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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
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92, 22. April 1899. Nichtamtlicher Teil. 2997 Abgeordneter vr. Pach nicke (freis. Vereinig.) fragt an, ob, falls Privatanstalten weiter bestehen, diesen ge stattet sei, geschlossene Briefe ohne Adressierung zu be fördern. Staatssekrektär v. Podbielski: Selbstverständlich falle nach Annahme der Postnovelle jeder geschlossene Brief, auch ohne Adresse, unter das Postregal. Die Buchhändler bestellung in Leipzig geschehe nicht gewerbsmäßig, falle also nicht unter die Vorlage. Im übrigen treibe die Reichspost grundsätzlich keine Schnüffelei nach dem Inhalt von Briefen und Paketen. Kämen Ausschreitungen vor, so müßte aller dings reichsgerichtliche Entscheidung angerufen werden. Abgeordneter vr. Hasse (nat.-lib.) hält die Erklärung des Staatssekretärs nicht für verbindlich genug und be antragt daher zu Artikel 2 und 3 folgenden Zusatz: »Die Vorschriften dieser beiden Artikel beziehen sich nicht auf die Bestellanstalten des Buchhandels.« Die Interessen des deutschen Buchhandels müßten durchaus gewahrt und jede Gefahr einer Erschütterung ausgeschlossen werden. Abgeordneter Müller-Sagau: Für den Buchhandel dürfe keine Ausnahmestellung geschaffen werden, das sei unmöglich schon der Konsequenzen wegen. Abgeordneter Müller-Fulda ist derselben Ansicht. Der Buchhandel müsse sich in die Verhältnisse schicken. Es müsse eine definitive Bestimmung über die Privatposten getroffen werden, die jede Willkür ausschließe. Der Abgeordnete Dietz befand sich, obwohl er Buch händler ist, bei seiner Anregung in Unkenntnis der ein schlägigen Verhältnisse. Er sei daher hier berichtigt, daß der »Börsenverein der deutschen Buchhändler- keinen Teil an der Leipziger Bestellanstalt hat. Diese seit 1842 bestehende Anstalt ist vielmehr eine Einrichtung des »Vereins der Buchhändler zu Leipzig« und steht ausschließlich in dessen Verwaltung. Sie dient der Erleichterung des örtlichen Ge schäftsverkehrs der Vereins-Mitglieder untereinander. Deutscher Reichstag. 64. Sitzung vom 13. April 1899. Erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend Aendernngen von Bestimmungen über das Postwesen. (Vgl. Nr. 87, 88.) Vom zweite» Verhandlungstage der Postgesetznovelle im Plenum des Reichstags beschränken wir uns auf Wiedergabe des Schlusses der Reden der Abgeordneten Or. Oertel (Sachsen) und Dasbach, die die Güte hatten, die Eingabe des Börsenvereins vorstandes, betreffend Ausschließung der »ichtpolitischcn Blätter vom neuen Zeitungstarif (Börsenblatt Nr. 65), in Schutz zu nehmen. Abgeordneter Oertel (Schluß der Rede): «Nun kommt die Frage: Was nun thun? Soll man hier im Plenum bei der ersten Beratung zu den 89 Vor schlägen noch einen neunzigsten machen? Darauf verzichte ich. Ich habe einen stillen Wunsch, den auch eine Reihe meiner politischen Freunde teilt, wenn es nicht möglich sein sollte, in der Kommission einen gangbaren und mög lichst alle — alle ist ja unmöglich — befriedigenden Weg zu finden, daß dann der Herr Staatssekretär, beziehentlich die verbündeten Regierungen sich entschließen wollten, diesen viel umstrittenen Artikel aus der ohnehin reich be packten Vorlage sorgsam herauszulösen, eine Konferenz zu berufen, an der sich allerdings nicht nur die Vertreter der allergrößten Zeitungen zu beteiligen hätten, sondern auch die Vertreter aller Zeitungsarten und der beteiligten Jn- dustrieen, und zu versuchen, ob sich ein Querschnitt der ver- chiedenen widerstrebenden Meinungen finden lasse. Wenn in der Kommission ein Weg sich findet — gut, wir wollen ihn gerne gehen. »Für diesen Weg gestatten Sie mir nur, zum Schluß einige kleine Direktiven zu geben. Erstens, es muß unsere Richtschnur bleiben, vor allen Dingen die kleine Provinzpresse so zu halten, daß sie den Wettbewerbskampf mit der immer mehr um sich greifenden großstädtischen Massenpresse aushält. Das niuß der soziale Gesichtspunkt sein. Zweitens müssen wir die Sätze für das Gewicht und die Erscheinungshäufig keit möglichst ermäßigen, vielleicht nach oben hin staffeln. Das gebe ich der Erwägung anheim. »Wir müssen drittens bei der Grundgebühr die Abon- nementsgebühr der Zeitungen entsprechend berücksichtigen. Wir müssen viertens die Wochenschriften und Monats schriften überhaupt herauslassen und hier die 20 Prozent beibehalten. Das wünscht ja der Börsenverein der deut schen Buchhändler selbst. Während sonst uns allen die Be förderung zu teuer ist, sagt der Verein: Die Post befördert uns die Zeitungen zu billig; unsere kleinen Buchhändler in der Provinz können nicht mehr bestehen, weil sie auf die Besorgung von Zeitschriften angewiesen sind. Und zum Schluß müßte das Inkrafttreten des Gesetzes möglichst weit hinausgeschoben werden, damit sich die Geschäftsleute, die Industrie und alles andere darauf einrichten kann. Wenn diese Bedenken berücksichtigt werden, wenn sich ein gangbarer Weg findet, sie zu lösen, dann werden wir gern bereit sein, ihn zu beschreiben, auch ohne Konferenz. Wenn aber nicht, dann halte ich es für besser, die Bestimmungen aus der Vor lage herauszulösen. Ich glaube, die Welt wird nicht unter gehen, wenn ein neuer Postzeitungstarif erst nach einigen Jahren in dem neuen Jahrhundert eingeführt wird. Für uns steht auch diese Vorlage unter dem allgemeinen Gesichts punkt: Schutz der Kleinen gegen die Großen und möglichste Verminderung der Centralisation! Es wäre recht schlimm, wenn diese Vorlage die Folge hätte, daß die öffentliche Meinung, präpariert und zurechtgemacht, mehr noch als bisher von Berlin aus in das platte Land geschafft wird. Wir wollen dort die öffentliche Meinung selbst entstehen lassen, weil sie in der Hauptsache gesunder ist draußen als hier.« (Beifall rechts.) Abgeordneter Dasbach (Schluß der Rede): .... »Der Herr Vorredner hat soeben erwähnt, daß der Verein deutscher Buchhändler eine etwas auffallende Eingabe gemacht habe. Er führt nämlich Beschwerde darüber, daß infolge der An nahme des von der Regierung vorgeschlagenen Tarifs die Zeitschriften zu billig befördert werden würden. Meine Herren, ich glaube dennoch, daß diese Eingabe sehr berechtigt ist: sie macht nämlich darauf aufmerksam, daß durch An nahme der Regierungsvorlage eine vollständige Umwälzung in einem großen Teile der Geschäftswelt eintreten werde, in dem alsdann die Post die meisten Zeitschriften so billig befördern würde, wie sie von dem Sortimenter nicht geliefert werden können, daß also der Bezug der Zeitschriften in Zukunft nicht mehr durch die Sortimenter, sondern nur durch die Post geschehen werde. Die Eingabe betont, daß die Sortimentsbuchhändler — das sind nämlich jene Buch händler, die die von den Verlegern hergestellten Bücher dem Publikum zur Ansicht senden, im Schaufenster auslegen und verkaufen — in Deutschland ein ausgedehnter, sehr respektabler und der Erhaltung werter Gewerbestand sind, der sogar für den Bestand des ganzen deutschen Buchhandels nötig ist und auch im Interesse der Gelehrten, der Autoren von Büchern, erhalten werden müsse. Deutschland kann sich rühmen, einen Buchhandel zu habeu, wie ihn kein Land L«chSu»dsechzlal>ki Jahrgang 400
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