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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 17.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-17
- Erscheinungsdatum
- 17.04.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2840 Nichtamtlicher Teil. 87, 17. April 1899. Nichtamtlicher Teil Deutscher Reichstag. 63. Sitzung vom 12. April 1899. Erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Aenderungen von Bestimmungen über das Postwesen. Staatssekretär des Reichs-Postamts von Podbielski: »Wenn ich mir gestatte, auf die einzelnen Bestimmungen des Gesetzes näher einzugehen, so glaube ich, darin wohl Ihrer Zustimmung versichert zu sein, meine Herren, wenn ich bei denjenigen Artikeln iveniger verweile, welche uns schon in der vorigen Session beschäftigt haben, wie z. B. die Be stimmungen des Artikels 1 über die Erhöhung der Gewichts grenze der einfachen Briefe und über die Erleichterungen im Nachbarortsverkehr, allseitige Zustimmung gefunden haben. Mit gemischteren Gefühlen wird man wohl meinen Vor schlägen über eine anderweite Regelung des Postzeitungs tarifs entgegentreten, wenn ich auch sicher zu sein glaube, daß der sachliche und parteilose Standpunkt — es ist wenig stens ein parteiischer Standpunkt in der Sache mir nicht vor geworfen worden —, den die Post in dieser Angelegenheit eingehalten hat, hier nicht zu unberechtigten Angriffen Anlaß geben kann, wie dies in einzelnen Preßorganen geschehen ist. Aus der umfassenden Darstellung der Verhältnisse werden die Herren sicher einen Einblick in die Schwierigkeiten erhalten haben, die gerade die Regelung dieser Materie bietet. An der Hand der Unzahl von Vorschlägen werden auch Sie zu der Ueberzeugung gelangt sein, daß die Postverwaltung allen diesen Wünschen nicht hat Rechnung tragen können. Die Bestrebungen nach einer anderen Gestaltung der Zeitungs provision haben in den letzten Jahren an Nachhaltigkeit und Dringlichkeit zugenommen. Der Grund hierfür ist sehr erklärlich: die große Ausdehnung des Annoncen- und Reklamewesens hat dazu geführt, daß neue Gattungen von Blättern in großer Zahl entstanden sind, welche an das Publikum zu äußerst billigen Preisen abgegeben werden können, wobei die Redaktionskosten häufig recht niedrige sind durch Benutzung von Material aus anderen Zei tungen durch die bekannte Papierschere, und auch ander seits die Einnahmen an Jnsertionsgebühren so hohe sind, daß der Preis des Zeitungs-Abonnements ganz niedrig gestellt werden kann. So mag jeder Verleger und Unternehmer seine Geschäfte nach seinem Geschmack be treiben; er darf sich aber nicht wundern, wenn ein anderer, der unter dieser Art des Geschäftsbetriebes leidet, sich zu schützen sucht gegen diese Ausnutzung. In dieser Lage des leidenden Anderen befindet sich die Postverwaltung. Sie ist nach den gesetzlichen Vorschriften zum Postzeitungsvertrieb verpflichtet, nach Z 3 des Postgesetzes darf sie keine in dem Gebiet des Deutschen Reiches erscheinende politische Zeitung vom Postdebit ausschließen und darf bei Normierung der Provision nicht nach verschiedenen Grundsätzen verfahren. Da die Höhe der Zeitungsprovision nach Z 10 des Posttax- gesetzes vollständig abhängig ist von dem Preise, den der Verleger für sein Blatt festzusetzen beliebt, so ist der Zustand ein ganz unleidlicher, da die Post für den Vertrieb der ein zelnen Nummer noch nicht ^ erhält — 'Zy H! »Die andere Seite dieses ungesunden Tarifs ist wiederum, daß gut geleitete Zeitungsblätter, die ihren Abonnenten ge diegene Nachrichten liefern, die nicht lediglich unter Spe kulation auf die häßliche Seite des menschlichen Charakters Sensationsnachrichten, unbeglaubigte, interessante Fälle als Unterhaltung — ich glaube, das Schlagwort ist heute: geistige Nahrung — bieten, — ich wiederhole, daß diese Preßerzeug- nisse, wie die wissenschaftlichen Fachschriften, wegen der Höhe der Redaktionskosten hohe Abonnementspreise fordern und infolgedessen hohe Gebühren für den Postzeitungsbetrieb zahlen müssen. Die Ursache dieser Kalamität liegt lediglich in der Berücksichtigung des Zeitungspreises bei der Fest setzung der Gebühr. Vor 50 Jahren konnte noch der Preis der Zeitung annähernd einen Anhalt für Bemessung der Gebühr liefern, da eben das Annoncenwesen, die Vereins- thätigkeit noch nicht so entwickelt waren, daß diese Ein nahmen die Ausgaben des Verlegers für Herstellung seines Blattes wesentlich beeinflussen konnten. Heute trifft es nicht mehr zu. Die Bemessung der Gebühren nach dem Preise der Zeitung führte geradezu zu einer Beeinträchtigung der Posteinnahmen. Es ist Thatsache — ich brauche bloß auf die Vereinszeitungen hinzuweisen —, da geben die Vereine dem Verleger Geld, damit die Zeitung für billiges Geld an die Mitglieder abgegeben werden kann. Die Post bezieht in diesem Falle die Minimalgebühr von 40 H. Diese ungleiche Bewertung der Leistungen der Post ist lediglich eine Folge der Berücksichtigung des Zeitungspreises bei Bemessung der Gebühr und bleibt bestehen, ob wir jetzt 25, 15, 10 oder 50/0 vom Einkaufspreise erheben werden. »Aus dieser Erwägung heraus muß die Verwaltung darauf bedacht sein, den Preis als Wertmesser der Gebühren ganz und gar auszuschalten; in Beachtung der von den Zeitungen selbst ausgegebenen Parole: »Jeder zahle nach den Anforderungen, die er an die Post stellt«, ist der Ihnen unterbreitete Gesetzentwurf entstanden. Für die Post kommt neben der Annahme der Bestellung und neben der Ein ziehung des Abonnementspreises in Betracht: erstens, wie oft erscheint die Zeitung, und zweitens, wie schwer ist das Blatt. Die Arbeitslast bei Annahme der Bestellung ist für alle Zeitungen die gleiche, ohne Rücksicht, ob der Abonnementspreis 10 ^ oder 1 beträgt, und ohne Rücksicht darauf, ob das Abonnement für ^ oder 1 Jahr gewünscht wird. Der Abonnementspreis spielt somit eine untergeordnete Rolle; es wäre daher ganz ungerechtfertigt, neben der Gebühr für die Häufigkeit des Erscheinens und einer Gewichtsgebühr einen Prozentsatz von dem von dem Verleger festgesetzten Preise zu erheben. »Es ist diesseits der Vorschlag gemacht, die allgemeine Jnkassogebühr für alle Zeitungen gleichmäßig zu machen mit 10 H für jedes Abonnement, und' die Gebühr für die Häufig keit des Erscheinens mit 15 H, die Gewichtsgebühr auf 10 H für das innerhalb eines Jahres beförderte Kilogramm fest zusetzen. Dann würden die Einnahmen hieraus für die Post annähernd die Ausgaben für den Postzeitungsbetrieb decken. Vorausgesetzt, daß hier nicht Verschiebungen eintreten, die die Sache noch ungünstig beeinflussen, kommen hierbei künftig nur 6^/4 Millionen heraus. Ich wäre in der Lage, der zu wählenden Kommission das gesamte Material vorzuführen; man kann das bis auf den Pfennig genau berechnen, daß es 6^/4 Millionen sind, d. h. bei 937 Millionen gebühren pflichtigen Zeitungsnummern kommen da nur ffi, per Nummer heraus. »Obgleich ich nun annehmen sollte, daß das dem Tarife zu Grunde liegende Prinzip voll und ganz den von der Presse an einen gerechten Tarif zu stellenden Forderungen entspricht, wird es trotzdem von einem Teil der Presse auf das heftigste angefeindet. Das hohe Haus oder, wer in der Budgetkommission gewesen ist, wird wissen, daß nicht bloß in diesem Jahre, sondern auch schon früher immer darauf hin gewiesen ist, wie gering die Einnahmen aus dem Post-
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