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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 22.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-22
- Erscheinungsdatum
- 22.04.1899
- Sprache
- Deutsch
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- Saxonica
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2998 Nichtamtlicher Teil. 92, 22. April 1899. außer Deutschland besitzt. Es giebt Länder, in denen die Autoren sehr gediegener Bücher große Schwierigkeiten haben, wenn ein Buch von ihnen im Druck erscheinen soll; in der Regel müssen sie etwas darauf zahlen, während bei uns be kanntlich die Autoren sehr hohe Honorare erzielen und da durch das Erscheinen einer sehr großen Anzahl von Büchern garantiert ist. Der erwähnte Uebelstand im Auslande rührt daher, daß dort keine Sortimentsbuchhandlungen bestehen wie bei uns; dort muß in der Regel der Verleger eines Buches selber für das ganze Land die Arbeit thun, die bei uns die 5375 Sortimentsbuchhändler nebst den 2000 Kolportage buchhändlern verrichten. »Es ist darüber kürzlich eine Abhandlung veröffentlicht, aus der ich nur die Hauptsätze vorlesen will: Ein Netz leistungsfähiger Buchhandlungen ist das billigste und wirksamste Mittel für den Verleger und ermäßigt daher die BUcherpreise. Der Verleger bedarf dieses Netzes von Sortimentern, um überhaupt seine Bücher absetzen zu können. Dieses engmaschige, über ganz Deutschland verbreitete Netz von Buchhandlungen bietet dem Publikum große, im Ausland vollständig unbekannte Vorteile und Annehmlichkeiten . . . ., und nur das Bestehen eines Netzes von leistungs fähigen Svrtimentsbuchhandlungen ermöglicht es, daß in Deutschland zahlreiche, besonders wissenschaftliche Werke von den Verlegern gedruckt werden können, die im Auslande entweder gar nicht oder nur auf Kosten der Verfasser oder gelehrter Gesellschaften er scheinen würden. Diese kleine Broschüre ist verfaßt von Wilhelm Ruprecht, Verlagsbuchhändlcr und Doktor der Staatswissenschaften, und heißt: »Der Ladenpreis im deutschen Buchhandel«. »Meine Herren, wir müssen durchaus diesen Ver hältnissen Rechnung tragen. Die Urheber des im Reichstage vor einigen Jahren verhandelten Antrages be treffend Aenderung der Gewerbeordnung in der Richtung hin, daß das Detailreisen eingeschränkt, bezw. verboten werden sollte, waren von einein ganz richtigen theoretischen Prinzip ausgegangen, daß man nämlich die übermäßig große Unzahl der Zwischenhändler beseitigen müsse; es liege dies im Interesse des Produzenten und des Konsumenten. Es wurde aber aus den Kreisen der Geschäftstreibenden in zahllosen Petitionen nachgewiesen, daß durch eine solche Gesetzgebung ein großer Teil des bestehenden, auf die bisherige Gesetzgebung aufgebauten Gewcrbestandes vernichtet würde, und daß eine solche Vernichtung einer gewissen Anzahl von Zwischenhändlern sowohl dem Konsumenten, als auch dem Produzenten znm Nachteil gereichen werde. Der Reichs tag ist infolge dieser zahllosen Petitionen und der Erwägung, daß ein solcher Gewerbestand, der sich auf die bisherige Ge setzgebung eingerichtet habe, nicht plötzlich vernichtet werden dürfe, dazu gekommen, die ursprünglich gemachten Vorschläge ganz bedeutend einzuschränken. Ebenso, meine Herren, glaube ich, daß die Wünsche der Buchhändler, die ich eben erwähnt habe, eine Berücksichtigung finden müssen. Sie werden sie finden, wenn wir den von den Zeitungsverlegern ausgegan genen und jetzt fast einmütig vertretenen Vorschlag annehmen, der ein neues Moment in die Berechnung der Zeitungs- gcbühren einfügt, jenes Moment, das bisher der Herr Staats sekretär ausdrücklich ausgeschlossen wissen wollte, nämlich zehn Prozent vom Abonnementspreise »Der Herr Abgeordnete vr. Oertel (Sachsen) hat betont, es seien zahllose Vorschläge betreffs dieser Regelung des Gebührentarifs gemacht worden, es sei nicht möglich, es allen recht zu machen. Der Herr hat vielleicht die Beratringen dieser Materie, soweit sie außerhalb des Hauses bisher statt gefunden, nicht bis zum Schluffe verfolgt. Allerdings sind im Laufe der vierjährigen Beratungen außerhalb dieses Hauses zahllose Vorschläge von den Zeitungsverlegern gemacht worden. Aber schließlich hat fast die gesamte Presse sich auf einen Vorschlag geeinigt: das ist der Vorschlag, der kombiniert ist aus den ursprünglichen Vorschlägen der Centrumspresse und den Vorschlägen der sogenannten »Posttarifvereinigung deutscher Zeitungsverleger«: 10 Prozent vom Abonnements preise, 10 Prozent für jedes wöchentliche Erscheinen, jähr liche Zahlung von 10 Pfennig; es soll für jedes wöchent liche Erscheinen 1 Kilo Freigewicht gewährt werden, und das darüber hinausgehende llebergewicht soll mit 5 Pfennig pro Kilo besteuert werden. Dieser Vorschlag wird — das werden die Berechnungen zeigen, die wir der Kommission vorlegen — eine gerechte Verteilung der Lasten sein; er wird nicht irgend welche Art von Zeitungen empfindlich be lasten. wird auch nicht die Großpresse allzusehr begünstigen, sondern dasjenige bewirken, was doch das Ziel der Regie rungsvorlage sein muß, nämlich eine allgemein gerechte, gleichmäßige Verteilung der Lasten unter Wahrung des Grundsatzes, daß die zukünftigen Einnahmen dieselbe Höhe erreichen müssen wie die heutigen Einnahmen. Ich glaube, daß dieses Resultat in der Kommission, wenn auch nach langen Beratungen, zu erzielen sein wird.« (Bravo.) Kleine Mitteilungen. Vom Reichstage. »Usx Heinze». — In der Reichstngs- kommission für die «lsx Heinze» wurde am 20. d. M. der von, Centrum beantragte H 182a. des Strafgesetzbuchs angenommen, wonach Arbeitgeber oder Dienstherren und deren Vertreter mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft werden, wenn sie ihre Arbeiterinnen durch Androhung von Nachteilen re. zur Duldung oder Verübung von unzüchtigen Handlungen verleiten. Dafür stimmten 13 Mitglieder, dagegen 8 (Konservative, Nationalliberale und 2 Freisinnige). Hierauf wurde noch H 181 Absatz 1 nach der Regierungsvorlage einstimmig angenommen, der mit einem Jahr Gefängnis bedroht das Vorrätighalten, Anpreisen oder Ankündigen unzüchtiger Schriften re. Telephon-Zeitung. — Eine Einrichtung, -Telephon- Zeitung» oder -Telephon-Herold» genannt, die in Budapest bereits seit dem Jahre 1802 besteht, soll, dem -Archiv für Post und Telegraphie» zufolge, nach einem Uebereinkommcn zwischen dem Wiener Stadtrat und eineni Unternehmer K. A. Wels auch in Wien zur Einführung gelangen. Die Einrichtung be steht darin, daß den mittels besonderer Leitungen an eine Centralstelle angeschlossenen Teilnehmern interessante Tages neuigkeiten, Vörsennachrichten, musikalische und deklamatorische Vorträge, sowie Konzertaufführungen in den Wohnungen zu Gehör gebracht werden, und zwar von morgens bis abends nach einem vorher bestimmten, halbstündlich bis stündlich wechselnden Programm. Das Unternehmen in Budapest hatte anfänglich mit Schwierigkeiten zu kämpfen, da bei einer Zahl von etwa l200 Abonnenten Sprache und Töne nicht mehr mit genügender Laut stärke übertragen wurden. Es ist jedoch gelungen, die Apparate so zu vervollkommnen, daß die Einrichtung, die jetzt über l>000 Abonnenten zählt, noch bei 20 000 Teilnehmern völlig befriedigen würde. Die Centrale ist mit dem Königlichen Opernhaus uud dem Volkstheater verbunden, so daß die auf die ganze Stadt ver teilten Abonnenten wenigstens mit dem Gehör den Darbietungen des Schauspiels und der Musik folgen und damit einen Anteil an dem Kunstgenuß haben können. Jeden Donnerstag Abend findet ein Konzert für Kinder statt, bestehend aus Erzählungen, Deklamationen, Gesang und Instrumentalmusik. Soll den Teil nehmern eine Nachricht von besonderer Wichtigkeit mitgeteilt werden, so wird bei ihnen von der Centralstelle aus ein Alarm apparat in Thätigkeit gesetzt, der einen im ganzen Zimmer hör baren Ton erzeugt und die Aufmerksamkeit der Angeschlossenen wachruft. Dem Wiener Unternehmer sei die Konzession zur An lage der nötigen Leitungen auf die Dauer von 25 Jahren unter der Bedingung erteilt worden, daß der Gemeinde Wien für die Ueberwachung der Anlage eine Jahresgebühr von 1000 Fl., eine Gebühr von 50 Kr. für jeden Teilnehmer, sowie außerdem 5" „ des Brutto-Ertrags gezahlt werde». Nach Ablauf der Vertragsdauer hat die Gemeinde das Recht, sämtliche im Gemeindegebiet befind lichen Leitungen und Apparate unentgeltlich in Besitz zu nehmen; dagegen verpflichtet sich die Gemeinde, innerhalb der ersten 5 Jahre
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