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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 25.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-25
- Erscheinungsdatum
- 25.04.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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94, 25. April 1899. Nichtamtlicher Teil. 3059 da damals von keiner Seite ein diese Frage betreffender Antrag gestellt ivar, mit der Ankündigung unseres Herrn Bollert, daß, falls der Börsenvereins-Vorstand nicht die Sache selber in die Hand nähme, zur nächsten Haupt versammlung von Berlin aus offiziell der Antrag gestellt werden würde, einen Ausschuß einzusetzen, der die Lehrlings frage zu beraten habe. Aus den im Laufe des Jahres statt gehabten Verhandlungen verschiedener Orts- und Kreisoereine ging hervor, daß in diesen bestimmt mit einem zur Kantate- Versammlung von Berlin aus eingebrachten Antrag gerechnet wurde. Ihr Vorstand setzte sich deshalb zur gegebenen Zeit mit dem für die Lehrlingsfrage sich besonders interessierenden Herrn vr. de Gruyter in Verbindung, der in Gemeinschaft mit Herrn E. Vollert und Herrn Heyfelder die Vereinigung ersuchte, die Einsetzung einer Kommission zur Prüfung dieser Angelegenheit bei dem Börsenvereins-Vorstande zur Oster meßversammlung zu beantragen. Dementsprechend brachte Ihr Vorstand rechtzeitig zur Tagesoronung der diesjährigen Kantate-Versammlung den bekannten Antrag ein. Obgleich Ihr Vorstand die Schwierigkeit, die Lösung der Lehrlingsfrage und der mit ihr eng verbundenen Frage der Lehrlingsprüfung durch einen Ausschuß herbeizuführen, nicht verkennt, war er doch der Meinung, dem Drängen der Gehilfen schaft nach einer Prüfung dieser brennenden Frage nachgeben zu müssen und den von Herrn vr. de Gruyter und Genossen eingereichten Antrag zu dem seinen zu machen, um so mehr als der Provinzialbuchhandel bestimmt von Berlin den be treffenden Antrag erwartete. Nach dem Wortlaute des An trages soll die Wahl der Ausschußmitglieder von der Kantate- Versammlung selbst vorgenommen werden. Da es bei der Kürze der Zeit für die Beratungen Schwierigkeiten haben dürfte, die geeigneten Persönlichkeiten erst am Sonntag zu suchen und zu bestimmen, so setzten wir uns mit den Orts- und Kreis vereinen, in denen die Lehrlingsfrage bereits zur Verhandlung gestanden hatte, in Verbindung und baten, falls die betreffen den Vereine die Absicht haben, zu unserem Anträge Stellung zu nehmen und demselben zustimmen, uns die Kollegen aus ihren Vereinen zu bezeichnen, die für die Wahl als Ausschuß milglieder für geeignet erachtet werden und die sich bereit erklärt haben, .eine etwa auf sie fallende Wahl anzunehmen. Wir erhielten von einer Anzahl Vereine Vorschläge, so daß wir am Kantate-Sonntage in der Lage sind, wenn unser Antrag angenommen werden sollte, eine Kandidatenliste für den Lehrlingsausschnß zu besitzen. Mögen die Verhandlungen zu einem für den gesamten deutschen Buchhandel segensreichen Resultat führen; möchte aber, wenn ein solches nicht erreicht werden kann, wenigstens durch diese Beratungen das Band, das Berlin mit dem großen Ganzen verbindet, wieder enger geknüpft werden und möchten die Beziehungen zu den Orts- und Kreisvereinen sich immer freundlicher gestalten. In einer seiner letzten Sitzungen war der Vorstand mit einer Frage von prinzipieller Wichtigkeit beschäftigt. Eine Spandauer Firma hatte an den Börsenverein das Ansuchen gestellt, dahin zu wirken, daß sie in die Vereinigung aus genommen werden könnte. Sie motivierte ihr Gesuch mit der Behauptung, Spandau gelte als Vorort von Berlin, es habe Vorortverkehr auf der Eisenbahn und würde auch im Telephonbuch als Vorort Berlins bezeichnet. Der Börsen vereins-Vorstand ersuchte uns, ihm eine Meinungsäußerung darüber zukommen zu lassen, ob in Berlin Spandau allge mein als Vorort Berlins angesehen werde. Ihr Vorstand beschiel) den Börsenvcrein dahin, daß er nicht der Meinung sei, Spandau sei ein Vorort von Berlin. In gleichem Ver hältnis wie Spandau zu Berlin befänden sich auch Potsdam, Oranienburg, Eberswalde, Fürstenwalde, Freienwalde und Nauen, und der Brandenburg-Pommersche Verband dürfte kaum geneigt sein, seine in diesen Städten befindlichen Mit glieder von ihren Verpflichtungen zu entbinden. Seitens des Börsenvereins erfolgte eine weitere Mitteilung an uns nicht; auch die betreffende Spandauer Firma trat wegen Aufnahme in unsere Vereinigung nicht mit uns in Verbindung, sollte letzteres aber dennoch später der Fall sein, so ist Ihr Vor stand der Meinung, diese Angelegenheit nur im Einverständnis mit dein Brandenburg-Pommerschen Buchhändler-Verein zur Lösung bringen zu können. Dieser Verein hat in Z 1 seiner Satzungen an das Publikum seinen Mitgliedern die Verpflich tung auferlegt, mit Ausnahme von Zeitschriften und Karten auf Verlangen über einen Höchstrabatt von 5 Prozent nicht hinaus zugehen. Die anfragende Spandauer Firma glaubt nun offenbar, mit dem Anschluß an die Berliner Vereinigung von dieser Verpflichtung entbunden zu sein und das Recht zu er werben, den in Berlin zulässigen Rabatt von 10 Prozent ge währen zu dürfen. Am Ende des verflossenen Jahres war der Börsenverein mit einem Neudruck der Zusammenstellung der in sämtlichen Kreis- und Ortsvereinen des deutschen Buchhandels bestehen den Rabattbestimmungen beschäftigt. Er überreichte uns Korrekturabzug der in Berlin giltigen, vom Vorstande des Börsenvereins genehmigten Verkaufsbestimmungen im Verkehr mit dem Publikum mit dem Ersuchen, den Wortlaut derselben einer Durchsicht zu unterziehen. Der erste Absatz unserer Bestimmung lautete bisher: »Die Vereinigung der Berliner Mitglieder des Börsen vereins hat in ihrer außerordentlichen Generalversammlung vom 16. November 1888 erklärt, daß der Berliner Sortiments buchhandel nicht in der Lage ist, im Berliner Lokalverkehr den zulässigen Maximalrabatt auf weniger als 10 Prozent vom Ladenpreise zu bemessen. Der Vorstand des Börsen vereins hat demnach der Vereinigung mittels Schreibens vom 22. November 1888 den begehrten Höchstrabatt von 10 Prozent »übergangsweise« genehmigt und solches im Börsenblatt dnrch Bekanntmachung vom 21. November 1888 veröffentlicht.« Ihr Vorstand stellte den Antrag, diesen Passus über die Rabattbestimmungen ändern und kurz fassen zu wollen: »Der zulässige Maximalrabatt im Berliner Lokal verkehr beträgt 10 Prozent vom Ladenpreise.« In der Begründung dieses Antrages wnrdc ausgeführt, daß aus den Uebergangsverhältnissen der achtziger Jahre nach Verlauf von nunmehr zehn Jahren feste Zustände ent standen und in absehbarer Zeit an eine Aenderung der jetzt giltigen Rabattbestimmungen nicht zu denken sei. Wir seien aber der Meinung, daß es im Interesse sowohl des Pro vinzialbuchhandels wie in unserm eigenen liege, wenn in den neu herauszugebenden Veröffentlichungen die Rabattverhält- nisse Berlins so dargestellt würden, wie sie in Wirklichkeit beständen, und wenn vermieden würde, im Provinzialbuch handel unrichtige Anschauungen zu verbreiten oder Hoffnungen rege zu machen, für deren Erfüllung vorläufig jede Aussicht fehle. Wir fürchten aber, es könnten Kreis- und Ortsvereine, veranlaßt durch eine neue Bekanntmachung des Börsenvereins- Vorstandes, in der von »übergangsweisen« Bestimmungen die Rede ist, diese neuen Angriffen auf unsere Verhältnisse zu Grunde legen. Der Börsenvereins-Vorstand genehmigte die neue Fassung. In den jetzt erschienenen Verkaufsbestim mungen der vom Vorstande des Börsenvereins anerkannten Orts- und Kreisvereine hat sie Aufnahme gefunden. Die fin den Berliner Platz zur Zeit geltenden Bestimmungen im Verkehr mit dem Publikum haben folgenden Gesaint- wortlaut: a) Der zulässige Maximalrabatt im Berliner Lokalver kehr beträgt 10 Prozent vom Ladenpreise. b) In Konkurrenzfällen ist bei Lieferung an den Ber- 408»
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