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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 18.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-18
- Erscheinungsdatum
- 18.04.1899
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- Deutsch
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2868 Nichtamtlicher Teil. 88, 18. April 1899. der Weise, daß sie als obere Grenzen behandelt werden, wo bei es durchaus nicht notwendig ist, etwa die einzelnen Orte oder die Ortskomplexe in das Gesetz aufzunehmen, die zu nächst davon betroffen werden. Ich glaube, wenn man so verfährt, so entfallen auch die Bedenken, die der Herr Kollege Marcour geäußert hat, der befürchtete, daß, wenn derartiges in das Gesetz ausgenommen werden soll, wir einen Petitions sturm erleben, wie wir ihn in der That bei der Bemessung der Servisklassen erlebt haben. Was nun die Entschädigungsfrage der Privatpost anstalten anlangt Ich wende mich nunmehr zu dem anderen Teil der Gesetzesvorlage, zum Zeitungstarif. Auch diesem Teil der Vorlage stehen wir wohlwollend gegenüber, und wir teilen die übertriebenen Befürchtungen nicht, die aus den verschiedenen Kreisen der Interessenten laut werden, wenigstens nicht in dem Grade, sondern nur so weit, als die Papierindustrie in einem gewissen Maße und die Zeitungsverleger namentlich der kleinen Presse betroffen werden. Aber im großen und ganzen vermögen wir uns auf den Standpunkt der Vorlage zu stellen, allerdings unter einer wesentlichen Einschränkung, nämlich der, daß das bisherige Prinzip nicht vollständig aufgegeben wird, das Prinzip der Bemessung der Gebühr nach einem Teile des Abonnementsbetrages. Bekanntlich beruht der Tarif jetzt ausschließlich auf diesem Grundsätze, es wurden 25 Prozent des Abonnementsbetrages von der Post erhoben; in Zukunft soll dies Wegfällen. Wir meinen aber, daß etwa 10 Prozent von dem Abonnementsbetrage auch in Zukunft erhoben werden sollen, nnd daß insoweit die Zusammensetzung dieser Gebühr allerdings noch etwas mehr kompliziert wird. Ich mache gar kein Hehl daraus, daß diese meine Forderung sich auf die sachverständigen Ausführungen der Petitionen einer Reihe von Zeitungsverlegern stützt, der Herren Reismann und Genossen, die die Vertreter der verschiedenen politischen Parteien in sich zusammenschließen und auch die Vertreter der ver schiedensten Interessengruppen, der großen, der mittleren und der kleineren Zeitungen, und daß schon allein in der Thatsache, daß diese verschiedenen Interessen sich auf dem Boden der Petition geeinigt haben, eine gewisse Ge währ dafür geboten ist, daß etwas Mögliches verlangt wird, und, wenn die Kommission des hohen Hauses sich auf die selbe Basis stellt, sie das erreichen kann, was meine politischen Freunde wünschen, nämlich das Zustandekommen dieses Gesetzes. Unter den Faktoren der Preisbildung für die zukünftige Zeitungsgebühr ist nun am wesentlichsten die Berücksichtigung des Gewichts beanstandet worden. Meine Herren, das wirkt insofern wirklich komisch, als die Forderungen aus diesem Hause heraus in früheren Jahren stets gerade daraufhin gerichtet waren, es möge bei der Bemessung dieses Tarifs das Gewichtsmoment berücksichtigt werden. Wenn sich der Reichstag nicht mit sich selbst in Widerspruch bringen will, muh er an dieser Forderung festhalten. Er braucht diesen Teil der Preisbildung nicht so sehr in den Vordergrund treten zu lassen, wie die Regierungsvorlage es will; aber ignorieren darf man, glaube ich, das Moment des Gewichtes nicht; denn wenn die Selbstkosten des Transportes auch nicht das Ausschlaggebende sind, so sind sie doch ein wesentlicher Gesichtspunkt bei der Bemessung dieser Gebühr, und daß hierbei das Gewicht in Betracht kommt, wird ja niemand leugnen wollen. Nun ist mir ja bekannt, daß die Papier industrie große Bedenken hiergegen hat; aber von einein Redner in diesem Hause ist heut schon darauf hingewiesen worden, daß die Papierindustrie in den letzten Jahren aus der Entwicklung unseres Zeitungswesens ganz hervor ragende Gewinne gezogen hat. Ich will anerkennen, daß die Papierindustrie sich augenblicklich in einer gewissen Krisis befindet. Dieses Gesetz wird aber auch nicht sogleich zur Einführung kommen, und es wäre vielleicht möglich, bis dahin diese Krisis zu überwinden. Ein großer Teil der Befürchtungen, die von der Papierindustrie geäußert worden sind, wird aber wegfallen, wenn das Moment des Gewichtes nicht in dem Maße in den Vordergrund tritt, wie die Vorlage es will, und wenn auch noch etwas anderes berücksichtigt würde, von dem ich dann zu sprechen habe bei den sogenannten expressen Boten. Ich meine also, die Kom mission könnte getrost sich auf den Boden dieser Vorlage stellen, sie könnte aber namentlich die Ausführungen berück sichtigen, die in der Sachverständigenpetition der Herren vr. Reismann und Genossen vorliegen. Ich wende mich zu dem Artikel 2 der Vorlage. In diesem Artikel 2 ist diejenige Bestimmung außerhalb des Hauses und in diesem Hause besonders bekämpft worden, welche die expressen Boten makulieren will. Nun hat ja der Herr Staatssekretär darauf hingewiesen, daß diese ganze Bestimmung — und das ließ die Vorlage und deren Be gründung nicht genügend erkennen — nicht Platz greift auf dem Gebiete der Zweimeilenzone. Da bin ich nun der An sicht, daß seit dem Jahre 1871, in dem diese Bestimmung getroffen war, die Verkehrsverhältnisse sich so entwickelt haben, daß heute zwei Meilen eigentlich ein sehr geringes Maß von Verkehr räumlich darstellen. Ich meine, man sollte diesen Kreis verdoppeln, und ich komme da zu einer Forderung, die von vielen Handelskammern aufgestellt worden ist, diesen Kreis auf etwa 30 Kilometer zu erstrecken. Geschieht dies, so fallen eine ganze Menge von Bedenken weg, namentlich auch eine ganze Reihe von Bedenken der Papierindustrie; denn dann wird das Gewicht bei der Beförderung in diesen Kreisen gar nicht in dem Maße finanziell ins Gewicht fallen, wie dies befürchtet wird. Aber ganz abgesehen von der Mög lichkeit der Erweiterung dieses Kreises halten auch meine politischen Freunde an der Forderung fest, daß der Z 2 eine ganz andere Gestalt gewinnen muß, und sie machen auch, wie schon verschiedene Redner heute gethan haben, das Schicksal dieser ganzen Vorlage von der anderweitigen Gestaltung dieses Paragraphen abhängig. Ich meine, es könnte dieser Paragraph etwa so gestaltet werden, daß es hieße: Die Beförderung von Briefen und politischen Zeitungen gegen Bezahlung durch expresse Boten oder Fuhren ist gestattet, doch darf bei der Beförderung von Briefen ein solcher expresser Bote u. s. w., so daß die einschränkenden Bestimmungen dieses Artikels sich nicht auf die Beförderung von politischen Zeitungen beziehen, sondern nur auf die Briefbeförderung, wozu ja an und für sich ein gewisses Bedürfnis wohl vorliegen mag. Die Vorlage kehrt nun in III indirekt zu den Privat- postanstalten zurück, indem sie für die Zukunft solche An stalten, wenn sie fortbestehen oder neu gegründet werden können, von der Konzessionspflicht abhängig machen will. Wir acceptieren diesen Grundsatz; aber wir sind auch hier der Meinung, daß inan nicht so weit gehen darf, auch solche Anstalten konzessionspflichtig zu machen, die Drucksachen, Zeitungen, Zeitschriften oder Warenproben gewerbsmäßig be fördern wollen, sondern wir find der Meinung, daß es ge nügen wird, solche konzessionspflichtig zu machen, die sich mit der Beförderung von Briefen und Karten befassen. Wenn in dieser Weise die Vorlage umgestaltet wird, danu entfällt eine ganze Reihe von Bedenken des deutschen Buchhandels und insbesondere des Sortimentsbuchhandels, die zur Sprache kommen müßten, wenn das nicht geschähe. Ich will deshalb die Bedenken an dieser Stelle nicht ausführlich be handeln, sondern behalte mir vor, das in der Kommission zu thun, falls diejenigen Wünsche, die ich eben geäußert habe,
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