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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 15.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-15
- Erscheinungsdatum
- 15.04.1899
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- Deutsch
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2810 Nichtamtlicher Teil. 86, 15. April 1899. Zur Postgesehnovelle. Beratung der Handelskammer zu Leipzig. Aus dem Bericht über die öffentliche Sitzung der Handels kammer zu Leipzig vom 28. März verdient folgender Ab schnitt die Beachtung des Buchhandels: VIII. Gegenstand der Tagesordnung: der Entwurf eines Gesetzes betreffend die Aenderung einiger Bestimmungen über das Postwesen. Der Berichterstatter, Herr Strathmann, teilt mit, daß der Entwurf neben der Erhöhung des einfachen Briefgewichts auf 20 Zr und der Ablösung und Entschädigung der Privat postanstalten namentlich einen neuen Postzeitungstarif bringe. Statt der jetzigen Gebühr von 25°/„ des Einkaufs preises der Zeitungen, die in zahlreichen Eingaben der letzten Jahre als ungerecht und den heutigen Verhältnissen nicht mehr entsprechend bezeichnet worden ist, soll eine für alle Zeitungen gleiche Grundgebühr von 10 ^ (für die Annahme der Bestellung und die Einziehung und Abführung der Abonnementsbeträge) und eine weitere sogenannte Beförde rungsgebühr, verschieden je nach dem Gewichte der Zeitungen und der Häufigkeit ihres Erscheineus, eingeführt werden. Da eine Anzahl mittlerer und kleiner Zeitungen hierbei schlechter als unter dem jetzigen Tarif wegkommt, so ist bereits von ver schiedenen Seiten Widerspruch gegen den neuen Tarif erhoben und auch die Kammer von zwei auswärtigen Zeitungen ge beten worden, sich dem anzuschließen. Der Verkehrs-Ausschuß vermag der Kammer diesen Anschluß nicht zu empfehlen. Er ist zu der Ueberzeugung gekommen, daß sich die Verhältnisse seit Einführung des jetzigen Tarifs (1871 bez. 1867, in Preußen 1848) in der That vollständig geändert haben und für die Post sowohl, wie im allgemeinen Interesse die Ein führung einer gerechteren Gebührenbemessung angebracht ist. Die Grundsätze des neuen Tarifs erscheinen ihm hierzu ge eignet und sachgemäß, die eintretenden Verschiebungen aber nicht so bedeutend, daß man sich mit ihnen nicht absurden könnte. Hinzu kommt, daß auch nach dem neuen Tarif die Gebühren fast durchweg noch immer geringer sein werden als nach den ausländischen Tarifen. Der Ausschuß befür wortet daher von einer Stellungnahme gegen den neuen Post zeitungstarif insoweit abzuseheu. Dagegen ist ihm eine Eingabe des Börsen Vereins der deutschen Buchhändler zu Leipzig, dahin gehend, daß der neue Tarif nur auf die politischen Zeitungen, nicht aber auch auf die »Zeitschriften« (wissenschaftlichen und Fach- Zeitungen, illustrierten Familien- und Uuterhaltungsblätter, Monatszeitschriften rc.) erstreckt werden möge, sehr beachtlich erschienen. Die von dem Börsenverein angeführten Gründe, daß der Vertrieb dieser Zeitschriften jetzt einen wesentlichen und wichtigen Teil des Sortimentsbuchhandels ausmache, für diesen aber die Gefahr bestehe, daß ihm dieser Vertrieb durch die neuen billigeren Sätze der Post entzogen werde, hat der Ausschuß nur anzuerkeuuen vermocht; ebenso die weiteren Ausführungen des Vereins, daß auch die Allgemeinheit des deutschen Verlagsbuchhandels hiervon insofern berührt werde, als die Erhaltung eines lebensfähigen Kleinbuchhandels die Voraussetzung für das Gedeihen des Verlagsbuchhandels in seiner Gesamtheit bilde. Angesichts dessen empfiehlt der Ausschuß, die Eingabe des Börsenvereins der deutschen Buch händler bei dem Reichstage zu befürworten. Daß sich ferner Art. 3 des Gesetz-Entwurfs (Einführung des Konzessiv nszwaugs für die Anstalten zur gewerbs mäßigen Einsammlung, Beförderung oder Verteilung von unverschlossenen Briefe, Karten, Drucksachen u. s. w.) nicht auch auf den buchhändlerischen Geschäftsbetrieb beziehen soll, glaubt der Ausschuß ohne weiteres annehmen zu können, hält es indessen in Uebereinstimmung mit dem Börsenverein auch seinerseits für zweckmäßig, daß dies zur Vermeidung von Weiterungen bei der praktischen Handhabung des Gesetzes ausdrücklich festgestellt wird. Herr Brockhaus, welcher der Ausschuß-Beratung als sachverständiges Mitglied der Kammer beigewohnt hat, legt noch einmal kurz den Unterschied der Verhältnisse bei den Zeitungen und bei den Zeitschriften klar und dankt im übrigen, daß sich der Ausschuß der Sache der Buchhändler angenommen habe. Er empfiehlt der Kammer, den Vorschlag des Ausschusses zum Beschluß zu erheben. Die Kammer erklärt sich hiermit einverstanden und genehmigt den vorgelesenen Entwurf einer Eingabe an den Reichstag. Kleine Mitteilungen. Vom Reichsgericht. Unzüchtige Ansichtspostkarten. (Nachdruck verboten.) — Das Landgericht Duisburg hat am 24. November v. I. den Photographen und Papierhändler H. von der gegen ihn erhobenen Anklage oer Verbreitung unzüchtiger Ab bildungen freigesproche». Er hatte Postkarten mit Abbildungen weiblicher Personen verkauft, die nur maugelhaft bekleidet und für künstlerische Zwecke nicht bestimmt waren. Das Landgericht war der Ansicht, daß diese Karten nicht geeignet seien, die Geschlechts lust anzuregen. Eines der fünf inkriminierten Bilder stellt die Prinzessin Chimay dar, ein anderes ein Mädchen mit einer Katze auf dem Schoße. Die Stellung der weiblichen Person ist, so heißt es im Urteile, sehr harmlos, und es ist nicht anzunehmen, daß sie einen Körperteil des Mädchens andeuten soll. Die Schlußfest stellung geht dahin, daß diese Karten nicht den Zweck haben, die Sinnenlust zu reizen. — Gegen das Urteil hatte der Staatsanwalt Revision eingelegt, die in der Verhandlung am 13. d. M. vor dem Reichsgerichte vom Reichsanwalt für begründet erklärt wurde, weil das Landgericht von einer falschen Auffassung des Unsittlichen ausgegangen sei. — Das Reichsgericht war der gleichen Ansicht, hob das Urteil auf und verwies die Sache an das Landgericht Düsseldorf. Vom Reichstag. — Am 13. d. M. setzte der Reichtag die am 12. durch Vertagung unterbrochene erste Beratung der Postgesetz- Novelle fort. Es sprachen die Abgeordneten Fischbeck (sreis. Volksp.), Dr. Rintelen (Centr.), l)r. Oertel (kons.), Dasbach (Centr.), Werner (Antisem.) und der Staatssekretär von Podbielski. Be sonders warm nahm sich der Abgeordnete Dasbach des Sortiments- Buchhandels an, dessen Interessen durch den neuen Zeitungstarif der Post bedroht sind, und trat für die Ausführungen des Börsen- vcreins-Vorstandes zu dieser Sache (vergl. Börsenblatt Nr. 65) mit beredten Worten ein. Die Vorlage ging an eine Kommission von 28 Mitgliedern. Telephon. — Die Handelskammer zu Leipzig hat über den ihr vorgelegten Entwurf einer Fernsprechgebührenordnung (vgl. Nr. 43 und 71 d. Bl.) eingehend Beratung gepflogen. Die An gelegenheit kam in der öffentlichen Sitzung der Kammer am 28. März zur Besprechung. Der Bericht sagt hierüber folgendes: Der Verkehrs-Ausschuß hat sich in seiner letzten Sitzung u. a. mit dem dem Reichstage vorliegenden Entwurf einer Fcrnsprech- gebühren-Ordnung beschäftigt. Herr Krause berichtet hierzu, daß an Stelle der jetzt einheit lichen und überall gleichen Jahresgebühr von 150 -/L in Zukunft eine Grundgebühr und eine Gesprächsgebühr zur Erhebung kommen sollen. Die Grundgebühr, die die Vergütung für die Ueber- lassung und die Unterhaltung der Apparate, sowie für den Bau und die Instandhaltung der Sprechleitungen darstellt, soll sich nach der Größe der Fernsprechnetze und der Zahl der Teilnehmer anschlüsse richten, die Gesprächsgebühr dagegen je nach Wahl der Teilnehmer entweder eine Bauschgebühr oder eine Einzelgebühr sein. Die Höhe der Bauschgebühr wird nach der durchschnittlichen Zahl der Gesprächsverbindungen berechnet, welche während eines Jahres aus jeden der zu einem Netz vereinigten Teilnehmer- anschliisse entfallen. Die Einzelgesprächsgebühr beträgt 5 und ist für mindestens 400 Gespräche jährlich zu zahlen. Der Verkehrs- Ausschuß glaubt, dein Entwürfe nach den Ausführungen seiner Begründung im allgemeinen zwar zustimmen zu können, hält indessen Abänderungsvorschläge in zweierlei Richtung für not wendig und empfiehlt deshalb der Kammer eine Eingabe an den Reichstag etiva folgenden Inhalts: l. Die für den Stadtverkehr in Aussicht genommeneGebühren-
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