Suche löschen...
Börsenblatt für den deutschen Buchhandel : 21.04.1899
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Band
- 1899-04-21
- Erscheinungsdatum
- 21.04.1899
- Sprache
- Deutsch
- Sammlungen
- Zeitungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id39946221X-18990421
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id39946221X-189904210
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-39946221X-18990421
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
Inhaltsverzeichnis
- ZeitungBörsenblatt für den deutschen Buchhandel
- Jahr1899
- Monat1899-04
- Tag1899-04-21
- Monat1899-04
- Jahr1899
- Links
-
Downloads
- PDF herunterladen
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2968 Nichtamtlicher Teil. 91, 21. AM 1899. mir ab, ob ich Titum oder Cajum zum Mitarbeiter wählen will, oder aufhören will, ihn dazu zu gebrauchen.« Diese Vorstellungen sind, wie gesagt, ausschlaggebend geworden und haben die angeführten Paragraphen veranlaßt. Freilich waren dazu die Nicolaischen Beispiele gut gewählt, aber schon Schürmann*) hat darauf aufmerksam gemacht, daß nicht jeder einfache Auftrag von seiten des Verlegers diesem das Verlagsrecht für das entstehende Werk sichert. Zur Idee, sagt er, gehört ein Unternehmergedanke von in dividuellem Gepräge, der Verleger muß einen greifbaren und entscheidenden Anteil an dem Unternehmen haben. Diese Erwägung ist bis jetzt in keinem einzigen deutschen Gesetz znr Geltung gekommen. So heißt es in dem Badischen Landrecht! »Jede niedergeschriebene Abhandlung ist ursprüng liches Eigentum dessen, der sie verfaßt hat, wenn er nicht allein aus fremdem Auftrag und für fremden Vorteil sie entwarf, in welchem Fall sie Eigentum des Bestellers wäre«. Hier ist freilich nur von einer »Abhandlung« die Rede, und wenn diese als Teil eines Sammelwerkes, etwa in einem Konversationslexikon erscheinen würde, so läge einer der Fälle vor, für die Nicolai mit Recht das Verlagsrecht für den Verleger reklamiert. Dagegen gilt in Sachsen-Meiningen die Bestimmung, daß »das Recht des Verfassers denjenigen Ver legern zukomme, welche den Plan eines Werkes . . . durch einen oder mehrere Schriftsteller haben ausarbeiten lassen«. Auf demselben Standpunkt steht das österreichische Bürger liche Gesetzbuch von 1811, das entscheidet! »Wenn ein Schrift steller nach einem ihm vom Verleger vorgelegten Plan die Bearbeitung eines Werkes übernimmt, so hat er nur auf die bedungene Belohnung Anspruch. Dem Verleger steht in der Folge das ganze freie Verlagsrecht zu«, eine Bestimmung, die selbst das schweizerische Obligationenrecht von 1883 noch fast wörtlich übernommen hat. Wenn man nun berücksichtigt, wie die Gesetzfabrikanten der verschiedenen Länder in früherer Zeit mehr noch als jetzt gegenseitig in so untergeordneten Materien, wie ihnen das Verlagsrecht erschien, Entlehnungen Vornahmen, so ist nicht zu verkennen, daß das preußische Landrecht und dadurch also Nicolai auf die Entscheidung dieser schwierigen Rechtsfrage einen so weitgehenden Einfluß geübt hat, daß man ihm un bedenklich die Vaterschaft für die Kodifikation dieses Falles in ganz Deutschland zuschreiben kann. Es ist aber zweifellos, daß die Bestimmung in ihrer Allgemeinheit mit dem Erlaß eines deutschen Verlagsrechtes demnächst wesentlich modifiziert werden wird. Jedenfalls ist das Nicolaische interessante Aktenstück ein wichtiger Beitrag zur Verlags- und Kulturgeschichte des vorigen Jahrhunderts und seine Herausgabe eine dankens werte Arbeit. 6. 11. *) A. a. O. S. 156. Kleine Mitteilungen. Postzcitungstarif. — Am 18. d. M. tagte in Berlin eine Versammlung deutscher Zeitungsverleger, in der etwa 250 Zeitungen vertreten waren. Sic nahm eine Resolution an, mit der sie sich durchaus aus den Standpunkt der Petition der Post tarifvereinigung an den Reichstag stellt. Die Diskussion bei der ersten Lesung im Reichstag habe ergeben, daß die Vorschläge der Vereinigung den einzig gangbaren Weg zur Lösung der Zeitungs- rcsorm zeigten, indem sie den Abonncmentspreis als wesentlichen Teil der Grundlage zu dem neuen Tarif fordere. Die Konkurse 1898. — Im Jahre 1898 wurden im Deutschen Reiche 6741 Konkurse eröffnet (gegen 6313 im Vorjahre). Der Buchhandel im Deutschen Reich war an dieser Zahl mit 52 Kon kurseröffnungen beteiligt. Aus Oesterreich-Ungarn verzeichnet«: im Jahre 1898 das Börsenblatt 7 Konkurseröffnungen über buchhänd- lerischc Firmen, aus der Schweiz eine. Beneke'schc Preis st iftung (Göttingen). Geschichte der Bücherpreise. — Für das Jahr 1902 hat die philosophische Fakultät der Universität Göttingen folgende Preisaufgabe gestellt: Es wird eine quellenmäßig belegte, auf ein möglichst um fangreiches Material gestützte Geschichte der Bücherpreise in Deutschland seit Erfindung der Buchdruckerkunst, besonders aber seit dem Anfang des 18. Jahrhunderts gewünscht. Dabei wird unter steter Rücksicht auf die jeweiligen wirtschaftlichen und Literarischen Verhältnisse und die verschiedenen Absatz bedingungen für die einzelnen Zweige der Litteratur der An teil zu ermitteln sein, der in den verschiedenen Zeiten durchschnittlich von dem Preise der Bücher auf ihre Her stellung und ihren Vertrieb entfällt. Ebenso wie den Ursachen der Preisansätze und ihres Wechsels ist ihren Folgen nachzugchcn und der Einfluß darzustellen, den die Bücherpreise auf den Buchhandel selbst, die Literarische Produktion, sowie die Ver breitung von Bildung und Kenntnissen ausgeübt haben. Die entsprechenden Verhältnisse anderer Länder sind nur verglcichungs- weise, außerdem aber dann zu berücksichtigen, wenn zur Beur teilung der deutschen Verhältnisse nicht ausreichender Stoff vor handen ist und ihre Uebereinstimmung sich annehmen läßt. Bewerbungsschriftcn sind in einer modernen Sprache abzufassen und bis zum 31. August 1901, auf dem Titelblatt mit einem Motto versehen, an uns einzusenden, zusammen mit einem versiegelten Briefe, der auf der Außenseite das Motto der Abhandlung trägt, innen Namen, Stand und Wohnort des Verfassers anzeigt. In anderer Weise darf der Name des Verfassers nicht angegeben werden. Auf dem Titelblatt der Arbeit oder dem beigclegten Couvert muß ferner die Adresse verzeichnet sein, an die die Arbeit zurück- zusendcn ist, wenn sie nicht preiswürdig befunden werden sollte. Der erste Preis beträgt 1700 ./il, der zweite 680 Die Zuerkennung der Preise geschieht am 11. März 1902 in öffentlicher Sitzung der obengenannten Fakultät. Erste Wiener Zeitungsgesellschaft. — Die (6.) ordent liche Generalversammlung der -Ersten Wiener Zeitungsgesellschaft' wurde am 11. April abgehalten. Der die Versammlung leitende Vice-Präsident Herr C.August Artaria konstatierte die Anwesenheit von 27 Aktionären in Vertretung von 17225 Aktien mit 689 Stim men und berief die Herren PH. R. v. Schockier und Franz Hardtmuth, die die größte Aktienzahl vertraten, zu Protokolls- Veriftkatoren und Skrutatoren. Der vom Verwaltungsrat--Mitglied Regierungsrat vr. Heinrich Glogau zur Vorlesung gebrachte Be richt hebt hervor, daß die Gesellschaft im abgelaufonen Jahre ihrem Streben, eine Vereinigung der Abteilungen R. v. Waldheim und Joseph Eberle L Cie. herbeizuführen, um einen wichtigen Schritt näher gekommen sei. Die Realität, II., Taborstraße 52, sei unter günstigen Bedingungen veräußert und anderseits das Haus, VII., Seidengasse 9, anstoßend an das dortige Etablissement, käuflich er worben worden. Der Erlös aus der Realität, II., Taborstraße 52, werde teilweise zur Refundierung des Kaufpreises für das Haus, VII., Seidengasse 9, für den schon vorgeschrittenen Bau eines Fabriks traktes daselbst und zur Bestreitung der Uebersiedelungskostcn vom II. in den VII. Bezirk herangezogen werden. Leber die Verwendung des aus dem Verkaufe der Realität, II., Taborstraße 52, resul tierenden buchmäßigen Gewinnes werden erst im nächsten Jahre, bis diese im Zuge befindliche Transaktion faktisch durchgeführt sein wird, die entsprechenden Anträge gestellt werden. Im Interesse der im II. Bezirke befindlichen Geschäftsklientel werde daselbst, und zwar an der bisherigen Betriebsstätte, eine Filiale zur Entgegennahme von Aufträgen und Ausführung von Arbeiten belassen bleiben. Das Fabrikgebäude in der Seidengasse Nr. 3, 5, 7, 9, das ein Areal von nahezu 4000 Quadratmetern umfaßt, wird vollständig Jndustriezwecken gewidmet sein und eine entsprechende Ausnutzung der vorhandenen Arbeitsräumc gestatten. Hinsichtlich der Ergebnisse des abgelaufenen Geschäftsjahres konstatiert der Bericht, daß sich das Verlagsgeschäft in seinem Erträgnisse, die Druckerei-Unternehmungen in ihrem Umsätze gehoben haben. Das Gewinn- und Verlust-Konto weist an Einnahmen des Verlages 694 450 fl. (si- 31 252 fl.), an Einnahmen der Druckerei 824 513 fl. (->- 10 094 fl.) auf, wogegen sich die Gehalte, Löhne und Betriebsunkosten auf 779 208 fl. (-L 48 075 fl.) beliefen. Nach Abstattung der Steuer per 52 703 fl. und Vornahme der regulären Abschreibungen per 36 775 fl. beträgt der für das Jahr 1898 ausgewiesene Reingewinn 173 526 fl. Hiervon sind zunächst zur Verteilung einer Dividende von 5 Prozent des Aktienkapitals 120000 fl. zu verwenden, wonach sich ein Ueberschuß von 53 526 fl. ergiebt, der sich zuzüglich des Gewinnübertrages aus dem Vorjahre auf 88 249 fl. erhöht. Hiervon beantragt der Verwaltungsrat, nach Abzug der statutarischen Dotierungen 24000 fl., das ist 1 fl. per Aktie als Superdividende auf 24 000 Aktien zu verteilen und den Rest von 53 544 fl. auf neue Rechnung vvrzu- tragen. Der Antrag wurde einhellig angenommen, und es gelangt
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder