikas haben nur etwa 8000 Worte zur Verfügung, die Eingeborenen von Australien gar nur 2000 Worte. Kipling-Schwärmerei in Amerika. — Das Aufsehen, das der junge Schriftsteller Rudyard Kipling in Nordamerika macht, und die rücksichtslose Bewunderung, der er sich preisgegeben sieht, wird in der Kölnischen Zeitung in folgender ergötzlichen Weise beschrieben: -Als Rudyard Kipling vor zehn Jahren zum ersten Mal amerikanischen Boden betrat — auf einer Reise von Indien ost wärts nach Europa —, machte ihm das Land der Jankers mit seinen geldhungrigen, unermüdlich dem -busiusso- nachjagenden Bewohnern, seinen riesigen Städten mit dem lauten Verkehr und den wolkenkratzenden Geschäftshäusern einen abstoßend rohen, nüchternen, übermodernen Eindruck. Für ihn, der sein Lebenlang an den farbenprächtigen asiatischen Orient, an die stille Beschau lichkeit des heißen Morgenlandes und die göttergleiche Ver- 367
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