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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 26.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-26
- Erscheinungsdatum
- 26.04.1899
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- Deutsch
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- Saxonica
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JL 95, 26. April 1899. Nichtamtlicher Teil. 3091 Nichtamtlicher Teil Zur Hauptversammlung. Auf der Tagesordnung der Hauptversammlung des Börsenvereins steht unter 9 der Antrag: die Hauptversamm lung wolle sich darüber erklären: Was ist nach dem Wortlaut von 8 3, Ziffer 5 b der Satzungen des Börsenvereins ein Ausnahmefall? Wie bei der Auslegung neuer Gesetze stets auf die Motive und Entstehungsgeschichte zurückgegriffen wird, so muß es auch hier zur Feststellung des ursprünglichen reinen Sinnes geschehen, und es wäre daher sehr wünschenswert, daß einer der Herren, der den Wortlaut der Satzungen mit festgestellt und mit verfaßt hat, sich hierüber vernehmen ließe. Da dies bisher nicht geschehen ist, so erlaubt sich der Schreiber dieses aus seiner Erinnerung zu berichten, was über diese Ziffer 5b in der Delegiertenversammlung, die am Tage vor der Hauptversammlung in Frankfurt — am 24. September 1887 — stattgefunden hat, verhandelt worden ist. Als Schriftführer in dieser Versammlung bestellt, ist er der Verhandlung aufmerksam gefolgt und glaubt mit ziem licher Sicherheit richtig berichten zu können. Nachdem der Börsenvereinsvorstand den einzelnen Kreis vereinen die neuen Satzungen im Sommer mitgeteilt hatte, waren diese in den Kreisvereinen durchberaten, und infolge dessen war eine große Menge Abänderungsanträge gestellt worden, von denen sich mehrere gegen den Wortlaut der Ziffer 5 b bezw. gegen -ck. b überhaupt richteten. Als die Beratung bis zu diesem Punkt gekommen war, nahm als erster, der sich gemeldet hatte, Herr Ferdinand Springer das Wort für diesen Absatz b. — Er wies darauf hin, daß bei so manchen Verlagsunternehmungen ganz be sondere Verhältnisse obwalteten, wie z. B. beim Reichskurs buch, wo er vertragsmäßig an die Behörde zu bestimmtem Preise liefern müsse; für derartige Fälle müßten also die Satzungen dem Verleger die Möglichkeit lassen, besondere Verträge mit Behörden u. s. w. einzugehcn, ohne daß dadurch gegen die Satzungen verstoßen würde. Diesem Grunde nachgebend und an derartige Ausnahme fülle denkend, sowie um die sn bloo-Annahme der Satzungen zu ermöglichen, ist Widerspruch gegen diese Ziffer 5 b von der Versammlung fallen gelassen worden, obgleich von vielen Seiten große Bedenken gegen die unbestimmte Fassung gehegt wurden. Es war niemandem gelungen, eine bestimmtere Fassung dessen, was man sich in loyaler Auslegung unter einem Ansnahmefall vorstellte, vorzuschlagen; doch ging nach meiner Ueberzeugung, sowie der wohl aller Delegierter die Meinung dahin, daß nur ganz besondere Fälle gemeint sein könnten, z. B. solche, in denen Behörden als eigentliche Autoren und Selbstverleger den buchhändlerischen Vertrieb eineni Verleger übergeben, oder wo Behörden oder Gesell schaften ein Unternehmen durch baren Zuschuß oder sonst wie direkt unterstützen und für sich als Entgelt besondere Vorteile im Bezüge ausbedingen. Ein Ausnahmefall kann also nur ein solcher sein, ivv der Verleger gezwungen ist, auf Grund der Verhältnisse, die die Entstehung des Verlagserzeugnisscs bedingen, außer gewöhnliche Maßregeln auszuführen, wo er also gewisser maßen der leidende Teil ist. Nicht aber wird ein Einziger den Gedanken da bei gehabt haben, daß damit dem Verleger gestattet sein sollte, ganz aus eignem Belieben handelnd, Ausnahmen von seinen selbst aufgestellten Bezugs bedingungen und Preisen zu machen! Es muß einem Verleger also gestattet sein, z. B. das Rcichskursbuch, das von der Reichspostbehörde zusammen gestellt und ihm zum buchhändlerischen Vertriebe übergeben ist, an Behörden, d. h. au die Postämter zum Verkauf zu übergeben zu den ihm durch den Vertrag mit der Behörde gestellten — oder aufgezwungenen — Bedingungen; nicht gestattet wäre es ihm aber, irgend welchen Mitgliedern be stimmter Vereine solches zu einem beliebig billigeren Preise anzubieten und zu liefern. Nicht statthaft kann es sein, daß ein Verleger einer Privatperson, wenn auch Hunderte von Exemplaren, billiger liefere, damit jene mit billiger Abgabe des Buches Reklame für ihr Düugergeschäft mache, oder daß ein Verleger den Mit gliedern der Architekten- und Jngenieurvereine billigere Preise anbietet, denn das ist ein Einzelvertrieb an sämtliche Inter essenten, die alle Mitglieder dieses Verbandes sind, oder daß wieder ein anderer Verleger an jeglichen landwirtschaftlichen Kreisverein im Deutschen Reiche und Umgegend ein Tier arzneibuch zum Buchhändler-Nettopreise dessen Mitgliedern anbietet. Das ist einfach Verleger-Schleuderei — und diese ist nach der Anschauung wohl aller Kreisvereine ebenso unstatt haft und müßte genau ebenso behandelt werden wie jegliche Sorttmenter-Schleuderei. Als dieser Absatz des Z 3 dem Vereine zur Annahme unterbreitet wurde, kannte man diese Art der Verleger- Schleuderei noch nicht; hätte man solche geahnt, so würde der Widerstand gegen den Wortlaut wohl fast allgemein ge wesen sein; wahrscheinlich hat aber diese, wie bewiesen un glückliche Fassung die unerfreulichen Vorkommnisse veranlaßt. Schwerin, 24. April 1899. I. Ritter. Bayerischer Buchhändler-Verein. XX. ordentliche Hauptversammlung am 26. März 1899 im Saale der königlichenOrangerie zu Ansbach. Der Einladung der Ansbacher Kollegen nachkommend, war die heurige ordentliche Hauptversammlung nach Ansbach einberufcn worden. Außer dein offiziellen Ausschreiben der Vorstandschaft war denZMitgliedern auch seitens der Ansbacher Herren ein sehr elegant ausgestattetes Cirkular zugegangen, dem ein vielversprechendes Programm und ein reich illustrierter Führer durch Ansbach beigegeben waren. Am Begrüßungsabende versammelten sich die Mitglieder des Bayerischen Buchhändler-Vereins in dem mit Laubwerk geschmückten Saale der königlichen Orangerie, wo sich bei den Klängen der Kapelle des II. Ulanenrcgiments, den prächtigen Gesaugsvorträgen der »Schlaraffia« und den überaus lustigen Kouplets verschiedener Amateur-Komiker alsbald eine sehr animierte und heitere Stimmung der Anwesenden, unter denen wir auch einige Damen begrüßen durften, entwickelte. Auf die Begrüßungsrede des Herrn H. Krauß, worin dieser besonders auch auf die in ihrer Art wohl einzig dastehende Organisation des deutschen Buchhandels in unserem Börsenverein hinwies, um die wir vom ganzen Auslände beneidet würden, und die auch schon so vi-l Gutes geschaffen habe, erwiderte namens der Vorstandschaft Herr E. Pohl. Auf die buchhändlerische Jugend, unsere Gehilfen und Mitarbeiter, toastterte Herr Göbel-Würzburg, wofür Herr Rost-Nürnberg den Dank der Gehilfen aussprach. In später Stunde widmete Herr Koch-Bamberg den Damen einen Humor- und witzvollen Toast. Nicht unerwähnt darf bleiben, daß die Teilnehmer des Begrüßungsabends mit einer weiteren Festgabe — Ansbach in Wort und Bild — 412»
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