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Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1899
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- 1899-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1899
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- Deutsch
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91, 21. April 1899. Nichtamtlicher Teil. 2967 des auf das praktische gerichteten Vaters die Studien, so daß Friedrich nunmehr, wie sein älterer Bruder für den Buch handel bestimmt und für diesen Beruf auf der neu gegrün deten Realschule zu Berlin 1748 vorbereitet werden sollte. Trotzdem ihn auf dieser Schule die naturwissenschaftlichen, technischen und praktischen Studien ungemein anzogen, nahm ihn der Vater doch nach einem Jahre fort und schickte ihn 1749 zu einem Buchhändler nach Frankfurt a. O. in die Lehre. Die Geschäftsarbeit scheint damals noch nicht so in tensiv betrieben worden zu sein wie heutzutage, denn sie nahm den Lehrling nur die Hälfte des Tages in Anspruch. Die übrige Zeit verwandte er auf seine weitere wissenschaftliche Aus bildung. Seine Freundschaft mit Studenten verschaffte ihm die Erlaubnis, den Vorlesungen der Professoren beiwohnen zu dürfen. Englisch und Griechisch lernte er durch den Dichter Joh. Joachim Ewald, den Freund E. v. Kleists, mit dem er auch persönlich bekannt wurde, und die Privatbibliotheken verschiedener Gelehrten standen ihm zur Verfügung. Als Friedrich nach dreijähriger Lehrzeit 1752 in das Haus des Vaters zurückgekehrt war, starb dieser einige Wochen nachher. Der ältere Bruder und Friedrich führten nun das Geschäft weiter, bis letzterer sich nach 5 Jahren zurückzog, um ganz seinen Studien, der Litteratur, Kultur und Kunstgeschichte, zu leben. Aber der im Herbst 1758 eintretende Tod des Bruders brachte Friedrich in das übrigens stark verschuldete Geschäft zurück. Indes gelang es ihm, trotz der Kriegs zeiten, durch eisernen Fleiß und energische Initiative das Geschäft bedeutend zu heben. Gleichzeitig führte er seine be deutende schriftstellerische und herausgeberische Thätigkeit fort, die er schon 1753 mit einer Studie über Miltons Verlorenes Paradies begonnen hatte. Seine 1755 erschienenen »Briefe iiber den itzigen Zustand der schönen Wissenschaften in Deutsch land« trafen den Lessingschen Stil so gut, daß sie vielfach diesem zugeschrieben wurden. Unter Moses Mendelssohns und Lessings Mitwirkung gab Nicolai 1757 und 1758 die »Bi bliothek der schönen Wissenschaften und der freien Künste«, freilich nicht in seinem eigenen, sondern einem Leipziger Verlag, heraus. Von 1759—1765 erschienen bei ihm und unter seiner thätigen Mithilfe die frisch geschriebenen, meist von Lessing und Mendelssohn verfaßten wöchentlichen »Briefe die neueste Litteratur betreffend«, ein kritisches Organ über die jüngsten litterarischen Arbeiten in Deutschland. Diesem Unter nehmen schloß sich 1765 die gewaltige »Allgemeine deutsche Bibliothek« an, ein kritisches Werk im Sinne der Briefe, das aber die gesamte schönwissenschaftliche und gelehrte Litteratur Deutschlands zum Gegenstände haben sollte. Mit bewunderns werter Umsicht redigierte es Nicolai bis 1806, als es ans 250 Bände angewachseu war. Seine Erfolge gestatteten ihm 1793 ein Heim zu gründen; aber von seinen acht Kindern hat ihn keines überlebt. Vielfach bethätigte er sich zwischen durch noch schriftstellerisch, jedoch sein 1773—1776 erschienener dreibändiger Roman »Leben und Meinungen des Herrn Magister Sebaldus Nothanker«, in welchen er ein breites Gemälde des kirchlichen Lebens in Deutschland entrollte, sowie die zwölfbändigc Beschreibung (1783—1896) seiner Reise durch Deutschland leiden an einer Weitschweifigkeit, die sie wenigstens für unsere Zeit ungenießbar machen würde. Durch seine »Freuden des jungen Weither. Leiden und Freuden Weither des Mannes« verdarb er es 1775 mit Goethe und nun über warf er sich infolge seiner scharfen Feder mit Hamann, Herder, Voß, Jung-Stilling, Lavater, Fr. H. Jacobi, Kant, Fichte, den Gebr. Schlegel rc. rc. Dennoch verlieh ihm 1799 die Universität Helmstedt den Doktortitel für Philo sophie und als Magister der freien Künste. Auch Mitglied der königlichen Akademie der Wissenschaften war Nicolai. Er starb hochangesehen im Alter von achtundsiebzig Jahren am 6. Januar 1811. Dieser Mann, Buchhändler und Schriftsteller zugleich, war in der That geeignet, bei der Festlegung des Verlags rechtes mitzuwirken. Es kann hier natürlich nicht auf die einzelnen Aenderungen, die durch Nicolai erzielt worden sind, eingegangen werden. Nur ein Punkt sei hier hervorgehoben, weil er bis in die neueste Zeit als Streitapfel zwischen Autor und Verleger gilt. Der Entwurf Svarez' zum »Allgemeinen Gesetzbuch«, der übrigens nie in Kraft getreten ist, sondern erst in einer nochmaligen Ueberarbeitung durch Svarez 1794 als »Allge meines Landrecht für die königlich preußischen Staaten« Gesetzeskraft erlangte, hatte keine Bestimmung für den Fall, daß vom Verleger die Idee zur Schaffung eines Werkes ausgeht, d. h. dieser also einen Autor mit der Abfassung beauftragt und ihn für seine Arbeit honoriert. Die Verlags ordnung für den deutschen Buchhandel von 1892 faßt das dadurch zwischen Verfasser und Verleger entstehende Verhältnis als einen Auftrag auf, für den der Beauftragte entlohnt wird, aber kein Verlagsrecht erwirbt. Auf den selben Standpunkt stellte sich infolge der Einwirkung Nicolais das preußische Landrecht, indem es in den neuen 88 1021 und 1022 bestimmte: »Vorstehende Einschränkungen des Verlagsrechtes zum besten des Schriftstellers snämlich daß neue Auflagen ohne Zustimmung des Verfassers nicht ver anstaltet werden dürfenj fallen weg, wenn der Buchhändler die Ausarbeitung eines Werkes nach einer von ihm gefaßten Idee dem Schriftsteller zuerst übertragen, und dieser die Aus führung ohne besondern schriftlichen Vorbehalt übernommen; oder wenn der Buchhändler mehrere Verfasser zur Ausführung einer solchen Idee als Mitarbeiter angestellt hat. In diesen Fällen gebührt das volle Verlagsrecht vom Anfänge an dein Buchhändler, und der oder die Verfasser können sich auf fernere Auflagen und Ausgaben weiter kein Recht anmaßen, als was ihnen in dem schriftlichen Vertrage ausdrücklich Vor behalten ist.« In seiner ausführlichen Begründung, in welcher auch auf ein Urheberrecht an Zeitschriftentiteln hingewiesen wird, nimmt Nicolai Bezug auf seine eigene Beschreibung von Berlin. Ich habe, sagt er, z. B. den D. Zückert und den Jacobson und andere Schriftsteller wirklich bei der Beschreibung von Berlin zu manchen einzelnen Teilen gebraucht. Sollten diese aber, oder gar derselben Erben nun die Beschreibung von Berlin ganz oder zum teil sich «indizieren können? Nein! Sie können auch nicht einmal verlangen, bei einer neuen Auflage gefragt zu werden. Ich habe sie für ihre Be mühungen bezahlt. Bei einer neuen Auflage werde ich, wenn cs nötig ist, andere Mitarbeiter bezahlen. Die Be schreibung von Berlin muß immer mein Verlag bleiben, selbst wenn ich auch keine Feder dabei angesetzt hätte. Denn wenn dieses nicht wäre, würde ich z. B- zur Ausführung dieser ersten Idee mir nicht so viel Mühe gegeben, nicht so viele Kosten aufgewendet haben, wenn ich nicht wüßte, daß ich auch das Eigentumsrecht auf diese Unternehmung behielte. Gerade die erste Ausführung macht hier die meiste Mühe und Kosten.« Das Hauptwerk Nicolais, die obenerwähnte »Allgemeine deutsche Bibliothek«, ein Werk von solchem Umfange über die deutschen Länder und von solchem Einfluß auf Wissen schaft, Kultur und Denkungsweise, wie keine Nation ein ähn liches aufzuweisen hat, zieht er ebenfalls als Beispiel heran. »Ich habe Schriftsteller gewählt«, sagt er, »um an diesem Werke zu arbeiten. Jeder derselben muß freilich einwilligen, daß er an diesem Werke arbeiten will. Aber weder die Ein willigung einzelner Mitarbeiter, noch aller Mitarbeiter zu sammen, kann mir das Verlagsrecht geben, noch ihre ver sagte Einwilligung das Verlagsrecht nehmen. Es hängt von 366
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